BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5770 21. Wahlperiode 06.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 30.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Sind die Arbeitsmarktprogramme für Flüchtlinge erfolgreich angelaufen ? „Die Planungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen“, so der Senat ausweichend in Drs. 21/5294 bezüglich der laut Integrationsgesetz zu schaffenden Ein-Euro-Jobs für Flüchtlinge. Er berief sich darauf, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch nicht die endgültige Richtlinie vorgelegt habe. Dies ist allerdings am 27. Juli 2016 erfolgt. Auch bezüglich des Programmes KompAS, das den Spracherwerb und die gleichzeitige Heranführung der Flüchtlinge an den Arbeitsmarkt durch Betriebspraktika vorzieht, ließ der Senat in Drs. 21/5421 mehr Fragen offen als er beantwortete. Zu anderen Arbeitsmarktprogrammen, die sich speziell an die Zielgruppe der Flüchtlinge wenden, liegen bisher keinerlei offizielle Informationen vor und das, obwohl die Integration der Asylbewerber in den Arbeitsmarkt eine extreme Herausforderung darstellt, der sich der Senat mit vollem Einsatz widmen muss. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Eine schnelle und nachhaltige Integration von Schutzsuchenden sowie geduldeten und anerkannten Geflüchteten in Ausbildung sowie in sozialversicherungspflichtige oder auch selbstständige Erwerbstätigkeit hat für den Senat hohe Priorität. Dabei sollen die neuen Möglichkeiten, die mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes auch gerade für die Zielgruppe der noch nicht anerkannten Geflüchteten eröffnet wurden, möglichst frühzeitig nutzbar gemacht werden. Die Integrationsplanung erfolgt in Abhängigkeit zu den mitgebrachten Kompetenzen und eröffnet Wege in Ausbildung, in qualifizierte Arbeit und in niedrigschwellige Arbeit. Die zuständige Behörde, die Agentur und Jobcenter planen daher gemeinsam von Anfang an einsetzbare, kombinierbare und aufeinander aufbauende Module, um frühzeitige Kompetenzfeststellung und Anerkennung sowie berufliche Orientierung zu ermöglichen. Die Angebote sollen auch jeweils mit Spracherwerb und Qualifizierung sowie Angeboten betrieblicher Praxis verzahnbar sein, um damit insbesondere die Vermittlung in Ausbildung und qualifizierte Beschäftigung zu fördern. Ziel ist es, die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten von Bund und Land optimal aufeinander abzustimmen. Damit können auch Förderbedarfe frühzeitig erkannt und quantifiziert werden, die nicht durch Angebote des Regelsystems abgedeckt werden und deshalb seitens des Senats ergänzt werden müssen. Die Angebote beziehen sich teilweise auf eine mehrjährige Laufzeit. Bei einigen geplanten Modulen stehen Platzzahlen noch nicht fest beziehungsweise erfolgt die Vergabe nach gesetzlicher Vorgabe. Drucksache 21/5770 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) wie folgt: 1. Wie viele der laut Integrationsgesetz bundesweit zu schaffenden 100.000 Ein-Euro-Jobs entfallen auf Hamburg? Auf Hamburg entfallen nach dem Königsteiner Schlüssel 2.500 Plätze. 2. Zu wann sollen diese jeweils geschaffen werden? 3. Zu wann sollen diese besetzt werden? Sobald Bewerbungen für diese Maßnahme bei der Agentur eingehen, kann ein Startzeitpunkt genannt werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. und 5. sowie Antwort zu 6. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 4. Wie lauten die Kriterien, nach denen entschieden wird, ob ein Flüchtling für einen Ein-Euro-Job infrage kommt? 5. Welche Aufgaben kommen infrage? Das Angebot gilt grundsätzlich nur für Kunden des Rechtskreises SGB III. Im Übrigen siehe Drs. 21/5294 und Vorbemerkung. Bewilligt werden können zwei Arten von Arbeitsgelegenheiten: Arbeitsgelegenheiten, die durch staatliche (einschließlich kommunale) Träger einer Aufnahmeeinrichtung nach § 44 AsylG oder vergleichbare Einrichtungen (insbesondere ausgelagerte Unterkünfte von Aufnahmeeinrichtungen sowie Gemeinschaftsunterkünfte nach AsylG) oder durch von diesen beauftragte Träger der aufgeführten Einrichtungen zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden („interne“ FIM). Arbeitsgelegenheiten, die von staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, sofern die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde („externe “ – zusätzliche – FIM). 6. Wie viele Träger haben bereits einen Antrag auf Schaffung von Ein- Euro-Jobs für Flüchtlinge in Hamburg gestellt und bei wie vielen ist dieser in welcher Platzhöhe bereits genehmigt worden? Wenn möglich, bitte Träger benennen und angeben, wie viele Ein-Euro-Jobs diese jeweils derzeit in welcher Branche anbieten. Bisher ist noch kein Antrag bei der Agentur für Arbeit eingegangen. 