BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5841 21. Wahlperiode 13.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 06.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Zusammenarbeit mit DITIB und SCHURA DITIB ist der größte islamische Verband in Deutschland. Mehr als 900 türkisch -islamische Moscheegemeinden sind darin organisiert. Unmittelbar nach kritischer Presseberichterstattung Ende März 2016 über einen Comic zur religiösen Bildung der türkischen Religionsbehörde Diyanet, in welchem der Märtyrertod verherrlicht wird, hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen den Landesverband DITIB NRW e.V. zu einer Stellungnahme hierzu aufgefordert. In dieser Stellungnahme konnte keine für einen Träger des Präventionsprogramms „Wegweiser“ notwendige klare Neutralität beziehungsweise ausreichende Distanz davon festgestellt werden. Daher wurde die Auflösung des Vertrages von beiden Vertragsparteien einvernehmlich vereinbart. Derzeit werden die Details der Vertragsbeendigung erarbeitet. Zudem hatten mehrere Bundesländer zuletzt die Kooperation mit der vom türkischen Staat finanzierten DITIB infrage gestellt, weil sie Einflussversuche des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan fürchteten. Die Freie und Hansestadt Hamburg arbeitet auf der Grundlage der 2012 geschlossenen Verträge mit den muslimischen Gemeinschaften, dem DITIB-Landesverband Hamburg und der SCHURA – Rat der Islamischen Gemeinden in Hamburg e.V. unter anderem an der gemeinsamen Weiterentwicklung des gemeinsamen Religionsunterrichts nach dem „Hamburger Modell“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Kooperationen bestehen beziehungsweise bestanden seit wann zwischen dem Senat, seinen nachgeordneten Behörden oder durch den Senat initiierten Netzwerken, Beratungsstellen und Präventionsprojekten und dem DITIB und der SCHURA? Zu den durch die für Soziales zuständige Behörde und, soweit Schulen betroffen sind, auch durch die für Bildung zuständige Behörde begleiteten Kooperationen mit DITIB und SCHURA im Bereich des Umgangs mit religiös begründetem Extremismus siehe Drs. 21/5138, Drs. 21/5039, Drs. 21/2965, Drs. 21/2483, Drs. 21/1987, Drs. 21/1706, Drs. 21/954, Drs. 21/476 und Drs. 20/13460. In der Rechtsextremismusprävention bestehen folgende Kooperationen: DITIB und SCHURA gehören dem fraktions- und institutionenübergreifenden Bündnis „Hamburg bekennt Farbe“ an, das seit 2012 die Erarbeitung und Umsetzung des Landesprogramms „Hamburg Stadt mit Courage – Landesprogramm zur Förderung demokratischer Kultur, Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus“ begleitet. Diesem Bündnis gehören neben der Hamburgischen Bürgerschaft und dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg an: Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland Drucksache 21/5841 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Römisch-Katholisches Erzbistum Hamburg Türkische Gemeinde für Hamburg und Umgebung e.V. – TGH Jüdische Gemeinde Hamburg Alevitische Gemeinde Hamburg e.V. Alevitische Gemeinde zu Norddeutschland e.V. Handelskammer Hamburg Handwerkskammer Hamburg Landesverband der islamischen Kulturzentren Norddeutschland e.V. Verband Islamischer Kulturzentren – VIKZ Deutscher Beamtenbund Hamburg – dbb Deutscher Gewerkschaftsbund Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege – AGFW Hamburg Patriotische Gesellschaft von 1765 Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus Hamburg Lawaetz-Stiftung Hamburger Sportbund – HSB Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Bürgerschaftsfraktion Hamburg FDP-Bürgerschaftsfraktion Hamburg CDU-Bürgerschaftsfraktion Hamburg SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg SCHURA ist zudem seit 2008 Mitglied im Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus . Das Netzwerk dient dem Austausch von Fachleuten, um Erkenntnisse über und Strategien gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und Menschenfeindlichkeit in allen Ausprägungen zu entwickeln. Darüber hinaus besteht eine Zusammenarbeit mit beiden Religionsgemeinschaften im Integrationsbeirat, mit der SCHURA seit der 19. und mit DITIB seit der 20. Legislaturperiode. In der aktuellen Legislaturperiode sind DITIB und SCHURA als externe Teilnehmer zu den Fachforen des Beirats eingeladen. Weitere Kooperationen bestehen bei folgenden Projekten im Bereich der Integrationsförderung : Im Rahmen der Richtlinie „Ergänzende Maßnahmen zur Integrationsförderung von Zuwanderern in Hamburg“ hat die BASFI vom 01.11.2010 bis zum 31.12.2013 das Projekt „SoC Pa“, Sozialberatung für Frauen und ältere Menschen in den DITIB- Gemeinden, gefördert. Verschiedene Gemeinden, die der SCHURA angehören, haben an dem von der BASFI betreuten Projekt „Muslimische Gemeinden als kommunale Akteure“ teilgenommen , das das Goethe-Institut mit einer Förderung der Robert-Bosch-Stiftung in den Jahren 2013 – 2015 in Hamburg und vier weiteren deutschen Städten durchgeführt hat. Das Projekt wird zurzeit mit einer einjährigen Förderung der BASFI in die eigenständige Organisation durch die teilnehmenden Gemeinden überführt. Im Kontext der Integration werden darüber hinaus regelmäßig anlassbezogen einzelne fachliche Themen mit allen drei muslimischen Religionsgemeinschaften und der Alevitischen Gemeinde erörtert (zum Beispiel Umgang mit der Vollverschleierung in Erziehungs- und Bildungsberufen, Bedürfnisse der muslimischen Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen während des Ramadan, Ansprache von Jugendlichen aus den Maghreb-Staaten und andere). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5841 3 DITIB- und SCHURA-Gemeinden (hier insbesondere die Al-Nour-Moschee) haben Ende 2015/Mitte 2016 in hohem Maße dazu beigetragen, die prekäre Situation der durchreisenden Flüchtlinge am Hauptbahnhof Hamburg zu verbessern. Sie standen vor allem in dieser Zeit für verschiedene Fachbehörden und den Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) als verlässlicher Kooperationspartner zur Verfügung. Auch im Kontext der Unterbringung und des Ankommens von Flüchtlingen bestehen regelmäßige Gesprächskontakte. Die Justizbehörde hat am 6. Oktober 2016 mit der SCHURA einen Dienstleistungsvertrag über die Durchführung von Gesprächsangeboten für muslimische Gefangene im Justizvollzug geschlossen. Die Maßnahme „Offener muslimischer Gesprächskreis – zusammenkommen und miteinander reden, diskutieren und beraten über Religion, Gesellschaft und das Leben“ wird seit dem 1. März 2016 in der JVA Billwerder und der JVA Fuhlsbüttel umgesetzt. Die Durchführung eines entsprechenden Angebots in der Untersuchungshaftanstalt befindet sich in Vorbereitung. Die Hamburger Friedhöfe – AöR – hat gelegentliche Kontakte insbesondere mit der SCHURA, weniger mit DITIB, bei Fragen im Kontext des muslimischen Grabfelds in Öjendorf. Die in diesem Zusammenhang erörterten Fragen haben dabei ausschließlich die muslimische Bestattungskultur zum Inhalt und sind nicht politisch geprägt. Im Bezirksamt Altona fand am 19. April 2016 ein gemeinsamer Austausch zwischen zwei ärztlichen Mitarbeiterinnen des Fachamtes Gesundheit aus dem Bezirksamt Altona und dem Flüchtlingsausschuss