BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5853 21. Wahlperiode 04.10.16 Große Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann, Philipp Heißner, Dennis Gladiator (CDU) und Fraktion vom 07.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Ausgangsbilanz Integration zum Konsens mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ (Teil B) Die Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ hat sich mit ihrem Anliegen , das Thema Integration nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern sofort mit vereinten Kräften anzugehen, durchgesetzt. Die Einigung (Drs. 21/5231) berührt zahlreiche Bereiche, die für die Integration der Flüchtlinge maßgeblich sind und definiert Ziele in sehr unterschiedlicher Verbindlichkeit. Nun ist es Aufgabe des rot-grünen Senats, die mit der Volksinitiative vereinbaren Ziele auch zeitnah in geeignete Maßnahmen umzusetzen und zu belegen , dass auch ihm an einer schnellen und erfolgreichen Integration der Flüchtlinge gelegen ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) wie folgt: Integration allgemein: 1. Der Senat hat zugesagt, den Vorschlag zu prüfen, die Zentrale Koordinierungsstelle Flüchtlinge (ZKF) in eine Zentrale Koordinierungsstelle Integration (ZKI) umzuwandeln und dort mit der Integration verbundene Aufgaben zu bündeln. a) Welche Stelle soll die Prüfung durchführen? Wurde diese bereits vom Senat damit beauftragt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum noch nicht und zu wann soll dies geschehen? b) Anhand welcher Kriterien erfolgt die Prüfung? c) Wann soll ein Ergebnis der Prüfung vorliegen? d) „Welche Kompetenzen, Personalausstattung und welches Budgets soll die ZKI erhalten?“ Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/5862. 2. Wie genau wird zurzeit (Stand 1. September 2016) die Mammutaufgabe Integration durch den Hamburger Senat organisiert? Wie viele Mitarbeiter /VZÄ in welchen Behörden und welchen Abteilungen sind mit dem Integrationsthema allgemein und Bezug auf die Integration der Flüchtlin- Drucksache 21/5853 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ge befasst? Wer koordiniert diese Aufgabenerledigung behördenübergreifend ? Welche zusätzlichen Stellen sind für den Bereich Integration in welchen Behörden und welchen Abteilungen seit Anfang 2015 neu geschaffen worden? Siehe Drs. 21/5862. Über den Ressourceneinsatz 2016, der im Zusammenhang mit Drs. 21/1395 steht, wird der Senat gesondert berichten. 3. Das Hamburger Integrationskonzept, das bisher nur die Eingliederung bereits hier lebender Migranten behandelt, soll zu einem Masterplan Integration weiterentwickelt werden und auch die Gruppe der Flüchtlinge berücksichtigen. Zudem ist geplant, für diese Zielgruppe ein Drei-Phasen -Modell zu entwickeln, das sich in Ankommensphase, Erstintegration und Etablierung aufgliedert. Siehe Drs. 21/5081. a) Welche Stellen sind derzeit mit der Ausarbeitung des Masterplans Integration beauftragt? b) Wann ist mit einer Fertigstellung und Veröffentlichung zu rechnen? Die Weiterentwicklung des Integrationskonzepts im Sinne eines Masterplans Integration liegt als Querschnittsaufgabe in der fachpolitischen Verantwortung aller Behörden und Ämter. Die Federführung im Sinne eines Masterplans Integration hat die für Integration zuständige Behörde. Im Übrigen siehe Drs. 21/5081, Drs. 21/4792 und Drs. 21/5862. Der Termin der Fertigstellung und Veröffentlichung des weiterentwickelten Integrationskonzepts richtet sich maßgeblich nach der Dauer des vorgesehenen Beteiligungsprozesses . Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. c) Ist ein eigenes Kapitel über die Integration von Frauen vorgesehen? Es ist vorgesehen, innerhalb der fachbezogenen Themenfelder die Differenzierung der Indikatoren und Kennzahlen nach Geschlechtern stärker auszubauen. d) In welcher Höhe wird der Senat hierfür in den Jahren 2017 und 2018 zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen? Die Haushaltsberatungen sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/5000. 4. Der Senat hat zugesagt, die bezirkliche Integrationspolitik zu stärken. a) Mit welchen Maßnahmen will Rot-Grün diese Zusage umsetzen? b) Mit welchen zusätzlichen finanziellen Mitteln sollen die Bezirke hierfür ausgestattet werden? c) Wie will der Senat hier die Umsetzung in den Bezirken kontrollieren ? Schließlich hat die nahe Vergangenheit gezeigt, dass beispielsweise selbst vom Senat bereitgestellte Mittel für die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements bald ein Jahr nach Freigabe von den Bezirken noch gar nicht oder nur sehr unvollständig abgerufen wurden. Siehe Drs. 21/1354, 21/1395 und 21/5860. Über gegebenenfalls darüber hinausgehende Maßnahmen zur Stärkung der bezirklichen Integrationspolitik und deren Umsetzung wird der Senat im Rahmen der Beantwortung der Bürgerschaftlichen Ersuchen Drs. 21/2550 und 21/5231 berichten. Im Übrigen sind die Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5853 3 Kita, EKiZ, OKJA: 5. Frühkindliche Bildung ist wichtig und ein Kita-Besuch fördert die Integration . Daher sollen unter anderem im Umfeld von größeren Folgeunterkünften die Fünf-Stunden-Plätze ausgebaut werden. a) Wie viele Flüchtlingskinder im Kita-Alter gibt es derzeit überhaupt in Hamburg? Zum Stichtag 31. August 2016 lebten im Alter von null bis einschließlich fünf Jahren 1.112 Kinder in den ZEA/EA und 2.841 Kinder in den öffentlich-rechtlichen Unterkünften . Für den Bereich der öffentlich-rechtlichen Unterkünfte ist eine Differenzierung von Zuwanderern und Wohnungslosen nicht möglich. b) Wie viele besuchen davon bereits eine Kita? Die Zahl der in Kitas und Kindertagespflege betreuten Kinder kann aufgrund unterschiedlicher Stichtage sowie aus methodischen Gründen nicht in Beziehung zu den am 31. August 2016 in öffentlich-rechtlichen Unterkünften lebenden Kindern im Kita- Alter gesetzt werden. Am 31. März 2016 besuchten rund 970 Flüchtlingskinder eine Kita. Verlässliche aktuellere Daten liegen nicht vor, da die Kita-Gutscheine von den Kita-Trägern erst sukzessive nach dem Beginn der Betreuung bei der zuständigen Behörde in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus wurden rund 60 Kinder in Kindertagespflege betreut. c) Kita-Mitarbeiter müssen aufgrund des besonderen Bedarfs von Flüchtlingskindern Weiterbildungen erhalten. Wie will der Senat