BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5810 21. Wahlperiode 09.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 02.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Videoüberwachung in Hamburg In der Hansestadt Hamburg ist eine Vielzahl von Überwachungskameras installiert. Insbesondere der Schutz der Rechte des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung und der Schutz der persönlichen Daten müssen dabei in eine Abwägung mit Prävention von Gewalt- und Terrorakten gebracht werden. Um diese Abwägung vernünftig und qualifiziert durchführen zu können, ist es notwendig, dass der Zustand der Videoüberwachung stets kritisch überprüft wird, auch um den Grundsätzen der Erforderlichkeit, Zweckbindung und Datensparsamkeit Genüge zu tun. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Überwachungskameras sind in der Freien und Hansestadt Hamburg – außerhalb von Transportmitteln und Haltestellen des ÖPNV – im öffentlich zugänglichen Raum und am Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel durch - Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg, - Landesbetriebe und Hochschulen der Freien und Hansestadt Hamburg , - Unternehmen, an denen die Freie und Hansestadt Hamburg mehrheitlich beteiligt ist, sowie - Dataport und andere gemeinsam mit Schleswig-Holstein und anderen Ländern betriebene öffentlich-rechtliche Einrichtungen gegenwärtig installiert? Wie viele davon sind aktuell einsatzbereit und aktiv? Wie viele Attrappen sind installiert? (Bitte nach Nutzungszweck und die Kameras nutzenden Dienststellen, Landesbetrieben und Unternehmen getrennt auflisten.) 2. Jeweils wie viele Überwachungskameras sind gegenwärtig in der Freien und Hansestadt Hamburg in Transportmitteln des ÖPNV, an Haltestellen des ÖPNV sowie an jeweils welchen Bahnhöfen der Deutschen Bahn installiert? Inwieweit ist im Bereich der S-Bahn Hamburg GmbH die Zahl von etwa 3.000 Kameras korrekt1? a. Wie viele der Kameras sind aktuell einsatzbereit und aktiv? 1 Vergleiche http://www.welt.de/regionales/hamburg/article2170762/Kameras-ueberwachen-in- Zukunft-jede-S-Bahn.html. Drucksache 21/5810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Wie viele Attrappen sind installiert? 3. Wie viele Überwachungskameras sind im nicht öffentlich zugänglichen Raum, insbesondere innerhalb von Dienstgebäuden und Fahrzeugen der Freien und Hansestadt Hamburg und ihrer öffentlichen Unternehmen beziehungsweise Mehrheitsbeteiligungen sowie Dataport und anderen gemeinsam mit Schleswig-Holstein und anderen Ländern betriebenen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen installiert? a. Wie viele davon sind aktuell einsatzbereit und aktiv? Wie viele Attrappen sind installiert? b. Wie viele davon (inklusive Attrappen) „beobachten“ jeweils (auch) Arbeitsplätze von Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg und ihrer öffentlichen Unternehmen beziehungsweise Mehrheitsbeteiligungen ? (Bitte nach Nutzungszweck und die Kameras nutzenden Dienststellen , Landesbetrieben und Unternehmen getrennt auflisten.) 4. Über jeweils wie viele mobile Videoüberwachungsgeräte verfügen jeweils welche Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg? 5. Auf jeweils welcher Rechtsgrundlage beziehungsweise welchen Rechtsgrundlagen werden die unter 1., 2., 3. und 4. genannten Kameras jeweils betrieben? 6. Wie viele der unter 1., 2., 3. und 4. aufgelisteten Kameras verfügen jeweils über eine Schwenkfunktion, jeweils wie viele über eine Zoomfunktion ? a. Werden Bürgerinnen und Bürger in ihrem (theoretischen) Beobachtungsbereich gemäß § 6b Absatz 2 BDSG beziehungsweise § 30 Absatz 3 HmbDSG deutlich sichtbar darauf hingewiesen, dass eine Videoüberwachung und gegebenenfalls -aufzeichnung stattfindet? Wenn nein, warum nicht? b. Werden Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg und ihrer öffentlichen Unternehmen auf den Umstand der Videoüberwachung innerhalb von Dienstgebäuden sowie eventuell sogar an ihrem Arbeitsplatz hingewiesen? Inwieweit wurden von allen betroffenen Beschäftigen Einwilligungen dazu eingeholt oder jeweils welche Dienst- beziehungsweise Betriebsvereinbarung dazu jeweils wann zwischen jeweils wem geschlossen? 7. Jeweils wie viele der unter 1., 2., 3. und 4. genannten Kameras zeichnen Bilder und/oder Videos auf oder verfügen über eine entsprechende, zuschaltbare Aufzeichnungsfunktion? Jeweils wie lange werden die von den entsprechenden Kameras aufgezeichneten Bilder und/oder Videos üblicherweise gespeichert, sofern eine Aufzeichnung erfolgt? a. Wie lange wurden Bilder und/oder Videos im jeweils längsten Fall gespeichert? b. Von jeweils wem wird die Datenlöschung in jeweils welchem Turnus beziehungsweise jeweils wie häufig überprüft? 8. Wie viele und welche der unter 1., 2., 3. und 4. genannten Überwachungskameras in der Freien und Hansestadt Hamburg dürfen derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt (Unkenntlichmachungen, Schwärzungen) betrieben werden? Inwieweit sind Bilder beziehungsweise Videos dieser Kameras noch für ihren ursprünglich angedachten Zweck nutzbar? 9. Welche Mittel wurden in den Jahren 2015 und dem bisherigen Jahresverlauf 2016 jeweils für Einkauf/Errichtung, Wartung/Instandhaltung und Betrieb (Energie- und Personalkosten) sowie gegebenenfalls Abbau der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5810 3 unter 1., 2., 3. und 4. genannten Überwachungskameras sowie zugehöriger Hard- und Software aufgewendet? (Bitte jahresweise angeben.) 10. Wann fand jeweils die letzte Überprüfung der Erforderlichkeit und Zweckerfüllung der unter 1., 2., 3. und 4. genannten Kameras statt und zu welchem jeweiligen Ergebnis kam sie? Für jeweils wann waren beziehungsweise sind erneute Prüfungen nach § 30 Absatz 8 HmbDSG geplant, sofern einschlägig? Soweit es sich in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ermitteln ließ, ergibt sich der in den nachfolgenden Tabellen I., II, III. und IV. enthaltene Stand zu den Fragen 1., 2., 3., 4., 5. und 6. Die ergänzenden Angaben zu den Überwachungskameras im Bereich der Deutschen Bahn sind direkt unter Tabelle II. aufgeführt. In den unterhalb der Tabelle IV. stehenden Anmerkungen sind zu den laufenden Nummern weitere Angaben auch zur Beantwortung der Fragen 7., 8., 9. und 10. sowie in Teilen Ergänzungen und Erläuterungen zu den Fragen 1., 3., 5. und 6. enthalten. Um den Sinn und Zweck des Einsatzes von Attrappen nicht ins Leere laufen zu lassen , werden die Angaben zu Attrappen jeweils kumuliert. Im öffentlich zugänglichen Raum (Tabelle I.) sind insgesamt 183 Attrappen installiert. Im Bereich des ÖPNV (Tabelle II.) kommen keine Attrappen zum Einsatz. Im nicht öffentlich zugänglichen Raum (Tabelle III.) sind insgesamt 134 Attrappen installiert. I. Kameras öffentlich zugänglicher Raum Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb/ Unternehmen Kameras (zu 1.) Aktuell aktiv (zu 1.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis auf Überwachung (zu 6.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 1. Senatskanzlei Landesbetrieb Rathaus Service 9 9 keine ja § 30 HmbDSG 2. Justizbehörde 4 4 keine ja § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HmbDSG 2.1. Gerichte: 27 27 7 ja jeweils § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HmbDSG 2.2. Staatsanwaltschaften 11 (davon 5 Klingelkameras ) 11 1 ja § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HmbDSG 2.3. Justizvollzugsanstalten 12 12 5 ja § 119 HmbStVollzG § 115 HmbJSt- VollzG § 102 HmbUVollzG, § 105 HmbS- VVollzG, § 51 HmbJAVollzG i.V.m. § 115 HmbJStVollzG 2.4 Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit keine entfällt entfällt entfällt entfällt 3. Behörde für Schule und Berufsbildung keine entfällt entfällt entfällt entfällt 3.1. Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung keine entfällt entfällt entfällt entfällt Drucksache 21/5810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb/ Unternehmen Kameras (zu 1.) Aktuell aktiv (zu 1.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis auf Überwachung (zu 6.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 3.2. Allgemeinbildende und berufliche Schulen 365 337 122 ja § 31 Abs. 4 HmbSG i.V.m. §§ 16 ff. der SchulDS- VO 4. Behörde für Wissenschaft , Forschung und Gleichstellung keine entfällt entfällt entfällt entfällt 4.1. Universität Hamburg 20 keine entfällt entfällt § 30 Abs. 1 HmbDSG 4.2. Universitätsklinikum Eppendorf 30 30 (teilweise nur zeitweilig ) keine ja siehe Drs. 20/14296 4.3. Staats- und Universitätsbibliothek 2 (Parkplatz - überwachung ) 2 keine nein, da sich der zu überwachende Raum auf dem Gelände der SUB befindet siehe Drs. 20/14296 4.4. Hochschule für Musik und Theater (HfMT) keine entfällt entfällt entfällt entfällt 4.5. Technische Universität Hamburg Harburg keine entfällt entfällt entfällt entfällt 4.6. Hochschule für Angewandte Wissenschaften keine entfällt entfällt entfällt entfällt 4.7. Hafencity Universität keine entfällt entfällt entfällt entfällt 4.8. Hochschule für bildende Künste keine entfällt entfällt entfällt entfällt 5. Kulturbehörde keine entfällt entfällt entfällt entfällt 5.1. Staatsarchiv 14 (6 Außenkameras , 8 Innenkameras ) 13 keine ja § 30 HmbDSG; 5.2. KZ-Gedenkstätte Neuengamme 16 (15 für Ausstellung , 1 für Einlass) 16 keine ja § 30 HmbDSG 5.3. Deichtorhallen GmbH 23 23 1 ja § 30 HmbDSG 5.4. Hamburgische Staatsoper GmbH 3 3 keine 1 ja 2 nein 6b BDSG, Betriebsvereinbarung 5.5. Thalia Theater GmbH keine entfällt entfällt entfällt entfällt 5.6. Stiftung Historische Museen Hamburg 3 3 keine nein § 30 HmbDSG 5.7. Museum für Kunst und Gewerbe 19 19 keine ja § 30 HmbDSG 5.8. Helms Museum 4 4 4 mit Zoom ja § 30 HmbDSG ; Betriebsvereinbarung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5810 5 Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb/ Unternehmen Kameras (zu 1.) Aktuell aktiv (zu 1.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis auf Überwachung (zu 6.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 5.9. Museum für Völkerkunde keine entfällt entfällt entfällt entfällt 5.10. Filmförderung Hamburg und Schleswig- Holstein GmbH keine entfällt entfällt entfällt entfällt 5.11. LB Planetarium keine entfällt entfällt entfällt entfällt 5.12. LB Philharmonisches Staatsorchester keine entfällt entfällt entfällt entfällt 5.13. Hamburg Kreativ GmbH keine entfällt entfällt entfällt entfällt 5.14 Neue Schauspielhaus GmbH keine entfällt entfällt entfällt entfällt 5.15. Hamburger Kunsthalle 19 19 keine ja § 30 HmbDSG 5.16. Elbphilharmonie und Laeiszhalle Service GmbH keine entfällt entfällt entfällt entfällt 6. Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 7 7 keine ja § 30 HmbDSG 6.1. Landesbetrieb Erziehung und Bildung (LEB) keine entfällt entfällt entfällt entfällt 6.2. Elbe-Werkstätten GmbH 4 4 keine ja (Außenbereich zur Parktplatzüberwa - chung) § 30 HmbDSG, § 6b BDSG, 6.3. fördern & wohnen AöR 11 11 keine ja § 30 HmbDSG 6.4 Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH keine entfällt entfällt entfällt entfällt 7. Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz keine entfällt entfällt entfällt entfällt 7.1 HU – Institut für Hygiene und Umwelt 8 keine, da defekt keine ja § 30 Abs. 1 und 2 HmbDSG 8. Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen 8 7 keine ja § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HmbDSG 8.1. Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung (LGV) siehe Nr. 8. 8.2. HafenCity Hamburg GmbH 1 1 keine nein § 6b BDSG 8.3. SAGA Siedlungs- Aktiengesellschaft keine entfällt entfällt entfällt entfällt 9. Behörde für Umwelt und Energie siehe Nr. 8. 9.1. Hamburger Friedhöfe – AöR 4 4 keine ja § 30 HmbDSG und Betriebsvereinbarung Drucksache 21/5810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb/ Unternehmen Kameras (zu 1.) Aktuell aktiv (zu 1.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis auf Überwachung (zu 6.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 9.2. Bäderland Hamburg GmbH 111 111 keine ja § 6b BDSG 9.3. Hamburger Krematorium GmbH keine entfällt entfällt entfällt entfällt 9.4. Stadtreinigung Hamburg 8 8 keine ja § 30 HmbDSG 9.5. Hamburg Wasser 7 6 keine ja § 6b BDSG, § 30 HmbDSG 9.6. Stromnetz Hamburg GmbH keine entfällt entfällt entfällt entfällt 10. Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation 5 (Parkplätze ) 5 keine ja § 30 HmbDSG 10.1. Landesbetrieb Straßen , Brücken und Gewässer (LSBG) 110 110 85 ja § 30 Abs. 1 Nr. 2 HmbDSG; 10.2. Landesbetrieb Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen keine entfällt entfällt entfällt entfällt 10.3. P+R Betriebsgesellschaft mbH 697 619 keine ja § 6b BDSG 10.4. Hochbahn 1. Verkehrsüberwachung Bus 2. Kundenzentrum 29 23 29 23 29 keine nein ja § 6b BDSG i.V.m. § 28 BDSG 10.5. Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) 46 46 2 ja § 6b BDSG i.V.m. § 28 BDSG, Betriebsvereinbarung 10.6. VHH AG keine entfällt entfällt entfällt entfällt 10.7. Hamburg Port Authority AöR 161 160 43 ja § 30 HmbDSG, Dienstvereinbarungen 10.8 Flughafen Hamburg GmbH 540 530 214 ja § 6b Abs. 1 BDSG, § 8 Abs. 1 S. 1 Luftsicherheitsgesetz (je nach Verwendungszweck ) 11.1. Behörde für Inneres und Sport, Amt für Innere Verwaltung und Planung 19 19 5 ja, außerhalb und innerhalb des Dienstgebäudes § 30 HmbDSG 11.2. Landesamt Verfassungsschutz (LfV) keine entfällt entfällt entfällt entfällt 11.3. Einwohnerzentralamt (EZA) 1. Amt E 2. Ankunftszentrum 3 3 keine ja § 30 HmBDSG 11.4. Landesbetrieb Verkehr (LBV) 2 2 keine ja § 30 HmBDSG, § 6 Unfallverhütungsvorschrift Kassen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5810 7 Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb/ Unternehmen Kameras (zu 1.) Aktuell aktiv (zu 1.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis auf Überwachung (zu 6.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 11.5. Polizei 1. Direktion Einsatz 2. Direktion Polizeikommissariate und Verkehr 3. Verwaltung und Technik 65 314 5 65 314 5 25 112 keine ja ja, nein bei Verkehrsbeobach - tung ja Siehe ergänzende Anmerkungen 11.6. Feuerwehr keine entfällt entfällt entfällt entfällt 12 Finanzbehörde (ohne Steuerverwaltung) keine entfällt entfällt entfällt entfällt 12.1 Finanzbehörde (Steuerverwaltung, Norddeutsche Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg) 4 4 keine ja § 30 HmbDSG 12.2 Landesbetrieb Hamburgische Münze keine entfällt entfällt entfällt entfällt 12.3. Dataport AöR (Standort Hamburg) 4 4 4 Ja § 20 Abs. 1 LDSG SH und Dienstvereinbarung 12.4 Externes Rechenzentrum der Lotto Hamburg GmbH keine entfällt entfällt entfällt entfällt 12.5 Lotto Zentrale Kundenservice keine entfällt entfällt entfällt entfällt 12.6 Sprinkenhof GmbH 111 111 25 ja § 6b BDSG 13. Bezirksamt Altona 1 1 keine nein § 30 HmbDSG 14. Bezirksamt Bergedorf keine entfällt entfällt ja § 30 Abs. 1 Nr. 1 HmbDSG 15. Bezirksamt Eimsbüttel 4 4 keine ja § 30 HmbDSG 16. Bezirksamt Hamburg -Nord keine entfällt entfällt entfällt entfällt 17. Bezirksamt Hamburg -Mitte 2 2 keine nein (ein Hinweis ist geplant) § 30 HmbDSG 18. Bezirksamt Harburg keine entfällt entfällt entfällt entfällt 19. Bezirksamt Wandsbek keine entfällt entfällt entfällt entfällt 20. Personalamt 2 2 0 - § 30 HmbDSG 21. Rechnungshof siehe Nr. 12. II. Kameras öffentlich zugänglicher Raum – ÖPNV Betreiber Kameras (zu 2.) Aktuell aktiv (zu 2a.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis auf Überwachung (zu 6) Arbeitsplatz betroffen (zu 3b.) Rechtsgrundlage (zu 5.) HOCHBAHN 1. U-Bahn- Fahrzeugen 1.550 1.550 0 ja nein § 6b BDSG i.V.m. § 28 BDSG HOCHBAHN 2. U-Bahn- Haltestellen 1.060 1.060 0 ja nein § 6b BDSG i.V.m. § 28 BDSG Drucksache 21/5810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Betreiber Kameras (zu 2.) Aktuell aktiv (zu 2a.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis auf Überwachung (zu 6) Arbeitsplatz betroffen (zu 3b.) Rechtsgrundlage (zu 5.) HOCHBAHN und Tochterunternehmen 3. Busse 3.347 3.347 0 ja nein § 6b BDSG i.V.m. § 28 BDSG VHH AG 1. Busse 2.516 2.516 0 ja nein § 6b BDSG i.V.m. § 28 BDSG und Betriebsvereinba - rungen VHH AG 2. ZOB Bergedorf 13 13 0 ja nein § 6b BDSG i.V.m. § 28 BDSG und Betriebsvereinba - rungen DB Station &Service AG 90* 86 31 ja nein § 6b BDSG S-Bahn Hamburg GmbH 1968 (in den Fahrzeugen ) 1968 keine ja nein § 6b BDSG 861 (an den Bahnhöfen **) 861 58 ja nein § 6b BDSG * für die Fernbahnhöfe Hamburg Hauptbahnhof, Altona, Dammtor, Harburg und Bergedorf ** davon 420 für die Selbstabfertigung durch den Triebfahrzeugführer DB Station&ServiceAG In den Verkehrsstationen wird nach den Vorgaben des § 6b Absatz 2 BDSG auf Videoüberwachung hingewiesen. Die jeweilige verantwortliche Stelle ist dort erkennbar . Alle 90 Kameras zeichnen Bilder und/oder Videos auf oder verfügen über eine entsprechende , zuschaltbare Aufzeichnungsfunktion. Die Kameras haben eine technische Aufzeichnungszeit von 48 Stunden. Die DB Station&Service AG hat keinen Zugang zur Datensicherung, dies erfolgt ausschließlich über die Bundespolizei. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Die DB macht keine Angaben zu Mitteln für Einkauf/Errichtung, Wartung/Instandhaltung und Betrieb. Dies sind unternehmensinterne Daten. Im Jahr 2015 wurden am Hamburger Hauptbahnhof zuletzt die Erforderlichkeit und Zweckerfüllung der Kameras geprüft. Die Standorte der Kameras werden teilweise verändert, bestimmte Bereiche werden verpixelt und besondere Bereiche werden nur bei der Bundespolizei aufgeschaltet. S-Bahn Hamburg GmbH In den Bahnhöfen sind im Eingangsbereich Aufkleber (Videobeobachtung), auf denen zudem die datenverarbeitende Stelle (S-Bahn Hamburg) aufgeführt ist. Entsprechende Aufkleber befinden sich in jedem Wagen im Türbereich der Triebzüge. Die Aufnahmen im Zuständigkeitsbereich der S-Bahn Hamburg werden 72 Stunden aufgezeichnet und automatisiert überschrieben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5810 9 Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Die DB macht keine Angaben zu Mitteln für Einkauf/Errichtung, Wartung/Instandhaltung und Betrieb. Dies sind unternehmensinterne Daten. III. Kameras nicht öffentlich zugänglicher Raum Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb / Unternehmen Kameras (zu 3.) Aktuell aktiv (zu 3a.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis Überwachung (zu 6) Arbeitsplatz betroffen (zu 3b.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 1. Senatskanzlei Landesbetrieb RathausService 1 1 keine ja nein § 30 HmbDSG 2. Justizbehörde keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 2.1. Gerichte 7 7 keine ja nein § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HmbDSG 2.2. Staatsanwaltschaften 9 9 keine ja nein § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HmbDSG 2.3. Justizvollzugsanstalten 678 672 166 Kameras mit Schwenkund Zoomfunktion , 41 Kameras mit Zoom Siehe ergänzende Anmerkungen Ja § 119 HmbSt- VollzG § 115 HmbJSt- VollzG § 102 HmbUVollzG, § 105 HmbS- VVollzG, § 51 HmbJA- VollzG i.V.m. § 115 HmbJSt- VollzG 2.4 Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 3. Behörde für Schule und Berufsbildung 6 6 keine ja ja (1 Kamera ) § 30 HmbDSG 3.1. Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung 3 2 2 ja ja (1 Kamera ) § 30 HmbDSG 3.2. Allgemeinbildende und berufliche Schulen keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 4. Behörde für Wissenschaft und Forschung keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 4.1. Universität Hamburg keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 4.2. Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) 19 siehe Anmer - kungen keine ja Siehe Drs. 20/14296 Siehe Drs. 20/14296 Drucksache 21/5810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb / Unternehmen Kameras (zu 3.) Aktuell aktiv (zu 3a.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis Überwachung (zu 6) Arbeitsplatz betroffen (zu 3b.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 4.3. Staats- und Universitätsbibliothek 1 (Tresorüber wachung ) 1 keine nein nein Siehe Drs. 20/14296 4.4. Hochschule für Musik und Theater (HfMT) keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 4.5. Technische Universität Hamburg Harburg keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 4.6. Hochschule für Angewandte Wissenschaften keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 4.7. Hafencity Universität keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 4.8. Hochschule für bildende Künste 1 1 keine Ja nein § 30 HmbDSG 5. Kulturbehörde keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 5.1. Staatsarchiv keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 5.2. KZ- Gedenkstätte Neuengamme keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 5.3. Deichtorhallen GmbH keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 5.4. Hamburgische Staatsoper GmbH 4 4 1 ja 3 nein ja nein § 28 BDSG, Betriebsvereinba - rung 5.5. Thalia Theater GmbH 1 1 keine ja ja § 30 HmbDSG 5.6. Stiftung Historische Museen Hamburg keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 5.7. Museum für Kunst und Gewerbe keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 5.8. Helms Museum keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 5.9. Museum für Völkerkunde 20 20 keine ja nein § 30 HmbDSG 5.10. Filmförderung Hamburg und Schleswig- Holstein GmbH keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 5.11. LB Planetarium keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 5.12. LB Philharmonisches Staatsorchester keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5810 11 Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb / Unternehmen Kameras (zu 3.) Aktuell aktiv (zu 3a.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis Überwachung (zu 6) Arbeitsplatz betroffen (zu 3b.