BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5786 21. Wahlperiode 09.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 01.09.16 und Antwort des Senats Betr.: HSH Nordbank – Halbjahresbericht zum 30.06.2016 – Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen Im Halbjahresbericht (Seite 136) beschreibt die HSH Nordbank wie folgt die Konzernpyramide: „... hierzu gehören die HSH Beteiligungsmanagement GmbH, Hamburg, als direktes Mutterunternehmen und zugleich oberstes Mutterunternehmen der HSH Nordbank AG, das einen Konzernabschluß erstellt, die HSH Finanzfonds AöR als oberstes Mutterunternehmen des Konzerns, die hsh portfoliomanagement AöR, sowie das Land Schleswig-Holstein und die Freie und Hansestadt Hamburg, die an den beiden vorgenannten Gesellschaften zu jeweils 50 % beteiligt sind.“ Die hsh finanzfonds AöR ist im Zuge der vorigen Rettungsaktion der Bank in 2008/2009 ins Leben gerufen worden. Die FinFo hatte zu dem Zeitpunkt 3 Milliarden Euro an zusätzlichem Kapital zugunsten der HSH Nordbank im Auftrag der Länder am Kapitalmarkt beschafft und überwacht die Geschäfte der Bank anhand eines sogenannten Referenzportfolios. Aktuell ist die hsh finanzfonds AöR von den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein mit einer weiteren Kreditlinie über 10 Milliarden Euro ausgestattet worden. Hierzu frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HSH Nordbank (HSH) wie folgt: 1. Ist die hsh finanzfonds AöR „oberstes Mutterunternehmen des Konzerns “ HSH? 2. Wenn nein, aus welchem Grunde führt die HSH in ihrem Halbjahresbericht derartiges aus? 3. Wenn ja, wie verhält sich das mit der Haftungskaskade? Wofür und für welche Gesellschaften innerhalb der HSH-Pyramide haftet die grundsätzlich unbegrenzt haftende Anstalt öffentlichen Rechts hsh finanzfonds ? Die hsh finanzfonds AöR (finfo) ist zu 71,7 Prozent an der HSH Beteiligungs Management GmbH (HoldCo) beteiligt, die zu 94,9 Prozent an der HSH beteiligt ist. HoldCo und HSH sind Kapitalgesellschaften, für deren Verbindlichkeiten grundsätzlich nur deren Gesellschaftsvermögen haftet. 4. Wer hat sich eine derartige Konstruktion ausgedacht und warum ist das nicht der Bürgerschaft vor der Abstimmung dargelegt worden? Drucksache 21/5786 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Drs. 21/2177. 5. Aus welchem Grund ist dieser Halbjahresabschluss nicht von Wirtschaftsprüfern testiert worden, sondern lediglich einer nichts aussagenden „prüferischen Durchsicht“ unterzogen worden? Weil eine vollständige Prüfung und Testierung für einen Halbjahresabschluss nicht vorgeschrieben und nicht erforderlich ist. Im Übrigen teilt der Senat nicht die Bewertung des Fragestellers zur Relevanz beziehungsweise Aussagekraft einer prüferischen Durchsicht. Diese stellt eine kritische Würdigung des Abschlusses und des Lageberichts auf Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung dar, über die der Prüfer eine Bescheinigung ausstellt.