diese um- und durchsetzen? Das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum der zuständigen Behörde bietet spezielle Fortbildungen zum Thema „Geflüchtete Menschen“ für pädagogische Fachkräfte an. Darüber hinaus werden auch in anderen Seminaren Aspekte aus diesem Bereich als Querschnittsthemen bearbeitet. Folgende Veranstaltungen werden 2016 zum Thema „Geflüchtete Menschen“ angeboten : Fachtagung: Flüchtlinge – eine Herausforderung für Felder der sozialen Arbeit Aufenthalts- und Flüchtlingsrecht Interkulturelle Kompetenz in der Sozialen Arbeit – Lernprozesse anregen und begleiten Islam zwischen Religion, Kultur und Lebenswelt – Umgang mit religiöser und kultureller Vielfalt in der Berufspraxis Hilfe nach Flucht und Vertreibung – Arbeit mit Flüchtlingsfamilien Traumapädagogik – ein Ansatz für die Kita Des Weiteren bieten Kita-Träger und Verbände für ihre Mitgliedseinrichtungen eine Vielzahl von Fortbildungen zu Themen wie Flucht und Vertreibung, Migration oder Interkulturalität an. d) Auch müssen Themen wie Flucht und Trauma in den Konzepten der Kitas aufgenommen werden. Welche Vorgaben in Bezug auf Zeitrahmen und Umfang will der Senat hier wann machen? Die Träger von Kindertageseinrichtungen überprüfen gemäß Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen (LRV Kita) die Qualität der Leistungserbringung in mindestens zweijährigem Rhythmus und passen anschließend die Konzepte und deren Umsetzung an die veränderten Anforderungen an. Zu veränderten Anforderungen kann beispielsweise die Aufnahme von Kindern aus Flüchtlingsfamilien gehören . Im Rahmen dieses Prozesses werden dann in den Konzepten – je nach den Erfordernissen der einzelnen Kita – Themen wie Flucht und Trauma berücksichtigt. Drucksache 21/5853 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 e) Eltern von Flüchtlingskindern müssen überhaupt erst mit der Möglichkeit des Kita-Besuchs vertraut gemacht werden. Wie will der Senat in welcher Form die Betroffenen über die Vorteile und Optionen informieren? Informationen zur Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs auf Kita-Betreuung erhalten Flüchtlingseltern unter anderem durch Hinweise des Sozialmanagements von Flüchtlingsunterkünften, durch Auslage und Aushändigung der Informationsbroschüre „Ein Platz für mein Kind“ in einfacher Sprache und übersetzt in sieben Sprachen (http://www.hamburg.de/contentblob/4625784/fba4e178f993eb9ddd579acd3b014e17/ data/ein-kita-platz-fuer-unser-kind.pdf), durch Beratung der bezirklichen Jugendämter sowie durch in der Flüchtlingsarbeit tätige Personen und Organisationen, zum Beispiel Elternlotsenprojekte, Eltern-Kind-Zentren, Ehrenamtliche. f) Das Thema Sprachförderung erhält aufgrund der Flüchtlingskinder eine völlig neue Facette und Bedeutung. Welche Maßnahmen will der Senat hier innerhalb welches Zeitraumes ergreifen, um diese zu erweitern? Siehe Drs. 21/3986. Darüber hinaus verfügt Hamburg über ein gut ausgebautes Angebot von Eltern-Kind- Zentren. Eltern-Kind-Zentren richten sich auch an Familien mit Flucht- und Migrationshintergrund mit kleinen Kindern und unterstützen den frühzeitigen Spracherwerb. Im Übrigen siehe Drs. 21/5685. 6. Ein Ausbau der Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) und des Lotsenprojektes für Flüchtlinge wurde bereits mit Drs. 21/2996 im Februar beschlossen. a) An welchen Standorten sind oder sollen zu wann weitere EKiZ entstehen , wo das Lotsenprojekt? b) Auch sollten bestehende EKiZ Angebote für Flüchtlingsfamilien aufnehmen . An welchen Standorten ist dies bereits erfolgt, wo ist dies in Planung? Siehe Drs. 21/5980. 7. Bei welchen größeren Flüchtlingsunterkünften wurde bereits mit den Trägern ein Ausbau des Kita-Angebots in jeweils welchem Umfang beschlossen? Für welche Standorte laufen bereits Gespräche dahin gehend? Siehe Drs. 21/5765. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde hat bisher drei Interessensbekundungsverfahren (IBV) für Kindertageseinrichtungen in Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften durchgeführt. Am 24. August 2016 wurde ein Träger ausgewählt, der in der HafenCity/Am Kirchenpauerkai eine temporäre Kita mit circa 80 Plätzen betreiben möchte. Am 4. Oktober 2016 wird die Entscheidung getroffen, welcher Mieter für eine Kita am Poppenbütteler Berg mit circa 50 Plätzen dem Betreiber vorgeschlagen wird. Für das IBV der drei Kitas am Gleisdreieck in Bergedorf endete die Bewerbungsfrist am 30. September 2016. Für die Kita in der Eiffestraße in Hamburg -Mitte wird ebenfalls ein Kita-Träger mittels IBV gesucht werden. Darüber hinaus wird ein Kita-Träger in Wandsbek/Elfsaal eine Kita-Dependance mit circa 100 Plätzen aufgrund der direkten Nachbarschaft von seiner bestehenden Kita zu der Flüchtlingsunterkunft betreiben. 8. Die in der Einigung zugesagte Ausweitung der Angebote in der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) wurde bereits in Drs. 21/3692 für das Jahr 2016 in Höhe von 1 Million Euro im März beschlossen. a) Mittel in welcher Höhe erhielten jeweils die Bezirke? b) Wie viel davon haben diese jeweils bisher abgerufen? c) Wofür wurden diese Gelder verwendet? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln . Siehe Drs. 21/5146, 21/5437, 21/5859 und 21/5980. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5853 5 d) Wurde diese zusätzliche Million Euro oder sogar eine größere Summe für die OKJA auch im Haushalt 2017/2018 jeweils für die einzelnen Jahre gewährt? Wenn ja, welche Mittel wurden hierfür vorgesehen? Wenn nein, warum nicht und wie will der Senat dann die Einhaltung der Zusage gegenüber der Volksinitiative gewährleisten? Der Beschluss der Drs. 21/3692 der Hamburgischen Bürgerschaft bezieht sich auf den Haushaltsplan 2016 und sieht eine Übertragungsmöglichkeit der Ermächtigung in das Folgejahr vor. Im Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 wurde die Rahmenzuweisung für Kinder- und Jugendarbeit in der Produktgruppe 254.09 gegenüber den Vorjahren um 706.000 Euro erhöht. e) In welcher Form soll die OKJA von der Aufstockung der Quartiersfonds profitieren? Mit Einrichtung des Quartierfonds wurde vorgesehen, dass die Entscheidung über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel von den Bezirksämtern unter Beteiligung der jeweiligen Bezirksversammlungen getroffen wird (siehe Drs. 20/6154). Die Planungsprozesse der Bezirksämter sind noch nicht abgeschlossen. 