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 5.13. Hamburg Kreativ GmbH keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 5.14 Neue Schauspielhaus GmbH 1 0 keine nein nein § 30 HmbDSG 5.15. Hamburger Kunsthalle 30 30 keine ja nein § 30 HmbDSG 5.16. Elbphilharmonie und Laeiszhalle Service GmbH 6 6 1 ja nein § 30 HmbDSG 6. Behörde für Arbeit, Soziales , Familie und Integration 4 4 keine ja, ohne Aufzeichnung keine § 30 HmbDSG 6.1. Landesbetrieb Erziehung und Beratung - Erstberatung 36 36 keine ja keine § 30 HmbDSG 6.1.1 . LEB-Jugendgerichtliche Unterbringung 4 4 keine ja keine § 30 HmbDSG 6.1.2 . LEB-Kinderund Jugendnotdienst 9 9 keine ja keine § 30 HmbDSG 6.2. Elbe- Werkstätten GmbH 6 6 keine nur aktiv in Verbindung mit Einbruch - meldeanlage keine § 28 BDSG, 6.3. fördern & wohnen AöR keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 6.4 Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH 136 136 keine ja keine § 28 BDSG, Betriebsvereinba - rung 7. Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 7.1 HU – Institut für Hygiene und Umwelt keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 8. Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen 2 2 keine ja nein § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HmbDSG 8.1 Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung (LGV) siehe Nr. 8. Drucksache 21/5810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb / Unternehmen Kameras (zu 3.) Aktuell aktiv (zu 3a.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis Überwachung (zu 6) Arbeitsplatz betroffen (zu 3b.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 8.2. HafenCity Hamburg GmbH 1 1 keine ja nein § 28 BDSG 8.3. SAGA Siedlungs - Aktiengesellschaft 624 513 keine ja nein § 30 HmbDSG 9. Behörde für Umwelt und Energie siehe Nr. 8. 9.1. Hamburger Friedhöfe – AöR keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 9.2. Bäderland Hamburg GmbH keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 9.3. Hamburger Krematorium GmbH 17 17 keine ja 17 § 28 BDSG 9.4. Stadtreinigung Hamburg 37 37 19 ja 1 § 30 HmbDSG 9.5. Hamburg Wasser 137 131 35 ja nein § 28 BDSG, § 30 HmbDSG 9.6. Stromnetz Hamburg GmbH 21 11 1 Schwenk, 7 Zoom ja nein § 28 BDSG Interne Richtlinie in Abstimmung mit Betriebsrat 10. Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation 1 1 keine ja nein § 30 HmbDSG 10.1. Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) 68 68 21 ja nein § 30 Abs. 1 Nr. 2 HmbDSG 10.2. Landesbetrieb Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen 91 (Großmarkt - halle und Pforte Ost), 2 (Aufzüge ) 93 keine ja nein § 30 HmbDSG 10.3. P+R Betriebsgesellschaft mbH keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 10.4. Hochbahn 100 100 11 ja 1 § 28 BDSG 10.5. Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) 43 43 4 ja 0 § 28 BDSG, Betriebsvereinba - rung 10.6. VHH AG 11 11 keine ja 1 entfällt Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5810 13 Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb / Unternehmen Kameras (zu 3.) Aktuell aktiv (zu 3a.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis Überwachung (zu 6) Arbeitsplatz betroffen (zu 3b.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 10.7. Hamburg Port Authority AöR 49 43 5 ja nein § 30 HmbDSG, Dienstvereinbarungen 10.8 Flughafen Hamburg GmbH 261 261 4 ja nein § 28 BDSG, § 8 Abs. 1 S. 1 Luftsicherheitsgesetz (je nach Verwendungszweck ) 11.1. Behörde für Inneres und Sport, Amt für Innere Verwaltung und Planung 6 6 3 mit Schwenk, 1 mit Zoom ja nein § 30 HmbDSG 11.2. Landesamt Verfassungsschutz (LfV) 8 8 1 ja nein § 30 HmbDSG 11.3. Einwohnerzentralamt (EZA) keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 11.4. Landesbetrieb Verkehr (LBV) keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 11.5. Polizei 1. Direktion Einsatz 2. Direktion Polizeikommissa - riate und Verkehr 3. Verwaltung und Technik 36 140 26 36 140 26 keine keine keine ja ja ja nein nein nein Siehe ergänzende Anmerkungen 11.6. Feuerwehr 1. Einsatzabteilung 2. Abteilung Technik und Logistik 3. Abteilung vorbeugender Brandund Gefahren - schutz 4. Feuerwehraka - demie 14 1 6 1 14 keine 1 1 keine keine keine keine ja ja ja ja nein nein nein nein § 30 HmbDSG 12. Finanzbehörde (ohne Steuerverwaltung ) 9 9 2 mit Schwenk, keine mit Zoom ja nein § 30 HmbDSG Drucksache 21/5810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb / Unternehmen Kameras (zu 3.) Aktuell aktiv (zu 3a.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis Überwachung (zu 6) Arbeitsplatz betroffen (zu 3b.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 12.1 Finanzbehörde (Steuerverwaltung ) 1 1 0 ja 1 § 30 HmbDSG 12.2 Landesbetrieb Hamburgische Münze 23 23 2 ja nein § 30 HmbDSG 12.3 Dataport AöR (Standort Hamburg) 151 151 151 ja nein § 20 Abs. 1 LDSG SH und Dienstvereinbarung 12.4 Externes Rechenzentrum der LOTTO Hamburg GmbH 4 4 0 nein nein § 28 BDSG 12.5 LOTTO Zentrale Kundenservice 4 4 0 ja nein § 28 BDSG 12.6 Sprinkenhof GmbH keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 13. Bezirksamt Altona keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 14. Bezirksamt Bergedorf keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 15. Bezirksamt Eimsbüttel keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 16. Bezirksamt Hamburg-Nord 4 4 keine ja, mündliche Unterrich - tung keine § 30 HmbDSG 17. Bezirksamt Hamburg-Mitte keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 18. Bezirksamt Harburg 10 10 (nur bei Notruf) keine ja entfällt § 30 HmbDSG 19. Bezirksamt Wandsbek keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 20. Personalamt keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 21. Rechnungshof siehe Nr. 12. IV. Mobile Videoüberwachungsgeräte Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb / Unternehmen Kameras (zu 3.) Aktuell aktiv (3a.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis Überwachung (zu 6.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 11.5. Polizei 2 Lagebildfahr - zeuge 2 2 ja Siehe ergänzende Anmerkungen 12.1 Finanzbehörde , Steuerverwaltung (Finanzamt für Prüfdienste und Strafsachen ) 2 (siehe auch ergänzende Anmerkung ) 2 - - § 100h StPO Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5810 15 Die Polizei pilotiert gegenwärtig den Einsatz von drei sogenannten Body-Kameras. Diese Geräte werden ausdrücklich nicht zur Überwachung und Lagebeobachtung eingesetzt. Die Rechtsgrundlage für den Einsatz dieser Kameras befindet sich in § 8 Absatz 5 PolDVG. Sie dienen der Eigensicherung von Polizeibeamten und dem Schutz am Einsatzort befindlicher dritter Personen in konkreten Einsatzlagen. Für Lagebilder und Überwachungen dürfen sie nicht genutzt werden. Ergänzende Anmerkungen: Zu Nummer 1. Senatskanzlei – Landesbetrieb RathausService Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die Beschäftigten werden durch die Beschilderung „Kameraüberwacht“ auf die Kameraüberwachung hingewiesen. Arbeitsplätze werden nicht überwacht. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Für Einkauf, Wartung und Betrieb wurden folgende Mittel aufgewandt: Für Einkaufs- und Errichtungskosten wurden für die zehn Kameras und einen Monitor folgende Mittel aufgewandt: 2015: 34.614,49 Euro 2016: 11.760,92 Euro Für Wartung/Instandhaltungs- und Betriebskosten wurden keine Mittel aufgewandt. Energie- und Personalkosten für zehn Kameras und einen Monitor können nicht gesondert ausgewiesen werden. Im Jahr 2011 fand die letzte Überprüfung der Erforderlichkeit und Zweckerfüllung statt. Zu Nummer 2. Justizbehörde, Nr. 2.1. Gerichte und Nr. 2.2 Staatsanwaltschaft Die Beschäftigten wurden und werden auf die Videoüberwachung hingewiesen. Mit den jeweils zuständigen Personalvertretungen wurden entsprechende Dienstvereinbarungen geschlossen: Justizbehörde (2002), Haus der Gerichte (2013), Landgericht Hamburg (2007), Staatsanwaltschaften (der Entwurf wird derzeit mit den zu beteiligenden Gremien abgestimmt). Die Speicherung der von den Kameras im Strafjustizgebäude (Landgericht) aufgezeichneten Daten erfolgt für zwei Tage, im Haus der Gerichte für sieben Tage (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Verwaltungsgericht, Finanzgericht und Amtsgericht Hamburg – St. Georg). Die Datenlöschung erfolgt vollautomatisch. Die Daten werden unverzüglich gelöscht, soweit schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Für die Kameras im Bereich der Justizbehörde, der Gerichte und der Staatsanwaltschaft sind die nachfolgend aufgeführten Kosten angefallen. Energie- und Personalkosten werden nicht gesondert erfasst und können daher nicht ausgewiesen werden Jahr Einkauf/Errichtung/Ersatzbeschaffung in Euro Wartung/Installation in Euro Abbau in Euro 2015 43.934,29 12.487,37 763,26 2016 33.313,37 9.963,63 0,00 Die letzten Prüfungen wurden 2015 und 2016 durchgeführt und werden turnusmäßig alle zwei Jahre wiederholt. Die Erforderlichkeit ist in allen Bereichen weiterhin gegeben . Drucksache 21/5810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Zu Nummer 2.3. Justizvollzugsanstalten: Alle zwölf Kameras im öffentlich zugänglichen Raum dienen der Außensicherung. Die Kameras im nicht öffentlich zugänglichen Raum dienen der Gewährleitung der Sicherheit und Ordnung in den Anstalten. In der JVA Fuhlsbüttel, der JVA Hahnöfersand und der Sozialtherapeutischen Anstalt befinden sich im inneren Eingangsbereich Hinweise auf Überwachung. In der JVA Billwerder und der Untersuchungshaftanstalt sind diese Hinweise außerhalb der Gebäude vorhanden. Da sowohl Hafthäuser als auch Freiflächen innerhalb der Anstalten des geschlossenen Vollzuges kameraüberwacht sind, sind potenziell alle Arbeitsplätze betroffen. Kameras zur Videoüberwachung innerhalb und außerhalb der Vollzugsanstalten und der unmittelbaren Anstaltsumgebung werden nach folgenden Rechtsgrundlagen betrieben: § 119 Hamburgisches Strafvollzugsgesetz (HmbStVollzG) § 115 Hamburgisches Jugendstrafvollzugsgesetz (HmbJStVollzG) § 102 Hamburgisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz (HmbUVollzG) § 105 Hamburgisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (HmbSVVollzG) § 51 Hamburgisches Jugendarrestvollzugsgesetz (HmbJAVollzG) i.V.m. § 115 HmbJStVollzG Die Kameras zur Videoüberwachung innerhalb und außerhalb der Vollzugsanstalten und der unmittelbaren Anstaltsumgebung werden nach den Vorschriften der Hamburgischen Vollzugsgesetze betrieben und unterliegen daher nicht den Anforderungen des § 30 Absatz 3 HmbDSG. Mit Ausnahme einer Kamera der JVA Billwerder verfügen die im öffentlich zugänglichen Raum befindlichen Kameras nicht über Aufzeichnungsfunktionen. Insgesamt 411 der im nicht öffentlichen Raum befindlichen Kameras zeichnen Bilder auf oder verfügen über zuschaltbare Aufzeichnungsfunktionen. Die automatische Überschreibung (bei willensunabhängigen Alarmen) beziehungsweise die Löschung (bei zugeschalteten Kameras) durch die für Sicherheit zuständigen Koordinatoren erfolgt spätestens nach drei bis vier Tagen, in der JVA Fuhlsbüttel nach sieben Tagen. Von den im öffentlich zugänglichen Raum befindlichen Kameras werden drei nur eingeschränkt betrieben (Verpixelung), von den im nicht öffentlichen Raum befindlichen Kameras sind dies 48. Alle Kameras können zweckentsprechend genutzt werden. In den Justizvollzugsanstalten sind die nachfolgend aufgeführten Kosten angefallen. Energiekosten und Kosten für Personal, das die Unternehmen bei Errichtung, Wartung und Instandhaltung aus Sicherheitsgründen begleitet, werden statistisch nicht erfasst. Kameras im öffentlich zugänglichen Raum: Jahr Einkauf/Errichtung in Euro gerundet Wartung/Instandhaltung in Euro gerundet* Abbau in Euro gerundet 2015 0 8.370 0 2016 0 8.224 0 Kameras im nicht öffentlich zugänglichen Raum: Jahr Einkauf/Errichtung in Euro gerundet Wartung/Instandhaltung in Euro gerundet* Abbau in Euro gerundet 2015 83.654 240.530 13.741 2016 0 226.385 0 * Bei den Wartungsverträgen wird nicht zwischen Kameras, die sich im öffentlichen Bereich befinden, und solchen, die sich im nicht öffentlichen Bereich befinden, unterschieden. Daher wurden die angefallenen Kosten entsprechend der jeweiligen Anzahl von Kameras gequotelt . Da Firmen teilweise für die Wartung mehrerer Anlagen zuständig sind, wurden die auf Kameras entfallenden Wartungs- und Instandhaltungskosten zum Teil nach Erfahrungswer- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5810 17 ten geschätzt, da die Zeit für die exakte Aufschlüsselung in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ausgereicht hätte. Die Kameras zur Videoüberwachung innerhalb und außerhalb der Vollzugsanstalten und der unmittelbaren Anstaltsumgebung werden nach den Vorschriften der Hamburgischen Vollzugsgesetze betrieben und unterliegen daher nicht den Anforderungen des § 30 HmbDSG und dessen in Absatz 8 genannten Überprüfungspflichten. Zu Nummer 3. Behörde für Schule und Berufsbildung, Nummer 3.1. Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung und Nummer 3.2. Allgemeinbildende und berufliche Schulen Sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg werden unter Berücksichtigung von § 31 Absatz 4 Satz 6 HmbSG in Verbindung mit § 20 Absatz 3 Schul-Datenschutzverordnung deutlich sichtbar darauf hingewiesen, dass eine Videoüberwachung und gegebenenfalls -aufzeichnung stattfindet . Die Beschäftigten sind beteiligt worden. Insgesamt 94 der schulischen Kameras und zwei Kameras im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) zeichnen Bilder und/oder Videos auf oder verfügen über eine entsprechende, zuschaltbare Aufzeichnungsfunktion. Gemäß § 22 Absatz 1 Schul-Datenschutzverordnung werden die Aufnahmen nach sechs Wochen beziehungsweise nach einer Woche (Kameras im LI) automatisch gelöscht, wenn keine Anhaltspunkte für eine Notwendigkeit der Auswertung der gespeicherten Daten vorliegen. Sie werden unverzüglich gelöscht, soweit schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen. Im Übrigen werden die Löschvorgaben des § 22 Absätze 2 und 3 Schul-Datenschutzverordnung berücksichtigt . Die Datenlöschungen werden von den IT-Verantwortlichen der Schulen, von den Schulleitungen beziehungsweise den Verwaltungsleitungen der Dienststellen eigenverantwortlich überprüft. Auch der behördliche Datenschutzbeauftragte führt stichprobenartig oder anlassbezogen an einzelnen Schulen Überprüfungen vor, ob die vorgenannten Vorgaben ordnungsgemäß umgesetzt worden sind. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Die für den Einkauf/Errichtung, die Wartung/Instandhaltung und den Betrieb (Energieund Personalkosten) sowie gegebenenfalls den Abbau der genannten schulischen Überwachungskameras sowie der zugehörigen Hard- und Software verwandten Mittel werden in der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral erfasst, sondern sind in der Regel eigenverantwortlich aus dem Selbstbewirtschaftungsfonds der Schulen beglichen worden. Eine entsprechende Auswertung ist in der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die im Dienstgebäude Hamburger Straße 31 installierten Kameras wurden vom Vermieter beschafft. Energie- und Personalkosten für die Anlage werden nicht gesondert berechnet. Im Jahr 2016 fielen Instandhaltungskosten in Höhe von 449,82 Euro an. Für den Einkauf und die Errichtung einer Kamera im LI, Felix-Dahn-Straße 3, fielen im Jahr 2015 einmalig 1.486,97 Euro an. Eine Überprüfung der Erforderlichkeit und Zweckerfüllung der schulischen Kameras erfolgt einmal im Schuljahr eigenverantwortlich durch die Schulleitung (vergleiche § 20 Absatz 1 Satz 1 Schul-Datenschutzverordnung). Eine erneute Überprüfung wird daher auch im Schuljahr 2016/2017 stattfinden. Eine Prüfung des behördlichen Datenschutzbeauftragten , ob die Schulen ihren datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nachkommen (vergleiche § 20 Absatz 1 Satz 4 Schul-Datenschutzverordnung), ist noch im Jahr 2016 vorgesehen. Eine Überprüfung der Kameras in den Dienstgebäuden der für Bildung zuständigen Behörde und des LI, die sich nach § 30 Absatz 8 HmbDSG richtet, fand letztmals im Jahr 2015 statt. Eine erneute Überprüfung ist nach Ablauf von zwei Jahren im Jahr 2017 geplant. Da die zugrunde liegenden Sachverhalte , die die seinerzeitige Erforderlichkeit ergeben hatten, unverändert weiter vorliegen, bestanden bislang keine Zweifel an der Erforderlichkeit und der Zweckerfüllung der Videoüberwachung. Drucksache 21/5810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 Zu Nummer 4.2. Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) Es findet keine Aufzeichnung von Daten statt. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Eine Prüfung der Erforderlichkeit durch das UKE findet fortlaufend im Zusammenhang mit dem zwischen der Dienststelle und dem Personalrat für das nicht wissenschaftliche Personal betriebenen Einigungsstellenverfahren in der Mitbestimmungsangelegenheit „Einrichtung und Betrieb von Videoüberwachungseinrichtungen“ statt. Die letzte Sitzung der Einigungsstelle war am 08. April 2016. Die vorhandenen Einrichtungen werden seitens der Dienststelle weiter für erforderlich gehalten. Im Übrigen siehe Drs. 20/14296. Eine gesonderte Erfassung der für Einkauf/Errichtung, Wartung/Instandhaltung und Betrieb der Überwachungskameras aufgewendeten Mittel erfolgt im UKE nicht. Im Übrigen siehe Drs. 20/2816. Zu Nummer 4.3. Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) Die Videoüberwachung im nicht öffentlichen Raum (Tresordurchgangsschleuse) ist den wenigen Mitarbeitern, die betroffen sind, bekannt und besteht seit Einrichtung des Gebäudes. Eine Dienstvereinbarung dazu liegt nicht vor. Es findet keine Speicherung von Daten statt. Bilder, die den Bereich des öffentlichen Raumes darstellen, werden unscharf wiedergegeben . Die Kamera kann Ihren Zweck dennoch erfüllen (Parkraumüberwachung) Es wurden keine Anschaffungskosten in 2015/2016 getätigt. Eine gesonderte Erfassung der für Einkauf/Errichtung, Wartung/Instandhaltung und Betrieb der Überwachungskameras aufgewendeten Mittel erfolgt in der SUB nicht. Die Überprüfung nach § 30 Absatz 8 HmbDSG war für 2015 geplant. Ob die Prüfung durchgeführt wurde, konnte zum jetzigen Zeitpunkt nicht überprüft werden (urlaubsbedingte Abwesenheiten im zuständigen Bereich). Allerdings hat sich an der Erforderlichkeit (Überwachung der Tresordurchgangsschleuse, Parkplatzüberwachung) nichts geändert. Zu Nummer 5. Kulturbehörde: Für alle der Kulturbehörde zugeordneten Einrichtungen unter den Nummer 5.1. bis 5.15. wird keine der Kameras derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben. Zu Nummer 5.1. Staatsarchiv: Acht Innenkameras dienen der direkten Überwachung am Monitor durch die Aufsicht in den Lesesälen. Sechs Außenkameras sind an ein Aufnahmegerät angeschlossen, welches die Aufnahmen regelmäßig überschreibt („Schleife“). Die beiden Innenkameras im Bereich Foyer/Lorichssaal/Ausstellungsfläche können bei Bedarf an das Aufnahmegerät angeschlossen werden. Diese Kameras können nur von der Hausverwaltung eingesehen werden. Aufgrund der automatischen Überschreibung der Aufzeichnungen werden die Aufzeichnungen immer 72 Stunden gespeichert. Es erfolgt keine turnusmäßige Überprüfung. Im Jahr 2016 wurden bislang keine Mittel für Einkauf/Errichtung und Wartung /Instandhaltung ausgegeben. 2015 wurden die Kameras im Lesesaal ausgetauscht und ein neuer Bildschirm aufgestellt. Für die Maßnahmen in 2015 wurden Mittel in Höhe von 3039,33 Euro aufgewandt. Die letzte Überprüfung der Erforderlichkeit fand im März 2015 statt. Danach ist die Erforderlichkeit und Zweckerfüllung weiterhin gegeben. Die nächste Überprüfung findet voraussichtlich im März 2017 statt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5810 19 Zu Nummer 5.2. KZ-Gedenkstätte Neuengamme: Eine Aufzeichnung von Daten findet nicht statt. Mittel für Einkauf/Errichtung, Wartung/Instandhaltung und Betrieb wurden in den Jahren 2015 und im bisherigen Jahresverlauf 2016 nicht aufgewandt. Die letzte Überprüfung der Erforderlichkeit fand im Februar 2015 statt. Danach ist die Erforderlichkeit und Zweckerfüllung weiterhin gegeben. Die nächste Überprüfung findet voraussichtlich im Februar 2017 statt. Zu Nummer 5.3. Deichtorhallen GmbH: Aufgezeichnete Daten werden für maximal einen Monat gespeichert. Mittel für Einkauf/Errichtung, Wartung/Instandhaltung und Betrieb wurden in den Jahren 2015 und im bisherigen Jahresverlauf 2016 nicht aufgewandt. Zu Nummer 5.4. Hamburgische Staatsoper GmbH: Arbeitsplätze sind nicht durch Überwachungskameras betroffen. Es existieren die Dirigentenkamera Soligor C-482 H/L DSP, die Bühnentotale, die Infrarotkamera, jeweils mit Aufzeichnungsmöglichkeit. Die Kameras dienen jedoch nicht der Überwachung , sondern auf der Grundlage einer entsprechenden Betriebsvereinbarung künstlerischen Zwecken und der Erleichterung der Arbeitsabläufe. Eine Kamera mit Aufzeichnungsmöglichkeit überträgt des Weiteren eine Bühnentotale in die Tonloge im Zuschauerhaus 2. Rang. Die Kamera dient ebenfalls nicht der Überwachung, sondern auf der Grundlage einer entsprechenden Betriebsvereinbarung künstlerischen Zwecken und der Erleichterung der Arbeitsabläufe. Die Aufzeichnung des Bühnengeschehens erfolgt aus künstlerischen Gründen und dient nicht der Überwachung. Vor diesem Hintergrund erfolgt keine Löschung. Im öffentlichen Bereich wird nicht aufgezeichnet. Mittel für Einkauf/Errichtung, Wartung/Instandhaltung und Betrieb wurden in den Jahren 2015 und im bisherigen Jahresverlauf 2016 nicht aufgewandt. Die Erforderlichkeit der Überwachungskameras im öffentlich zugänglichen Raum wird laufend überprüft und besteht angesichts der Notwendigkeit, die Eingangssituation zu kontrollieren, fort. Zu Nummer 5.5. Thalia Theater GmbH: Aufgezeichnete Daten werden für maximal drei Wochen gespeichert. Es werden rund 500,00 Euro für Wartung/Instandhaltung und Betrieb pro Jahr aufgewandt . Zu Nummer 5.6. Stiftung Historische Museen Hamburg: Die Aufzeichnungsfunktion wird in der Regel nicht genutzt. Mittel für Einkauf/Errichtung, Wartung/Instandhaltung und Betrieb wurden in den Jahren 2015 und im bisherigen Jahresverlauf 2016 nicht aufgewandt. Zu Nummer 5.7. Museum für Kunst und Gewerbe: Aufgezeichnete Daten werden für 48 Stunden gespeichert. Es wurden 2.000 Euro für Wartung/Instandhaltung und Betrieb aufgewandt. Die letzte Überprüfung der Erforderlichkeit fand im Jahr 2016 statt. Die nächste Überprüfung findet im Jahr 2018 statt. Zu Nummer 5.8. Helms-Museum: Die Aufzeichnungsfunktion wird in der Regel nicht genutzt, eine Speicherung erfolgt nicht. Drucksache 21/5810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 Mittel für Einkauf/Errichtung, Wartung/Instandhaltung und Betrieb wurden in den Jahren 2015 und im bisherigen Jahresverlauf 2016 nicht aufgewandt. Die letzte Überprüfung der Erforderlichkeit fand im September 2015 statt und ist laut Betriebsvereinbarung mindestens einmal im Jahr vorgesehen. Zu Nummer 5.9. Museum für Völkerkunde: Die Aufzeichnungsfunktion wird in der Regel nicht genutzt. Ob Mittel für Einkauf/Errichtung, Wartung/Instandhaltung und Betrieb aufgewandt wurden, kann in der für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Die Überprüfung der Erforderlichkeit findet laufend statt. Zu Nummer 5.15. Hamburger Kunsthalle Im öffentlich zugänglichen Bereich sind sechs Kameras in der Tiefgarage sowie 13 Kameras in den Fluchtwegen aus dem Museum und im Außenbereich installiert. Im nicht öffentlichen Bereich dienen die Kameras der Überwachung von Fluchtwegen in und aus dem Museum. Der Fokus der Kameraüberwachung liegt aufgrund des hohen Werts der Kunstsammlung auf den möglichen Fluchtwegen in und aus dem Museum. Es kann dabei nicht ausgeschlossen werden, dass dabei einzelne Mitarbeiter (zum Beispiel Aufsichten) temporär im Bild zu sehen sind. Zu Nummer 6. Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration: Ein Hinweis erfolgt an allen Eingängen durch Aufkleber. Arbeitsplätze der Beschäftigten werden nicht überwacht. Eine Dienstvereinbarung ist daher nicht erforderlich. Keine der Kameras verfügt über eine Aufzeichnungsfunktion. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Mittel für Einkauf/Errichtung, Wartung/Instandhaltung und Betrieb wurden in den Jahren 2015 und im bisherigen Jahresverlauf 2016 nicht aufgewandt. Zu Nummer 6.1 Landesbetrieb Erziehung und Bildung: Ein Hinweis erfolgt an allen Eingängen durch Aufkleber. Arbeitsplätze der Beschäftigten werden nicht überwacht. Eine Dienstvereinbarung ist daher nicht erforderlich. Keine der Kameras verfügt über eine Aufzeichnungsfunktion. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Im Jahr 2015 wurden 47.500 Euro im Bereich Erstversorgung aufgewandt. Im Jahr 2016 wurden bisher keine Mittel aufgewandt. Energie- und Personalkosten werden nicht erfasst. Die letzte Überprüfung der Erforderlichkeit und Zweckerfüllung fand im April 2016 statt. Zu Nummer 6.2. Elbe Werkstätten GmbH: Ein Hinweis erfolgt an allen Eingängen durch Aufkleber. Arbeitsplätze der Beschäftigten werden nicht überwacht. Eine Dienstvereinbarung ist daher nicht erforderlich. Alle Kameras haben eine Aufzeichnungsfunktion. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Eine Überprüfung auf Erforderlichkeit fand im Jahr 2015 statt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5810 21 Zu Nummer 6.3. f & w fördern und wohnen AöR: Ein Hinweis erfolgt an allen Eingängen durch Aufkleber. Arbeitsplätze der Beschäftigten werden nicht überwacht. Eine Dienstvereinbarung ist daher nicht erforderlich. Im Jahr 2015 wurden für Einkauf/Errichtung, Wartung/Instandhaltung und Betrieb 8.881 Euro aufgewandt. Im bisherigen Jahresverlauf 2016 wurde keinen Mittel aufgewandt . Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Es erfolgt eine generelle Verhältnismäßigkeitsprüfung, die in der jeweiligen Videodokumentation mit Ergebnis fixiert ist. In 2015 erfolgten Überprüfungen hinsichtlich Erforderlichkeit und Zweckerfüllung. In 2016 laufen Anschlussüberwachungsintervalle gemäß § 30 Absatz 8 HmbDSG für die Videoüberwachung. Zu Nummer 6.4. Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH: Im Jahr 2015 wurden für Einkauf/Errichtung, Wartung/Instandhaltung und Betrieb 15.000 Euro aufgewandt. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Die Überprüfung der Erforderlichkeit erfolgt jährlich durch die Rechtsabteilung. Zu Nummer 7.1. HU – Institut für Hygiene und Umwelt: Die acht Kameras sind im Außenbereich installiert. Derzeit sind alle Kameras inaktiv. Vor einiger Zeit wurde ein Defekt an den Videokameras festgestellt. Aktuell ist das HU gemeinsam mit einer Fachfirma damit befasst, die Ursachen für den Defekt zu finden, um anschließend zeitnah die Instandsetzung veranlassen zu können. Die Bilder aller eingesetzten Kameras werden sieben Tage gespeichert und anschließend gelöscht. Die Datenlöschung erfolgt automatisch. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Im Jahr 2015 sowie im bisherigen Jahresverlauf 2016 wurden keine Mittel für Einkauf/ Errichtung oder Wartung/Instandhaltung aufgewendet. Die letzte Überprüfung auf Erforderlichkeit fand im August 2014 statt. Zu Nummer 8. Behörde für Stadtentwicklung für Umwelt, Nummer 8.1. Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung (LGV) sowie Nummer 9. Behörde für Energie und Umwelt Die Kameras dienen der Zugangskontrolle. Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf die Videoüberwachung hingewiesen. In diesem Zusammenhang fanden Mitbestimmungsverfahren des Personalrates gemäß § 87 Absatz 1 Ziffer 32 Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) statt. Die Zustimmung wurde erteilt. Die vorhandenen Kameras verfügen über keine Aufzeichnungsfunktion beziehungsweise eine entsprechend zuschaltbare Funktion wurde nicht installiert. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Die Energiekosten der neun Kameras inklusive Monitore (Ansatz circa 150W/ Gerätesatz) betragen über die Betriebsdauer von 24/7 circa 1.500 Euro pro Jahr. Die Attrappe hat 25 Euro gekostet. Eine Wartung oder Software-Anpassung wurde nicht durchgeführt. Eine Prüfung der Erforderlichkeit und der Zweckerfüllung der seit Bezug des Dienstgebäudes in Betrieb genommenen Kameras hat im Mai 2015 stattgefunden. Das Ergebnis bestätigte, dass mit den vorhandenen Kameras öffentliche Zugangsbereiche Drucksache 21/5810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 im Rahmen des Hausrechts zum Zweck der berechtigten Einlasskontrolle und mittelbar auch hinsichtlich der Vermeidung strafbarer Handlungen eingesehen werden können . Für später installierte Kameras ist eine entsprechende Prüfung im Dezember 2016 (also zwei Jahre nach Inbetriebnahme) fällig. Zu Nummer 8.2. Hafen City Hamburg GmbH Die Kameras dienen der Zugangskontrolle. Von der Videoüberwachung ist lediglich der Eingangsbereich betroffen. Bürgerinnen und Bürger werden auf die Videoüberwachung hingewiesen. Die Kamera im öffentlichen Bereich hat eine Aufzeichnungsfunktion, um den Baufortschritt im Baakenpark dokumentieren zu können. Nach Beendigung der Bautätigkeit soll ein Zeitraffer-Zoom angefertigt werden. Die Kamera im nicht öffentlich zugänglichen Bereich verfügt ebenfalls über eine Aufzeichnungsfunktion . Die Daten werden längstens zwei Wochen gespeichert. Die Datenlöschung erfolgt alle zwei Wochen und wird durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten stichprobenweise geprüft. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Die Daten zu aufgewandten Mitteln werden EDV-technisch nicht zentral erfasst. Eine manuelle Auswertung in allen Organisationseinheiten ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die letzte Überprüfung der Erforderlichkeit und Zweckerfüllung erfolgte in 2015. Die Notwendigkeit eines Kameraeinsatzes wurde festgestellt. Die Überprüfung erfolgt jährlich. Zu Nummer 8.3. SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Die Zustimmung aller durch die jeweilige Kamera betroffenen Mieter wurde eingeholt. Das aktuelle firmeninterne Regelwerk zur Videoüberwachung ist im Übrigen bereits 2009 mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt worden. Eine Aufzeichnungsfunktion besteht. Die Daten werden üblicherweise nach Ablauf von spätestens sieben Tagen gelöscht. Je nach Art der Aufzeichnung werden die Daten entweder automatisch aufgrund der Kapazität des Aufnahmemediums oder turnusmäßig durch eine beauftragte Fachfirma gelöscht. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Die Daten zu aufgewandten Mitteln werden EDV-technisch nicht zentral erfasst. Eine manuelle Auswertung in allen Organisationseinheiten ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Überprüfung durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten erfolgt turnusmäßig jeweils jährlich im Januar/Februar, die Überprüfung für 2015 ist noch nicht abgeschlossen . Die Überprüfung 2014 ergab keine Änderungen. Zu Nummer 9.1. Hamburger Friedhöfe – AöR Alle Kameras besitzen eine Aufzeichnungsfunktion. Bei der Aufzeichnung werden die ältesten jeweils von den neuesten Daten überschrieben. Da die Aufzeichnung bewegungsabhängig erfolgt, kann es bis zu zehn Tagen dauern, bis die ältesten Daten überschrieben werden. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5810 23 Kosten für Einkauf/Errichtung sowie Wartung/Instandhaltung sind nicht entstanden. Betriebskosten können nicht quantifiziert werden. Die letzte Überprüfung erfolgte im Juli 2016. Die Überprüfung erfolgt alle zwei Jahre. Zu Nummer 9.2. Bäderland Hamburg GmbH 107 Kameras besitzen eine Aufzeichnungsfunktion. Die Aufzeichnung erfolgt in der Regel und längstens für 120 Stunden. Die Datenlöschung erfolgt automatisch. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Folgende Kosten sind entstanden: In Euro 2015 2016 BLH 2.000 1.000 Die letzte Überprüfung durch den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten erfolgte im Jahre 2008. Im Ergebnis ist die Videoüberwachung zulässig. Zu Nummer 9.4. Stadtreinigung Hamburg Nur eine der Kameras ist so installiert, dass ein Arbeitsplatz überwacht wird. Dabei handelt es sich um den Eingangs- und Kassenbereich der Hauptkasse der SRH. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entsprechend informiert worden. Eine Dienstvereinbarung gibt es nicht. Alle Kameras verfügen über eine Aufzeichnungsfunktion. Es werden automatische Ringspeicher mit Speicherung für 14 Tage eingesetzt, die dann jeweils überschrieben und damit gelöscht werden. Die Prüfung der Datenlöschung durch den Datenschutzbeauftragen der SRH erfolgt jährlich und ergab bisher keine Beanstandungen. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Es wurden jeweils 5.000 Euro aufgewendet. Die Prüfung durch den Datenschutzbeauftragen der SRH erfolgt jährlich und ergab bisher keine Beanstandungen. Im Übrigen ist die Voraussetzung für den Einbau einer Kamera die Prüfung und Freigabe durch den SRH-Datenschutzbeauftragten. Zu Nummer 9.5. HAMBURG WASSER 116 Kameras übertragen die Bilddateien in eine zentrale Servereinheit mit Aufzeichnungsfunktion . Die Bilder aus 108 Kameras werden vier Tage gespeichert, die Bilder aus den acht Kameras der Zufahrts- und Eingangskontrolle auf den Kläranlagen werden 30 Tage gespeichert. Die Datenlöschung erfolgt automatisch. Sechs Kameras zur Gebäudesicherung werden mit Schwärzung betrieben. Alle sechs Kameras sind trotzdem für ihren Zweck nutzbar. Folgende Kosten sind entstanden: In Euro 2015 2016 HW 12.000 10.500 Alle Überwachungseinrichtungen werden laufend auf ihre Erforderlichkeit und Zweckerfüllung überprüft und bei Bedarf instand gesetzt. Sie dienen im Wesentlichen dem Schutz von kritischer Infrastruktur. Zu Nummer 9.6. Stromnetz Hamburg GmbH Die Kameras besitzen eine Aufzeichnungsfunktion. Die Bilder werden nur bei Alarmauslösung für 24 Stunden gespeichert, danach automatisch gelöscht. