BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5863 21. Wahlperiode 13.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 07.09.16 und Antwort des Senats Betr.: „Furkan-Gemeinde“ in Hamburg In Hamburg ist die islamistische „Furkan-Gemeinde“ seit einigen Jahren aktiv. In Harburg und Wilhelmsburg wird in Privatwohnungen Unterricht für Mitglieder und potenzielle Mitglieder abgehalten. Ich frage den Senat: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat und den Sicherheitsbehörden über die „Furkan-Gemeinde“ in Hamburg vor? 2. Wie schätzen Senat und Sicherheitsbehörden diese Gemeinde ein? a. Welchem (politischen/religiösen) Spektrum ist die Gemeinde zuzuordnen ? b. Welche Ziele verfolgt die Gemeinde und wie wird versucht diese Ziele zu erreichen? c. Wer steht der Gemeinde vor? d. An welchen Orten treffen sich die Mitglieder? Bei der „Furkan-Gemeinde“ in Hamburg handelt es sich um den Furkan Bildungs- und Kulturverein e.V., der 2015 als Ableger der in Adana (Türkei) ansässigen Mutterorganisation des Gründers Alparslan Kuytul gegründet wurde. Kuytul besucht Hamburg wiederholt im Rahmen von Vortragsveranstaltungen, nach Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) zuletzt am 10. Mai 2016. An diesen Veranstaltungen nehmen bis zu 400 Personen teil. Den Sicherheitsbehörden sind zudem einzelne Flyer-Verteilungen über interne Veranstaltungen der Gruppierung bekannt. Die Furkan-Gemeinschaft wird durch das LfV als islamistisch ausgerichtete Organisation eingestuft. Ziel der Organisation ist die Errichtung eines weltweiten Kalifats, in dem die Regularien der Scharia gelten sollen. Eine solche Gesellschaftsform ist mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar. Die Furkan-Gemeinschaft will ihre ideologischen Ziele durch Missionierung (Dawa) erreichen. Detailliertere Angaben zum Erkenntnisstand des LfV Hamburg können aus Gründen des Staatswohls nur gegenüber dem nach § 24 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) für die parlamentarische Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes zuständigen Kontrollausschuss (PKA) gemacht werden. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass die beobachteten Bestrebungen Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Einblickstiefe des LfV Hamburg zulassen könnten und eine künftige Beobachtung unverhältnismäßig erschwert würde. 3. Welcher (internationalen) Organisation (oder Regierung) steht die Gemeinde nahe? Drucksache 21/5863 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hierzu liegen den zuständigen Behörden keine Erkenntnisse vor. 4. Welche Maßnahmen ergreifen Senat und Sicherheitsbehörden, um die Aktivitäten der Gemeinde einzudämmen? Das LfV Hamburg ergreift die im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben erforderlichen Maßnahmen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 2. d.