9. Zu wann soll die Ausweitung der Familienteams nach dem Hamburger Modell in welcher Form erfolgen? Die Ausweitung der Stundenkontingente für medizinische Fachberufe (Familienhebammen und Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpflegerinnen) und Sozialpädagoginnen in den Familienteams hat 2016 begonnen und wird in 2017 fortgeführt. Bei der Zuweisung der Mittel auf die Bezirksämter wurden sowohl die Einwohnerzahl und die Zahl der Kinder unter drei Jahren als auch soziale Indikatoren (SGB-II-Bezug) und die Zahl der Familienteams berücksichtigt. Für 2016 ergibt sich dabei folgende Verteilung: Für 2017 sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Schule: 10. Welche Maßnahme will der Senat ergreifen, um den Grundsatz „Kurze Beine, kurze Weg“ bezüglich der Beschulung von Flüchtlingskindern einzuhalten ? 11. Zu wann ist eine Änderung des Hamburger Schulgesetzes zur Einschränkung des Schulwahlrechts von Flüchtlingseltern geplant? Soll diese mit dem Hinweis einer Überprüfung nach drei Jahren versehen werden oder soll die Einschränkung befristet sein? Drucksache 21/5853 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 12. Wie will der Senat dafür Sorge tragen, dass die Last der Integration von Flüchtlingskindern auf Schulen in Umfeld der Unterkünfte gleichmäßig verteilt wird? Mit der Drs. 21/4949 ist das Hamburgische Schulgesetz dahin gehend geändert worden , dass die Voraussetzung für die Verteilung von neu zugewanderten Kindern im Rahmen der Schulorganisation erweitert wird. Kinder aus öffentlichen Unterkünften können gegebenenfalls auch etwas weiter entfernten Schulen zugewiesen werden. Der Elternwille und die Schulweglänge sollen dabei weiterhin nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Grundsätzliches Ziel ist es, so die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler an den Schulen zu integrieren und eine starke Konzentration an einzelnen Standorten zu vermeiden. Im Übrigen siehe Drs. 21/4949, 21/5783, 21/5765 und 21/5875. 13. Anhand welcher Kriterien soll entschieden werden, wann ein bedarfsgerechter Ausbau des Schulangebots benötigt wird? Der Ausbau des Schulangebotes richtet sich regelhaft nach der Entwicklung der Schülerzahlen . Auf Basis des geltenden Schulentwicklungsplans und des darauf aufbauenden Rahmenplans Schulbau wird parallel zur jährlichen Schulorganisation geprüft, ob die angenommene Entwicklung sich bestätigt und inwieweit neue Aspekte zu berücksichtigen sind, die die ursprünglich angedachte Planung verändern. Die Dynamik der Schulentwicklung durch die steigenden Schülerzahlen unter anderem aufgrund der vielen Neuzugewanderten erfordert aktuell eine kontinuierliche, auf die konkrete Situation der jeweiligen Schule beziehungsweise Region abgestimmte Schulbauplanung. 14. Ab wann gilt die Zusage, die dritte Phase der Sprachförderung mit 0,7 WAZ pro Schüler pro Jahr auszustatten, und den Ressourcenbedarf zudem nicht nur einmal, sondern viermal im Jahr zu ermitteln und den ermittelten Bedarf dann auch mit Zusatzstunden auszustatten? Im Rahmen der Umsetzung der Drs. 21/5231 wird die Zuweisung zum 1. Februar 2017 von 0,67 auf 0,7 WAZ erhöht. Ab diesem Zeitpunkt wird auch die IT-unterstützte quartalsweise Berechnung und Mittelzuweisung angestrebt. 15. Um den Austausch zwischen Schülern der IV-Klassen und Regelklassen herzustellen, sollen künftig gemeinsame Aktivitäten und Begegnungen erfolgen. a) Ab wann soll dieser Austausch erfolgen? b) Welche Maßnahmen ergreifen die zuständigen Stellen, um diesen umzusetzen? c) Wie häufig soll dieser Austausch erfolgen? d) Werden hierzu Mittel zur Verfügung gestellt? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? e) Wie sollen die Eltern der Flüchtlingskinder in diesen Austausch integriert werden? Gemäß den Rahmenvorgaben zur schulischen Integration zugewanderter Kinder und Jugendlicher in Regelklassen sind die Schulen gehalten, im Rahmen eines Übergangsmanagements frühzeitig Möglichkeiten für einen regelmäßigen Austausch zwischen Schülerinnen und Schülern der IV-Klassen und der Regelklassen zu schaffen. Empfohlen werden eine enge Verzahnung und Kooperation der verantwortlichen Lehrkräfte und eine schrittweise Teilintegration in die Regelklasse (zum Beispiel in bestimmten Fächern). Die Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung im Landesinstitut für Lehrerausbildung und Schulentwicklung (LI) berät Schulen bei der Integration der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern. Im Übrigen obliegt die konkrete Gestaltung des Austauschs zwischen IVK und Regelklassen bei Schulfesten, schulischen Sportveranstaltungen und vielem mehr den eigenverantwortlichen Schulen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5853 7 16. Wie will der Senat dafür Sorge tragen, dass der a) Übergang von der IV-Klasse nahtlos, b) zumeist an derselben Schule und c) ohne deren Überlastung erfolgt? d) Welche verbindlichen Vorgaben macht die Schulbehörde für den erforderlichen Leistungsstand zum Wechsel von der IVK in die Regelklasse? Die zuständige Behörde hat verbindliche Kernelemente für einen reibungslosen Übergang zwischen IVK und Regelklassen formuliert und an die Schulen kommuniziert. Beispiele sind eine durchgehende Überprüfung des Lernstands und der Lernentwicklung , der Einsatz standardisierter Übergangszeugnisse, das Aufstellen von Förderplänen für alle Schülerinnen und Schüler, die das vorgesehene sprachliche Niveau nicht erreichen, und die Fortsetzung der systematischen Sprachförderung in der Regelklasse . Schülerinnen und Schüler können jederzeit aus einer IVK in eine Regelklasse übergehen , wenn sie in der Grundschule die Niveaustufe A2+ nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, in der Sekundarstufe I die Niveaustufe B 1- erreicht haben. Ansonsten wechseln sie nach einem Jahr in eine Regelklasse. Im Übrigen siehe die Antworten zu 10. bis 12. und 15. bis 15. e). 