BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/586 21. Wahlperiode 02.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 26.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Unterbringung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge in der Stargarder Straße Berichten zufolge plant der Senat, auf der Grünfläche Stargarder Straße, Flurstück 4074, eine Unterbringung für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge einzurichten. Die Fläche befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerk an der Bahnlinie, das auf einer ehemaligen Mülldeponie errichtet wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für den im Vortext genannten Standort? Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) beabsichtigt, auf dem Grundstück Stargarder Straße an der Bahnlinie (Flurstück 4074) drei Fertighäuser aufzustellen und dort unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Rahmen der Erstversorgung zu betreuen. Die grundsätzliche Nutzung der Liegenschaft für eine Flüchtlingsunterbringung wurde seitens des Landesbetriebes Erziehung und Beratung (LEB) mit dem Bezirksamt geklärt. Aktuell werden das Baugenehmigungsverfahren betrieben und die baulichen Maßnahmen geplant. 2. Seit wann wird dieser Standort für eine mögliche Unterbringung in die Planungen einbezogen? Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) hat für das Objekt Anfang März 2015 eine vertiefte Verwendungsprüfung aufgenommen. 3. Wer ist Eigentümer der Fläche? Für welche Nutzung war die Fläche laut Bebauungsplan vorgesehen? Eigentümerin der Fläche ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Die planungsrechtliche Grundlage ist der Baustufenplan Rahlstedt mit der Ausweisung als Außengebiet. 4. Inwiefern wurde hinsichtlich der Mülldeponie zuletzt eine Gefährdungsabschätzung vorgenommen und mit welchem Ergebnis? Plant der Senat eine aktuelle Untersuchung? Auf der Fläche der ehemaligen Deponie wurden im Jahr 2002 Untersuchungen des Oberbodens im Bereich des Kleingartens durchgeführt. Bei der Bewertung des Wirkungspfades „Boden-Mensch“ wurde damals eine Prüfwertüberschreitung für den Parameter „Blei“ festgestellt. Aktuell wird im Rahmen der Planung eine Bodenuntersuchung durchgeführt, um gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen für die Gründung der Hausanlage, die ohne Bodeneinstand und damit ohne wesentlichen Eingriff in den Boden geplant wird, abzuleiten . Drucksache 21/586 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie schätzt der Senat mögliche olfaktorische Belastungen beziehungsweise Belästigungen ein? Über Geruchsbelästigungen im Umfeld der ehemaligen Mülldeponie in der Stargarder Straße liegen keine Erkenntnisse vor. Die Deponie wird seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr betrieben und ist abgedeckt. Olfaktorische Belastungen beziehungsweise Belästigungen in der Nachbarschaft werden deshalb nicht erwartet. 6. Inwiefern müssten Sanierungs- oder Entsorgungsmaßnahmen für eine Nutzbarmachung des Flurstücks zur Unterbringung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge getroffen werden und mit welchen Kosten sind diese verbunden? Nach gegenwärtigem Planungsstand sind keine Sanierungs- oder Entsorgungsmaßnahmen durchzuführen. Im Übrigen siehe Antworten zu 4. und 5. 7. Wann und mit welchem Ergebnis wurde geprüft, ob von dem Umspannwerk Emissionen ausgehen? Falls bisher keine Untersuchung erfolgt ist: Ist eine Untersuchung vor Errichtung einer Einrichtung für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge geplant? Falls nein, warum nicht? Das Baufeld befindet sich auf dem Flurstück 4074 und somit nicht im Nahbereich des Umspannwerkes. Die im Rahmen der Bauplanung durchgeführten Messungen der magnetischen Flussdichte zeigen keine auffälligen Werte. 8. Kann der übliche Abstand zu Hochspannungsfreileitungen von 50 Metern auf dieser Fläche realisiert werden? Ja. 9. Inwieweit wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Grenzwerte gemäß „Verkehrslärmschutzverordnung“ nach Bundesimmissionsschutzgesetz eingehalten werden? Plant der Senat Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte gemäß „Verkehrslärmschutzverordnung“ nach Bundesimmissionsschutzgesetz, wie zum Beispiel Schallschutzwände? Wenn ja, mit welchen Kosten kalkuliert der Senat? Die vorgesehene Holzhausanlage ist für eine schalltechnisch exponierte Lage konzipiert . Die Anforderungen der Verkehrslärmschutzverordnung werden eingehalten. 10. Wann wurde/wird die Bezirksversammlung Wandsbek über die Planungen hinsichtlich der Errichtung einer Unterkunft für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Kenntnis gesetzt? Die Fachbehörde, vertreten durch den LEB, hat mit Schreiben vom 20. Mai 2015 eine Anhörung nach § 28 BezVG eingeleitet. 11. Wann werden diese Planungen im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt? Eine Informationsveranstaltung ist für den 17. Juni 2015 geplant. 12. Welches Verfahren ist darüber hinaus für die Information vor Beginn der Unterbringung vorgesehen? Es ist regelhaft vorgesehen, dass vor der Betriebsaufnahme eine weitere Information der Nachbarschaft erfolgt. 13. Welches Konzept gibt es für die Beteiligung engagierter Bürger, sobald der Standort eröffnet ist? 14. Ist der Senat bezüglich der unter 13. genannten Maßnahmen bereits im Kontakt mit gesellschaftlichen Gruppierungen (zum Beispiel Vereine, Verbände, Kirchen) vor Ort? Wenn ja, mit welchen? Wenn nein, warum nicht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/586 3 15. Gibt es bereits ein Verfahren für die Einbindung der vorgenannten gesellschaftlichen Gruppierungen beim Angebot von Freizeitaktivitäten für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge? Wenn ja, wie sieht dieses Verfahren aus? Die Betriebsorganisation für die Einrichtung ist noch nicht aufgebaut. Eine aktive Kontaktaufnahme und -gestaltung konnte daher noch nicht stattfinden. Im Übrigen siehe Drs. 21/349. 16. Wann plant der Senat den Baubeginn für den vorgenannten Standort? Der Beginn der vorbereitenden Arbeiten ist für die 28. Kalenderwoche geplant. 17. Ab wann plant der Senat die Unterbringung am vorgenannten Standort? Nach gegenwärtigem Planungsstand in der 42. Kalenderwoche, im Oktober 2015. 18. Handelt es sich um eine zeitlich befristete Einrichtung? Falls ja, für welchen Zeitraum ist die Nutzung der Fläche für eine Einrichtung für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge vorgesehen? Für zunächst fünf Jahre. 19. Welche pädagogischen und integrativen Maßnahmen sind am Standort geplant? Wo und wie werden diese stattfinden? Am Standort Stargarder Straße wird sogenannte Erstversorgung für unbegleitete Minderjährige erfolgen, im Übrigen siehe Drs. 21/349. 20. Wie viele Plätze wird es am vorgenannten Standort nach aktuellem Planungsstand geben? Am Standort sollen nach aktuellem Planungsstand 48 Plätze realisiert werden. 21. Wie viele Betreuer stehen vor Ort zur Verfügung? (Bitte aufschlüsseln nach Tätigkeitsgebiet.) Es sollen Fachkräfte gemäß dem für die Erstversorgung geltenden Personalschlüssel (1:3) zur Betreuung rund-um-die-Uhr eingesetzt werden. Zusätzlich sollen eine Nachtaufsicht (Sicherheitsdienst), drei Sprach- und Kulturmittler und eine hauswirtschaftliche Fachkraft eingesetzt werden. Die Einrichtung ist in einen Verbund mit einer weiteren Einrichtung eingebettet und unter einer gemeinsamen Leitung eingebunden. Vor Ort wird es aber auch eine Fachkraft mit Leitungsanteilen geben.