BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5823 21. Wahlperiode 13.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 05.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Wer überprüft den privaten Wach- und Sicherheitsdienst in Hamburger Flüchtlingsunterkünften? (III) Die unzulänglichen und unvollständigen Antworten des Senats auf die Drs. 21/5673 machen erhebliche Nachfragen erforderlich: Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Der Senat beantwortet die Fragen 1. bis 3. in der Drs. 21/5673 nicht. Daher frage ich erneut: Wird es zukünftig einen einheitlichen Mustervertrag geben, der bei allen Betreibern Verwendung finden soll, und wie lautet der Inhalt dieses Mustervertrages? Sofern es verschiedene Vertragsentwürfe für verschiedene Betreiber gibt, die sich inhaltlich unterscheiden , bitte ich, diese Unterschiede im Einzelnen darzulegen. In der Drs. 21/5673 wird dargestellt, dass die Anforderungen an den Wach- und Sicherheitsdienst der Leistungsbeschreibung zum Betrieb einer Erstaufnahme zu entnehmen sind, welche Anforderungen an die Unternehmen gestellt werden, wie die Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt, dass der Einsatz von Sicherheitsdiensten allein nach Sicherheitsgesichtspunkten und nicht nach ungeeignet festen Schlüsseln erfolgt. Mit den Betreibern werden hierzu einheitliche Verträge geschlossen. Erste Verträge mit den Betreibern der Erstaufnahmeeinrichtungen sind bereits unterzeichnet, für weitere sind Termine zur Unterzeichnung anberaumt, im Übrigen siehe Drs. 21/5673. Aus diesem Grund sieht der Senat davon ab, konkrete Vertragsinhalte vorab zu veröffentlichen . Im Zuge der Unterzeichnung wird die Veröffentlichung der Verträge und der Leistungsbeschreibungen im Transparenzportal geprüft. Darüber hinaus werden einheitliche Verträge mit den Hilfsorganisationen sowie eine Vereinbarung mit f & w fördern und wohnen Anstalt öffentlichen Rechts (f & w) abgeschlossen. 2. Wie lauten die bisherigen mündlichen Vereinbarungen mit den von der Stadt beschäftigen Betreibern und zwar zum Personalschlüssel, zur jeweiligen Laufzeit, den Kündigungsmodalitäten, zur Vergütungsstruktur zum Abrechnungsmodus, zur Auswahl von Sicherheitsdiensten, deren Mitarbeitern und zur Beschäftigung von Subunternehmern? Bitte auflisten nach Betreiber und Unterkunft. Die mündlichen Vereinbarungen basieren auf der im Transparenzportal veröffentlichten Leistungsbeschreibung (http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/ leistungsbeschreibung-betrieb-zea). Darüber hinaus wurde die Durchführung einer erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Beschäftigten von Sicherheitsdiensten vereinbart. Im Übrigen siehe Drs. 21/3278 und 21/5673. 3. Mit welchen Betreibern findet zurzeit die Endabstimmung der Betreiberverträge statt? Wann haben welche Mitarbeiter welcher Behörde mit Drucksache 21/5823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 welchem Betreiber Vertragsverhandlungen zum Abschluss dieser schriftlichen Betreiberverträge geführt? Seit November 2015 laufen die Vertragsverhandlungen zwischen Vertretern der Behörde für Inneres und Sport sowie des Zentralen Koordinierungsstabes Flüchtlinge mit allen als Betreiber auftretenden Hilfsorganisationen sowie mit f & w. Die neue Vereinbarung mit f & w wird derzeit vorbereitet und in den nächsten Wochen abgeschlossen . 4. Werden die neuen Verträge Mindeststandards für die Ausstattung von Erstaufnahmeeinrichtungen enthalten? Wenn ja, wie sehen diese Mindeststandards aus? Ja, die schriftlichen Verträge werden jeweils eine Leistungsbeschreibung als Anlage enthalten, die Inhalt der Verträge wird und die Mindeststandards festlegt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 5. Werden die Verträge, die jetzt neu verhandelt werden, das Vertragsverhältnis zu den Betreibern nur für die Zukunft oder auch für die Vergangenheit regeln? Werden die ursprünglich vereinbarten Laufzeiten mit den neuen Verträgen jeweils oder im Einzelfall verlängert, gegebenenfalls auch über den ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt hinaus? Die Verträge ersetzen die bisherigen mündlichen Vereinbarungen ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung. Eine Verlängerung der Laufzeiten ist mit der Vertragsunterzeichnung nicht verbunden. 