BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5798 21. Wahlperiode 09.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 01.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Verbringung von Sedimenten (XIX) – Vergrößert sich das Schlick- Problem in 2016? Trotz aller Bemühungen ist die Verschlickung des Hamburger Hafens anhaltend hoch. Zuletzt konnte die „Queen Mary 2 wegen großer Schlickmengen das Terminal in der HafenCity nicht anfahren. Im Travehaven müssen mehrere Schutenbetreiber ihre Arbeit einschränken. Nach wie vor wird ein großer Teil der Sedimente vor Neßsand verbracht. Das Problem der Kreislaufbaggerei besteht damit weiterhin. Allein in 2015 hat die Beseitigung von Schlick 85 Millionen Euro gekostet. Unklar ist, wie die Maßnahmen des Senats aussehen und wann ein Konzept zur Verbesserung der Situation vorgelegt wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Welche Mengen an Schlick in Kubikmetern sind in 2016 bisher auf Grundlage der Vereinbarung mit Schleswig-Holstein zur Tonne E3 in die Nordsee verbracht worden? Bitte monatlich differenziert angeben. Welche Kosten sind dabei entstanden? 2. Welche Mengen an Schlick in Kubikmetern sind in 2016 bisher in die Elbe vor Neßsand verbracht worden? Bitte monatlich differenziert angeben . Welche Kosten sind dabei entstanden? Die HPA hat bisher alle ihr im Jahr 2016 zur Verfügung stehenden räumlichen Verbringoptionen nach Plan ausgenutzt. Der Genehmigungsrahmen des Landes Schleswig -Holstein zur Verbringung von Sedimenten bei „Tonne E3“ in der Nordsee ist bisher volumenbezogen bestmöglich ausgeschöpft worden. Einschließlich des Monats Juli sind im Jahr 2016 insgesamt 1,38 Millionen Kubikmeter Laderaumvolumen (LRV) in das Schlickfallgebiet in der Nordsee verbracht worden. Die Mengen schlüsseln sich nach Monaten wie folgt auf: Jahr  Monat Ladungsvolumen (m³) 2016 März 155.008 2016 Juni 474.771 2016 Juli 750.859 In den Wintermonaten Januar, Februar und März des Jahres 2016, in denen eine Umlagerung bei der Insel Neßsand auf Hamburger Landesgebiet möglich war, wurden zuvor insgesamt 6,22 Millionen Kubikmeter LRV verbracht. Die Mengen schlüsseln sich nach Monaten wie folgt auf: Jahr Monat Ladungsvolumen (m³) 2016 Januar 1.613.926 Drucksache 21/5798 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jahr Monat Ladungsvolumen (m³) 2016 Februar 2.073.611 2016 März 2.535.533 Zu den entstandenen Kosten können derzeit keine Angaben gemacht werden, da das Gros der Arbeiten im Rahmen von aktuell noch laufenden Aufträgen ausgeführt wird. Erst nach Abschluss dieser Aufträge ist eine Angabe der Kosten möglich. 3. Welche Mengen an Sedimenten in Kubikmetern sind in 2016 bisher in Deponien an Land verbracht worden (bitte anhand der Mengen je Deponie darstellen)? Bitte monatlich differenziert angeben. Welche Kosten sind dabei entstanden? Folgende Mengen wurden im Zeitraum Januar bis Juli 2016 als Feststoff in die Baggergutdeponien Francop und Feldhofe eingebracht: Deponie Transportmenge (Tonnen Trockensubstanz) Francop 50.585 Feldhofe 24.909 Externe Deponierung 13.269 4. Wie sehen die konkreten Planungen des Senats für die Verbringung der Mengen an Sedimenten im Hamburger Hafen und der Hauptfahrrinne in 2016 aus? Hamburg wird die neue Vereinbarung mit dem Land Schleswig-Holstein im genehmigten Umfang voll ausnutzen. Im Jahr 2016 ist geplant, anteilig mehr Sedimentmengen als in den Jahren zuvor in die Nordsee zu „Tonne E3“ zu verbringen, um den Sedimenthaushalt im Hamburger Bereich zu entlasten. Dabei können erstmals Sedimente aus den Hafenbecken zu „Tonne E3“ verbracht werden. Im November und Dezember ist eine ergänzende Umlagerung von Sedimenten bei Neßsand geplant. 5. Welche Mengenprognose hat die HPA zur in 2016 zu verbringenden Baggergutmenge aus dem Hamburger Hafen? Aufgrund der schwankenden Sedimentationsraten kann nicht exakt abgeschätzt werden , wie sich die Sedimentation im Verlauf des restlichen Jahres entwickeln wird. Eine verlässliche Mengenprognose ist aus diesem Grund nicht möglich. Die HPA steuert ihre Arbeiten variabel mit Einsatzplänen, die sich flexibel an die aktuelle Sedimentationslage anpassen. 