BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5790 21. Wahlperiode 09.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 01.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Gewerbegebiet Viktoriapark in Rahlstedt In Rahlstedt und in Großlohe regt sich Widerstand gegen die Errichtung eines weiteren Gewerbegebietes. Neben den Gewerbegebieten Neuer Höltigbaum und Merkurpark ist in unmittelbarer Nachbarschaft von Großlohe das Gewerbegebiet Viktoriapark geplant. Kritisch hinterfragt wird unter anderem der Umstand, dass die Freie und Hansestadt Hamburg die Vermarktung und den Betrieb einem privaten Investor/Vorhabenträger überlässt, der – nach gegenwärtigem Kenntnisstand – über die Ansiedlung der Gewerbebetriebe entscheidet. Im Zusammenhang mit dem laufenden Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 (Stapelfelder Straße) ergeben sich etliche Fragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie groß sind jeweils die Gewerbegebiete Neuer Höltigbaum und Merkurpark und wie viele Arbeitsplätze gibt es jeweils dort? Das Gewerbegebiet Neuer Höltigbaum ist circa 30 Hektar (ha), das Gewerbegebiet Merkurpark circa 25 ha groß. Aktuelle Erhebungen zu den Arbeitsplatzzahlen in den Gebieten liegen nicht vor. Für das Gebiet Merkurpark wurde in 2010 eine Arbeitsplatzzahl von circa 1.800 bis 2.000 ermittelt. Im Übrigen siehe Drs. 21/5431. 2. Wem gehören die Flächen beziehungsweise wer betreibt die Gewerbegebiete Neuer Höltigbaum und Merkurpark? Die Flurstücke 2290, 2313, 2274, 4750 befinden sich in städtischer Hand. Die restlichen Flächen befinden sich im privaten Eigentum. Bei dem Gewerbegebiet Neuer Höltigbaum handelt es sich um ein von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), bei dem Merkurpark um ein von einem privaten Projektentwickler (Jebens KG) entwickeltes Gewerbegebiet. In beiden Fällen sind die Gewerbegrundstücke mit Ausnahme der noch nicht belegten Flächen überwiegend an die entsprechenden Betriebe veräußert worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. bis 6. 3. Welche Flächengrößen ergeben sich für das Areal des B-Planes Rahlstedt 131, für die vorgesehene Plangebietserweiterung und für das auf der Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg liegende Gewerbegebiet Viktoriapark? Bitte für alle drei Flächen getrennt ausweisen. Das Plangebiet des Bebauungsplan-Entwurfes Rahlstedt 131 umfasst derzeit etwa 51 ha. Davon entfallen etwa 6 ha auf die nach Auswertung der öffentlichen Plandiskussion vorgenommene Plangebietserweiterung, die nicht einer Erweiterung des geplanten Gewerbegebietes dient (siehe Drs. 20-3007 der Bezirksversammlung Wandsbek). Das vorgesehene Gewerbegebiet umfasst nach dem derzeitigen Stand der Planungen des Projektentwicklers auf Hamburger Gebiet 26,5 ha, wovon 22,5 ha auf den sogenann- Drucksache 21/5790 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ten Viktoriapark und 4 ha auf den Hamburger Teil des sogenannten Minervaparks entfallen. 4. Welche Flächen des Gewerbegebietes Viktoriapark befinden sich im Besitz des Vorhabenträgers und eventuell weiterer privater Eigentümer? Die Flächen bitte einzeln mit Flurstücknummer und Größenangabe benennen. 5. Welche Flächen im Gewerbegebiet Viktoriapark befinden sich noch nicht im Besitz des Vorhabenträgers, sind aber durch ihre Lage zur Arrondierung des Projekts unbedingt erforderlich? Die Flächen bitte einzeln mit Flurstücknummer und Größenangabe benennen. 6. Gibt es im Viktoriapark Flächen, die sich ganz oder teilweise im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise der öffentlichen Hand befinden? Wenn ja, Flächen bitte einzeln mit Flurstücknummern und Größenangabe benennen. Im Gewerbegebiet Viktoriapark besitzt die FHH – abgesehen von Straßenflächen (Flurstücke 2172, 150, 128) – keine Grundstücke. Auch ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) weder Vorhabenträger noch an der Umsetzung des Projekts beteiligt. Informationen über die Eigentumsverhältnisse beziehungsweise über die jeweiligen Eigentümer liegen im LIG insoweit nicht vor. 7. Gab es im Viktoriapark Flächen, die sich im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise der öffentlichen Hand befanden und die in den letzten fünf Jahren veräußert wurden? Wenn ja, Flächen bitte einzeln mit Flurstücknummern und Größenangabe benennen. Nein. 8. Hat die Freie und Hansestadt Hamburg in der Vergangenheit versucht, Flächen im geplanten Gewerbegebiet anzukaufen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und wann fanden die Kaufbemühungen statt? Wenn nein, warum fanden keine Kaufbemühungen statt beziehungsweise woran sind die Kaufbemühungen gescheitert? Nein. Das Gebiet zählt nicht zu den definierten Schwerpunkträumen für strategische Ankäufe. 9. Hamburg benötigt dringend Flächen für den Wohnungsbau. Vonseiten der Wohnbevölkerung wurde der Vorschlag gemacht, Teile des Planungsgebietes für Wohnungsbau, insbesondere geförderten Wohnungsbau zu nutzen. Wie steht der Senat zu diesen Vorschlägen? Hamburg ist eine wachsende Stadt. Ein sehr wichtiges Ziel der Stadtentwicklung für Hamburg ist die Schaffung von neuen Wohnungen. Der Senat verfolgt mit dem Vertrag für Hamburg und dem Bündnis für das Wohnen in Hamburg das Ziel, die Anzahl von 10.000 genehmigten Wohneinheiten im Jahr zu gewährleisten. Die Bürgerinnen und Bürger benötigen aber auch Arbeitsplätze, insbesondere auch wohnungsnahe Arbeitsplätze und einen Landschaftsraum mit hohen Aufenthaltsqualitäten. Die zuständigen Behörden beabsichtigen daher, hier ländergrenzenübergreifend in Hamburg-Wandsbek – Kreis Stormarn die Entwicklung von 26,5 ha neuem Gewerbegebiet und 13 ha in der Gemeinde Stapelfeld im Kreis Stormarn (Schleswig-Holstein) bei gleichzeitiger Aufwertung der Qualitäten des umgebenden Landschaftsraumes zu realisieren. 10. Welche Absprachen mit welchen Inhalten gibt es zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise der HWF (Hamburgische Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5790 3 Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH) und dem Vorhabenträger Viktoriapark? Keine. 11. Sollte der gegenwärtige Vorhabenträger für den Viktoriapark von dem Projekt zurücktreten, welche Konsequenzen hätte das für die Realisierung dieses Gewerbegebietes auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg? Der Senat beantwortet hypothetische Fragen grundsätzlich nicht. 12. Das geplante Gewerbegebiet soll grenzüberschreitend auf schleswigholsteinischer Seite fortgesetzt werden. Welche Absprachen gibt es zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise der HWF und dem Land Schleswig-Holstein beziehungsweise der WAS (Wirtschafts - und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH)? Es ist beabsichtigt, die von den beteiligten Gemeinden durchzuführenden Bauleitplanverfahren sowie die notwendigen Schritte zur länderübergreifenden Entwicklung und Qualifizierung des Landschaftsraumes möglichst zeitlich und inhaltlich abgestimmt durchzuführen. Hierzu ist der Abschluss einer gemeinsamen Absichtserklärung (Letter of Intent) zwischen den betroffenen Stellen beider Länder vorgesehen.