BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5775 21. Wahlperiode 06.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 31.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Rückstau von Strafanzeigen – Schädigung des Vertrauens in den Rechtsstaat Der Rechtsstaat garantiert jedem Bürger die Möglichkeit, gegen Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit persönlichen Schutzgütern vorzugehen. Durch Anzeige bei der Polizei kann ein geschädigter Bürger die staatliche Strafverfolgung auf den Weg bringen. Wird die Aufnahme und Bearbeitung von Anzeigen nicht vorgenommen beziehungsweise deutlich verzögert vorgenommen , wird diese Garantie gefährdet und der Bürger verliert das Vertrauen in die Justiz. In einigen Hamburger Polizeidienststellen sollen sich unbearbeitete Anzeigen angesammelt haben, sodass die Bürger sich mit dem Hinweis, dass ihre Anzeige „wegen Überlastung der Dienststelle noch nicht in die Bearbeitung genommen werden konnte“, abfinden müssen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei der Polizei werden alle eingehenden Strafanzeigen bearbeitet. Ein Zeitverzug führt nicht dazu, dass Vorgänge unbearbeitet bleiben. Es kann temporär aus Gründen von Erkrankungen von Mitarbeitern, aktuell gestiegenen Fallzahlen sowie durch Mitarbeit in der Bewältigung von Großlagen zu Verzögerungen bei der abschließenden Bearbeitung von Strafanzeigen kommen. Grundsätzlich erfolgt in jedem Fall unverzüglich eine individuelle Prüfung der Sachverhalte und Priorisierung durch erfahrene Sachgebietsleiter . In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Hamburg findet bei Massenund Bagatelldelikten sowie bei Sachverhalten ohne Ermittlungsansätze eine standardisierte Sachbearbeitung statt. Jeder Polizeivollzugsbeamte ist verpflichtet, Strafanzeigen entgegenzunehmen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Besteht ein Rückstau bei der Bearbeitung von Anzeigen, die bei der Hamburger Polizei eingehen? Wenn ja, warum, und wie viele unbearbeitete Anzeigen umfasst dieser und besteht ein Unterschied zwischen den online und den vor Ort erstatteten (bitte nach Dienststellen differenzieren) Anzeigen? Wenn nein, wie ist das obige Zitat zu erklären? 2. Wird im Falle eines Rückstaus bei den eingehenden Anzeigen bezüglich Priorität differenziert? Wenn ja, nach welchen Kriterien? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/5775 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viel Zeit vergeht derzeit durchschnittlich, bis Anzeigen „in die Bearbeitung genommen“ werden? Bitte nach einzelnen Kommissariaten und weiteren zuständigen Stellen differenzieren. 4. Wie viele Polizeibeamte sind derzeit damit beschäftigt, Anzeigen „in die Bearbeitung zu nehmen“? Bitte nach einzelnen Kommissariaten und weiteren zuständigen Stellen differenzieren. Siehe Vorbemerkung. 5. Wie gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, das gegebenenfalls bestehende derzeitige Defizit zu beseitigen? Die Polizei setzt ihre personellen Ressourcen im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzungen ein. Darüber hinaus ist die Erhöhung der Effizienz der Sachbearbeitung durch organisatorische Anpassungen und Straffung von Arbeitsabläufen ein ständiger Prozess. So wird aktuell in zwei Arbeitsbereichen der Polizei einem jeweils entstandenen Rückstau in der Abarbeitung durch strukturelle Maßnahmen entgegengewirkt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung .