BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5785 21. Wahlperiode 09.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 01.09.16 und Antwort des Senats Betr.: HSH Nordbank – Halbjahresbericht zum 30.06.2016 – Portfolioübertragung an die PoMa – Rückgabe der Garantie Die hsh portfoliomanagement AöR hat der HSH Nordbank in erster Transaktion ein notleidendes Asset-Portfolio in einer Größenordnung von 5 Milliarden Euro abgenommen. Die Bank führt auf Seite 45 Zwischenlagebericht aus, dass 37 Prozent des Gesamtbankportfolios unter die Sicherungswirkung der Zweitverlustgarantie fallen. Zum 30.06.2016 belief sich dieses Exposure at Default (EaD) auf 86,77 Milliarden Euro. Damit schirmen die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein mit ihrer Garantie (trotz bereits erfolgter 5 Milliarden Euro Übernahme an die PoMa) nach wie vor eine Asset-Größenordnung über 32,1 Milliarden Euro ab. Und abgeschirmt werden hauptsächlich die schlechtesten Asset-Klassen der Bank. (Asset-Ratingklasse 16-18 über insgesamt 13,82 Milliarden Euro mit 88 Prozent . Diese ist mit 100 Prozent Ausfallwahrscheinlichkeit beschrieben.) Nun wird im Halbjahresbericht ausgeführt, dass die Bank nach wie vor eine anteilige „Bindung“ der Garantie für derartige Assets in einer Größenordnung über 8,353 Milliarden benötigt. Im Gegenzug für die Übernahme der notleidenden Assets über 5 Milliarden Euro hat die Bank demnach lediglich einen Garantieanteil über 1,647 Milliarden Euro „freigeben“ müssen. Hierzu frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HSH Nordbank (HSH) wie folgt: 1. Wie genau soll die weitere Freigabe der Ländergarantie aus Sicht des Senates erfolgen? 2. Aus welchem Grund sind für die Assetübernahme über 5 Milliarden Euro nicht 5 Milliarden Euro an Garantie freigegeben worden? Bei der Garantie der hsh finanzfonds AöR (finfo) gegenüber der HSH vom 2. Juni 2009 handelt es sich um eine Zweitverlustgarantie (siehe Drs. 19/2428 und 20/3220). Aus der Übertragung von Portfolien auf die hsh portfoliomanagement AöR ist der HSH nach Zahlung des von der EU-Kommission festgelegten Kaufpreises in Höhe von rund 2,4 Milliarden Euro ein Verlust in Höhe von rund 2,6 Milliarden Euro entstanden, der bis zur Ausschöpfung der Erstverlusttranche in Höhe von 3,2 Milliarden Euro auf diese und darüber hinaus auf die Zweitverlusttranche angerechnet wurde. Die Anrechnung Drucksache 21/5785 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 auf die Garantie in Höhe von 10 Milliarden Euro ergibt sich aus der Verlustabrechnung , nicht aus dem übernommenen Kreditvolumen. Die Anrechnung weiterer Verluste erfolgt entsprechend nach deren Eintritt und Prüfung durch die finfo. 3. Um die Garantie zu 100 Prozent freizubekommen, müssten die Länder rein rechnerisch mehr als 30 Milliarden Euro an Assets von der Bank übernehmen. Diese Größenordnung entspricht in beängstigender Weise dem prozentualen Hebel aus der Sicherungswirkung wie im Einleitungstext ausgeführt. Was kommt da wann auf die Länder aus Sicht des Senates noch zu? Derzeit bestehen keine Planungen für eine weitere Übertragung von Vermögenswerten über das am 30. Juni 2016 übertragene Portfolio hinaus. Im Übrigen siehe Drs. 21/2177.