BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5799 21. Wahlperiode 09.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 01.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Fair Trade – Entwicklung in Hamburg Der Handel mit fair gehandelten Produkten gewinnt zunehmend an Bedeutung . Immer mehr Verbraucher achten beim Einkauf auf Umweltverträglichkeit und soziale Standards bei der Produktion. Seit 2010 hat sich der Umsatz im Fair Trade so nahezu verdreifacht. Im vergangenen Jahr erwirtschaftete die Branche in Deutschland sogar einen Rekordumsatz in Höhe von 1,14 Milliarden Euro. Zu klären ist, inwieweit Hamburg von diesem boomenden Handel profitiert und der rot-grüne Senat die im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele erreicht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch ist der Anteil Hamburgs an dem deutschlandweiten Rekordumsatz mit fair gehandelten Produkten in Höhe von 1,14 Milliarden Euro? Das Forum Fairer Handel, der Zusammenschluss der Fair-Handels-Akteure in Deutschland, legt jährlich die bundesweiten Umsatzzahlen fair gehandelter Produkte vor. Bei dieser Erhebung findet eine Aufschlüsselung der Verkaufserlöse weder nach Ländern noch nach einzelnen Städten statt. 2. Wie weit ist die Umsetzung der zum fairen Handel im rot-grünen Koalitionsvertrag ausgearbeiteten Ziele? a. Welche Anstrengungen und Maßnahmen hat der Senat bisher unternommen, damit Hamburg erneut den Titel „Fair Trade Stadt“ erhält? Die Organisation TransFair e.V. sieht eine Überprüfung und Erneuerung des Titels Fairtrade-Stadt für Hamburg im Mai 2017 vor. Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechenden Bedingungen der Organisation erfüllt werden (siehe https:// www.fairtrade-towns.de/mitmachen/die-fuenf-kriterien/). Dies ist fortwährend der Fall, sodass die zuständige Behörde davon ausgeht, dass die Freie und Hansestadt Hamburg wie zuletzt 2013 die entsprechende Auszeichnung auch im Jahre 2017 verliehen bekommen wird. b. Was soll in welchem Zeitraum mit welchen Mitteln unternommen werden, um eine Bewerbung für den Titel „Hauptstadt fairen Handels “ umzusetzen? Welche zuständigen Stellen, Unternehmen, Verbände , Kammern sind dazu wie in die Planungen eingebunden? Engagement Global gGmbH wird im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Frühjahr 2017 erneut den bundesweiten Wettbewerb „Hauptstadt des Fairen Handels“ ausschreiben. Die für die Bewerbung zuständige Senatskanzlei wird mit den Mitgliedern der Steuerungsgruppe Fairtrade- Drucksache 21/5799 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Stadt Hamburg über die Auswahl der Projekte beraten, die mit der Hamburger Bewerbung eingereicht werden sollen. In der Steuerungsgruppe sind mehrere Fachbehörden , Kammern und Verbände der Wirtschaft, Hochschulen und entwicklungspolitische Nichtregierungsorganisationen sowie Fraktionen der Bürgerschaft vertreten. c. Wie wird der Senat genau das Engagement im Bereich des fairen Handels intensivieren beziehungsweise optimieren? Was ist dazu bereits geplant beziehungsweise in welcher Planungsphase? Die zuständige Behörde verfolgt das genannte Ziel im Dialog mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft. Sie arbeitet dabei eng mit der Fachpromotorin Fairer Handel zusammen, deren Stelle beim Verein Mobile Bildung e.V. auch in den Jahren 2016 – 2018 anteilig aus Bundes- und Landesmitteln finanziert wird. Die Steuerungsgruppe Fairtrade-Stadt Hamburg hat auf Anregung der zuständigen Behörde gemischte staatlich -nichtstaatliche Arbeitsgruppen zu folgenden Schwerpunktthemen gebildet: Einzelhandel und Gastronomie, öffentliche Beschaffung, Hochschulen sowie Stadtteilaktivitäten (mit Schwerpunkt im Bezirk Eimsbüttel). Außerdem hat die zuständige Behörde den Hamburger Rat für nachhaltige Entwicklungspolitik beauftragt, Empfehlungen zu erarbeiten, wie die öffentliche Wahrnehmung der Fairtrade-Stadt ausgeweitet werden kann. d. Wie weit sind die Überlegungen, das Thema „Globales Lernen“ voranzubringen? Globales Lernen hat in Hamburg bereits seit vielen Jahren sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Bereich