6. Mit welchen Kosten rechnet der Senat beziehungsweise die HPA für die Verbringung von Baggergut im Jahr 2016 insgesamt? Wie hoch sind die Mittel, die die HPA für die Schlickbeseitigung in 2016 bis 2019 einplant? Gibt es Abweichungen zu den bisherigen Planungen? Wenn ja, welche? Die von der HPA prognostizierten Kosten für die Wassertiefeninstandhaltung werden sich an den Vorjahreskosten orientieren. Im Jahr 2015 beliefen sich die Gesamtkosten auf 85 Millionen Euro. Ein entsprechendes Mittelvolumen ist im Wirtschaftsplan der HPA für das Jahr 2016 eingeplant. Für die Jahre 2017 bis 2019 liegen noch keine Wirtschaftspläne vor. Eine aussagekräftige Prognose der Baggerkosten hängt von der im Jahresverlauf tatsächlich eingetretenen Sedimentation und dem daraus entstehenden Baggerbedarf ab. Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine exakte Kostenprognose für das Jahr 2016 daher nicht möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 7. Plant der Senat eine Erhöhung der Zuweisungen an die HPA, um die höheren Ausgaben für die Sedimentverbringung zu kompensieren? Wenn ja, in welcher Höhe und an welcher Stelle? Siehe Drs. 21/5000. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5798 3 8. Soll die Übergangsregelung zum Handlungskonzept Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in der Stromelbe zwischen der HPA und der BUE vom 16.03.2012 weiter erhalten bleiben? Wenn ja, mit welcher Konsequenz für die Baggerungen im Hafenbecken ? Wenn nein, welche Alternativregelung tritt wann an die Stelle der Übergangsregelung ? Eine Anpassung der Übergangsregelung ist derzeit nicht geplant. Es besteht auf Grundlage der Übergangsregelung die Möglichkeit, Sedimente aus Hafenbecken bei der Insel Neßsand in der Stromelbe umzulagern. 9. Durch welche Maßnahmen wird der Senat beziehungsweise die HPA erreichen, dass die Sicherung der Zugänglichkeit des Hafens in 2016 ganzjährig möglich sein wird? Siehe Antworten zu 1. und 2., zu 3. und zu 4. 10. Wann wird der Senat beziehungsweise die HPA ein Konzept für die ganzjährige Garantie der Solltiefen im Hamburger Hafen erstellen? Das bestehende Sedimentmanagement für den Hamburger Hafen wird auf seinen drei Handlungsfeldern Wassertiefeninstandhaltung, Strombau und Schadstoffsanierung kontinuierlich weiterentwickelt und konzeptionell angepasst. 11. Wo bestehen derzeit Mindertiefen und Unterwasserstände in jeweils welcher Höhe im Hamburger Hafen? Alle Schiffe können den Hamburger Hafen anlaufen. Im Einzelfall kann es aufgrund von Mindertiefen und Unterwasserständen erforderlich sein, die nautischen Vorgaben beim tideunabhängig möglichen Tiefgang sowie bei maximal ein- beziehungsweise ausgehenden Tiefgängen anzupassen. Unterwasserstände sind abhängig von der jeweiligen Tidesituation (unter anderem Windlage, Tidezyklus) und treten daher nur temporär auf. Im Übrigen siehe Drs. 21/4560 und Drs. 21/5154. 12. Welche Durchflussmengen an Oberflächenwasser wurden in den ersten acht Monaten des Jahres 2016 an den beiden Hamburger Messstationen gemessen? Inwiefern weichen diese von den durchschnittlichen Durchflussmengen der letzten Jahre ab? Der für die Sedimentation im Hamburger Hafen maßgebliche Oberwasserabfluss wird nicht innerhalb Hamburgs, sondern am Durchflussmesspegel in Neu Darchau ermittelt (siehe Drs. 21/5154). Der Oberwasserabfluss hat sich in den Monaten Januar bis August im Vergleich zum langjährigen Mittel „MQ50“ (50 Jahre: 1966 – 2015) deutlich unterdurchschnittlich dargestellt. Für den April 2016 betrug der Oberwasserabfluss im Monatsmittel: 626 m³/s, das entspricht 58 Prozent des MQ50 (Apr.) =1,084m³/s. Für den Mai 2016: 391 m³/s, das entspricht 53 Prozent des MQ50 (Mai) =744m³/s. Für den Juni 2016: 426 m³/s, das entspricht 69 Prozent des MQ50 (Jun.) =613m³/s. Für den Juli 2016: 340 m³/s, das entspricht 69 Prozent des MQ50 (Jul.) =494m³/s. Für den August 2016: 333 m³/s, das entspricht 70 Prozent des MQ50 (Aug.) =478m³/s. Im Übrigen siehe Drs. 21/3883.