6. Welche Regelungen bestehen zurzeit zur Ausstattung von Wach- und Sicherheitsdiensten in Hamburger Erstaufnahmen? Dürfen diese Protektorenhandschuhe , Teleskopschlagstöcke, Taser oder Elektroschocker einsetzen? Dürfen Hunde von Wach- und Sicherheitsdiensten in Hamburger Erstaufnahmen eingesetzt werden? Müssen diese Hunde ausgebildet sein? Das Mitführen und die Benutzung von Waffen sind den Wachdienstmitarbeitern nicht gestattet. Schutzhandschuhe dürfen getragen werden. Das Mitführen von Hunden ist grundsätzlich nicht erlaubt. 7. Welche Regelungen dazu werden in den neuen Verträgen enthalten sein? Der Vertrag wird die Befugnisse des Wachdienstes regeln. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 8. Hat der Senat Kenntnis, ob die unter 6. genannten Ausrüstungsgegenstände in den Hamburger Erstaufnahmen, konkret insbesondere am Behrmannplatz und am Albert-Einstein-Ring, Verwendung finden? Wenn ja, welche? In den genannten Einrichtungen dürfen weder zum jetzigen noch zukünftig die unter 6. genannten Gegenstände eingesetzt werden. Kurzzeitig wurde ein Hund ausschließlich auf dem Außengelände der Einrichtung Albert-Einstein-Ring zur Sicherung des Objektes eingesetzt. 9. In wie vielen Fällen ist die Beauftragung von Leistungen von Sicherheitsdiensten an einen Subunternehmer gemeldet worden? In wie vielen Fällen hat der Senat oder eine seiner Behörden einer solchen Beschäftigung eines Subunternehmens in welchem Umfang zugestimmt? Der Einsatz von Subunternehmern durch die Sicherheitsdienste ist gemäß Rahmenvertrag nur nach schriftlicher Genehmigung durch die zuständige Behörde zulässig. Der Senat hat nach Meldung durch den Betreiber in zwei Fällen der Beauftragung eines Subunternehmens zugestimmt, siehe Antwort zu 10. und 11. 10. Welche Subunternehmen welcher Sicherheitsdienste in welchen Erstaufnahmen betraf dies genau? In wie vielen Fällen wurde diese Zustim- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5823 3 mung verweigert? Welche Subunternehmen sind heute jeweils für die Security-Unternehmen tätig, die im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung für die Stadt tätig werden? 11. Welche Subunternehmen waren und sind in 2015 und 2016 in den Erstaufnahmen am Albert-Einstein-Ring und am Behrmannplatz für das beauftragte Sicherheitsunternehmen tätig? Wann wurde die Zustimmung zur Beschäftigung der Subunternehmer jeweils erteilt? In beiden Einrichtungen des Deutschen Rotes Kreuzes Landesverband Hamburg e.V. wurde die SOD Bergedorf UG als Sicherheitsdienst beauftragt. Die SOD Bergedorf UG hat im Rahmen der hohen Zugangszahlen im Oktober 2015 und wegen des dringenden Bedarfs an Wachpersonal die SHALA Sicherheit & Service als Subunternehmer beauftragt. Im Oktober 2015 war die Erforderlichkeit der Zustimmung beim Einsatz von Subunternehmern nicht ausdrücklich geregelt, sodass keine Zustimmung oder nachträgliche Genehmigung erfolgte. Aufgrund des geänderten Verfahrens im Rahmen der Verhandlung der Betreiberverträge und den Regelungen zum Einsatz von Sicherheitsdiensten in der Leistungsbeschreibung wurde ein Zustimmungsvorbehalt eingeführt. Derzeit ist die Firma Strategos Security Hamburg als Subunternehmer tätig. Dieser Subunternehmer wurden der Behörde angezeigt und die Beauftragung am 05. Juli 2016 genehmigt. 12. Wurden die Mitarbeiter dieser Subunternehmer vor Aufnahme der Tätigkeit in den beiden EA der Überprüfung durch Polizei und Verfassungsschutz unterzogen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Generell erfolgt vor dem Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Sicherheitsunternehmen im Bereich der Erstaufnahmeeinrichtungen eine über den normalen Umfang hinausgehende und unter Ausschöpfung des rechtlich Zulässigen veranlasste Einzelfallprüfung durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) und die Polizeibehörden . Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Geschäftsführung der Subunternehmer wurden überprüft, teilweise mit dem Ergebnis, dass die Tätigkeit untersagt wurde. Die Beschäftigten der Subunternehmen wurden im Auswertungsverfahren der SOD Bergedorf UG als Auftraggeberin zugeordnet, siehe Drs. 21/5673. Daher ist die nachträgliche Zuordnung nicht in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich. 13. Sind Security-Unternehmen und deren Subunternehmer verpflichtet, einer Zuverlässigkeitsprüfung im Hinblick auf a) ihre Mitarbeiter, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen arbeiten, b) und auf ihre Geschäftsführung zuzustimmen oder findet diese Überprüfung freiwillig statt? Die Überprüfung ist Voraussetzung für den Einsatz in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Die Zustimmung dazu ist freiwillig. Ohne Zustimmung (und anschließende Überprüfung ) wird der Einsatz in einer Unterkunft nicht genehmigt. Es werden nur Personen überprüft, die direkt in den Unterkünften eingesetzt werden sollen. c) Sollte es Ausnahmen in Bezug auf die Überprüfung der Geschäftsführung geben: Wie werden diese begründet und gelten diese auch, wenn in der Geschäftsführung tätige Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen selber als Einsatzleiter operativ tätig sind? Die Sicherheitsüberprüfung dient dem Schutz der untergebrachten Bewohnerinnen und Bewohner. Eine Sicherheitsüberprüfung erfolgt bei Personen, die vor Ort eingesetzt werden, unabhängig von deren Position innerhalb des Bewachungsunternehmens . Eine darüber hinausgehende Überprüfung von weiteren Personen ist rechtlich nicht zulässig. 14. Wie viele Mitarbeiter und Geschäftsführer von Sicherheitsunternehmen und deren Subunternehmen haben die für die Überprüfung notwendige Drucksache 21/5823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Einwilligungserklärung nicht abgegeben? Welche konkreten Folgen hat eine Verweigerung der Einwilligung auf die Einsatzerlaubnis? Darüber erhält die zuständige Behörde keine Meldung. Im Übrigen siehe Antworten zu 13. 15. Weshalb macht der Senat nicht von der Möglichkeit einer Überprüfung von Mitarbeitern von Sicherheitsdiensten nach § 9 Absatz 2 S. 2 Bewachungs V Gebrauch, wie dies in Bayern erfolgt? Stellen Flüchtlingsunterkünfte nach Einschätzung des Senats „Objekte dar, von denen im Falle eines kriminellen Eingriffs eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann“? Die in § 9 Absatz 2 Satz 2 Bewachungsverordnung genannten „Objekte (…), von denen im Falle eines kriminellen Eingriffs eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann“, beziehen sich auf Objekte der kritischen Infrastrukturen. Diesen sind Erstaufnahmeeinrichtungen nicht zuzuordnen. Darüber hinaus bietet die vereinbarte Vorgehensweise ausreichende Möglichkeiten einer umfassenden Überprüfung aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 16. Welche Position vertritt der Senat im Hinblick auf die Novellierung der Bewachungsverordnung und setzt sich der Senat für eine verpflichtende Regelüberprüfung von Sicherheitsbediensteten in Flüchtlingsunterkünften ein? Die Überlegungen zur Novellierung der Bewachungsverordnung sind noch nicht abgeschlossen. Es werden alle Ansätze unterstützt, die die zu einer rechtlich klarstellenden und praktikableren Regelung beitragen. 17. In der Antwort zu Frage 6. der Drs. 21/5673 gibt der Senat an, für die Zeit ab dem 20. Juni 2016 92 Personen untersagt zu haben, in Erstaufnahmen tätig zu werden. In der Drs. 21/4686 hat der Senat zu Frage 3. angegeben, dass im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zur Beantwortung der Anfrage am 7. Juni 2016 lediglich in 56 Fällen ein Einsatz in einer Erstaufnahmeeinrichtung untersagt worden sei. Wie kommt es zu diesem rasanten Anstieg der Untersagungsfälle seit dem 20. Juni 2016? Die Beschäftigten werden anhand von Listen der Sicherheitsdienste überprüft. Aufgrund von Häufungen bei der Abgabe und Personalengpässen ergab sich eine gehäufte Ergebnismitteilung durch die Polizei, deren Prüfungen zu der gehäuften Anzahl an Untersagungen geführt hat. Das LfV hat bei seinen Prüfungen keinen rasanten Fallanstieg feststellen können. 