17. Welche Beratungs- und Fortbildungsangebote macht die Behörde für Schule und Berufsbildung den Lehrer, damit sie den Erfordernissen entsprechend unterstützt werden? Das LI bietet sowohl im LI als auch an den Schulen vor Ort oder telefonisch Einzelberatungen oder Beratungen von (Fach-)Kollegien und Schulleitungen für alle im Kontext der Flüchtlingsbeschulung tätigen Personen an. Dabei werden alle Themen der Bereiche „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) und Sprachförderung, Interkulturelle Bildung sowie der Demokratiepädagogik aufgegriffen, wird aber auch zu der Integration von IVK-Schülern in die schulischen Gremien beraten oder bei der Verwirklichung von Engagementprojekten unterstützt. Außerdem werden qualifizierte Kulturmittlerinnen und Kulturmittler an Hamburger Schulen vermittelt und Lehrkräfte mit Migrationsgeschichte in ihrer speziellen Rolle durch das Hamburger Netzwerk „Lehrkräfte mit Migrationsgeschichte“ unterstützt. Jährlich werden Materialien und Publikationen zum Unterricht in den IVK und Regelklassen und Organisation von Fachtagen, Fachtagungen und Fachmessen zu den oben genannten Themen herausgegeben. Im Übrigen siehe Anlage. 18. Wie viele Fortbildungsplätze werden bereits im Jahr 2016 für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Zweitsprache und Deutsch als Fremdsprache angeboten? Ist für 2017 und 2018 eine Aufstockung dieses Angebots geplant? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Im Zeitraum 4. Januar 2016 bis 31. Juli 2016 nahmen 3.176 Hamburger Lehrkräfte an den zentralen Veranstaltungen (inklusive Qualifizierungsmaßnahmen) des Bereichs „DaZ“ teil. Im Zeitraum 1. bis 15. September 2016 haben 570 Lehrkräfte an den Seminaren des Bereichs „DaZ“ teilgenommen. Die aktuelle Planung bis 1. Februar 2017 sieht weitere Seminarplätze für 1.090 Lehrkräfte vor. Damit wurden die Ressourcen für DaZ seit Dezember 2015 deutlich aufgestockt. Eine weitere Erhöhung des Fortbildungsangebotes ist derzeit nicht vorgesehen, kann aber bei Bedarf vorgenommen werden. 19. Wie waren und sind die Ressourcen des Schulinformationszentrums zum 1. Januar 2015, 1. Januar 2016 und 1. September 2016 in Mitarbeitern und VZÄ? Zu wann sollen die Ressourcen des Schulinformations- Drucksache 21/5853 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 zentrums in welcher Höhe für die Beratung von Flüchtlingen aufgestockt werden? Am 1. Januar 2015 waren drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umfang von drei Vollzeitäquivalenten (VZÄ), am 1. Januar 2016 waren vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umfang von vier VZÄ und am 1. September 2016 waren ebenfalls vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umfang von vier VZÄ im Schulinformations-Zentrum (SIZ) mit der Zuschulung und Beratung von Schülerinnen und Schülern ohne deutsche Sprachkenntnisse befasst. Eine befristete Erhöhung der Personalressourcen für die Zuschulung und Beratung von Schülerinnen und Schülern ohne deutsche Sprachkenntnisse im SIZ ist im Umfang von 0,5 Stellen vorgesehen. 20. Zu wann sollen die Regelungen zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen in Bezug auf Flüchtlinge überprüft werden? Eine neue Richtlinie über die Gewährung von Erleichterungen für neu zugewanderte Schülerinnen, Schüler und Prüflinge bei Sprachschwierigkeiten in der deutschen Sprache wurde den Schulen zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 bekannt gegeben. Eine Überprüfung ist nicht terminiert. Rückmeldungen der Schulen gehen in der Regel sukzessive ein und werden dann hinsichtlich eines Handlungsbedarfs überprüft. Sprachkurse: 21. Wie viele „Deutschkurse für Flüchtlinge“ bietet der Senat im Jahr 2016 insgesamt an? Wird er mindestens 1.860 Kursplätze vorhalten, wie der Volksinitiative zugesagt? 22. Werden 2016 auch mindestens 500 „Deutschkurse zum beruflichen Einstieg “ angeboten? Wie viele genau? Ja, im Übrigen siehe Drs. 21/2868. 23. Auf wie viele Plätze insgesamt wird die „Erstorientierung für erwachsene Flüchtlinge EOF“ ausgeweitet? Wie viele Plätze waren Anfang 2016 noch geplant? Anfang 2016 waren 450 Plätze für Erstorientierung für Flüchtlinge (EOF) in EOF- Kursen der Hamburger Volkshochschule (VHS) geplant. Nach derzeitigem Stand bleibt es bei dieser Anzahl. 24. Wie sollen besonders Frauen in Bezug auf die Sprachangebote beraten und motiviert werden und wie soll deren Beteiligung an den Kursangeboten im Hinblick auf ihren proportionalen Anteil an den Gesamtflüchtlingszahlen sichergestellt werden? 25. Mit welchen Maßnahmen sollen die ehrenamtlichen Angebote zur Sprachförderung besser unterstützt werden? Siehe Drs. 21/4566. Ausbildung und Arbeit: 26. Welche Stelle soll zu wann mit welcher externen Unterstützung prüfen, wie die Erfassung von Schulbildung und Qualifikation beschleunigt werden kann? Für alle berufsschulpflichtigen Migrantinnen und Migranten wird die Schulbildung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens durch das Informationszentrum des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) in einem Beratungsgespräch unter Verwendung eines standardisierten Screenings erfasst. Diese Informationen werden an die aufnehmende Schule weitergegeben. In diesem Verfahren ist eine zeitnahe Bearbeitung innerhalb von maximal zwei Wochen garantiert. Die anschließende Aufnahme an einer berufsbildenden Schule erfolgt nach maximal zwei weiteren Wochen. Anträge auf Anerkennung vorhandener Bildungsabschlüsse im Heimatland werden durch das SIZ bearbeitet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5853 9 Durch die Präsenz der Agentur für Arbeit im Ankunftszentrum Rahlstedt werden formale Qualifikationen, berufliche Kompetenzen und Erfahrungen sowie Angaben zur Schulbildung bei neu ankommenden Geflüchteten frühzeitig systematisch erfasst. Darüber hinaus wird im Rahmen der Beratung durch die Arbeitsvermittlung oder Berufsberatung der Agentur und Jobcenter die Schulbildung und Qualifikation erfasst. Die Erfassung erfolgt zum Teil bereits durch die Eingangszonen bei der Anmeldung und somit vor dem Beratungsgespräch. Die Erfassung der Kompetenzen erfolgt auf der Basis der im Programm W.I.R gemeinsam festgelegten Standards. Im Übrigen siehe Drs. 21/5832. 