BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5794 21. Wahlperiode 09.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien und Franziska Grunwaldt (CDU) vom 01.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Welche Informationen liegen dem Senat zur Schwarzarbeit von Flüchtlingen vor? Vor wenigen Tagen berichtete der NDR über seine Recherchen zur Schwarzarbeit von Flüchtlingen. Zwar decke der Zoll bundesweit pro Monat nur wenige Fälle auf, doch Experten rechneten mit deutlich höheren Zahlen, sodass von mindestens 100.000 Flüchtlingen bundesweit ausgegangen werden könne , die unter schlechten Arbeitsbedingungen illegal arbeiten würden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Hauptzollamtes Hamburg-Stadt wie folgt: 1. Welcher Behörde meldet der Zoll monatlich die in Hamburg aufgedeckten Fälle von Schwarzarbeit? Die Behörden der Zollverwaltung, die Strafverfolgungs- und Polizeivollzugsbehörden übermitteln einander die erforderlichen Informationen für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die in Zusammenhang mit den Prüfaufgaben der Finanzkontrolle für Schwarzarbeit der Zollverwaltung stehen. Eine monatliche Meldung der in Hamburg aufgedeckten Fälle von Schwarzarbeit an andere Behörden erfolgt nicht und ist rechtlich nicht vorgesehen. 2. Welche Zahlen liegen dieser Stelle beziehungsweise dem Zoll für den Zeitraum von Juli 2015 bis Juli 2016 vor? Wie viele Fälle von Schwarzarbeit deckte der Zoll insgesamt auf und bei wie vielen Fällen handelte es sich bei den Arbeitern um Flüchtlinge? Bitte nach Monaten aufschlüsseln . Im gesamten Jahr 2015 hat das Hauptzollamt Hamburg-Stadt insgesamt 402 Ordnungswidrigkeitenverfahren und 2.074 Strafverfahren eingeleitet. Im ersten Halbjahr 2016 hat das Hauptzollamt Hamburg-Stadt 219 Ordnungswidrigkeitenverfahren und 1.088 Strafverfahren eingeleitet. Eine detailliertere Auswertung für den Zeitraum Juli 2015 bis Juli 2016 und eine Aufschlüsselung nach Monaten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . Es erfolgt keine statistische Erfassung über die Anzahl von Fällen von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die durch Flüchtlinge begangen wurden. 3. Liegen dem Senat oder dem Zoll Informationen über den jeweiligen Aufenthaltsstatus der bei der Schwarzarbeit entdeckten Flüchtlinge vor? Wenn ja, wie lauten diese? Wenn nein, warum nicht? Und handelte es sich bei diesen auch um Hamburg zugewiesene Flüchtlinge oder waren es aus anderen Bundesländern zugezogene Flüchtlinge? Drucksache 21/5794 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hierzu liegen den Behörden der Zollverwaltung keine Informationen vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. Soweit im Rahmen einer Prüfung die Feststellung des Aufenthaltsstatus erforderlich ist, wird dieser im Einzelfall in Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Behörden aufgeklärt. 4. Hat der Senat bereits Maßnahmen gegen Schwarzarbeit von Flüchtlingen ergriffen beziehungsweise in Planung? Wenn ja, welche und wer ist für die Umsetzung zuständig? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/5768. Im Übrigen ist dies Aufgabe der Zollbehörden. 5. Verfügt der Senat über Prognosen über die Zahl der in Hamburg schwarzarbeitenden Personen insgesamt und der Flüchtlinge speziell? Wenn ja, wie lauten diese? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/5768. Die Behörden der Zollverwaltung geben keine Prognosen über das Ausmaß und die künftige Entwicklung ab. 6. An welche Stelle können sich in Hamburg infolge von Schwarzarbeit ausgebeutete Arbeitnehmer wenden? Hat diese Stelle im Laufe des letzten Jahres vermehrt Hilfegesuche von Flüchtlingen registriert? Wenn ja, wie viele und wie kann sie speziell diesen Betroffenen helfen? Handelte es sich hier vermehrt um anerkannte Flüchtlinge und noch im Asylverfahren befindliche oder vor allem um abgelehnte Asylbewerber und illegal hier lebende Flüchtlinge? 7. Der NDR gibt an, das städtische Unternehmen f & w fördern und wohnen AöR befragt zu haben, ob dort Unterkunftsmitarbeiter Flüchtlinge in Schwarzarbeit vermittelt hätten. Dem sei nicht so, soll f & w geantwortet haben. Kann der Senat diese Aussage bestätigen? Und liegen dem Senat Informationen vor, ob es bei anderen Betreibern von Flüchtlingsunterkünften Fälle von Vermittlung in Schwarzarbeit gab? Wenn ja, wo und wie häufig? 8. Laut dem NDR habe f & w Versuche von Mitarbeitern der Unterkünfte verzeichnet, Flüchtlinge in Schwarzarbeit zu vermitteln. a) Wann ist dies an welchem Standort wie oft erfolgt? b) Haben auch andere Betreiber von Erstunterkünften Erkenntnisse über entsprechende Vermittlungsversuche? Wenn ja, welche und wo gab es diese wann wie oft? c) Mit welchen Maßnahmen haben die Betreiber jeweils in den konkreten Fällen von Vermittlungsversuchen reagiert und wie wollen sie diese künftig verhindern? Siehe Drs. 21/5768. f & w liegen keine Hinweise vor, dass Mitarbeiter Flüchtlinge in Schwarzarbeit vermittelt haben. Anderslautende Informationen sind dem NDR auch nicht mitgeteilt worden. Unbeschadet dessen informiert f & w Bewohner, sofern ein Verdacht auf Anwerbeversuche besteht, über ihre Rechte und Pflichten beziehungsweise über die Möglichkeiten legaler Arbeitsaufnahme. Im Übrigen ging es im besagten Fall um Vorfälle aus dem Landkreis Harburg (Niedersachsen). Den zuständigen Behörden liegen darüber hinaus keine abweichenden Informationen vor.