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Drucksache 21/5810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 24 Kosten für Einkauf/Errichtung sind nicht entstanden. Für die Standorte in der City Nord und in Bramfeld ist ein externer Dienstleister mit Zutrittskontrolle/Alarm- und Servicezentrale beauftragt. Hierzu zählt auch die Videoüberwachung. Den Anteil der Videoüberwachung am Gesamtauftragsvolumen wird auf circa 10.000 Euro p.a. geschätzt. Die jährlichen Aufwendungen für Betrieb und Instandhaltung von Kameras an anderen SNH-Liegenschaften werden nicht explizit erfasst. Nach Einschätzung des hierfür verantwortlichen Bereichs übersteigen allerdings auch diese Kosten nicht 10.000 Euro p.a. Eine Überprüfung der Erforderlichkeit und Zweckerfüllung findet laufend statt. Seit der letzten Überprüfung ergab sich kein Anlass für Änderungen. Zu Nummer 10.1. Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) Die Kameras werden zur Ausübung des Hausrechts eingesetzt und dienen der Überwachung von Zugangsberechtigungen. Rechtsgrundlage ist § 30 Absatz 1 Nummer 2 HmbDSG. Für die Tunnelbereiche gilt ergänzend die Richtlinie für Ausstattung und Betrieb von Straßentunneln (RABT) mit den dort geforderten Sicherheitsbestimmungen . Die Bilder der Videoüberwachungen werden nicht aufgezeichnet. Im Elbtunnel gibt es die technische Möglichkeit der Aufzeichnung, sie wird allerdings nicht genutzt. Eine Aufzeichnung ist auch nicht geplant. Mittel für Einkauf/Errichtung, Wartung/Instandhaltung und Betrieb für Kameras des LSBG wurden in den Jahren 2015/2016 wie folgt aufgewandt: Die Kosten für die Tunnelanlagen trägt der Bund. Eine anlagenbezogene Darstellung mit der gewünschten Kostenunterteilung ließe sich nur durch manuelle Auswertung der einzelnen Buchungsbelege erstellen. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Für den Elbtunnel wurden im Jahr 2015 insgesamt 85.000 Euro aufgewendet. Für den Krohnstiegtunnel wurden im Jahr 2015 insgesamt 7.100 Euro aufgewendet. Anteilige Energie- und Personalkosten können nicht ermittelt werden. Für 2016 liegen noch keine Werte vor. Diese liegen erfahrungsgemäß auf dem Niveau der Vorjahre. Der LSBG hat eine Prüfung zuletzt im Jahr 2013 durchgeführt mit dem Ergebnis, dass sich die Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit bestätigt hat. Neue Prüfungen werden bei betrieblichen Veränderungen, veränderter Vorschriftenlage oder Ähnlichem durchgeführt . Zu Nummer 10.2. Landesbetrieb Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen 93 Überwachungskameras zeichnen Daten auf. Es erfolgt eine automatische Löschung der Aufzeichnungsdaten von 91 Kameras nach fünf Tagen. Bei den Aufzeichnungen der zwei Kameras in den Aufzügen erfolgt dies manuell 14-tägig durch einen Sachgebietsleiter. Die letzte Überprüfung fand im Jahr 2015 statt. Diese ist auch weiterhin erforderlich. Eine erneute Prüfung findet im Jahr 2017 statt. Zu Nummer 10.3. P+R Betriebsgesellschaft mbH Die Videodaten werden permanent auf einem Ringspeicher aufgezeichnet. Eine Auswertung der Daten erfolgt nur, wenn ein Vorfall eingetreten ist. Die Speicherzeit beträgt 14 bis 18 Tage, je nach der Einstellung und/oder der Größe des Speichermediums . Die Videodaten werden automatisch überschrieben. Folgende Mittel wurden aufgewandt: 179.327,00 Euro für Errichtung und Instandhaltung in 2015 sowie 79.800 Euro Betriebskosten. Für 2016 sind bis Juni 39.500 Euro Betriebskosten entstanden. Die P+R-Betriebsgesellschaft mbH informiert den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten einmal jährlich über die Zahl der Vorfälle, die Anlass boten, die gespeicherten Videodaten einzusehen. Informiert wird ebenfalls über den Zeitraum zwischen dem Vorfall, der Meldung bei der P+R-Betriebsgesellschaft mbH und der erfolgten Auswer- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5810 25 tung. In den letzten Jahren wurden seitens des Datenschutzbeauftragten keine Änderungen vorgeschlagen beziehungsweise angewiesen. Zu Nummer 10.4. HOCHBAHN Aus Gründen der Arbeitssicherheit überwacht eine Kamera in Verbindung mit einer Personen-Notsignalanlage einen technischen Arbeitsplatz mit besonderer mechanischer Gefährdung. Alle ortsfesten Kameras an Haltestellen, im Kundenzentrum sowie die Kameras in Bussen und U-Bahn-Fahrzeugen sind analoge, fest installierte Farbkameras. Dies gilt auch für alle unter Frage 3. aufgeführten Kameras. Die Kameras zur Verkehrsüberwachung /Betriebssteuerung sind schwenkbar, liefern aber lediglich Übersichtsbilder. Personen und Kfz-Kennzeichen sind nicht erkennbar. Jeder Haltestelleneingang, der Eingang zum Kundenzentrum und jedes Fahrzeug der HOCHBAHN ist mit entsprechenden Piktogrammen gekennzeichnet. Die Erkennbarmachung der unter Frage 1. aufgeführten Kameras zur Verkehrsüberwachung/ Betriebsabwicklung ist grundsätzlich nicht realisierbar. Darüber hinaus findet bei diesen Kameras keine Aufzeichnung statt. Die Bilder dieser Kameras liefern lediglich Übersichtsbilder, auf denen weder Personen noch Kfz-Kennzeichen erkennbar sind. Zur Videoüberwachung ist zwischen der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung (aktuelle Fassung vom 01. September 2013) abgeschlossen worden. Über diese Betriebsvereinbarung wurden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert. Alle Betriebsvereinbarungen können jederzeit von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingesehen werden. Sofern eine automatische Speicherung stattfindet, erfolgt dies auf einer Festplatten- Ringspeicherung und wird – sofern keine Ereignisse eintreten oder gemeldet worden sind – nach circa 24 Stunden beziehungsweise teilweise nach 72 Stunden (in U-Bahn Fahrzeugen des Typs DT5) automatisch überschrieben. Straftaten und Unfälle werden auf polizeiliche Anordnung gesichert, betriebliche Vorfälle auf Anordnung des jeweiligen Betriebsleiters der HOCHBAHN. Gesicherte Datenträger werden in Abstimmung mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten sowie dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten maximal 30 Tage vorgehalten und danach gelöscht. Eine längerfristige Speicherung kann auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erfolgen. Eine Überprüfung erfolgt regelmäßig durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Bei den Verkehrsüberwachungskameras findet keine Aufzeichnung statt. Bei den Kameras in den Kundendienststellen ist eine Aufzeichnung zuschaltbar. Alle Kameras zeichnen 24 Stunden (beziehungsweise 72 Stunden in U-Bahn Fahrzeugen des Typs DT5) auf. Die Kosten werden intern technikbezogen für die Videosysteme geführt. Davon bilden die Kameras nur einen Teil ab. Eine Ermittlung dieser Teilkosten wäre mit der Sichtung aller Einzelkontierungen der angefragten Jahre verbunden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Der § 6b BDSG sieht keine Überprüfung der Erforderlichkeit der Videoüberwachung vor. Unabhängig davon wird dennoch die Erforderlichkeit der Videoüberwachung bei der HOCHBAHN regelmäßig durch den Betrieblichen Datenschutzbeauftragten überprüft . Zu Nummer 10.5. Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) 82 Kameras verfügen über eine Aufzeichnungsfunktion. Die Löschung erfolgt automatisch durch Überschreiben, sobald der vorhandene Speicher belegt ist. Drei Kameras sind eingeschränkt nutzbar (Schwenk/Zoom gesperrt, Schwärzungen). Die Kameras sind unter anderem für die Verkehrsüberwachung und das Vorbeugen krimineller Handlungen nutzbar. Folgende Mittel wurden aufgewandt: Im Jahr 2015 6.000 Euro; im bisherigen Jahresverlauf 2016 120.000 Euro (Anschaffung). Drucksache 21/5810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 26 Die letztmalige Überprüfung erfolgte Mitte des Jahres 2016. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Die Einschätzung der Erforderlichkeit sowie der Zweckerfüllung der vorhandenen Videoüberwachungen obliegt der betrieblichen Datenschutzbeauftragten und erfolgt im jährlichen Turnus. Zu Nummer 10.6. VHH AG Im Kassenraum beobachtet eine Kamera einen temporär besetzten Arbeitsplatz. Dies ist kein fester Arbeitsplatz, hier wird nur die Geldzählung durchgeführt. Alle eingesetzten Kameras zeichnen auf. Die Daten werden für drei Tage vorgehalten, dann erfolgt eine automatische Löschung (Ringspeicher). Die Kosten werden intern technikbezogen für die Videosysteme geführt. Davon bilden die Kameras nur einen Teil ab. Eine Ermittlung dieser Teilkosten wäre mit der Sichtung aller Einzelkontierungen der angefragten Jahre verbunden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Überprüfung der Erforderlichkeit und Zweckerfüllung der Kameras erfolgt bei der VHH GmbH in einer jährlichen Datenschutzprüfung. Zu Nummer 10.7. Hamburg Port Authority AöR 39 Videokameras zeichnen auf. Die Bilder werden für maximal sieben Tage gespeichert . Löschung erfolgt automatisch durch Überschreibung, zusätzlich erfolgt Prüfung einmal im Jahr in einem internen Audit mit HPA-Mitarbeitern. 2015 wurden 167.857 Euro aufgewendet. Eine Auswertung der abgefragten Kosten erfolgt nur jahresweise. Die Werte für das Jahr 2016 liegen somit erst Ende 2016/ Anfang 2017 vor. Die letzte Überprüfung fand bei der HPA Mitte 2015 statt. Nicht mehr benötigte projektbezogenen Kameras wurden abgebaut. Zu Nummer 10.8. Flughafen Hamburg GmbH 505 Kameras zeichnen auf. Bei den Sicherheitskameras werden die Bilder beziehungsweise Videos bis maximal fünf Tage gespeichert. Es erfolgt eine automatische Überschreibung (Ringspeicher). Im Hinblick auf die Kennzeichenerfassung bei den Parkanlagen erfolgt eine Löschung bei der Ausfahrt aus den Parkierungsanlagen. Ansonsten nach maximal sechs Monaten. Die Überwachung einer Fluchttür aus dem Sicherheitsbereich ist eingeschränkt, indem die Bereiche neben der Tür durch Blenden unkenntlich gemacht werden. Zudem gibt es weitere Kameras an den Fassaden in den Terminals, deren Aufzeichnungen durch Verpixelung eingeschränkt werden. Im Jahr 2015 wurden circa 210.000 Euro aufgewendet. Für das Jahr 2016 liegt noch kein Wert vor. Die Überprüfung findet fortlaufend statt. Jede neue Kamera wird bewertet. Zu Nummer 11.1. Behörde für Inneres und Sport, Amt für Innere Verwaltung und Planung Die Kameras dienen der Zugangssicherung des Dienstgebäudes sowie der Zugangssicherung im Bereich der Behördenleitung. Es finden keine Aufzeichnungen statt Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Es wurden keine neuen Kameras errichtet. Es sind folgende Wartungs- und Betriebskosten angefallen: 2015 = 3.085,67 Euro Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5810 27 2016 = 2.427,60 Euro (Stand: 6. September 2016) Zu einer Mittelaufwendung für den Betrieb können keine Angaben gemacht werden, da die Energiekosten nicht beziffert werden können. Die letzte Überprüfung nach § 30 Absatz 8 HmbDSG fand im September 2015 statt. Danach ist eine Überwachung notwendig. Die nächste Überprüfung steht im September 2017 an. Zu Nummer 11.2. Landesamt Verfassungsschutz (LfV) Die Kameras dienen der Sicherung im Zugangs- und Eingangsbereich. Es finden keine Aufzeichnungen statt. