BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5875 21. Wahlperiode 16.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 08.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Welche Maßnahmen zur Umsetzung des Bürgervertrags Poppenbüttel hat der Senat bisher ergriffen? Seit Abschluss des Bürgervertrages Poppenbüttel sind nunmehr fast zwei Monate vergangen und es bietet sich daher an, einmal die Ausgangslage abzufragen und in Erfahrung zu bringen, inwieweit der Senat bereits erste Maßnahmen ergriffen hat, um die Umsetzung der Zusagen einzuleiten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie will der Senat gewährleisten, dass die öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) ausschließlich für Flüchtlinge infrage kommt? Was hat er bereits unternommen, um diese Zusage einzuhalten? 2. Der Anteil von Familien mit mindestens einem Kind soll bei 60 Prozent liegen. Wie will der Senat die Einhaltung dieser Ankündigung umsetzen? Der Betreiber des Standortes Poppenbütteler Berg, f & w fördern und wohnen AöR, steuert die Belegung der Unterkunft über seine Allgemeine Vermittlungsstelle (AVS) und erstattet der zuständigen Behörde vereinbarungsgemäß über seine monatlichen Belegungsstatistiken Bericht. Im Übrigen siehe Drs. 21/5231 und 21/3652. 3. Auf den Baufeldern 1 bis 3 sollen nur fünf (76 Wohnungen) der insgesamt elf Gebäude eine hohe Belegungsdichte von 4,5 Personen pro Wohneinheit aufweisen. Kann der Senat bestätigen, dass dem auch so ist? Wenn nein, warum nicht? 4. Die weiteren 106 Wohnungen auf den Baufeldern 1 bis 3 sollen im Standard des geförderten Wohnungsbaus erfolgen. Entspricht das dem, was zur Genehmigung vorliegt? 5. Die weiteren etwa 130 Wohnungen auf den Baufeldern 4 bis 6 sollen als örU-Wohnungen genehmigungsfähig sein, dem Standard des geförderten Wohnungsbaus entsprechen und zugleich ohne weitere Umbauten bei Vorweggenehmigungsreife auf der Grundlage des Bebauungsplanverfahrens für den regulären Wohnungsmarkt genutzt werden können. Entspricht der jetzige Stand der Planungen diesen Voraussetzungen? Wenn nein, welcher Aspekt kann warum nicht gewährleistet werden? 6. Wird die Gesamtzahl von 310 Wohnungen an diesem Standort nicht überschritten? Wenn doch, inwieweit und warum? Drucksache 21/5875 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Auf den Baufeldern 4 bis 6 sollen ein Gebäude für eine Kita, die Verwaltung und ein Begegnungshaus entstehen. Sehen die jetzigen Planungen dies auch so vor? Wenn nein, wo gibt es warum Abweichungen? Derzeit erfolgen die notwendigen Umplanungen. Die zuständigen Fachbehörden erörtern mit dem betroffenen Investor, wie die Bürgerverträge mit den Zielsetzungen aus Drs. 21/5231 umgesetzt werden können. Die Umplanungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/1838. 8. Bezirksverwaltung und Koalition im Bezirk sollen das Bebauungsplanverfahren zügig fortsetzen. Seit wann läuft das Verfahren und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um eine zügige Umsetzung zu realisieren? Wann ist mit einem Abschluss zu rechnen? Der Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 43 erfolgte am 30. Juni 2015. Das Bebauungsplanverfahren wird durch prioritäre Bearbeitung, gutachterliche Beiträge und fortwährenden Austausch der beteiligten Stellen befördert. Der Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist für 2017 vorgesehen. 9. Der Bau auf dem ersten Bauabschnitt hat bereits begonnen. Wann ist mit Bezugsfertigkeit zu rechnen? 10. Wann soll der Bau auf dem zweiten Bauabschnitt beginnen? Wann wird hier mit Bezugsfertigkeit gerechnet? Die Termine für den jeweiligen Baubeginn und die Bezugsfertigkeit der einzelnen Bauabschnitte hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab, die nicht immer vom Senat beeinflusst werden können. Aus diesem Grund sieht der Senat davon ab, konkrete Termine zu benennen. 11. Mindestens drei Monate vor Bezugsfertigkeit des ersten Bauabschnitts soll im Hinblick auf die Erstbelegung eine aktualisierte Betrachtung der tatsächlichen Bedarfssituation und „darauf basierend eine einmalige Festlegung der maximalen Obergrenze der örU für Flüchtlinge“ erfolgen. Diese soll je nach Szenario zwischen 500 und 650 Flüchtlingen liegen. Wer nimmt diese Betrachtung vor? Die Betrachtung nimmt der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge vor. 12. Die südlichste Gebäudereihe entlang des Kramer-Kray-Weges soll im Sinne des Drittelmixes für die Realisierung von frei finanzierten Miet- und Eigentumswohnungen vorgesehen werden. Um wie viele Wohnungen handelt es sich hier und wie wurde dies bei den Planungen berücksichtigt ? 13. Inwieweit wurden bei den Planungen geförderte Seniorenwohnungen berücksichtigt? 14. Welche Stelle prüft, ob der Standort für Wohnungen für Auszubildende und Studenten infrage kommt? Welche Kriterien werden hierfür herangezogen ? Zu wann ist mit einem Ergebnis der Prüfung zu rechnen? 