BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5818 21. Wahlperiode 13.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Hackbusch und Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 05.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Brand auf der CCNI Arauco Nach dem intensiven Einsatz der Feuerwehr und anderer Kräfte scheint gegenwärtig die Situation am Burchardkai unter Kontrolle zu sein. Allerdings wirft dieser Vorgang etliche Fragen auf, die der Senat beantworten möge: Wir fragen den Senat: Die Wasserschutzpolizei nimmt als Organisationseinheit der Polizei Hamburg polizeiliche und wasserschutzpolizeiliche Aufgaben im Bereich des Hafens wahr. Die Zuständigkeit für die Bekämpfung von Schadenfeuer und die Abwehr von Brand- oder Explosionsgefahren für die Allgemeinheit, den Einzelnen oder erhebliche Sachwerte gehört nach dem Feuerwehrgesetz zu den Kernaufgaben der Berufsfeuerwehr Hamburg. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Als Brandursache werden Schweißarbeiten an den Containern genannt. Allerdings war nach Informationen der Medien nicht klar inwieweit Gefahrgüter in der Nähe dieser Schweißarbeiten gelagert waren. a. Warum sind diese Schweißarbeiten durchgeführt worden? b. Wo sind diese Schweißarbeiten durchgeführt worden? c. Unter welchen Umständen sind Schweißarbeiten an den Containern im Hafen und vor allem an Bord erlaubt? d. Wer hat diese Schweißarbeiten genehmigt? e. Wer hat diese Schweißarbeiten ausgeführt? f. Sind die Arbeiter von der Lagerung von Gefahrgütern informiert gewesen? Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen der Polizei wurden die Schweißarbeiten von Mitarbeiter zweier privater Fachfirmen an vertikalen Containerführungsschienen (sogenannte Cellguides) in der Bay 63, Reihe 10 im Heckbereich des Schiffes durchgeführt . Der Grund der Schweißarbeiten ist derzeit noch nicht festgestellt. Die Schweißarbeiten wurden vor der Ausführung bei dem zuständigen Wasserschutzpolizeikommissariat angemeldet, wie dies den Vorschriften gemäß § 15 und § 16 der Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg (GGBVOHH) entspricht. Das zuständige Wasserschutzpolizeikommissariat hat die Anmeldung entsprechend der dort vorliegenden Informationen zur Ladungssituation an Bord des Schiffes geprüft. Inwieweit bei der Durchführung der Schweißarbeiten die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden und ob die der Wasserschutzpolizei vorliegenden Ladungsinformationen korrekt waren, ist Gegenstand des laufenden polizeilichen Drucksache 21/5818 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ermittlungsverfahrens und kann daher derzeit nicht ausgeführt werden. Im Rahmen der Ermittlungen ist festgestellt worden, dass bei einer der für die Schweißarbeiten eingesetzten Fachfirmen die bestehende, zeitlich begrenzte Ausnahmezulassung abgelaufen und noch nicht verlängert worden war. Hierbei handelt es sich um einen Formalverstoß, der für sich keine Auswirkungen auf die Sicherheit hat. 2. Es gab eine große Rauchsäule über eine lange Zeit über dem Waltershofer Hafen. Nach unseren Informationen wurde weder für die Wohnbevölkerung noch für die Hafenarbeiter im Waltershofer Hafen eine Warnung herausgegeben. a. Gab es zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Wohnbevölkerung oder die Hafenarbeiter auf Waltershof? b. Wann war die Wasserschutzpolizei von der Gefahr, die von dieser Rauchsäule ausging wie informiert? c. Sind Gefahrgüter beschädigt worden? Die Einsatzleitung der Feuerwehr stand von Beginn des Einsatzes an über einen ständigen Verbindungsbeamten in unmittelbarem Kontakt mit der Wasserschutzpolizei . Grundsätzlich ist bei Großbränden mit massiver Rauchentwicklung