der SCHURA Hamburg in der albanischen Moschee statt. Thematisiert wurden hierbei die Bereiche des Ramadan und Unterschiedlichkeiten der Nahrungsaufnahme („Halal“). Im Bezirksamt Hamburg-Mitte hat das Ressort Integration des Fachamtes Sozialraummanagement durch den Integrationsbeirat Hamburg-Mitte Kontakt zur SCHURA. Die SCHURA hat hier einen Sitz. In der „Partnerschaft für Demokratie St. Georg“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ist die SCHURA zusammen mit anderen Trägern Kooperationspartner bei Einzelmaßnahmen (zum Beispiel Ramadan Pavillon, Opferfest für Geflüchtete). Im Übrigen siehe Drs. 21/3561. 2. Wie beurteilt der Senat die etwaige bisherige Zusammenarbeit? Der Senat beurteilt die Zusammenarbeit als konstruktiv und vertrauensvoll. 3. Bei welchen vergleichbaren Präventionsprogrammen in Hamburg fungieren DITIB, die SCHURA oder ihre Mitglieder als Träger? Siehe Drs. 21/5039. 4. Welche Konsequenzen gedenkt der Senat aus der Entscheidung der nordrhein-westfälischen Landesregierung zu ziehen und welche Auswirkungen haben diese auf in Hamburg bestehende Programme oder Ähnliches ? 5. Fürchtet auch der Senat eine Einflussnahme des türkischen Staatspräsidenten bei den Projekten der DITIB in Hamburg? Wenn ja, wie will er dieser begegnen? Wenn nein, warum nicht? Der Senat orientiert sich bei seiner Entscheidungsfindung an den in den Kooperationsprojekten mit den islamischen Verbänden in Hamburg gemachten Erfahrungen, siehe Antworten zu 1. und 2. Anhaltspunkte für Einflussnahmen des türkischen Staatspräsidenten sind dabei bisher nicht aufgetreten. 6. Wie beurteilt der Senat aktuell die Entwicklung der Zusammenarbeit mit dem DITIB-Landesverband und der SCHURA auf Grundlage der 2012 geschlossenen Verträge im Hinblick auf Präventionsprojekte und den gemeinsamen Religionsunterricht? Sieht der Senat die Notwendigkeit, die Voraussetzungen zur Fortsetzung der Zusammenarbeit zu überprüfen ? Drucksache 21/5841 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Wenn ja, mit welchem Prüfungsergebnis? Die Zusammenarbeit im Bereich des Umgangs mit religiös begründetem Extremismus hat sich ausgesprochen positiv entwickelt und wird aufgrund der hohen Bedeutung für die gemeinsame Präventionsarbeit weitergeführt. Auch die in den Verträgen verabredete Weiterentwicklung des Religionsunterrichts für alle gestaltet sich als kooperativer und konstruktiver Prozess im Rahmen der vereinbarten Arbeitsgemeinschaft, der Vertreterinnen und Vertreter der für Bildung zuständigen Behörde und der beteiligten Religionsgemeinschaften angehören. Die für Bildung zuständige Behörde sieht derzeit keine Notwendigkeit, die Voraussetzungen zur Fortsetzung der Zusammenarbeit zu überprüfen. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 7. Inwieweit wurde der Pilotversuch des gemeinsamen Religionsunterrichtes zum Schuljahr 2016/2017 ausgeweitet? An welchen Schulen genau findet der Pilotversuch jetzt statt? Lehrkräfte mit welcher Ausbildung und Religionszugehörigkeit unterrichten jeweils in den Pilotklassen? Die Pilotierung wurde zum Schuljahr 2016/2017 um jeweils zwei Klassen zweier Grundschulen erweitert, für die neue Unterrichtsmaterialien entwickelt wurden. Die für die Jahrgangsstufen 5 und 6 entwickelten Unterrichtsmaterialien werden weiterhin in mehreren Klassen zweier Stadtteilschulen und in jeweils einer Klasse zweier weiterer Stadtteilschulen erprobt, siehe auch Drs. 21/2581. Der Unterricht wird ausschließlich von staatlichen Lehrkräften der jeweiligen Schulen erteilt. Sie verfügen entweder über eine Fachfakultas durch ein grundständiges