7. Wie viele der bereits seit dem 1. August zur Verfügung stehenden 300 Plätze bei den beiden in der Drs. 21/5293 genannten Trägern sind mit Stand 31. August 2016 besetzt? Zum 31. August 2016 sind nach wie vor vier von 47 zum Starttermin 1. August 2016 angebotenen Maßnahmeplätzen bei der KOM gemeinnützige Gesellschaft für berufliche Kompetenzentwicklung mbH besetzt. Der Starttermin der Maßnahmen beim Träger Deutsche Angestellten-Akademie (DAA) hat sich auf den 4. Oktober 2016 verschoben. 8. Mit welchen Integrationskurs-Anbietern arbeiten die beiden Träger zusammen? Jobcenter ist der Stand der aktuellen, konkreten Zusammenarbeit der Träger mit Integrationskurs-Anbietern nicht bekannt. 9. Wie viele Betriebspraktika wurden von den Trägern bereits akquiriert und kann jeder Teilnehmer mit einem Platz in einem Unternehmen versorgt werden? Wenn nein, warum nicht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5770 3 Im Einzelfall wird eine betriebliche Erprobung angeboten, wenn dies angezeigt ist. Betriebliche Praxiserfahrungen sind außerdem regelmäßig Baustein der berufsorientierenden Modulangebote. Außerdem werden sie als vorgeschaltete Maßnahme zu Einstellung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefördert. 10. Laut Senat entfallen auf Hamburg für das Jahr 2016 1.435 Plätze. Wann sollen durch welche Träger die noch verbliebenden 1.135 Plätze zur Verfügung gestellt werden? Wenn dies nicht im genannten Umfang erfolgt: Wo liegen aus Senatssicht die Probleme bei der Umsetzung dieses Programms ? Das Platzangebot für die Maßnahme KompAS ab September 2016 ist durch die Verschiebung des Starttermins bei dem Träger DAA auf 918 reduziert, damit stehen 2016 insgesamt 965 Plätze zur Verfügung. Die Verteilung auf Starttermine und Träger ab 01. September 2016 ist wie folgt: Maßnahmeträger Zuweisungstermin 01.09.2016 Zuweisungstermin 04.10.2016 Zuweisungstermin 01.11.2016 Zuweisungstermin 01.12.2016 Summen DAA 0 260 235 235 730 KOM 47 47 47 47 188 Summen 47 307 282 282 918 Es ist zu berücksichtigen, dass das tatsächlich vorhandene Kundenpotenzial für diese Maßnahme deutlich von der Prognose abweicht, durch gegenwärtig zurückgehende Flüchtlingszuströme und durch Verzögerungen bei der Bearbeitung von rückständigen Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zudem führen die verzögerten Übertritte vom AsylbLG zum SGB II (nach Anerkennung) zu einer Verringerung des Kundenpotenzials für KompAS, weil bereits durch das BAMF Zuweisungen zum Integrationskurs erfolgen und eine Kombination mit KompAS dann nicht mehr möglich ist. 11. Für das Programm „Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“ hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung für das Jahr 2016 bundesweit 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. a) Die Maßnahme beginnt nach Abschluss eines Integrationskurses mit der Initiative „Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk“ (PerjF-H), bei der junge Flüchtlinge vier bis sechs Monate erste Erfahrungen in Berufsfeldern des Handwerks sammeln. aa) Wie viele Plätze entfallen in dem Programm im Jahr 2016 auf Hamburg? Zwölf Plätze im Jahr 2016. Bei Mehrbedarf können weitere Plätze eingekauft werden. ab) Wann stehen jeweils wie viele dieser Plätze bei welchen Trägern zur Verfügung? Seit dem 1. August 2016 bei der High Five Berufsorientierung für Flüchtlinge im Handwerk. Unter diesem Projektnamen haben fünf Innungen zusammengefunden, wobei die Bäcker-Innung federführend ist. Dazu kommen noch Tischler-, Fleischer-, Gebäudedienstleister- und die Maler-Innung. ac) Wie viele Plätze sind davon bereits besetzt? Mit Stand 25. August 2016 sind neun Plätze besetzt. b) Auf PerjF-H folgt das Programm „Berufsorientierung für Flüchtlinge“ (BOF), bei dem Flüchtlinge gezielt 13 Wochen auf bis zu drei Ausbildungsberufe im Handwerk vorbereitet werden. ba) Wie viele Plätze entfallen in diesem Programm im Jahr 2016 auf Hamburg? bb) Wann stehen jeweils wie viele dieser Plätze bei welchen Trägern zur Verfügung? Drucksache 21/5770 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 bc) Wie viele Plätze sind davon bereits besetzt? Es handelt sich um ein Bundesprogramm. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist nicht beteiligt. Der Förderantrag zu BOF geht vom Träger an das finanzierende Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Die Bundesagentur für Arbeit ist hierbei nicht beteiligt. Gedacht als Teilnehmer sind die Abgänger aus PerjuF Handwerk. Aufgrund des Beginns von PerjuF Handwerk zum 1. August 2016 stehen noch keine Abgänger zur Verfügung, siehe auch Antwort zu 11. a) ab). 12. Welche weiteren Arbeitsmarktprogramme speziell für Flüchtlinge gibt es noch? Bitte einzeln benennen, die jeweilige Besonderheit schildern und die Zahl der zur Verfügung stehenden sowie auch die der davon bereits besetzten Plätze angeben. Siehe Vorbemerkung.