eine Beeinträchtigung des Umfeldes nicht auszuschließen. Daher hat die Einsatzleitung der Feuerwehr frühzeitig eine Warnung für die umliegenden Bereiche über Rundfunkdurchsagen und das Warn- und Informationssystem für die Bevölkerung KATWARN veranlasst. Zudem wurden vom Brandrauch potenziell betroffene Bereiche durch Spezialkräfte von Polizei und Feuerwehr erkundet und Messungen durchgeführt. Die Polizei hat am 1. September 2016 ab 13.45 Uhr mit Spürtrupps Luftmessungen im weiteren Umfeld des Brandortes durchgeführt; gefährliche Stoffe sind dabei nicht festgestellt worden. Um 16.46 Uhr erfolgte durch den Umweltdienst der Feuerwehr die Mitteilung, dass auch durch die Feuerwehr keine Schadstoffe nachgewiesen werden konnten, die eine Gesundheitsgefahr für Personen im Umfeld darstellen. Im Übrigen siehe Antwort zu den Fragen 1. a. bis 1. f. d. Wann wurde der Senat beziehungsweise die Wasserschutzpolizei informiert, dass von den auf dem Schiff gelagerten Gefahrgütern keine Gefahr ausging? Die Wasserschutzpolizei hat die Information durch eigene Überprüfung der im Gefahrgut - und Informationssystem (GEGIS) hinterlegten Informationen am 1. September 2016 um 13.04 Uhr erhalten. 3. Das Equipment der Wasserschutzpolizei erwies sich als unzureichend. Die Hamburger Feuerlöschboote konnten auch aufgrund ihres geringen Wirkungsgrades wenig ausrichten. Die Fragesteller gehen hier von falschen Voraussetzungen aus. Die Ausrüstung der Wasserschutzpolizei war für die Bewältigung ihrer Aufgaben ausreichend. Die beiden Löschboote der Feuerwehr Hamburg wurden für erste Kühlungsmaßnahmen der Bordwand sowie im weiteren Einsatzverlauf für die Löschwasserversorgung an Land sowie die Schaummittelversorgung eingesetzt und waren für den Einsatzerfolg unverzichtbar . a. Wann wurde der Wasserschutzpolizei klar, dass die Hamburger Löschboote für diesen Brand nicht ausreichten? Siehe Vorbemerkung. b. Wann wurde das Havariekommando angefragt, um die „Neuwerk“ für die Löscharbeiten hinzuziehen? Das für Schadenereignisse auf See und Seeschiffen zuständige Havariekommando in Cuxhaven wurde durch die Feuerwehr Hamburg am 1. September 2016 um 13.35 Uhr Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5818 3 informiert. Das Havariekommando entsandte daraufhin das Mehrzweckschiff Neuwerk zur Unterstützung der Maßnahmen der örtlichen Feuerwehr. c. Wann wurden die Betriebsfeuerwehren von Airbus und Holborn angefragt? Die Einheiten der Werkfeuerwehren der Firmen Airbus und Holborn wurden am 2. September 2016 zwischen 17 und 19 Uhr angefragt. 4. Gab es weitere Sicherheitsmängel bei der Hamburger Wasserschutzpolizei , die bei diesem Brand deutlich geworden sind? Siehe Antwort zu 3. 5. Die unzureichende Ausstattung mit Löschbooten ist seit Jahren bekannt. Wie ist der Stand des Vergabeverfahrens für ein oder mehrere neue Löschboote? Die einsatzbereite Vorhaltung von zwei der drei Löschboote der Feuerwehr Hamburg entspricht den Erfordernissen des Hamburger Hafens. Am 12. August 2016 war Submissionstermin der Ausschreibung für das erste neue Löschboot. Derzeit erfolgt die Prüfung der eingegangenen Angebote durch die Hamburg Port Authority (HPA). Vorbehaltlich einer positiven Auswertung kann eine Vergabe bis Ende des Jahres 2016 erfolgen, die voraussichtliche Bauzeit beträgt dann 21 Monate. Im Anschluss an die erfolgreiche Vergabe soll die Planung für die zukünftigen (kleinen) Misch-Löschboote beginnen. 6. Es gab mehrere Versuche den Brand unter Kontrolle zu bekommen. Wie beurteilt der Senat diese unterschiedlichen Versuche? Aus Sicht des Senates wurde das Schadensereignis durch die Feuerwehr und Wasserschutzpolizei professionell, zielgerichtet und sicher bewältigt.