Lehramtsstudium in evangelischer oder islamischer Theologie oder nahmen erfolgreich an einem Qualifizierungskurs teil, den das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) in Kooperation mit dem Pädagogisch-Theologischen Institut der evangelischen Nordkirche und in Absprache mit den anderen beteiligten Religionsgemeinschaften durchführt. Im Rahmen der Pilotierung unterrichten evangelische, muslimische und alevitische Lehrkräfte. Sie tauschen sich in den interreligiösen Fachteams ihrer Schule und in Tandemgruppen aus und werden zudem von einer jüdischen Religionslehrkraft einer anderen Schule beraten. 8. Welche Lernmittel werden in den einzelnen Pilotklassen verwendet? Wird der Einsatz von Lernmitteln überwacht? Wenn ja , wie? Wenn nein, warum nicht? In der Pilotierung werden ausschließlich Unterrichtsmaterialien erprobt, die im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft von einer Gruppe aus evangelischen, muslimischen, alevitischen und jüdischen Religionslehrkräften verschiedener staatlicher Schulen unter Leitung der zuständigen Behörde erarbeitet wurden. Die Unterrichtsmaterialien und die sie leitenden didaktischen Prinzipien wurden den an der Weiterentwicklung des Religionsunterrichts beteiligten Religionsgemeinschaften (Evangelisch-lutherische Kirche in Norddeutschland, DITIB-Nord, SCHURA-Hamburg, VIKZ, Alevitische Gemeinde in Deutschland, Jüdische Gemeinde) vorgelegt, die die Übereinstimmung mit ihren Grundsätzen feststellten. Die Pilotierung wird von der zuständigen Behörde intensiv begleitet. 9. Welche Ergebnisse hat die vom Senat in der Drs. 21/2581 angekündigte Zwischenevaluation des Pilotprojektes seitens des IfBQ erbracht? 10. Sollten die Ergebnisse immer noch nicht in qualitätsgesicherter Form vorliegen, wann werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit vorgelegt? Qualitätsgesicherte Ergebnisse der Zwischenevaluation liegen noch nicht vor. Die Veröffentlichung der Evaluationsergebnisse erfolgt nach derzeitigem Planungsstand im 4. Quartal 2017. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5841 5 11. Wie ist das Arbeitsfeld Religion am LI zurzeit besetzt? Wurde die im Schuljahr 2015/2016 vakante Stelle inzwischen besetzt, wenn ja, wann und mit wem? Das Arbeitsfeld Religion am LI ist mit einer abgeordneten Lehrkraft (zuständig für die Grundschulen und die Jahrgangsstufen 5 und 6) sowie einer weiteren abgeordneten Lehrkraft (zuständig für die Jahrgangsstufen 5 bis 13) besetzt. Die vakante Stelle wurde zum 1. August 2016 nachbesetzt. 12. Haben im zweiten Halbjahr 2016 alle geplanten Veranstaltungen stattgefunden ? Welche waren das und welche sind gegebenenfalls ausgefallen ? Folgende für das zweite Schulhalbjahr 2015/2016 geplante Fortbildungsveranstaltungen haben stattgefunden: - Zentralabitur Religion – Themenbereich Religion & Politik (Mehrfachdurchführung) - Grundwissen Religionen – Alevitentum (dreiteilig) - Was wird einmal sein? (Grundschule) - Kinder(rechte) auf der Flucht (Grundschule) - Die Erschaffung der Welt (Vor- und Grundschule) - Einer für Alle – Alle für Einen! (Vor- und Grundschule) - „Wege in die Stille“ für Klassen 1 – 6 - Fachtag Religiöse Identität im Dialog (Mehrfachdurchführung) - Dialog in der Schule – Islam im Gespräch - Qualifizierung Religion (Jahresseminar Klasse 1 – 4) - Qualifizierung Religion (Jahresseminar Klasse 5 – 6) Folgende Veranstaltungen sind ausgefallen: - Präsentationsprüfung und mündliches Abitur Religion (Grund: mangelnde Anmeldezahlen ) - Religiöse Lernorte: Besuch einer Moschee Klassen 3 – 6 (Grund: Erkrankung des Referenten)