BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5767 21. Wahlperiode 06.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 30.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Metropolregion Hamburg, hier Landkreis Harburg Immer wieder wird vom Senat der hohe Stellenwert der Politik in der sogenannten Metropolregion Hamburg betont. Insbesondere die Bedeutung der Gewerbeansiedlung verbunden mit der politischen Aussage, die Attraktivität der Region zu verbessern und Arbeitsplätze zu schaffen, wird gerne betont. Wer wann und wie Entscheidungen fällt, ist allerdings für die Bevölkerung in Hamburg und im Landkreis Harburg nicht unbedingt zu durchschauen. So stellt sich immer wieder unter anderem die Frage, wer nimmt wie viel Einfluss auf die Entscheidungen. Gerade bei der Gewerbeansiedlung kommt man nicht umhin, den möglichen Einfluss der Industrie- und Handelskammern auf entsprechende Entscheidungen zu hinterfragen. Die enge Verflechtung zwischen Politik und Handelskammer in Hamburg hat zum Beispiel im März das „Handelsblatt“ wie folgt beschrieben: „Wohl kaum eine andere IHK in Deutschland ist in ihrer Stadt einflussreicher.“ Wir fragen den Senat: Der Senat nimmt grundsätzlich keine Stellung zu Angelegenheiten anderer Gebietskörperschaften und Einrichtungen Dritter. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Gremien oder Personen in Hamburger Behörden, im Landkreis Harburg und/oder der Stadt Winsen/Luhe werden bei Anfragen zur Gewerbeansiedlung im Landkreis Harburg zu welchem Zeitpunkt beteiligt ? In Hamburg keine. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wie genau werden die IHK (Industrie und Handelskammer) Hamburg und die IHK Lüneburg/Wolfsburg an der Auswahl der Bewerber/-innen zur Gewerbeansiedlung beteiligt? Falls sie nicht beteiligt werden sollen, weshalb nicht? Siehe Vorbemerkung. 3. Auf dem Gewerbeflächenportal GEFIS zur Metropolregion Hamburg wird aktuell (25.8.2016) bei Eingabe einer Nachfrage nach freien Gewerbegebieten im Landkreis Harburg folgendes Gewerbegebiet zu sofortigem Kauf angeboten: Luhdorf I BA 39.000 qm. Ist diese Quadratmeteranzahl noch aktuell? a. Wenn ja, wie, wann und von wem werden die Bürgerinnen und Bürger bei Interesse von Unternehmen an diesem Gewerbegebiet informiert ? Drucksache 21/5767 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Gibt es zurzeit Anfragen von Unternehmen mit Interesse an diesem Gewerbegebiet? Wenn ja, welche Unternehmen sind das und wie groß ist die dabei von diesen jeweils angefragte Grundstücksfläche? (Bitte jeweils Nennung der Branche, der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze und der Notwendigkeit einer Verkehrsanbindung für das Unternehmen über Straße und/oder Bahn angeben.) c. Wenn nein, welche Unternehmen haben wann Gewerbeflächen am Gewerbestandort erworben und wie groß ist die dabei von diesen jeweils erworbene Grundstücksfläche? (Bitte jeweils Nennung der Branche, der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze und der Notwendigkeit einer Verkehrsanbindung für das Unternehmen über Straße und/oder Bahn angeben.) 4. Auf dem Gewerbeflächenportal GEFIS zur Metropolregion Hamburg wird aktuell (25.8.2016) bei Eingabe einer Nachfrage nach freien Gewerbegebieten im Landkreis Harburg folgendes Gewerbegebiet zu sofortigem Kauf angeboten: Gewerbegebiet Luhdorf II BA104.000 qm. Ist diese Quadratmeteranzahl noch aktuell? a. Wenn ja, wie, wann und von wem werden die Bürgerinnen und Bürger bei Interesse von Unternehmen an diesem Gewerbegebiet informiert? b. Gibt es zurzeit Anfragen von Unternehmen mit Interesse an diesem Gewerbegebiet? Wenn ja, welche Unternehmen sind das und wie groß ist die dabei von diesen jeweils angefragte Grundstücksfläche? (Bitte jeweils Nennung der Branche, der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze und der Notwendigkeit einer Verkehrsanbindung für das Unternehmen über Straße und/oder Bahn angeben.) c. Wenn nein, welche Unternehmen haben wann Gewerbeflächen am Gewerbestandort erworben und wie groß ist die dabei von diesen jeweils erworbene Grundstücksfläche? (Bitte jeweils Nennung der Branche, der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze und der Notwendigkeit einer Verkehrsanbindung für das Unternehmen über Straße und/oder Bahn angeben.) Das Gewerbeflächen-Informationssystem GEFIS wird über Online-Schnittstellen zu den Gewerbeflächenlandesportalen der an der Metropolregion Hamburg beteiligten Länder aktualisiert. Im GEFIS wird sichergestellt, dass eine laufende Aktualisierung möglich ist. Die Aktualisierung für Flächen im Landkreis Harburg erfolgt jede Nacht über das Landesportal KomSIS Niedersachsen. Im Übrigen siehe Drs. 21/4087. Investoren, die durch GEFIS auf Gewerbeflächen in der Metropolregion Hamburg aufmerksam werden, stellen ihre Anfragen nicht über das System GEFIS, sondern direkt an die zuständigen Wirtschaftsförderungsgesellschaften der jeweiligen Gebietskörperschaften . Daher werden entsprechende Kontakte in GEFIS technisch nicht dokumentiert. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Darüber hinaus sind die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen zu beachten. 5. Welche straßenbaulichen beziehungsweise straßenverkehrstechnischen Maßnahmen sind im Rahmen der Politik zur Metropolregion Hamburg im Landkreis Harburg zurzeit in Planung beziehungsweise welche Planungen sind mit den Gremien im Landkreis Harburg und/oder der Stadt Winsen /L im Gespräch? Straßenbauliche beziehungsweise straßenverkehrstechnische Maßnahmen obliegen den Gebietskörperschaften. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.