BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/58 21. Wahlperiode 17.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 09.03.15 und Antwort des Senats Betr.: „Wie Salafisten Schule machen“ – Reichen die Präventionsmaßnahmen für Jugendliche mit Radikalisierungstendenz an Hamburgs Schulen aus? Wie aus der medialen Berichterstattung zu entnehmen war, hatte die Polizei nach den Brandanschlägen auf das Verlagshaus der „Hamburger Morgenpost “ (Mopo) und der Max-Brauer-Schule vergangene Woche neun Jugendliche als Tatverdächtige vorübergehend festgenommen. Die jungen Erwachsenen , die zum Teil selber die Max-Brauer-Schule besucht haben, sollen zum Teil noch minderjährig sein. Laut des Sprechers des „Elternrats Aktionsinitiative gegen die IS-Miliz“, Mahmut Erdem, würden die tatverdächtigen Jugendlichen zum „Altonaer Kreis“ gehören, der sich seit Längerem in der Salafisten-Szene bewege. Ein ehemaliger Schüler der Max-Brauer-Schule, der in dem Zeitungsartikel sogar namentlich genannt wird, habe in diesem Kreis verkehrt und sei im September 2014 nach Syrien aufgebrochen, wo er schließlich erschossen wurde (vergleiche http://m.taz.de/Brandanschlag-aufZeitung /!155901;m/). Vor dem Hintergrund ähnlicher Fälle wurde zuletzt über Präventionsmaßnahmen und Konzepte an Hamburgs Schulen diskutiert, mit denen weitere Anwerbeversuche von Salafisten und Radikalisierungstendenzen von Jugendlichen verhindert werden sollten. Der jüngste Fall der Schüler der Max-Brauer-Schule zeigt auf der einen Seite, dass nicht nur Schulen in belasteten Stadtteilen betroffen sind. Auf der anderen Seite zeigt er, dass die derzeitigen Maßnahmen der Behörde für Schule und Berufsbildung zur Prävention gegen Radikalisierungstendenzen möglicherweise nicht ausreichen, um gefährdete Jugendliche rechtzeitig zu erreichen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele der neun tatverdächtigen Jugendlichen haben die Max-BrauerSchule besucht? Welche Schulen haben die tatverdächtigen Jugendlichen besucht, wenn sie nicht die Max-Brauer-Schule besucht haben? 2. Wie lange haben die tatverdächtigen Jugendlichen die Max-BrauerSchule besucht und besuchen einzelne der Jugendlichen die Schule nach wie vor? Bitte die genauen Zeiträume angeben, von wann bis wann die einzelnen Jugendlichen an der Max-Brauer-Schule beschult wurden beziehungsweise noch werden. Fünf der Tatverdächtigen waren Schüler der Max-Brauer-Schule. Sie besuchten diese während folgender Zeiträume: 2002 bis 2006, 2004 bis 2009, 2002 bis 2012, 2009 bis 2014, 2004 bis 2014. Derzeit besuchen vier der Tatverdächtigen eine berufliche Schule. Die übrigen Tatverdächtigen sind nicht schulpflichtig. Drucksache 21/58 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele Fälle von Jugendlichen mit islamistischen Radikalisierungstendenzen sind an der Max-Brauer-Schule bekannt? Hat es an der Schule in der Vergangenheit Zwischenfälle mit möglicherweise radikalisierten Jugendlichen gegeben? Den Sicherheitsbehörden ist derzeit lediglich der Brandanschlag auf die Max-BrauerSchule bekannt, welcher Gegenstand aktueller Ermittlungen ist. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen liegen nicht vor. 4. Inwiefern waren die festgenommenen Jugendlichen zuvor dem Verfassungsschutz bekannt? Ein Teil der Tatverdächtigen ist dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg bekannt gewesen. Diese beteiligen sich an den Aktivitäten (Informationsständen) der Koranverteilungskampagne „LIES!“. 