27. Welche Maßnahmen sollen für eine Intensivierung der Sprachförderung ergriffen werden und welche Rolle soll die Verzahnung von Spracherwerb und Berufsintegration künftig spielen? Ziel des zweijährigen Bildungsganges Ausbildungsvorbereitung für Migranten (AvM- Dual) ist es, die neu zugewanderten Jugendlichen fachlich und sprachlich in die Lage zu versetzen, ihren Alltag und den Übergang in Ausbildung zu bewältigen (siehe hierzu Drs. 21/4655). In Abhängigkeit von den persönlichen Voraussetzungen und Zielsetzungen sowie den aktuellen Lebensumständen ist Spracherwerb ein individueller Aneignungsprozess. Die Dualisierung der Lernorte ermöglicht eine individuelle Ausrichtung formaler Unterrichtsangebote, die an für die Jugendlichen real bedeutsame Sprachhandlungen am Lernort Betrieb anknüpfen. Dabei sichert die kontinuierliche Begleitung durch betriebliche Integrationsbegleiter am Lernort Betrieb, dass diese Sprachhandlungen zum Lerngegenstand werden und systematisch mit formellen Lernprozessen am Lernort Schule verzahnt werden. Unabhängig davon ist für auch in ihrer Muttersprache nicht alphabetisierte Flüchtlinge die Möglichkeit zur Beschulung in entsprechenden Alphabetisierungsklassen zum Erlernen von Sprache und Schrift an berufsbildenden Schulen gegeben. Nach erfolgreichem Schriftsprachenerwerb wechseln diese Jugendlichen in AvM-Dual. Im Übrigen siehe Drs. 21/5832 sowie Drs. 21/4566. 28. Welche einfacheren, für Unternehmen besser handhabbaren Einstiegswege in Praktikum, Ausbildung und Arbeit sind vorstellbar? Wo liegen derzeit die Probleme? Im Rahmen des Bildungsganges AvM-Dual werden Praktikumsplätze durch die Lehrerinnen und Lehrer sowie durch die betrieblichen Integrationsbegleiter gemeinsam mit den Jugendlichen akquiriert. Dieser Akquiseprozess findet im Rahmen des in AvM- Dual organisierten Berufsorientierungsprozesses statt. Entscheidend für den Erfolg sind hier die vorhandenen guten Kooperationen zwischen den Schulen und den Betrieben. Betriebe haben zudem die Möglichkeit, freie Praktikumsplätze in einem Online-Verfahren zu melden. Dieses Vorgehen hat sich im Bildungsgang AvDual bewährt und ist in der Pilotphase von AvM-Dual so erfolgreich gewesen, dass alle Schülerinnen und Schüler einen Praktikumsplatz finden konnten. Siehe Drs. 21/5832. 29. Der Senat will prüfen, ob AvM-Dual auch für ältere Flüchtlinge infrage kommt. Zu wann ist hier mit einem Ergebnis der Prüfung zu rechnen? Die Partner der Hamburger Jugendberufsagentur (Agentur für Arbeit Hamburg, Jobcenter team.arbeit.hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung mit dem Hamburger Institut für Berufliche Bildung, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration sowie die sieben Bezirksämter) haben den Ansatz geprüft und sich stattdessen für folgendes Vorgehen entschieden: Für die Arbeitsmarktintegration nicht mehr schulpflichtiger junger Geflüchteter bis 25 Jahre werden die Regelmaßnahmen der verschiedenen Rechtskreise eingesetzt. Eine Prozesskette vom Spracherwerb über Maßnahmen der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung bis zur Aufnahme einer dualen Ausbildung oder eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, für die etwa zwei Jahre veranschlagt werden, wird flankiert durch eine persönliche Begleitung, die sicherstellt, dass die jungen Menschen die angebotenen Maßnahmen erfolgreich absolvieren. Dazu gehört die Erläuterung der Maßnahmen genauso wie die Unterstützung bei der Bewäl- Drucksache 21/5853 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 tigung lebenspraktischer Probleme. Die Begleitstruktur ist für 400 Plätze ausgelegt. Im Übrigen siehe Drs. 21/5832. 30. Zu wann will der Senat Ein-Euro-Jobs für Flüchtlinge anbieten und wie will er bei deren Ausgestaltung berücksichtigen, dass diese sinnvoll und auch qualifizierend sind? Zu den Arbeitsgelegenheiten gemäß § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) siehe Drs. 21/5425. Zu den Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen siehe Drs. 21/5770. Geflüchteten stehen grundsätzlich alle Angebote des Regelsystems offen. Maßnahmen im Bereich der Sprachförderung, Kompetenzfeststellung, Berufsorientierung und -qualifizierung haben Vorrang, siehe Drs. 21/5832. 31. Welche Stelle prüft zu wann, ob Mentorinnen Flüchtlingsfrauen auf dem Weg in den Arbeitsmarkt begleiten sollen? Die zuständige Behörde bereitet derzeit unter Berücksichtigung von entsprechenden Erfahrungen aus W.I.R gemeinsam mit der Agentur ein Modulpaket vor zu verbesserter Ansprache, Motivation, struktureller Unterstützung und nachhaltiger Integration von Frauen im Kontext von Flucht und Asyl und bezieht dabei bereits vorhandene Strukturen und Angebote ein. Derzeit gibt es in Hamburg zahlreiche Initiativen, die Geflüchtete unterstützen und gegebenenfalls bei Behördengängen et cetera begleiten. Eine systematische Prüfung, ob und welche Angebote für die Begleitung von Frauen auf ihren Weg in den Arbeitsmarkt in Hamburg bereitstehen, erfolgt bisher nicht. Im Übrigen siehe Drs. 21/5832. 32. Mit welchen Maßnahmen sollen Flüchtlinge bei der Existenzgründung unterstützt werden? In Hamburg können Gründerinnen und Gründer mit Migrationshintergrund auf ein umfassendes Netzwerk, Beratungs- und Finanzierungsangebot bei den Kammern, Vereinen und sonstigen Förderinstitutionen zurückgreifen, das bundesweit anerkannt ist (siehe Drs. 20/13812). Ob darüber hinaus für die Zielgruppe der Flüchtlinge ergänzende Angebote erforderlich sind, wird derzeit auch mit dem Netzwerk und dem Projekt W.I.R geprüft (siehe Drs. 21/4252). Zivilgesellschaft, Ehrenamt: 33. Mit welchen Maßnahmen/Programmen und finanziellen Mitteln in jeweils welcher Höhe unterstützen Senat und Bezirke derzeit das ehrenamtliche Engagement im Bereich der Flüchtlingsbetreuung? Das freiwillige Engagement im Bereich der Flüchtlingshilfe wird überwiegend aus Mitteln des Forums Flüchtlingshilfe gefördert. Der Senat hat die Bürgerschaft hierüber in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 9. Juni 2016 unterrichtet. Im Übrigen siehe Anlage sowie Drs. 21/1354, Drs. 21/3705, Drs. 21/4079 und Drs. 21/5380. 34. Wie will der Senat den Dialog zwischen ehrenamtlich tätigen Bürgern und ehrenamtlichen Initiativen und Organisationen ausbauen und in welcher Form diesen das Fachwissen der Behörden zur Verfügung stellen? Schulen kooperieren grundsätzlich regelhaft mit Einrichtungen des Stadtteils. Die Auswahl und Koordination derartiger Angebote erfolgt innerhalb der regionalen Bildungskonferenzen . Der Senat hat die Bürgerschaft in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration am 9. Juni 2016 bereits über den Sachstand der Arbeit des Forums Flüchtlingshilfe in Kenntnis gesetzt, ebenso in den Drs. 21/3705, 21/4079 und 21/5380. Es ist beabsichtigt, nach einem Jahr Bilanz zu ziehen und der Bürgerschaft im 4. Quartal 2016 erneut über die Umsetzung des Bürgerschaftlichen Ersuchen (Drs. 21/1354) zu berichten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5853 11 Für den Dialog auf bezirklicher Ebene hat der Senat in jedem Bezirk die Stelle einer Koordinatorin/eines Koordinators für die ehrenamtlichen Helfer besetzt. Zudem stehen im Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) zwei weitere Personen als Ehrenamtskoordinatoren zur Verfügung. Darüber hinaus nutzen die Fachbehörden ihre fachlichen Netzwerke und Gremien auf bezirklicher Ebene, um den Wissenstransfer zu gewährleisten. 