18. Kann der Senat mit Sicherheit erklären, dass die Mitarbeiter von Subunternehmen der in Hamburger Flüchtlingsunterkünften eingesetzten Bewachungsunternehmen sämtlich durch den Verfassungsschutz und das Landeskriminalamt überprüft worden sind? Für Subunternehmer gelten die Vorgaben zur Überprüfung der Beschäftigten wie für alle Sicherheitsdienste. 19. Umfassen die Abfragen im Rahmen einer Zuverlässigkeitsprüfung Beobachtungen des Verfassungsschutzes lediglich in der Freien und Hansestadt Hamburg oder auch solche, die von den Landesverfassungsschutzämtern der anderen Bundesländer gemacht wurden? Inwiefern beziehen sich die Untersuchungen des Landeskriminalamtes im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung auf Ermittlungsverfahren und Straftaten , die in Hamburg beziehungsweise in anderen Bundesländern oder im Ausland begangen worden sind? Die Abfrage des LfV im Rahmen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgt regelhaft im Verfassungsschutzverbund. Bei der Polizei fließen alle polizeilich bekannten sicherheitsrelevanten Aspekte in die Zuverlässigkeitsüberprüfung ein. Dazu gehören auch bekannt gewordene Erkenntnisse aus anderen Bundesländern und dem Ausland; im Übrigen siehe Drs. 21/5673. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5823 5 20. Im Hinblick auf die Beantwortung der Drs. 21/5635 stellt sich die weitergehende Frage, welche Kosten im Jahr 2016 für Wach- und Sicherheitsdienstleistung pro Monat und Standort angefallen sind, wobei es in diesem Zusammenhang nicht auf den Abrechnungs- und Zahlungszeitpunkt , sondern auf die periodengenaue Zuordnung von Leistung und Zahlung ankommt. Wie sehen die Kosten für die Leistungen der Wachund Sicherheitsdienste aus, wenn die Leistungserbringung in den Monaten Januar bis August 2016 den dafür geleisteten Zahlungen zugeordnet werden? Der Senat hat bereits mehrfach dargelegt, dass eine Erfassung von Rechnungen oder Rechnungspositionen nach ihrem Entstehungsdatum nicht vorgesehen ist (siehe zum Beispiel Drs. 21/5152 und 21/5635). Aus dem eingesetzten Buchungsprogramm lässt sich somit nur der Buchungszeitpunkt auslesen. Eine Auflistung nach dem Entstehungszeitpunkt wäre mit einer händischen Auswertung mehrerer Hundert Einzelrechnungen aus der Gesamtheit vieler Tausend abgelegter Papierrechnungen verbunden. Dies ist der zuständigen Behörde in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 21. Welche Versicherungen müssen die Wachunternehmen, die von der Stadt oder einem der Betreiber für eine Erstaufnahme unter Vertrag genommen worden sind, und deren Subunternehmer abschließen? Bitte im Einzelnen aufführen einschließlich der Versicherungssummen. Wie stellt der Senat sicher, dass die Sicherheitsfirmen, aber auch ihre Subunternehmer entsprechende Versicherungen abgeschlossen haben? Die Betreiber sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die alle zu erbringenden Leistungen, also auch die Gewährung der Sicherheit, abdeckt. Die Deckungssumme muss mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden pro Jahr betragen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 22. Zur Rechnungsprüfung bitte ich zunächst im Einzelnen darzustellen, wie viele Mitarbeiter nach welchem Verfahren die Rechnungsprüfung in welcher Abteilung welcher Behörde erledigen. Welche Vorgaben existieren für die Überprüfung der zuständigen Behörde auf „Plausibilität, Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit"? Die Rechnungsanweisung und -prüfung für das gesamte Einwohner-Zentralamt erfolgt in enger, kontinuierlicher Abstimmung mit den für das Sicherheitskonzept zuständigen Dienststellen des Einwohner-Zentralamtes und des Zentralen Koordinierungsstabes Flüchtlinge, in denen auch Polizeikräfte mitwirken, in der Abteilung „Allgemeine Verwaltung , Pass-, Ausweis-, Namens- und