5. In wie vielen Fällen wurden Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Religiosität vom Religions- und/oder Sportunterricht an der Max-BrauerSchule befreit? In wie vielen Fällen haben Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Religiosität nicht an einer Klassenreise teilgenommen? In keinem Fall. 6. Welche Präventionsmaßnahmen wurden an der Max-Brauer-Schule für welche Jahrgänge in der Vergangenheit durchgeführt, um derartige Radikalisierungstendenzen von Jugendlichen zu verhindern? Bitte jede Maßnahme auflisten. Inwiefern gibt es vor dem Hintergrund der aktuellen Geschehnisse Überlegungen, die Präventionsmaßnahmen an der MaxBrauer -Schule auszuweiten? Die Max-Brauer-Schule wirbt entsprechend ihrem Leitbild um eine Schülerschaft, die in sozialer, kultureller und ethnischer Hinsicht sehr verschieden und in deren Begabungen und Fähigkeiten breit gestreut ist. Im Leitbild ist außerdem festgehalten, dass ein übergreifendes Ziel der Schule die Förderung der Entwicklung junger Menschen zu selbstbestimmten, sozial verantwortlichen und fachlich kompetenten Mitgliedern unserer Gesellschaft ist. Daher wurden unter anderem entsprechende inhaltliche Schwerpunkte im Lernbereich Gesellschaftswissenschaften verankert. In diesem Rahmen werden zum Beispiel in der Sekundarstufe I die Weltreligionen thematisiert. In der Sekundarstufe II wurden aus aktuellem Anlass unter anderem die Pariser Anschläge im Rahmen des Unterrichts diskutiert. Das schulische Handeln an der MaxBrauer -Schule wird durch ständigen Dialog, Aufmerksamkeit und die Beachtung von gemeinsam erstellten Regeln (zum Beispiel keine öffentliche Religionsausübung an der Schule) bestimmt. Im Mai 2014 wurde ein Workshop „Islamistisch orientierter Extremismus unter Jugendlichen “ durchgeführt, in dessen Folge die Aufmerksamkeit für die Thematik nochmals deutlich geschärft wurde. Unterstützt vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) findet seit 2014 ein kontinuierlicher Beratungsprozess an der MaxBrauer -Schule zu Demokratiepädagogik und Prävention statt, der zu Beginn diesen Jahres wieder aufgenommen wurde und zurzeit intensiviert wird. 7. Von wie vielen Schülerinnen und Schülern Hamburger Schulen ist seit Anfang 2014 bekannt, dass sie sich der IS-Terrormiliz angeschlossen haben beziehungsweise hatten, um in der Bürgerkriegsregion zu kämpfen ? Den Sicherheitsbehörden sind vier Personen bekannt, welche zum Zeitpunkt ihrer Ausreise Richtung Syrien und Irak noch Schüler waren. Aufgrund der unübersichtlichen Lage vor Ort und nur eingeschränkter Erkenntnisse deutscher Sicherheitsbehörden in den Jihad-Gebieten liegen keine detaillierten Informationen über den Verbleib und die Aktivitäten der ausgereisten Personen vor. 8. Durch welche zusätzlichen Maßnahmen plant die BSB an den Hamburger Schulen auf die aktuellen Ereignisse zu reagieren? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/58 3 Die Maßnahmen der BSB sind Bestandteil des Konzepts des Senats zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus und anti-muslimischer Diskriminierung (siehe Drs. 20/13460) und beziehen sich auf alle Hamburger Schulen. Im Übrigen siehe Drs. 20/13020, 20/13241, 20/13716 sowie Antwort zu 11. 9. Welche Informationen liegen dem Senat zum „Altonaer Kreis“ vor? Welche Erkenntnisse liegen dem Verfassungsschutz zum „Altonaer Kreis“ vor? Der „Altonaer Kreis“ ist kein Arbeitsbegriff der Sicherheitsbehörden. Wie in anderen Teilen der Stadt leben auch in Altona Salafisten. Diese sind in unterschiedlicher Intensität miteinander bekannt, bilden jedoch keine festgefügte, in sich geschlossene Gruppe. Ein Teil der in Altona lebenden Salafisten engagiert sich im Zusammenhang mit der „LIES!“-Kampagne und/oder besucht die als Treffpunkt von Salafisten bekannte Taqwa-Moschee in Harburg. 