BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/583 21. Wahlperiode 02.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger (AfD) vom 26.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Barrierefreiheit von U-Bahn-Haltestellen Der Erste Bürgermeister hat in seiner Regierungserklärung vom 23. März 2011 erklärt, dass der Senat bis zum Ende des Jahrzehnts alle Hamburger U-Bahn-Haltestellen barrierefrei ausbauen möchte. Zurzeit werden die U-Bahn-Haltestellen Legienstraße, Rauhes Haus, Hallerstraße, Stephansplatz und Ochsenzoll umgebaut. Olaf Scholz hat in seiner letzten Regierungserklärung vom 6. Mai 2015 darüber hinaus angemerkt, dass der Umgang mit behinderten Bürgerinnen und Bürgern den Charakter einer Gesellschaft zeige und Hamburg in diesem Bereich Vorbild sein soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Hält der Senat am Versprechen des Ersten Bürgermeisters fest, dass bis zum Ende des Jahrzehnts der barrierefreie Umbau aller Hamburger U-Bahn-Haltestellen abgeschlossen sein soll? Bis zum Anfang des kommenden Jahrzehnts wird der überwiegende Teil der U-BahnHaltestellen nach derzeitiger Planung barrierefrei ausgebaut sein. Hiervon ausgenommen sind aufgrund der jeweils schwierigen örtlichen Bedingungen lediglich einige wenige Haltestellen, die dann bis Mitte des kommenden Jahrzehnts realisiert werden sollen. 2. Welche Abmessungen werden die geplanten Fahrstühle an den U-BahnHaltestellen Legienstraße, Rauhes Haus, Hallerstraße, Stephansplatz und Ochsenzoll haben? Sind diese Abmessungen insbesondere für die Verwendung mit Mehrlingskinderwagen und elektrischen Rollstühlen geeignet? Das Mindestmaß laut Regelwerk für Aufzüge im öffentlichen Raum beträgt 1,10 x 1,40 m. Angestrebt wird in den derzeit laufenden Planungen aber immer ein Kabinenmaß von 1,40 x 2,10 m, um größere Rollstühle, Mehrlingskinderwagen oder auch Fahrräder befördern zu können. An den oben genannten Haltestellen sind folgende Kabinenmaße vorgesehen: Legienstraße: 1,40 x 2,10 m, Rauhes Haus: 1,40 x 2,10 m, Hallerstraße: 1,40 x 2,10 m, Stephansplatz: 1,40 x 2,10 m, Ochsenzoll: 1,40 x 2,10 m. Drucksache 21/583 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Presseberichten ist zu entnehmen, dass die für den U-Bahnhof Ochsenzoll vorgesehene Grundfläche für manche Rollstuhlfahrer zu klein sein könnte, da es sich nicht um einen sogenannten Durchladerfahrstuhl (Kabine mit zwei gegenüberliegenden Türen) handelt, sondern um einen Fahrstuhl, bei dem die Türen der Fahrstuhlkabine übereck eingebaut werden. Warum wird bei der U-Bahn-Haltestelle Ochsenzoll kein Durchladerfahrstuhl installiert? Kann der Senat garantieren, dass der sich im Bau befindlicher Fahrstuhl von allen Behinderten gleichermaßen benutzt werden kann? Wenn nein: Kann der Senat veranlassen, dass die Pläne für den Fahrstuhl geändert werden und der Fahrstuhl entweder zu einem Durchladerfahrstuhl umfunktioniert oder mit einer größeren Grundfläche ausgestattet wird? Da die nachträgliche Integration von Aufzügen in der Regel in vorhandene Bestandsbauwerke erfolgen muss, sind auch diverse baukonstruktive, städteräumliche und teilweise auch Denkmalschutzbelange zu berücksichtigen. In der Haltestelle Ochsenzoll wird ein Aufzug mit einem lichten Kabinenmaß von 1,40 m x 2,10 m gebaut. Aufgrund der vorhandenen Restriktionen wird eine Türanordnung über Eck vorgesehen, da eine Durchladeranordnung nicht möglich ist. Im Sinne einer erweiterten Bewegungsmöglichkeit werden die Türbreiten des Aufzuges über das Mindestmaß von 0,90 m hinaus auf 1,00 m verbreitert. Insgesamt wird hiermit eine nachhaltige Verbesserung und barrierefreie Erschließung der Haltestelle erzielt. Im Rahmen der barrierefreien Haltestellenplanung sind alle relevanten Behörden/ Institutionen eingebunden und die Planungen und Machbarkeiten unter diversen Aspekten und Rahmenbedingungen analysiert, abgewogen und bewertet worden. Hierzu gehört unter anderem auch die Einbeziehung des Hamburger Verkehrsverbundes , der Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V., des Büros der Senatskoordinatorin für behinderte Menschen sowie des jeweiligen Bezirkes der Freien und Hansestadt Hamburg. Entsprechende Abstimmungen haben auch für die Haltestelle Ochsenzoll stattgefunden. Des Weiteren erfolgte die entsprechende Beteiligung der Behörden/Institutionen durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation im Rahmen des im September 2014 abgeschlossenen Plangenehmigungsverfahrens . Eine Änderung der Pläne ist insoweit nicht vorgesehen. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 4. An welchen bereits fertiggestellten, im Bau befindlichen oder geplanten Fahrstühlen für U-Bahn-Haltestellen ist ebenfalls kein Durchladerbetrieb möglich? Welche Abmessungen weisen diese Fahrstühle auf (bitte einzeln aufschlüsseln)? Ein Übereck-Aufzug wurde bereits an folgenden U-Bahn-Haltestellen erfolgreich integriert:  Horner Rennbahn (Kabinenmaß 1,4 x 1,4 m),  Barmbek (Kabinenmaß 1,5 x 2,1 m),  Dehnhaide (Kabinenmaß 1,5 x 1,65 m),  Rödingsmarkt (Kabinenmaß 1,6 x 2,0 m). Geplant ist der Einsatz eines Übereck-Aufzuges an der Haltestelle Ochsenzoll und der Haltestelle Buckhorn. Weitere Angaben dazu können aufgrund der derzeit laufenden Planungen noch nicht gemacht werden.