35. Welche Stelle soll zu wann eine zentrale „Vernetzungs- und Unterstützungsplattform “ entwickeln und verfügbar machen? Eine zentrale „Unterstützungs-und Vernetzungsplattform“ ist über das Forum Flüchtlingshilfe in der zuständigen Fachbehörde sukzessive aufgebaut und weiterentwickelt worden. Der Prozess ist nicht abgeschlossen. 36. Wie soll die Partizipation der Bürger rund um die Unterkünfte verbessert werden? Die für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zuständige Behörde, der ZKF, die Bezirksämter sowie f & w fördern und wohnen AöR als Betreiber der Unterkünfte informieren die Bürgerinnen und Bürger bereits heute vorab und regelmäßig auf Informationsveranstaltungen, Vernetzungstreffen, Stadtteilkonferenzen et cetera über Partizipationsmöglichkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem freiwilligen Engagement in der Flüchtlingshilfe ergeben, und stehen als Anlaufpunkte und Ansprechpartner zur Verfügung. Bereits vor Bezug von Unterkünften gründen sich mit Unterstützung der oben genannten Behörden und Betreiber ehrenamtliche Initiativen. Die Angebotsplanung für die Unterkünfte erfolgt gemeinsam, da die Angebote der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe sich auf alle Bereiche des täglichen Lebens innerhalb und außerhalb der Unterkünfte erstrecken und sich am Bedarf der geflüchteten Menschen und am Interesse und den Ressourcen der freiwillig engagierten Bürgerinnen und Bürger orientieren. Darüber hinaus organisieren die Betreiber und der ZKF bei Bedarf „Tage der Offenen Tür“ in Unterkünften. Es finden außerdem Runde Tische und Infoveranstaltungen in Abstimmung mit den Bezirksämtern statt, um die Öffentlichkeit über geplante Unterkünfte zu informieren. Bei Treffen mit Bürgerinnen und Bürgern wird nicht nur über die Unterkunft in der unmittelbaren Nähe diskutiert: ZKF-Mitarbeiter erläutern die Flüchtlingspolitik der Freien und Hansestadt Hamburg, erklären Zahlen und Prognosen und beantworten Fragen. Bei Beschwerden von Nachbarn von Unterkünften gehen die Unterkunftsbetreiber in der Regel auf die Betroffenen zu, laden zum Gespräch ein und lösen die Probleme gemeinsam. Der ZKF sucht proaktiv den Dialog, wenn sich eine neue Bürgerinitiative gründet und vereinbart mit dieser weitere Schritte der zukünftigen Kommunikation und gegebenenfalls der Partizipation. Parallel zu den oben genannten Aktivitäten hat die Freie und Hansestadt Hamburg in Kooperation mit der HafenCity Universität (HCU) das Projekt „FindingPlaces“ durchgeführt . Siehe Drs. 21/4450, 21/4712, 21/4927 und 21/5045. Die Ergebnisse wurden veröffentlicht unter https://www.findingplaces.hamburg/ergebnisse/index.html. 37. Wie sollen die Partizipationsmöglichkeiten der Flüchtlinge verbessert werden? Geflüchteten stehen bereits zahlreiche und vielfältige Partizipationsmöglichkeiten offen. So beteiligen sich Geflüchtete im Rahmen der ehrenamtlichen Helferstrukturen in und um die Unterkünfte, zum Beispiel im „Teemobil“ oder als Unterstützerinnen/ Unterstützer neu ankommender Geflüchteter. In einigen Unterkünften bilden Geflüchtete Bewohnerräte, in denen sie relevante Themen mit dem jeweils zuständigen Sozial - und Unterkunftsmanagement besprechen können. Im Bereich der Quartiersentwicklung in den Bezirken bereiten die Bezirke Möglichkeiten der Partizipation in Beiräten, Runden Tischen und anderen Diskussionsformaten vor und bewerben diese aktiv. Siehe hierzu Antwort zu 34. Drucksache 21/5853 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Geflüchtete können seit Ende 2015 am „Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ in und außerhalb von Unterkünften teilnehmen. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege haben in Hamburg rund 100 Stellen im Rahmen des Sonderprogramms eingerichtet, von denen 35 Stellen mit Geflüchteten besetzt sind (Stand: August 2016). Zur Erweiterung beziehungsweise Verbesserung der Partizipationsmöglichkeiten setzen die zuständigen Behörden insbesondere auf zielgruppenorientierte Ansätze der Förderung des Engagements von Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne der Engagementstrategie 2020 (Drs. 20/12430). Im Übrigen sind die Verbesserung und Sicherstellung der Partizipation der Geflüchteten nicht nur eine staatliche, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. 38. Mit welchen Maßnahmen und Mitteln in welcher Höhe sollen die Sportvereine bei der Integration der Flüchtlinge unterstützt werden? Bei der Integration von Flüchtlingen kommt dem Sport und insbesondere den Sportvereinen eine wichtige Funktion zu. Mit dem Sportfördervertrag stellt der Senat dem Hamburger Sportbund (HSB) finanzielle Mittel zur Verfügung, mit denen dieser seinen Mitgliedsvereinen auch vielfältige Möglichkeiten der Unterstützung bei der Integration von Geflüchteten anbietet. Für das Programm „Integration durch Sport“ stellt der Senat dem HSB im Rahmen des Sportfördervertrags für die Jahre 2015/2016 jeweils 100.000 Euro zur Verfügung (vergleiche http://www.hamburg.de/contentblob/4368180/08569ed7929533f67d04b6234c45b60a/ data/2014-06-19-bis-pm-dl-sportfoerdervertrag.pdf). Zusätzlich wurde das Projekt „Willkommen im Sport“ im Jahr 2016 mit 110.000 Euro aus Bundesmitteln, 30.000 Euro aus Haushaltsmitteln der Freien und Hansestadt Hamburg sowie mit 10.000 Euro aus Spendengeldern unterstützt. Die bestehenden Angebote für Beratung, Qualifizierung und Vernetzung ermöglichen den Vereinen ein strukturiertes Engagement in der Umsetzung von Sportangeboten für Flüchtlinge. Für die Laufzeit des Sportfördervertrags für die Jahre 2017/2018 hat die Bürgerschaft mit Beschluss vom 29. September 2016 den Senat ersucht, einmalig 800.000 Euro für Integrationsmaßnahmen und -projekte im Hamburger Sport beziehungsweise von Hamburger Sportvereinen und -verbänden zur Verfügung zu stellen (siehe Drs. 21/5073). Zur Verständigung über die Vergabemodalitäten hat der Senat im September 2016 die Gespräche mit dem HSB aufgenommen mit dem Ziel, sich auf ein Vergabeverfahren sowie ein funktionierendes Berichtswesen zu verständigen. Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Weitere Unterstützung können Sportvereine bei Stiftungen sowie den Bezirken beantragen , die dafür bezirkliche Sondermittel bereitgestellt und Fonds eingerichtet haben. So wurde zum Beispiel im Bezirk Hamburg-Nord ein Sportfonds in Höhe von 100.000 Euro eingerichtet, über den Sportvereine im Rahmen ihrer Flüchtlingsarbeit Unterstützung erhalten können. Darüber hinaus können Sportvereine in den Bezirken Mittel aus anderen Fonds beantragen, die grundsätzlich allen Antragstellerinnen und -stellern zur Verfügung stehen. Im Bezirk Bergedorf können Sportvereine Mittel aus dem Forum Flüchtlingshilfe und im Bezirk Harburg aus dem Projekt „Lokale Partnerschaften “ beantragen. Weiterhin können Sondermittel beantragt werden, die ausschließlich den Sportvereinen für ihre Arbeit vorbehalten sind, so zum Beispiel in Harburg aus dem Fonds für soziale Kinder- und Jugendarbeit in Sportvereinen. Auch bleibt den Sportvereinen der Zugang zu Gestaltungsmitteln aller Bezirksversammlungen offen. 39. Wie sollen Migrantenselbstorganisationen und der Integrationsbeirat in das Forum Flüchtlingshilfe eingebunden werden? Migrantenorganisationen wie auch die Mitglieder des Integrationsbeirats beteiligen sich im Rahmen der Dialogforen und auch bei der jährlich stattfindenden öffentlichen Veranstaltung am Forum Flüchtlingshilfe. Der Integrationsbeirat wird darüber hinaus anlassbezogen und regelhaft in Plenumssitzungen über die Arbeit des Forums Flüchtlingshilfe informiert und kann seinerseits Wünsche und Anregungen an dieses Forum formulieren. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5853 13 40. In welcher Form wird derzeit die Weiterentwicklung des Gewaltschutzkonzeptes verfolgt? Siehe Drs. 21/4174. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 41. Wie soll die Vermittlung von Patenschaften niedrigschwelliger gestaltet werden? Patenschaftsprojekte für Geflüchtete sind in der Regel bereits niedrigschwellig gestaltet . Allerdings erfordern rechtliche Vorgaben, zum Beispiel bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen, und fachliche Anforderungen und Kenntnisse, gerade bei komplexen Themen wie zum Beispiel bei der Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt und im Opferschutzbereich, die Notwendigkeit, Patinnen und Paten sorgfältig vorzubereiten, zu qualifizieren und zu begleiten. Hierzu existieren zahlreiche (oftmals kostenlose) Angebote verschiedener Fachbehörden, Träger, Institutionen und Verbände , die unter anderem auf der Internetseite der Freiwilligenakademie des Landesnetzwerkes AKTIVOLI und auf der Seite des Forums Flüchtlingshilfe beworben werden . Siehe hierzu http://www.hamburg.de/fortbildung-fluechtlingshilfe/ oder http:// www.aktivoli.de/fortbildung/freiwilligenakademie.html. Quartiersbeiräte: 42. Die Einigung sieht die Einrichtung von „Quartiersbeiräten oder ähnlichen Gremien“ als Vermittler zwischen Politik und Verwaltung auf der einen Seite und den Bürgern vor Ort auf der anderen Seite vor. a) Was ist mit „ähnlichen Gremien“ gemeint? Ähnliche Gremien können zum Beispiel sein: Stadtteilbeiräte, Stadtteilräte, Beiräte. Da alle diese Gremien stark auf Beteiligung setzen, ist auch die Namensgebung sehr unterschiedlich und abhängig von der jeweiligen Geschäftsordnung, auch wenn Ziel und Zweck in der Regel ähnlich sind. b) Von wem kommt wann die Initiative für die Einrichtung der Beiräte? Da den Bezirksämtern die Koordination der Maßnahmen aus den Bürgerverträgen zufällt, geht auch die Initiative für die Einrichtung von Beiräten von den Bezirksämtern aus. Der Zeitpunkt der Einrichtung ist abhängig von den jeweiligen Bürgerverträgen und anderen Gegebenheiten vor Ort (zum Beispiel Beteiligung der Lokalpolitik, Zeitschiene des Bauvorhabens). In Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE-Gebiete) können bestehende Quartiersbeiräte diese Funktion mit übernehmen. Doppelstrukturen sollen vermieden werden. c) Wer entscheidet über die Besetzung der Beiräte? Die Zusammensetzung wird gemeinsam zwischen dem Bezirksamt, Vertretern der Kommunalpolitik und lokalen Akteuren/Initiativen erarbeitet. Einzelne Bürgerverträge – zum Beispiel der Bürgervertrag Neugraben Fischbek – treffen spezielle Regelungen zur Vertretung bestimmter Gruppen oder Initiativen. d) Wie viele Mitglieder soll ein solcher Beirat haben und wer entscheidet über die Anzahl? Die Anzahl ist abhängig von der Entscheidung über die Zusammensetzung (siehe Antwort zu c) und dem gewählten Verfahren zur Stimmberechtigung (offene Verfahren , geschlossene Verfahren mit gewählten Vertretern). Da die Beiratssitzungen öffentlich sind, ist die Anzahl teilnehmender Personen meist sehr viel größer als die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder. e) Wie soll die anteilige Zusammensetzung der verschiedenen Vertreter der verschiedenen Seiten sein (Politik/Verwaltung gegenüber Bürgern) und wer entscheidet darüber? Die Verwaltung hat beratende Funktionen im Beirat. Insofern hat sie keinen Anteil an den stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern. Die Beteiligung von Kommunal- Drucksache 21/5853 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 politik und somit das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Bürgern und Politik wird in den Beiräten unterschiedlich geregelt (siehe auch Antwort zu 42. c)). f) Wer kommt als Mitglied im Beirat infrage? Vertreter von lokalen Flüchtlingsinitiativen Vertreter von Stadtteilinstitutionen wie zum Beispiel Kita, Schule, Religionsgemeinschaften , Sportverein, Gewerbebund/Interessengemeinschaften, Bürgerverein Vertreter der Bewohner der jeweiligen Unterkunft Vertreter der Initiativen des bürgerschaftlichen Engagements Vertreter von Kommunalpolitik g) Welche Kompetenzen und Aufgaben sollen die Beiräte haben? Die Beiräte sollen einerseits die Integration der Bewohner der Unterkunft fördern und hierfür die zuständigen Institutionen auf dem Hintergrund ihres speziellen lokalen Wissens beraten. Andererseits soll mithilfe der Beiräte eine möglichst große Transparenz über den Aufbau und den Betrieb der Unterkünfte und die Aktivitäten