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Die letzte Erforderlichkeitsprüfung erfolgte am 4. September 2014. Zu Nummer 11.3. Einwohnerzentralamt Die Kameras dienen der Zugangssicherung des Dienstgebäudes sowie dem Schutz des Ankunftszentrums. Am Einwohnerzentralamt findet keine Aufzeichnung statt. Für die Kameras am Ankunftszentrum wird aktuell eine Aufzeichnungstechnik installiert, diese ist noch nicht aktiv. Für die Aufzeichnungen der Kameras am Ankunftszentrum ist eine Speicherung für 24 Stunden vorgesehen. Die Überprüfung der Systeme inklusive der Datenlöschung am Ankunftszentrum wird zukünftig durch einen Mitarbeiter vorgenommen. Die Kameras am Ankunftszentrum wurden neu installiert. Derzeit findet eine Überprüfung der Blickwinkel in Zusammenarbeit mit dem Behördlichen Datenschutzbeauftragten statt. Anschließend wird entschieden, ob die Blickwinkel angepasst oder Bereiche unkenntlich werden müssen. Bei den Kameras am Einwohnerzentralamt gibt es keine Einschränkungen. Für die neuen Kameras am Ankunftszentrum liegen noch keine Rechnungen vor. Die letzte Erforderlichkeitsprüfung am Einwohnerzentralamt fand im Mai 2011 statt, die Kameras am Ankunftszentrum wurden gerade installiert. Zu Nummer 11.4. Landesbetrieb Verkehr (LBV) Die Kameras dienen der Überwachung der Kassenautomaten. Zur Kenntlichmachung von Verkehrsüberwachungskameras siehe Drs. 20/3170. Alle Kameras zeichnen Daten auf. Die Speicherung erfolgt für sieben Tage. Die Löschung erfolgt automatisiert durch Überschreibung nach sieben Tagen. Die Überprüfung erfolgt manuell durch Standortverantwortliche. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Zu einer Mittelaufwendung für den Betrieb können keine Angaben gemacht werden, da die Energiekosten nicht beziffert werden können. Die letzte Erforderlichkeitsprüfung erfolgte im Mai 2014 ohne Beanstandungen. Die erneute Prüfung nach § 30 Absatz 8 HmbDSG ist im 3. Quartal 2016 geplant. Zu Nummer 11.5. Polizei Die Kameras im öffentlich zugänglichen Bereich haben folgenden Zweck: Direktion Einsatz: Lagebeobachtung Direktion Polizeikommissariate und Verkehr: Schutz/Sicherung von Einrichtungen: 230 Verkehrsbeobachtung: 84 Verwaltung und Technik: Schutz/Sicherung von Einrichtungen: 5 Drucksache 21/5810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 28 Die Kameras im nicht öffentlich zugänglichen Bereich haben folgenden Zweck: Direktion Einsatz: Sicherung von Einrichtungen Direktion Polizeikommissariate und Verkehr: Überwachung Zellenbereiche: 130 Überwachung sichere Garagen: 10 Verwaltung und Technik: Sicherung von Einrichtungen: 9 Innenüberwachung der Zellen in Gefangenentransportfahrzeugen : 6 Für polizeiliche Trainingszwecke: 11 Die Lagebildfahrzeuge sind als solche der Polizei erkennbar und haben die Kamera gut sichtbar auf einem Stativ auf dem Dach installiert. Beobachtung beziehungsweise Überwachung als Zweck der Fahrzeuge ist offensichtlich. Ein weiterer Hinweis wie an Gebäuden ist nicht erforderlich. Der Betrieb der in der Antwort im öffentlich zugänglichen Bereich betriebenen Kameras sowie der mobilen Kameras stützt sich auf folgende Rechtsvorschriften: - § 30 HmbDSG zur Hausrechtsausübung, - § 8 Absatz 2 Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) an gefährdeten Objekten, - § 8 Absatz 1 PolDVG anlassbezogen zu öffentlichen Veranstaltungen. Darüber hinaus siehe zu den Rechtsgrundlagen für Verkehrsbeobachtungskameras der Verkehrsleitzentrale Drs. 20/3170. Der Betrieb der im nicht öffentlichen Bereich betriebenen Kameras stützt sich auf folgende Rechtsgrundlagen: - § 30 HmbDSG zur Hausrechtsausübung, - § 8 Absatz 4 PolDVG bei Personen im amtlichen Gewahrsam, - § 28 HmbDSG für die Aus- und Fortbildung. Bei der Polizei verfügen 121 der genannten Kameras über eine Aufzeichnungsfunktion . Im Falle einer Aufzeichnung werden die Bilder und/oder Videos bei 101 Kameras 96 und bei elf Kameras 120 Stunden gespeichert. Bei neun der 121 Kameras wird das Bild- und Videomaterial 30 Tage gespeichert. Die Löschung erfolgt automatisiert. Im Rahmen regelmäßiger Wartungsintervalle wird die Löschfunktionalität durch Befugte geprüft. Bei der Polizei werden sämtliche Kameras je nach dem jeweiligen Verwendungszweck und den entsprechenden Rechtsgrundlagen mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen genutzt. Im Übrigen sind alle Kameras im Rahmen ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung nutzbar. Bei den sechs durch die Polizei auf dem Heiligengeistfeld betriebenen Kameras erfolgt eine Schwarzschaltung (private masking) zum Beispiel für die privaten Bereiche der Schausteller während des Hamburger DOMs, im Übrigen siehe Drs. 20/2816. Die Polizei trennt lediglich zwischen Investitions- und Aufwandskosten. In den Investitionskosten sind nur zusätzliche Beschaffungen, in den Aufwandskosten die Ersatzbeschaffungen sowie Wartungs- und Instandhaltungskosten enthalten. Personalkosten werden aus dem Personalhaushalt der Polizei finanziert und werden für Teilaufgaben nicht gesondert ausgewiesen. Energiekosten werden gebäudebezogen bezahlt und für Kameraanlagen nicht gesondert ausgewiesen. Die bei der Polizei im erfragten Zeitraum entstandenen Kosten sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Erweiterungsinvestitionen 2015 2016 Verkehrskameraanlagen 29.630,55 € - Reparaturen. Ersatzbeschaffungen. Instandhaltung Verkehrskameraanlagen 164.032,34 € 100.513,48 € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5810 29 Sicherungsanlagen 177.357,67 € 113.892,85 € Kosten für Verkehrslagebildnetz 199.712,40 € 202.654,80 € Die letzte Überprüfung der Erforderlichkeit und Zweckerfüllung wurde am 31. Juli 2014 durchgeführt. Der Einsatz der geprüften Kameras ist weiterhin erforderlich und die ursprüngliche Zweckbestimmung gegeben. Die aktuell laufende Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Zu Nummer 11.6. Feuerwehr Die Kameras dienen der Zugangssicherung von sensiblen Gebäuden und Dienstbereichen sowie dem Schutz von Sachwerten und Personen. Der Hof der Feuer- und Rettungswache Berliner Tor (F 22) wird durch sechs Kameras überwacht. Die Aufzeichnungen dieser Kameras werden maximal 21 Tage gespeichert . Die übrigen Kameras der Feuerwehr verfügen nicht über eine Aufzeichnungsmöglichkeit . Bei der Feuerwehr wird die Datenlöschung regelhaft jährlich geprüft. Die letzte Prüfung fand am 1. Dezember 2015 statt. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Die Kosten für Videoüberwachung werden bei der Feuerwehr nicht auf einer nur für diesen Zweck eingerichteten Kostenstelle erfasst. Für die Beantwortung der Frage wäre die manuelle Auswertung aller infrage kommenden Buchungen erforderlich, dies ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zu Nummer 12. Finanzbehörde (ohne Steuerverwaltung): Die Kameras zeichnen nicht auf. Die Energie- und Personalkosten für die Videoüberwachung werden aus Gründen der Geringfügigkeit nicht gesondert erfasst. Neuanschaffungen und Wartungen gab es nicht. Die letzte Überprüfung wurde im August 2016 durchgeführt. Die nächste Überprüfung ist im August 2018 geplant. Zu Nummer 12.1. Finanzbehörde (Steuerverwaltung, Norddeutsche Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg) Für eine Videokamera besteht die Möglichkeit, eine Aufzeichnung zuzuschalten. Das Aufzeichnungsgerät ist jedoch nicht in Betrieb. Hinsichtlich der Videoüberwachung im Sinne der Frage 3. b. setzt die Finanzbehörde – Steuerverwaltung eine Videokamera im Dienstgebäude Steinstraße 10 zur Überwachung der Tiefgarageneinfahrt ein. Das Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg verfügt über zwei mobile Videoüberwachungsgeräte, die einzelfallabhängig auf der Grundlage der § 100h Strafprozessordnung im Rahmen von Steuerstrafverfahren eingesetzt werden. Die Energie- und Personalkosten für die Videoüberwachung werden aus Gründen der Geringfügigkeit nicht gesondert erfasst. Die Finanzbehörde – Steuerverwaltung hat den Einsatz der Videokameras zuletzt im Jahr 2015 überprüft. Die Videoüberwachung wird weiterhin für erforderlich gehalten. Eine erneute Überprüfung der Erforderlichkeit ist für das 2. Quartal 2019 vorgesehen. Zu Nummer 12.2. Landesbetrieb Hamburgische Münze Die Kameras dienen der Grundstücks- und der äußeren Gebäudeüberwachung. Die Aufnahmen zur Grundstücks- und äußeren Gebäudeüberwachung werden in einer Endlosschleife aufgezeichnet. Die Aufzeichnungskapazität und Speicherung liegt bei Drucksache 21/5810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 30 circa 12 – 16 Tagen. Die Funktion der Anlage (zum Beispiel Datenlöschung) wird wöchentlich vom Leiter der Haustechnik überprüft. Bei der Hamburgischen Münze sind die Erfassungsbereiche von zwei Außenkameras, die über das Betriebsgelände hinausragen, dauerhaft geschwärzt. Die für die Anlage entstehenden Betriebskosten für Energie und eigenes Personal werden nicht gesondert erfasst. Weitergehende Ausgaben sind in dem genannten Zeitraum nicht entstanden. Die Überprüfung erfolgt im Zwei-Jahres-Rhythmus, zuletzt im März 2015. Die Voraussetzungen der Überwachung sind unverändert gegeben. Zu Nummer 12.3. Dataport AöR (Standort Hamburg) Die Videosignale werden gespeichert und nach Ablauf von sieben Tagen automatisch überschrieben. Im Jahr 2015 betrug das Wartungsvolumen 95.000 Euro und 11.000 Euro Instandhaltung . Für das Jahr 2016 bleibt das Wartungsvolumen gleich. Bis 5. September 2016 sind 4.400 Euro für Instandhaltung abgeflossen (jeweils netto). Zu Nummer 12.4. Externes Rechenzentrum der LOTTO Hamburg GmbH und Nummer 12.5. LOTTO Zentrale Kundenservice Die Bilder werden aufgezeichnet und im längsten Fall zwei Wochen gespeichert. Danach erfolgt ein automatisches Überschreiben, sodass die Löschung nicht mehr manuell überprüft werden muss. Grundsätzlich wird durch Beschilderung oder direkte Information der Beschäftigten auf die Videoüberwachung hingewiesen. Lediglich bei dem externen Rechenzentrum der LOTTO Hamburg GmbH wird vor Ort nicht per Hinweisschild auf die Videoüberwachung hingewiesen, da diese grundsätzlich inaktiv ist. Der dortige Sicherheitsraum wird aufgrund eines strengen Zutrittskonzeptes nur durch einen engen Mitarbeiterkreis von LOTTO Hamburg betreten, um einen größtmöglichen Schutz gewährleisten zu können. Die betroffenen Mitarbeiter wurden über die Kameras im externen Rechenzentrum informiert. Die Funktion der Kamera reagiert „nur auf Bewegung“ und schaltet sich nur bei unberechtigtem Zugang nicht autorisierter Personen ein. Die Prüfung der Lottozentrale, Kundenservice erfolgte im 4. Quartal 2013 mit dem Ergebnis, dass die Kameras zur Sicherheit von Beschäftigten und Kunden erforderlich sind. Im 3. Quartal 2011 erfolgte im Externen Rechenzentrum die Installation der Kameras zur Dokumentation und zum Schutz vor unberechtigtem Datenzugriff. Bei der LOTTO Hamburg GmbH erfolgen regelmäßige Überprüfungen im Rahmen der Aktualisierung der datenschutzrechtlichen Verfahrensverzeichnisse. Zu Nummer 12.6. Sprinkenhof GmbH Die in der Tabelle genannten Kameras verfügen über eine Aufzeichnungsfunktion und die Aufzeichnungen werden längstens für eine Woche gespeichert. Die Daten werden nur dann für einen längeren Zeitraum gespeichert, wenn es für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist. Die Überprüfung der Aufzeichnung/Löschung erfolgt durch den zuständigen technischen Mitarbeiter. Im Jahre 2015 und 2016 wurden etwa 4.000 Euro netto pro Jahr für die Wartung der Anlagen aufgewendet. Die letzte Überprüfung fand im Jahr 2012 statt. Die nächste Überprüfung ist für das Jahr 2016 vorgesehen. Zu Nummer 13. Bezirksamt Altona: Im längsten Fall werden die aufgezeichneten Daten 5,83 Tage gespeichert (140 Stunden , gerechnet von Freitag Dienstschluss bis Dienstbeginn nach dem 2. Weihnachtsfeiertag ). Danach erfolgt die Datenlöschung automatisch. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5810 31 Im Jahr 2015 sowie im bisherigen Jahresverlauf 2016 wurden keine Mittel für Einkauf/ Errichtung oder Wartung/Instandhaltung aufgewendet. Die Inbetriebnahme der Kamera erfolgte 2016 in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten . Zu Nummer 14. Bezirksamt Bergedorf: Die Attrappen dienen zur Abschreckung gegen Raubtaten beziehungsweise Vandalismus . Einwilligungen von Beschäftigten wurden nicht eingeholt und Dienst- oder Betriebsvereinbarungen wurden nicht abgeschlossen. Im Jahr 2015 sowie im bisherigen Jahresverlauf 2016 wurden keine Mittel für Einkauf/ Errichtung oder Wartung/Instandhaltung aufgewendet. Die Energiekosten der Kameras werden nicht gesondert erfasst. Im Juli 2016 fand die letzte Überprüfung der Erforderlichkeit statt. Diese erfolgt im Zweijahresrhythmus. Zu Nummer 15. Bezirksamt Eimsbüttel: Die Videokameras dienen dem Schutz von Personen und Sachen durch Überwachung des Ein- und Ausstiegs der Fahrstühle und Paternoster in den Eingangsbereichen im Erdgeschoss (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Keine der Kameras zeichnet Bilder und/oder Videos auf oder verfügt über eine entsprechende zuschaltbare Aufzeichnungsfunktion. In den Jahren 2015 und 2016 wurden keine Mittel für Einkauf/Errichtung oder Wartung /Instandhaltung aufgewendet. Die Energiekosten der Kameras werden nicht gesondert erfasst. Erforderlichkeit und Zweckerfüllung der Kameras werden regelmäßig im laufenden Betrieb des Gebäudemanagements überprüft. Zu Nummer 16. Bezirksamt Hamburg-Nord: Für die Überwachung des Betriebshofes an der Saarlandstraße sind aktuell zwei Überwachungskameras installiert. Für die Überwachung des Geländes im Bereich des Schwanenwesens sind ebenfalls zwei Überwachungskameras installiert. In beiden Betriebseinheiten sind die Kameras vom Gebäude und öffentlichen Straßenkörper weg rein auf die jeweiligen Betriebshöfe und deren Einrichtungen und Gegenstände gerichtet. Innerhalb der betrieblichen Räumlichkeiten sind keine Überwachungskameras installiert. Die Arbeitsplätze oder Sozialunterkünfte der Mitarbeiter sind nicht im Überwachungsund Aufzeichnungsradius eingebunden. Alle Installierten Überwachungskameras sind auf die jeweiligen Betriebshöfe gerichtet. Eine Überwachung des angrenzenden Straßenraumes findet nicht statt. Es wurden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Installation der Überwachungskameras mündlich unterrichtet. Die aufgezeichneten Daten werden von dem System selbständig nach 14 Tagen gelöscht. Die Datenlöschung wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Bauleitung überprüft. Für die Überwachungskameras im Betrieb MR 4 wurden im Jahr 2015 circa 700 Euro und im bisherigen Verlauf 2016 circa 350 Euro für Wartung/Instandhaltung ausgegeben . Außer der Dokumentation von Videoüberwachungsmaßnahmen öffentlicher Stellen in Ausübung des Hausrechtes fand keine Überprüfung der Erforderlichkeit und Zweckerfüllung statt. Drucksache 21/5810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 32 Zu Nummer 17. Bezirksamt Hamburg-Mitte: Die Kameras dienen der Zugangskontrolle bei der Bezirksamtsleitung. Es erfolgt keine Auswertung und Datenverarbeitung. Eine Aufzeichnung von Bildern erfolgt nicht. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. In den Jahren 2015 und 2016 (bisher) wurden vom Bezirksamt keine Mittel für Einkauf /Errichtung oder Wartung/Instandhaltung aufgewendet. Im April 2012 erfolgte eine Überprüfung, bei der der Weiterbetrieb als erforderlich vereinbart wurde. Zu Nummer 18. Bezirksamt Harburg: Bei den im Bezirksamt Harburg vorhandenen zehn Kameras handelt es sich ausnahmslos um Sicherheits-Videokameras in den Aufzügen der angemieteten Dienstgebäude , die nur bei Notruf eingeschaltet beziehungsweise aktiviert werden. Der Betrieb erfolgt durch den jeweiligen Vermieter des Dienstgebäudes in dessen Verantwortung. Hinweise auf das Vorhandensein von aktivierbaren Notruf-Kameras befinden sich in allen Aufzügen. Aufzeichnungen finden nicht statt. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. In den Jahren 2015 und 2016 (bisher) wurden vom Bezirksamt keine Mittel für Einkauf /Errichtung oder Wartung/Instandhaltung aufgewendet. Die Energiekosten der Kameras werden nicht gesondert erfasst. Da die Kameras von den Vermietern der Dienstgebäude in deren Verantwortung betrieben werden, kann das Bezirksamt zur Prüfung der Erforderlichkeit keine Angaben machen. Zu Nummer 20. Personalamt: Das Personalamt betreibt zwei Videostationen. Die 1. Station dient der Fahrzeug- Einfahrtkontrolle zum Innenhof des Dienstgebäudes Steckelhörn 12, 20457 Hamburg, die 2. zur Einlasskontrolle in das Dienstgebäude, Hoftür. Beide Bereiche sind für das Personal in der Empfangsloge nicht einsehbar. Daten werden nicht aufgezeichnet. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Es sind keine Kosten für Einkauf, Errichtung, Wartung und Instandhaltung angefallen. Betriebskosten werden nicht erfasst. Die beiden Kameras wurden 2013 in Betrieb genommen. Erforderlichkeit und Zweckerfüllung wurden im Vorwege vom behördlichen Datenschutzbeauftragten positiv beurteilt. Die Situation ist seit 2013 unverändert. 11. Verfügt die Freie und Hansestadt Hamburg über Kameras beziehungsweise Systeme mit der (theoretischen) Möglichkeit der Gesichtserkennung ? Wenn ja, wo genau und in welchem Umfang werden diese jeweils eingesetzt ? Die Freie und Hansestadt Hamburg verfügt nicht über entsprechende Kameras beziehungsweise Systeme mit einer automatischen Gesichtserkennung. 12. Planen Dienststellen und/oder öffentliche Unternehmen und Mehrheitsbeteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg, neue Videoüberwa- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5810 33 chungseinrichtungen in Hamburg zu installieren beziehungsweise zu nutzen? Wenn ja, bitte Umfang, Einsatzort, Kosten und Art der Videoüberwachung erläutern. Justizbehörde – Justizvollzugsanstalten Im Zuge der Grundsanierung des B-Flügels der Untersuchungshaftanstalt ist eine Videoanlage mit 22 statischen Kameras zur Überwachung der Flure mit Kosten in Höhe von circa 65.000 Euro geplant. Zudem soll am Verwaltungsgebäude der JVA Billwerder ein Übersteigschutz angebracht werden, der durch ein bis zwei Kameras gesichert werden soll. Behörde für Schule und Berufsbildung – Allgemeinbildende und berufliche Schulen Drei Schulen haben bei der für Bildung zuständigen Behörde Anträge auf Genehmigung zur Installation von 14 Kamera-Attrappen (1. Standort), vier Überwachungskameras (2. Standort) und drei Überwachungskameras (3. Standort) gestellt, die aber noch nicht entscheidungsreif sind. Kostenaufstellungen zu diesen Anträgen liegen der für Bildung zuständigen Behörde nicht vor. Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) Es bestehen aktuell Überlegungen zu Einrichtung und Betrieb folgender zusätzlicher Videoüberwachungseinrichtungen: - Installation eines Notfallsystems in der Zentralen Notaufnahme auf Wunsch der dort eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Schutz vor gewaltsamen Übergriffen. Das System würde drei Videokameras beinhalten, die im Akutfall aktiviert werden könnten. Die Kosten für Beschaffung und Installation des Systems würden circa 3.000 Euro betragen. - Installation von zwei Videokameras zur Verkehrsüberwachung an den Schrankenanlagen zur Auffahrt zum Neubau der Kinderklinik des UKE. Verlässliche Angaben zur Kostenschätzung liegen dem UKE noch nicht vor. - Installation von bis zu drei Videokameras im Bereich der Klinik und Poliklinik für Interdisziplinäre Endoskopie zur Unterbindung der zunehmenden professionellen Diebstähle endoskopischer Geräte. Verlässliche Angaben zur Kostenschätzung liegen dem UKE noch nicht vor. - Erweiterung der Videoüberwachung im „Behandlungszentrum für lebensbedrohende hochkontagiöse Infektionskrankheiten (BZHI)“ in der Bernhard-Nocht-Klinik für Tropenmedizin des UKE um acht Videokameras aus Gründen des Arbeitsschutzes der dort eingesetzten Beschäftigten (siehe auch Drs. 20/14296). Zugleich soll eine Modernisierung der im BZHI bereits vorhandenen Videokameras erfolgen. Verlässliche Angaben zur Kostenschätzung liegen dem UKE noch nicht vor. HOCHBAHN Neu zu errichtende U-Bahn-Haltestellen beziehungsweise neu zu beschaffende U-Bahn-Fahrzeuge oder Busse werden nach den gleichen Grundsätzen mit Kameras ausgerüstet, wie sie für die vorhandenen Fahrzeuge, Busse beziehungsweise Haltestellen gelten. P+R-Betriebsgesellschaft mbH Im Rahmen der Herstellung des P+R-Qualitätsstandards an eigenen P+R-Anlagen und der weiteren Übernahme solcher P+R-Anlagen, die bislang von den Hamburger Bezirken betrieben wurden, wird die P+R-Betriebsgesellschaft mbH auch weiterhin Videotechnik installieren. Die Art der Videoüberwachung wird sich an der bisherigen Praxis orientieren und mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten abgestimmt. Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung, Behörde für Umwelt und Energie Es ist vorgesehen, am Behördenstandort Neuenfelder Straße eine Videoüberwachung mit Aufzeichnungsmöglichkeit vornehmlich an der Außenfassade des Gebäudes Drucksache 21/5810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 34 installieren zu lassen. Hintergrund ist der stetig steigende Vandalismus, der trotz sporadischem Einsatz eines Sicherheits- und Wachdienstes zu verzeichnen ist. Da sich die Planungen noch im Anfangsstadium befinden, können über Umfang und Kosten noch keine Auskünfte gegeben werden. Finanzbehörde (Steuerverwaltung) Zur Umsetzung des Spielbankgesetzes installiert die Finanzbehörde (Steuerverwaltung ) derzeit eine Videoanlage in den Kassenräumen der Spielbank Hamburg und deren Dependancen zur Überwachung der täglichen Abrechnungen. Nach § 6 Spielbankgesetz erfolgt eine Speicherung der Videoaufzeichnungen. Die Gesamtkosten sind mit 67.000 Euro kalkuliert. Die Anlage ist noch nicht betriebsbereit. Landesbetrieb Hamburgische Münze Bei der Hamburgischen Münze sind derzeit circa 70.000 Euro für Ersatzmaßnahmen bei den Außenkameras (einschließlich neuer Leitungen) sowie rund 20.000 Euro für neue Installationen innerhalb des Betriebsgebäudes eingeplant. Hierfür wurde zuvor eine Dienstvereinbarung geschlossen. Sprinkenhof GmbH Die Sprinkenhof GmbH plant, Kameras im Parkhaus „Neue Gröningerstraße“ zu installieren. Der Umfang steht derzeit noch nicht fest. Behörde für Inneres und Sport – Einwohnerzentralamt Mit dem Umzug des Einwohner-Zentralamts in die Hammer Straße sollen auch die Kameras umziehen und dort weiterhin eingesetzt werden.