Beglaubigungsangelegenheiten“. Insgesamt sind acht Mitarbeiter mit dieser Tätigkeit befasst. Ebenfalls anteilig eingebunden sind die zuständige Referatsleitung und die Abteilungsleitung. Die Rechnungen werden mitsamt der erforderlichen Belege bei Eingang vor dem Hintergrund der bestehenden Vereinbarungen geprüft, ob die Kosten berücksichtigungsfähig sind und mit dem Betrieb der Erstaufnahme in Verbindung stehen. Sofern Kosten diese Anforderungen nicht erfüllen, werden sie nicht erstattet. Bei der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit wird, sofern möglich, auf Vergleichswerte aus der Vergangenheit zurückgegriffen. Im Anschluss werden die Kosten entsprechend der Kontierungsrichtlinie gebucht und die Zahlungen angewiesen. 23. Welche Controlling-Strukturen hat die Behörde für Inneres für die Tätigkeit der Betreiber eingeführt? Erfolgt eine Betriebsprüfung seitens des Senats? Erfolgt eine Überprüfung durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ? Wenn nein, ist eine solche geplant? Die zuständige Behörde hat einen ständigen Zugriff auf die aktuelle Belegungssituation in den Einrichtungen. Die Betreiber können zudem Unterlagen einreichen, um eine monatliche Vorauszahlung zur Aufrechterhaltung des Betriebes zu erhalten. In diesem Zusammenhang werden die prognostizierten Kosten mit der aktuellen Situation abgeglichen und gegebenenfalls angepasst. Grundsätzlich stehen die zuständige Behörde Drucksache 21/5823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 und die Betreiber in einem laufenden Austausch. Eine Betriebsprüfung oder eine Überprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer ist derzeit nicht vorgesehen. 24. Welche Qualifikationen haben die Mitarbeiter der zuständigen Behörde, die die Rechnungsprüfung vornehmen? Die vorgesetzte Referatsleitung besitzt die Zugangsberechtigung zu den Laufbahnen der Laufbahngruppe zwei im ersten Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) und die Abteilungsleitung die Zugangsberechtigung zu den Laufbahnen der Laufbahngruppe zwei im zweiten Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst). Beide Leitungskräfte haben langjährige Berufserfahrung in diesem Bereich. Alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besitzen die Eignung für das zweite Einstiegsamt der ersten Laufbahngruppe (ehemals mittlerer allgemeiner Verwaltungsdienst) sowie Kenntnisse in Buchhaltung und SAP. Mehrere Mitarbeiter besitzen darüber hinaus eine kaufmännische Grundausbildung. 25. Wie stellt der Senat sicher, dass die Betreiber ein umfassendes Beschwerdemanagement betreiben und deren Meldungen an die Behörde zutreffend sind? Inwieweit findet auch hier ein Controlling statt? Gibt es eine Berichtspflicht der Betreiber gegenüber der Innenbehörde? Die Betreiber sind verpflichtet, die zuständige Behörde unverzüglich über besondere Vorkommnisse und das tägliche Lagebild in Kenntnis zu setzen. Sofern sich über andere Wege Hinweise ergeben sollten, dass dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, wird dem unverzüglich nachgegangen. 26. Wie erklärt der Senat die Entwicklung der Kosten für die Überwachung der Unterkunft am Albert-Einstein-Ring 1 bis 3a? Während sich die Belegung von einer Auslassungsquote von 77,82 Prozent im März auf 33,27 Prozent − in absoluten Zahlen von 428 Flüchtlingen auf 183 Flüchtlinge − reduziert hat, haben sich die in der Anlage 4 der Drs. 21/5635 aufgeführten Kosten von 419.866,99 Euro im März auf 462.600,60 Euro im Juli erhöht. Ist die Entwicklung der Überwachungskosten im Albert-Einstein-Ring einer besonderen Überprüfung unterzogen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Auf die Modalitäten der Abrechnung, insbesondere auf den Umstand, dass Rechnungen der Betreiber zeitverzögert eingereicht werden und damit nicht in einem Kontext zur Belegung des jeweiligen Buchungsmonats stehen, wurde in verschiedenen Drucksachen bereits hingewiesen, siehe im Übrigen auch Antwort zu 20. Darüber hinaus ist die Anzahl des Wachpersonals, anders als die Anzahl des Sozial- oder