BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5806 21. Wahlperiode 09.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 02.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Elektrofahrzeuge bei der Hamburger Polizei und Feuerwehr In den vergangenen Jahren haben die Hamburger Polizei und Feuerwehr Elektrofahrzeuge angeschafft, um die Nutzung fossiler Brennstoffe zum Schutz der Umwelt zu verringern. Fraglich ist nur, inwieweit diese Fahrzeuge den Anforderungen in der täglichen Einsatzpraxis gerecht werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Unter dem Begriff „Elektrofahrzeug“ werden bei der Beantwortung dieser Anfrage alle Fahrzeuge verstanden, die unter die Definition des § 2 des Elektromobilitätsgesetzes vom 5. Juni 2015 fallen. Dies sind rein batteriebetriebene Fahrzeuge, von außen aufladbare Hybridfahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Aus welchen Gründen haben sich die Hamburger Polizei und Feuerwehr jeweils dazu entschieden, Elektrofahrzeuge anzuschaffen? Welche Ziele werden hierbei verfolgt? Polizei und Feuerwehr nehmen aufgrund ihres großen Fuhrparks mit verschiedensten Fahrzeugtypen und Zweckbestimmungen seit jeher sehr intensiv Anteil an der Entwicklung von technischen Veränderungen am Fahrzeugmarkt. Dies betrifft auch die Antriebstechnik. Aktuell ist neben der Weiterentwicklung der klassischen Antriebs- und Abgasbehandlungstechnik die Entwicklung elektrischer Antriebe eine wichtige Komponente . Durch die Beschaffung von verschiedenen Fahrzeugen mit alternativen Antrieben gewinnen Polizei und Feuerwehr eigene Erkenntnisse zur Einsatztauglichkeit dieser Antriebstechnik in verschiedenen Nutzungsbereichen. Darüber hinaus folgt diese Erprobung den Beschaffungsrichtlinien und unterstützt die Klimaschutzziele des Senats. 2. Wann haben die Hamburger Polizei und Feuerwehr seit 2010 wie viele Elektrofahrzeuge welcher Marke und welchen Modells angeschafft? 3. Wann wurden diese Fahrzeuge jeweils geliefert? 4. Welche Anschaffungskosten sind dabei jeweils entstanden? Fahrzeugmarke/-modell Anzahl Dienststelle Liefermonat Opel Ampera 1 Polizei 03.2012 Nissan Leaf 1 Polizei 07.2012 Smart Coupe 1 Polizei 11.2013 VW UP! 1 Polizei 11.2013 Audi A3 Sportback E-TRON 1 Polizei 04.2015 Renault Kangoo Express 4 Feuerwehr 08.2015 BMW 330e 1 Polizei 04.2016 Drucksache 21/5806 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Fahrzeugmarke/-modell Anzahl Dienststelle Liefermonat Nissan e-NV 200 1 Polizei 05.2016 VW Passat Variant GTE 5 Polizei 07.2016 BMW 330e 1 Polizei 08.2016 Angaben zu Anschaffungskosten betreffen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter , über die der Senat grundsätzlich keine Angaben macht. 5. Welche jährlichen Betriebskosten fallen für welche angeschafften Elektrofahrzeuge jeweils bei welcher angenommenen Laufleistung an und wie fallen diese Kosten im Vergleich zu Fahrzeugen mit Benzin und Diesel als Kraftstoff aus? Polizei und Feuerwehr können zu den jährlichen Betriebskosten der Elektrofahrzeuge nur sehr eingeschränkt Auskunft geben, da die Stromkosten für die Ladung der Batterien in der Regel nicht gesondert erfasst werden. Bei den vier in den Jahren 2012 und 2013 zugelassenen Fahrzeugen der Polizei handelt es sich um drei reine Elektrofahrzeuge und ein Elektrofahrzeug mit Ottomotor (sogenannter Range-Extender), bei denen die Betriebskosten ohne Stromkosten im Durchschnitt bei 11,40 Cent pro Kilometer liegen. Für die neun in den Jahren 2015 und 2016 angeschafften Fahrzeuge der Polizei liegen noch keine belastbaren Zahlen vor; Berechnungen zu den Betriebskosten dieser Fahrzeuge können daher noch nicht vorgenommen werden. Die Vergleichszahlen mit Fahrzeugen der Polizei, die allein mit Otto- oder Dieselkraftstoff betrieben werden, sind in folgender Tabelle aufgeführt: Einheit Elektro* Otto Diesel Betriebskosten ct/km 11,40 27,99 15,87 durchschnittliche Laufleistung ** km 11.687 43.072 30.673 * ohne Stromkosten, jedoch inklusive Kosten für Ottokraftstoff ** ausschließlich zivile Pkw, ohne Funkstreifenwagen Die Betriebskosten der vier Elektrofahrzeuge der Feuerwehr betrugen einschließlich Batteriemiete aber ohne Stromkosten im zurückliegenden ersten Betriebsjahr durchschnittlich 1.057,44 Euro je Fahrzeug. Die Laufleistung der Fahrzeuge liegt zwischen 4.000 und 7.000 km. Die Vorgängerfahrzeuge mit konventionellem Antrieb haben im Mittel Betriebskosten einschließlich Kraftstoffkosten von 1.057,50 Euro pro Fahrzeug und Jahr verursacht. 