BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/580 21. Wahlperiode 02.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 26.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Zukunft der Gefahrengebiete Wie die Presse nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg zu den Gefahrengebieten der Hamburger Polizei berichtete, wird eine Beibehaltung der Gefahrengebiete in Hamburg beabsichtigt. Das Urteil sei nicht rechtskräftig und ändere auch nichts an der geltenden Rechtslage. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie schätzt der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg zu den Gefahrengebieten in Hamburg vom 13. Mai 2015 hinsichtlich der Zukunft der Gefahrengebiete ein? 2. Auf welche Weise möchte der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde künftig dem grundgesetzlichen Bestimmtheitsgrundsatz und der Verhältnismäßigkeit durch polizeiliche Maßnahmen in Gefahrgebieten Rechnung tragen? 3. Wie schätzt der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde die Verfassungsmäßigkeit der Gefahrengebiete und der jeweiligen polizeilichen Maßnahmen in ihnen ein? 4. Welche rechtlichen Schritte erwägt der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde gegen das Urteil? 5. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde das polizeiliche Instrument der Gefahrengebiete? 6. Auf welche Weise ändert sich die Vorgehensweise der Polizei in den Gefahrengebieten künftig? 7. Inwiefern ist geplant, die verdachtsunabhängigen Kontrollen in den Gefahrgebieten aufgrund des Urteils anzupassen? 8. Welche Gefahrengebiete sollen aus welchen Gründen jeweils bestehen bleiben, aufgelöst oder neu geschaffen werden? Das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichtes wird derzeit umfänglich geprüft. Die Prüfung umfasst auch die Frage rechtlicher Schritte gegen das Urteil sowie die Bedeutung des Urteils für bestehende wie künftige Gefahrengebiete. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.