beziehungsweise Maßnahmen im Umfeld hergestellt werden. Der Beirat kann hierzu Empfehlungen an die Kommunalpolitik aussprechen, wirkt als Multiplikator im Stadtteil und schafft hierüber Transparenz und Beteiligungsmöglichkeit. h) Wann sollen sie sich wie oft treffen? Dies bestimmen die Beiräte in eigener Verantwortung. i) Erhalten die Quartiersbeiräte finanzielle Unterstützung für die Erfüllung ihrer Aufgaben? Wenn ja, wie viel und woher? Wenn nein, warum nicht? Beiräte erhalten für ihre Aufgabe keine direkte finanzielle Unterstützung. Die Koordination wird in der Regel durch das Bezirksamt oder beauftragte Externe übernommen. Es ist vorgesehen, den Beiräten kleinere Fonds zur Verfügung zu stellen, mit denen Aktivitäten und Maßnahmen vor Ort gefördert werden können (zum Beispiel Stadtteilfeste ). Da diese Verfügungsfonds aus Mitteln der bezirklichen Quartiersfonds finanziert werden , entscheidet über die Höhe das Bezirksamt in Abstimmung mit der jeweiligen Bezirksversammlung. In Fördergebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung steht ein entsprechender Verfügungsfonds aus Mitteln der Städtebauförderung zur Verfügung. 33 .: M it w el ch en M aß na hm en / P ro gr am m en u nd fi na nz ie lle n M itt el n in je w ei ls w el ch er H öh e un te rs tü tz en S en at u nd B ez irk e de rz ei t d as eh re na m tli ch e En ga ge m en t i m B er ei ch d er F lü ch tli ng sb et re uu ng ? B eh ör de / B ez irk sa m t Pr og ra m m / M aß na hm en B ez ei ch nu ng o .ä ., D rs . N r. Fi na nz ie lle M itt el (in E ur o) B eh ör de fü r A rb ei t, S oz ia - le s, F am ilie u nd In te gr at io n Fo ru m F lü ch tli ng sh ilf e (D rs . 2 1/ 13 54 ) 20 0. 00 0, 00 B eh ör de fü r S ch ul e un d Be ru fs bi ld un g V er te ilu ng d es M at er ia lo rd ne rs „G ra m m at is ch es G el än de r“ fü r d ie U nt er - ric ht sp ra xi s un d de r B ro sc hü re „U nt er ric ht se in he ite n fü r d ie B es ch ul un g de r K in de r u nd J ug en dl ic he n in d en Z EA fü r d en D aZ -U nt er ric ht “ 5 .0 00 ,0 0 B eh ör de fü r S ta dt en tw ic klu ng u nd W oh ne n, B eh ör de fü r U m w el t u nd E ne rg ie W öc he nt lic he r B et rie b ei ne s W el tc af és a m B eh ör de ns ta nd or t f ür d ie B ew oh ne rin ne n un d B ew oh ne r d er E rs ta uf na hm ee in ric ht un g D ra te ln st ra ße , be tre ut d ur ch d as b eh ör de ni nt er ne P ro je kt „N eu en fe ld er S tra ße h ilf t“ K ei ne . F in an zi el le F ör de ru ng b is M itt e 20 16 d ur ch H ap ag L lo yd b zw . ü be r S pe nd en u nd fr ei w ill ig es E ng ag em en t v on B es ch äf tig te n be id er B eh ör de n. D er G as tra um z um P er so na lre st au ra nt w ird k os te nfre i z ur V er fü gu ng g es te llt . D ur ch fü hr un g vo n D eu ts ch ku rs en fü r ü be rw ie ge nd a fg ha ni sc he F lü ch tli nge a m B eh ör de ns ta nd or t i n K oo pe ra tio n m it de r i m S om m er 2 01 6 ge gr ün - de te n In iti at iv e „N et zw er k Fl üc ht lin ge E lb in se ln “ K ei ne . D ie B es pr ec hu ng sr äu m e w er de n ko st en fre i zu r V er fü gu ng g es te llt . S pi el er is ch e S po rt- u nd S pi el an ge bo te fü r K in de r u nd J ug en dl ic he im K on fe re nz ze nt ru m d es B eh ör de ns ta nd or te s K ei ne . D er S po rtb er ei ch d es K on fe re nz ze nt ru m s w ird k os te nf re i z ur V er fü gu ng g es te llt . B eh ör de fü r W is se ns ch af t, Fo rs ch un g un d G le ic hs te llu ng P ro je kt st eu er un g de s pr ak tis ch en E in sa tz es v on M ed iz in -S tu di er en de n in E rs ta uf na hm en fü r F lü ch tli ng e (U K E ) 15 .7 82 ,0 0 In te rn at io na l S TA R Tp lu s – E rfo lg re ic he r E in st ie g in s S tu di um fü r i nt er na tion al e S tu di er en de u nd G ef lü ch te te (H AW ) – T ei lp ro je kt : K oo rd in ie ru ng e ine s B ud dy -P ro gr am m s 69 .0 00 ,0 0 K ul tu rb eh ör de W eb si te „W illk om m en sk ul tu r H am bu rg “ w w w .w illk om m en sk ul tu rha m bu rg .d e 5. 00 0, 00 (e in m al ig ) B eh ör de fü r I nn er es u nd S po rt Fö rd er m itt el im R ah m en d es T he m en ja hr es 2 01 6 „S po rtl ic he s E hr en am t un d fre iw ill ig es E ng ag em en t“ 50 .0 00 ,0 0 (2 01 6) Ü be rn ah m e de r M ie te n vo n K le id er ka m m er n m on at lic h rd . 5 1. 00 0, 00 B eh ör de fü r I nn er es u nd S po rt / H am bu rg er S po rtbu nd In te gr at io n du rc h S po rt üb er S po rtf ör de rv er tra g 10 0. 00 0, 00 (2 01 6) W illk om m en im S po rt 30 .0 00 ,0 0 (2 01 6) B ez irk sa m t H am bu rg - M itt e Fo ru m F lü ch tli ng sh ilf e (D rs . 2 1/ 13 54 ) 18 2. 61 6, 29 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5853 Anlage 15 B eh ör de / B ez irk sa m t Pr og ra m m / M aß na hm en B ez ei ch nu ng o .ä ., D rs . N r. Fi na nz ie lle M itt el (in E ur o) Q ua rti er sf on ds 30 9. 06 6, 00 da vo n zu r U nt er st üt zu ng d es e hr en am tli ch en E nga ge m en ts in d er F lü ch tli ng sh ilf e: 5 .5 00 ,0 0 S on de rm itt el d er B ez irk sv er sa m m lu ng zu r U nt er st üt zu ng d es e hr en am tli ch en E ng ag em en ts in d er F lü ch tli ng sh ilf e: b is z u 50 .0 00 ,0 0 B ez irk sa m t A lto na Fo ru m F lü ch tli ng sh ilf e (D rs . 2 1/ 13 54 ) 17 9. 86 4, 17 U nt er st üt zu ng v on S po rta ng eb ot en 7. 51 0, 00 Fa hr ra dw er ks ta dt S ch na ck en bu rg al le e (B V B es ch lu ss D rs . 2 0/ 17 09 ) 9. 00 0, 00 Fa hr ra dw er ks ta dt L ur up er H au pt st ra ße L uu r U p Q ua rti er sf on ds 2 01 5 M aß na hm e 20 15 b is 2 01 6 3. 50 0, 00 B ez irk sa m t E im sb üt te l Fo ru m F lü ch tli ng sh ilf e (D rs . 2 1/ 13 54 ) 88 .2 45 ,3 7 S on de rm itt el d er B ez irk sv er sa m m lu ng 9. 00 0, 00 B ez irk sa m t H am bu rg -N or d Fo ru m F lü ch tli ng sh ilf e (D rs . 2 1/ 13 54 ) 12 5. 60 1, 85 B ez irk sa m t W an ds be k Fo ru m F lü ch tli ng sh ilf e (D rs . 2 1/ 13 54 ) 21 0. 66 4, 76 B ez irk sa m t B er ge do rf Fo ru m F lü ch tli ng sh ilf e (D rs . 2 1/ 13 54 ) 10 1. 92 0, 32 M itt el fü r S oz ia lra um or ie nt ie rte A ng eb ot e (S H A ) 20 .0 00 ,0 0 B ez irk sa m t H ar bu rg Fo ru m F lü ch tli ng sh ilf e (D rs . 2 1/ 13 54 ) 11 1. 08 7, 25 Fo nd s fü r s oz ia le K in de r- u nd J ug en da rb ei t i n S po rtv er ei ne n 20 .0 00 ,0 0 Drucksache 21/5853 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 5853ga_text 5853ga_Antwort_Anlagejfzfk