10. Wie und durch welche konkreten Maßnahmen will der Senat zukünftig dafür Sorge tragen, dass solche Aktivitäten wie der „Altonaer-Kreis“ früher wahrgenommen werden? Wie gedenkt der Senat in Zukunft sein Informationsdefizit zu beheben? Das LfV Hamburg beobachtet im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages die salafistische Szene in Hamburg. Über die gewonnenen Erkenntnisse informiert das LfV Hamburg die zuständigen Behörden sowie die Öffentlichkeit. Die Polizei gewinnt im Rahmen gefahrenabwehrender und strafverfolgender Maßnahmen ebenfalls Erkenntnisse über salafistische Bestrebungen in Hamburg. Auch im Rahmen des seit dem Jahr 2008 bestehenden Programms „Verstehen, Verbünden, Vorbeugen“ versucht die Polizei, Aktivitäten im Sinne der Fragestellung möglichst frühzeitig wahrzunehmen und diesen durch die Einleitung von geeigneten interdisziplinären Präventionsmaßnahmen adäquat zu begegnen. Darüber hinaus ist zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus und Islamfeindlichkeit unter Federführung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration unter Beteiligung der Behörde für Inneres und Sport, der Behörde für Schule und Berufsbildung, dem Bezirksamt Hamburg-Mitte sowie muslimischer Religionsgemeinschaften und der Alevitischen Gemeinde ein Beratungsnetzwerk „Deradikalisierung und Prävention“ eingerichtet worden. Wichtigste Zielgruppe der Präventionsarbeit des Beratungsnetzwerks sind Jugendliche und Heranwachsende , siehe auch Drs. 20/13460. 11. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die BSB insbesondere an den Hamburger Schulen im Stadtteil Altona, um präventiv einzuwirken und die Hamburger Schülerinnen und Schüler vor den Anwerbeversuchen der radikalen Islamisten und Salafisten zu schützen? Siehe Antwort zu 8. Deradikalisierungs- und Schulungsmaßnahmen im Bereich der primären Prävention werden laufend angeboten. Die Hamburger Schulen begegnen allen Formen menschenverachtender Radikalisierung sowohl im Rahmen ihres allgemeinen pädagogischen Auftrags als auch im Rahmen des Unterrichts. Gezielte Maßnahmen müssen sich dabei allerdings immer auf den Einzelfall beziehen. Ein zusätzliches Hamburger Angebot zur Angehörigenberatung, aufsuchender Jugendarbeit und Deradikalisierung wurde am 12. März 2015 ausgeschrieben und soll nach derzeitigem Planungsstand im 2. Quartal 2015 starten. Außerdem wurde das Informationsangebot im Internet zielgruppengerecht gestaltet. Unter der Überschrift „Gläubig oder gefährdet“ finden Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie betroffene Angehörige auf den Seiten der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) vielfache Informationen, zum Beispiel zum Begriff „Salafismus“ und Links zu Broschüren und Hinweisen auf Beratungsangebote (siehe http://www.hamburg.de/ familienwegweiser/nofl/4431742/salafismus-beratung/). Diese Seite ist mit der Seite der Behörde für Inneres und Sport verknüpft, die ebenfalls zahlreiche Informationen aufbereitet (siehe http://www.hamburg.de/innenbehoerde/islamismus/499904/ salafismus-verfassungsschutz/). Drucksache 21/58 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Weitere Informationen für Fachkräfte sind in Planung. Diese Beratungsangebote stehen auch Schülerinnen und Schülern und ihren Angehörigen zur Verfügung. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ werden in Hamburg mehrere Projekte umgesetzt, die auch Schülerinnen und Schülern und ihren Angehörigen zugutekommen. Dazu gehören sowohl ein Modellprojekt in Harburg als auch bezirkliche Aktivitäten im Rahmen der sogenannten lokalen Partnerschaften der Demokratie. In Vorbereitung befinden sich außerdem Präventionsprojekte der islamischen Religionsgemeinschaften und der Alevitischen Gemeinde. Vorgesehen ist die Qualifizierung von Konfliktlotsen zur Radikalisierungsprävention im Stadtteil (Kiezläufer-Projekt, zunächst im Stadtteil Veddel). Weitere Präventionsprojekte befinden sich derzeit im Planungsstadium.