einen hohen Stellenwert. Globales Lernen sowie die themenverwandten Bereiche Umwelterziehung und Interkulturelles Lernen sind als Aufgabengebiete in den Bildungsplänen der Hamburger Schulen fest verankert. Angehende Lehrkräfte werden im Vorbereitungsdienst am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) mit dem Themenbereich Globales Lernen und Möglichkeiten seiner Umsetzung im Unterricht vertraut gemacht. Darüber hinaus hält das LI kontinuierlich eine Fülle von Fortbildungsangeboten und Publikationen zum Globalen Lernen und damit verbundenen Themen für Lehrerinnen und Lehrer bereit. Zudem fördert das LI die Entwicklung von Schulen im Rahmen von Projekten beziehungsweise die Bewerbung um Auszeichnungen wie „Faire Schule“, „Fairtrade-Schule“ sowie „Umweltschule“ oder „Klimaschule“, die ebenfalls dem Globalen Lernen zuzuordnen sind. Ferner werden außerschulische Angebote im Bereich des Globalen Lernens gefördert. So leisten, ergänzend zur Förderung des Bundes, die für Bildung zuständige Behörde und die Senatskanzlei den Hamburger Finanzierungsanteil für die bei einem zivilgesellschaftlichen Träger angebundene Fachpromotorenstelle „Globales Lernen“ auch im zweiten Förderzyklus (2016 – 2018). Die für Bildung zuständige Behörde vergibt zudem kontinuierlich Zuwendungen an Anbieter im Bereich des Globalen Lernens wie die „Open School 21“. e. Wie ist der Umsetzungsstand, die Beschaffung der Freien und Hansestadt Hamburg noch stärker anhand fairer Kriterien vorzunehmen ? Wann werden dazu welche Vorschläge entwickelt sein, die etwa eine Erweiterung der Liste der „kritischen Warengruppen“ oder die Benennung der vorzulegenden Nachweise und Zertifizierungen umfassen kann? Bei öffentlichen Ausschreibungen finden Kriterien des Fairen Handels – soweit in den entsprechenden Warengruppen fair gehandelte Produkte verfügbar sind – bereits gegenwärtig Berücksichtigung. So umfasst die geltende Rahmenvereinbarung für Kaffee ausschließlich Produkte aus fairem Handel. Im Übrigen sind die Überlegungen der zuständigen Behörde zu einer noch stärkeren Verankerung von Fair-Handels-Kriterien in der Beschaffung derzeit noch nicht abgeschlossen . f. Gibt es Abweichungen zu den Planungen zu Fair Trade und den Zielen aus dem Koalitionsvertrag? Wenn ja, welche und warum? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5799 3 Nein. 3. Wie hoch ist der Anteil der fair gehandelten Produkte in den öffentlichen Kantinen (bitte nach öffentlichen Stellen aufgliedern)? Eine Abfrage bei den Behörden, in deren Zuständigkeitsbereich (einschließlich Landesbetriebe und öffentliche Unternehmen) Kantinen betrieben werden, hat zu folgenden Einrichtungen berechenbare Prozentzahlen für den Umsatz fair gehandelter Produkte ergeben: Personalrestaurant von BSW und BUE: Kaffee 100 Prozent, Tee 30 Prozent Personalrestaurant und Kantinen von Hamburg Wasser: Kaffee 100 Prozent Hochschulgastronomie des Studierendenwerks Hamburg (für die Mensen und Cafeterien der Hochschulen): Kaffee 75,83 Prozent, Trinkschokolade 71,21 Prozent, Bananen 100 Prozent, Bio- Limonaden 32 Prozent (Anteil an der jeweiligen Gesamtbezugsmenge) Kantine im Behördenzentrum Hamburger Straße: Bananen 60 Prozent, Bio-Limonaden 15 Prozent und Kaffee 10 Prozent (Anteil an der jeweiligen Gesamtbezugsmenge ) Kantinen der Stadtreinigung Hamburg: Kaffee 16 Prozent Kantinen der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG: circa 10 Prozent vom Gesamtumsatz Kantine der Berufsbildungswerk Hamburg GmbH: 4 Prozent vom Gesamtumsatz Für die übrigen Kantinen, die großenteils von privaten Pächtern betrieben werden, liegen keine getrennt ausgewiesenen Zahlen für den Verkauf fair gehandelter Waren vor. 4. Inwieweit ist der Senat in die Planungen der Bundesregierung zu einem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und zu möglichen gesetzliche Regelungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im globalen Geschäftsverkehr eingebunden? Wie sehen dazu die Planungen aus und wann ist eine Umsetzung geplant? Der Senat ist in die Planungen, für die das Auswärtige Amt die Federführung hat, nicht eingebunden.