6. Welche Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurden im Vorwege der Anschaffung der Elektrofahrzeuge angestellt und sind zu welchem Ergebnis gekommen? Die Polizei hat mangels belastbarer Zahlen nur eine grobe interne Kosten-Nutzen- Analyse durchgeführt. Vorrangiges Ziel war das Gewinnen eigener Erfahrungen aus dem Betrieb von Elektrofahrzeugen im polizeilichen Fuhrpark soweit dies wirtschaftlich vertretbar erscheint. Bei der Feuerwehr wurden die Kennzahlen der zuvor eingesetzten Renault Kangoo mit Verbrennungsmotor zum Vergleich herangezogen. Dabei wurde festgestellt, dass ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug gleicher Bauart in der Beschaffung circa 2.500 Euro (ohne Betrachtung der Akku-Mietkosten) teurer ist. Auf Grundlage der 2015 vorhandenen Zahlen wurde bei den Betriebskosten mit einer Erhöhung von circa 10 Prozent gerechnet. 7. Für welche Zwecke werden diese Fahrzeuge jeweils in welchen Bereichen der Polizei und Feuerwehr genutzt? Die Fahrzeuge der Polizei werden in den Bereichen Verwaltung und bei der Kriminalpolizei im Tagesdienst eingesetzt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5806 3 Im Bereich der Feuerwehr werden die Fahrzeuge als Servicefahrzeug im Bereich der Funk- und Kommunikationstechnik eingesetzt. 8. Welche Reichweiten haben die angeschafften Elektrofahrzeuge jeweils mit vollgeladener Batterie? Die Reichweite von Elektrofahrzeugen ist grundsätzlich vom Einsatz und der Fahrweise abhängig, darüber hinausgehende Informationen sind über die Hersteller erhältlich. 9. Welche Reichweiten müssen diese Fahrzeuge jeweils an einem Einsatztag regelhaft zurücklegen? Die Anforderungen an die Fahrzeuge variieren in Bezug auf Einsatzzweck, Einsatzörtlichkeit und Einsatzaufkommen täglich. Daher unterscheiden sich die Einsatztage dieser Fahrzeuge hinsichtlich ihrer gefahrenen Strecken; eine regelhafte Reichweite kann nicht angegeben werden. 10. Waren oder sind die angeschafften Elektrofahrzeuge jeweils seit der Anschaffung durchgängig betriebsbereit? Falls nicht, in welchen Zeiträumen waren die einzelnen Fahrzeuge jeweils aus welchen Gründen (Schaden, mangelnder Batteriestand, technische Probleme, Inkompatibilitäten et cetera) nicht betriebsbereit? 11. Welche Ausfallquoten ergeben sich gegebenenfalls hierbei? Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen zur Betriebsbereitschaft sind die Elektrofahrzeuge insgesamt unauffällig. Technisch bedingt sind die Fahrzeuge während der Ladezeiten nicht einsetzbar. Eine besondere Statistik zur Betriebsbereitschaft wird bei Feuerwehr und Polizei nicht geführt. 12. Wie soll die Betriebsbereitschaft der Elektrofahrzeuge gegebenenfalls zukünftig verbessert werden? Durch die Nutzung von Ladesäulen können die Ladezeiten für die Elektrofahrzeuge gesenkt werden, wodurch die Betriebsbereitschaft verbessert werden kann. Die Polizei erarbeitet dazu derzeit zusammen mit der Sprinkenhof GmbH ein Ladesäulenkonzept . 13. Inwieweit sind die angeschafften Elektrofahrzeuge im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugen mit Benzin und Diesel als Kraftstoff für die vorgesehenen Zwecke gleichermaßen geeignet? Aus Sicht der Polizei sind reine Elektrofahrzeuge aufgrund der noch zu niedrigen Akkuleistung als polizeiliche Einsatzfahrzeuge derzeit nicht geeignet; im Übrigen siehe Antwort zu 1. Aus Sicht der Feuerwehr sind Elektrofahrzeuge als Wirtschafts- und Servicefahrzeuge gleichermaßen geeignet wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, reine Elektrofahrzeuge kommen jedoch aufgrund der zu geringen Einsatzdauer für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr bis auf Weiteres nicht in Betracht. 14. Welche weiteren Anschaffungen von Elektrofahrzeugen welcher Marke und welchen Modells sind künftig geplant? Bei der Polizei und der Feuerwehr hängt die Planung der Beschaffung weiterer Elektrofahrzeuge wesentlich von den weiteren Erkenntnissen aus der Nutzung der bereits vorhandenen Elektrofahrzeuge sowie von der weiteren technischen Entwicklung ab. Zu Zahlen und möglichen Modellen liegen der Polizei und der Feuerwehr keine Erkenntnisse vor. 15. Welche Mittel sind hierfür gegebenenfalls vorgesehen? Elektrofahrzeuge werden wie alle Fahrzeuge im Rahmen der (Ersatz-)Beschaffung von Kraftfahrzeugen aus im Haushalt zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert.