BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5773 21. Wahlperiode 06.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 31.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebegewahrsam am Hamburger Flughafen (IV) – Kosten im Hamburger Haushalt Hamburg baut als erstes Bundesland einen sogenannten Ausreisegewahrsam in der Nähe des Flughafens. Mithilfe der Asylrechtsverschärfung der großen Koalition (Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27.07.2015) können strafrechtlich unschuldige Menschen vor ihrer Abschiebung bis zu vier Tage „in Gewahrsam“ genommen , also ihrer Freiheitsrechte beraubt werden. Der Ausreisegewahrsam soll im Herbst 2016 in Betrieb genommen werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Der Senat rechnet aktuell mit 40.000 Euro laufenden Kosten im Jahr zum Betrieb des Ausreisegewahrsam (Drs. 21/5339). Wie genau setzen sich diese zusammen? Bitte aufschlüsseln nach Miet-, Neben-, Reinigungs -, Personalkosten und so weiter. Wie aus Drs. 21/5339 ersichtlich, kalkuliert die zuständige Behörde mit monatlichen Kosten für die Anlage in Höhe von circa 40.000 Euro. Dies umfasst die monatliche Miete für Container. Hinzu kommen rund 8.000 Euro Pacht im Jahr für das Gelände. Die weiteren Kosten für den Betrieb konnten damals und können auch aktuell noch nicht beziffert werden, da die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind. a. In welcher Produktgruppe sind diese Kosten jeweils veranschlagt? Der Aufgabenbereich 274 Einwohner-Zentralamt umfasst Produktgruppen und Investitionen , die wesentlich durch Zuwanderung beeinflusst werden. Die Mehrbedarfe für Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen sind nicht unmittelbar in diesen Produktgruppen/Investitionen veranschlagt. Vielmehr werden sie aufgrund der weiterhin hohen Unsicherheit hinsichtlich der tatsächlichen Höhe der Mehrbedarfe in zeitlicher Hinsicht und deren konkreter Verteilung auf einzelne Produktgruppen und Kontenbereiche sowie möglicher zusätzlicher Kostenübernahmen durch den Bund weiterhin zentral vorgehalten und bedarfsgerecht im Haushaltsvollzug auf die jeweiligen Produktgruppen/Investitionen übertragen. 2. Wie hoch sind die kalkulierten Personalkosten für den Betrieb des Ausreisegewahrsams ? Bitte detailliert aufschlüsseln nach Kosten für den Sicherheitsdienst, Mitarbeitenden der Innenbehörde, Sozialarbeitenden, Reinigungspersonal und ggf. Küchenpersonal. Es sind noch nicht alle Personalauswahlentscheidungen getroffen worden. Nach Berechnung anhand der Personalverrechnungssatz-Tabelle 2016 geht die zuständige Behörde von rund 700.000 Euro Kosten im Jahr, zuzüglich gesetzlicher Schichtzulagen , für das behördeneigene Personal aus. Drucksache 21/5773 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Verhandlungen mit dem Wachdienstunternehmen sind noch nicht abgeschlossen, daher können noch keine Angaben zu den Kosten gemacht werden. Auch die Verhandlungen mit f & w fördern und wohnen AöR über den Einsatz der Sozialarbeiter sind noch nicht abgeschlossen. Die Personalkosten der Reinigungs- und Catererfirmen sind nicht bekannt, da diese als Dienstleistung beauftragt werden. a. In welcher Produktgruppe sind diese Kosten jeweils veranschlagt? Siehe Antwort zu 1.a. 3. In meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage konnte der Senat noch keine konkreten Angaben zu den Kosten für die Herstellung des Geländes machen. Ist dies heute möglich? Wenn ja, bitte darstellen, beziehungsweise wenn noch nicht möglich, teilweise darstellen. Aktuell laufen noch letzte Herrichtungsarbeiten. Bislang wurden Zahlungen in Höhe von rund 181.000 Euro (brutto) geleistet. a. In welcher Produktgruppe sind diese Kosten jeweils veranschlagt? Siehe Antwort zu 1.a. 4. In der Produktgruppe „27403 Ausländerangelegenheiten“ im Einzelplan 8.1. der Behörde für Inneres und Sport weist der Senat eine deutlich erhöhte Anzahl von vorbereiteten Rückführungen und Rückführungen aus (Ist 2014: 1.304, Ist 2015: 2.160, Fortg. Plan 2016: 750). Gleichzeitig sinken die Kosten pro Rückführungen vom Ist 2014 zum Ist 2015 deutlich von 2.102 Euro auf 1.135 Euro (Begründung Rückführungen in Balkanstaaten sind günstiger), um dann im Fortg. Plan 2016 deutlich auf 3.550 anzusteigen. Wie erklärt der Senat diesen Umstand? Die genannten Planwerte stammen aus dem Haushaltsaufstellungsverfahren 2015/ 2016 und basierten auf den Planungen Anfang 2014, als die Entwicklung der Flüchtlings - und Rückführungszahlen noch nicht absehbar war. Planwerte werden im laufenden Haushalt nicht angepasst und dürfen somit nicht in direkte Relation zu den Ist- Werten gesetzt werden. Bei Abweichungen von +/– 25 Prozent werden diese in der Drs. 21/5600 erläutert. 5. Auf welche Weise und gegebenenfalls durch welche Firma wird die Versorgung mit Nahrungsmitteln im Ausreisegewahrsam sichergestellt? Mit welchen Kosten kalkuliert der Senat? Die Versorgung wird durch einen Caterer (pflegen und wohnen) erfolgen, der bereits mehrere Erstaufnahmeeinrichtungen versorgt. Die Kosten hängen von der tatsächlichen Belegung ab. Die Höhe der Kosten für die Tagesverpflegung einer Person (drei Mahlzeiten) bewegt sich im Rahmen der in der Erstaufnahmen üblichen Kosten, siehe Drs. 21/5635. a. In welcher Produktgruppe sind diese Kosten jeweils veranschlagt? Siehe Antwort zu 1.a.