Unterkunftsmanagements , nicht ausschließlich von der Belegungshöhe abhängig. Bei den Wachdiensten erfolgt der Einsatz nicht nach einem festen Personalschlüssel. Die Personalstärke hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Größe der Einrichtung, Zahl der Ein- und Ausgänge, Belegungszahl, Übersichtlichkeit des Geländes, notwendige Maßnahmen zur Reduzierung von Beeinträchtigungen von Anwohnern zum Beispiel durch Geräuschentwicklung und Brandschutzvorgaben (Brandwachen) und wird entsprechend für die einzelnen Einrichtungen vereinbart. Der Albert-Einstein-Ring besteht aus einem ehemaligen Bürogebäude mit einer Gesamtfläche von 9.200 m2 auf insgesamt sechs Etagen, die über verschiedene Treppenhäuser erschlossen werden . Darüber hinaus war eine weitere Außentreppe herzustellen, um eine Flucht der Bewohner im Falle eines Brandes oder einer anderen Gefahr gewährleisten zu können . Aufgrund dieser verschiedenen Flächen und Treppenhäuser sind auf jeder Etage mehrere Sicherheitsdienstmitarbeiter erforderlich. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Schutz des Objektes von außen, weil das Grundstück keine Einfriedung besitzt und Unbefugte bis an die Außenfassade des Objektes gelangen können. Auch hierfür muss eine entsprechende Besetzung von Funktionen mit Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes eingeplant werden. Eine weitere Aufgabe ist die Zutrittskontrolle, um den Zutritt auf berechtigte Personen zu beschränken. Parallel zu diesen Aufgaben muss in der Kantine während der Essenszeiten eine Präsenz durch den Sicherheitsdienst gewährleistet werden. Zu berücksichtigen ist weiter, dass derzeit der Umbau der Einrichtung in eine Folgeunterbringung im laufenden Betrieb Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5823 7 erfolgt. Damit sind von den Sicherheitsdiensten weitere Aufgaben wahrzunehmen. Während durch die geringere Belegung und den Umbau einiger Etagen auf Sicherheitsdienste verzichtet werden konnte, war an anderer Stelle weiteres Sicherheitspersonal (Schutz der Baustelle und der Bewohnerinnen und Bewohner zum Beispiel durch die Gestellung von Brandwachen) erforderlich. Vor diesem Gesamthintergrund ist eine ausreichende Gesamtzahl von Sicherheitsmitarbeiterinnen und Mitarbeitern rund um die Uhr im Schichtdienst erforderlich. Weil derzeit einzelne Bereiche vollständig gesperrt und nicht mehr belegt sind, um den Standort zukünftig als Folgeunterkunft nutzen zu können, wird die Einrichtung derzeit nicht vollständig belegt. Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes wird fortlaufend an die Situation in der Unterkunft angepasst. 27. In der Erstaufnahme am Behrmannplatz hat sich die Belegung von März 2016 bis Juli 2016 von 123 Flüchtlingen auf 62 Flüchtlinge reduziert; die Kosten für die Bewachung erhöhten sich jedoch von März mit 130.321 Euro auf 256.592 Euro im Juli. Wie ist diese gegenläufige Entwicklung zu erklären? Die erhöhte Summe im Juli 2016 erklärt sich dadurch, dass sowohl die Rechnungen für Mai 2016 (135.999,87 Euro) als auch für Juni 2016 (120.592,94 Euro) im Juli 2016 bezahlt wurden. Darüber hinaus siehe Antworten zu 20. und 26. 28. Die Auswertung der Anlage 4 zur Drs. 21/5635 ergab im Übrigen, dass etwa in der Schnackenburgallee die Kosten für die Bewachung mit dem Rückgang der Belegung ebenfalls deutlich gesunken sind. Die Bewachungskosten differieren von Monat zu Monat, liegen jedoch im Jahr 2016 zwischen 165 im Juli und 738 Euro im Mai 2016 pro Bewohner. Die Überwachungskosten in den Unterkünften Albert-Einstein-Ring und Behrmannplatz hingegen belaufen sich im Durchschnitt auf Werte zwischen 774 Euro im März und 2.528 Euro im Juli pro Bewohner für den Behrmannplatz und zwischen 869 Euro im März und 4.139 Euro im Juli pro Bewohner. Diese Unterschiede sind erheblich. Hat der Senat diese extremen Differenzen überprüft und eine Erklärung dafür? Siehe Antworten zu 20., 26. und 27. Darüber hinaus prüft die zuständige Behörde alle eingereichten Rechnungen und steht in ständigem Kontakt mit den Betreibern.