15. Bei der Vermietung der für die reguläre Vermietung vorgesehenen Wohnungen soll eine Kooperation mit SAGA geprüft und angestrebt werden. Welche Stelle prüft dies? Wie lautet das Ergebnis beziehungsweise wann wird es vorliegen? Warum wird SAGA hier als bevorzugter Partner gesehen? Gab es bereits Gespräche mit der SAGA? Siehe Antwort zu 3. bis 7. 16. Ab spätestens 31. Dezember 2019 sollen nur noch maximal 300 Flüchtlinge in der örU an diesem Standort leben. Aber auch diese können bereits vor Ablauf der mit f & w fördern und wohnen AöR vereinbarten Belegungsbindung Flüchtlinge mit einer Laufzeit von 15 Jahren reguläre Mietverträge abschließen. Welche finanziellen und rechtlichen Folgen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5875 3 hat dies für den Mieter, die Freie und Hansestadt Hamburg und f & w als Vermieter? Zur Frage, inwieweit eine Umsteuerung zur Erreichung einer durchschnittliche Belegung mit 300 Flüchtlingen in den Einrichtungen erreicht werden kann, sind Aspekte wie die gerechte Verteilung über alle Stadtteile, Ausstiegsmöglichkeiten aus Mietverträgen und die Bedarfslage zu berücksichtigen. Im Übrigen sind die Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen. 17. Es sollen „bis zu“ 15 Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende vorgesehen werden. Gibt es hierfür bereits konkretere Planungen? Im Bürgervertrag ist am Standort Poppenbütteler Berg – Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) – eine Belegung ausschließlich mit Flüchtlingen vorgesehen . Maximal 15 Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende stehen erst dann zur Verfügung, wenn die vereinbarte Nutzungsdauer der Wohnungen als Flüchtlingsunterbringung abgelaufen ist. Da dies für einen Teil der Wohnungen voraussichtlich erst ab 1. Januar 2020 und für einen weiteren Teil erst in einem Zeitraum von 15 Jahren der Fall sein wird, gibt es hierzu noch keine konkreten Planungen. 18. Wie wollen Vertreter der Landespolitik und Behörden dafür Sorge tragen, dass f & w die getroffenen Vereinbarungen zur Bebauung, Nutzung und Belegung auch umsetzt? Welche Maßnahmen wurden hierfür bereits ergriffen? Siehe Antwort zu 1. und 2. 19. Das Anstaltserrichtungsgesetz von f & w soll entsprechend angepasst werden, um die Zusagen einhalten zu können. Welche Änderungen sind hierfür nötig? Wurden sie bereits veranlasst? Wenn ja, wann von welcher Stelle? Wenn nein, warum nicht und wann wird welche Stelle diese voraussichtlich veranlassen? Zu wann sollen die Änderungen spätestens vorliegen und zu wann müssen sie spätestens vorliegen, um eine Einhaltung der Zusagen abzusichern? Siehe Drs. 21/5707. 20. In den Gebäuden sollen die baulichen Voraussetzungen für Fahrstühle geschaffen werden und teilweise von Beginn an installiert werden. Bei wie vielen Gebäuden sollen nur die baulichen Voraussetzungen geschaffen , bei wie vielen sollen Fahrstühle sofort installiert werden? Es werden 21 Gebäude mit Aufzugsschächten ausgestattet, bei 18 sollen Aufzüge sofort installiert werden. 21. Entspricht der Gebäudestandard der Energieeinsparverordnung 2016? Wenn nein, bei welchen Gebäuden ist das warum nicht der Fall? Ja. 22. Ist die Errichtung von 100 Tiefgaragenstellplätzen und 150 oberirdischen Stellplätzen garantiert? Wie viele Besucherparkplätze und Fahrradstellplätze sind vorgesehen? Siehe Antwort zu 3. bis 7. 23. Im Bürgervertrag ist von „zusätzlichen bezirklichen Mittel“ zur sozialen Flankierung die Rede. Mittel in welcher Höhe fließen für diese Aufgabe generell und mit welchen „zusätzlichen“ Mitteln in welcher Höhe wird kalkuliert? Bei der Planung zusätzlicher Mittel sind die kulturellen Hintergründe der Zielgruppe zu berücksichtigen und die Angebote sind entsprechend konzeptionell auszurichten. Die Kalkulation ist daher noch nicht abgeschlossen. Drucksache 21/5875 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 24. Die zuständigen Behörden wollen mit dem Bezirk die Möglichkeiten für Aus- und Fortbildung sowie Qualifizierung stärken. Welche Stelle ist hier federführend und wie können Behörden und Bezirk überhaupt Einfluss nehmen? Gab es bereits konkrete Gespräche mit Unternehmen oder Bildungsträgern hierzu? Was ist hier geplant? Generell ist für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, zu denen auch die Förderung der Aus- und Fortbildung sowie der Qualifizierung zählen, das Regelsystem des Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit Hamburg Arbeitsagenturzuständig . Verschiedene Fachbehörden und Bezirksämter stimmen sich zum Vorgehen mit Jobcenter und der Arbeitsagentur im Rahmen des Vorhabens W.I.R – work and integration for refugees – sowie im Rahmen der Jugendberufsagentur (Geflüchtete im Alter von unter 25 Jahren) ab. Die vorhandenen Angebote stehen allen Geflüchteten in Hamburg zur Verfügung, auch den Geflüchteten, die im Stadtteil Poppenbüttel untergebracht sind. Dabei liegt auf dem Bereich der Ausbildung und Qualifizierung im Allgemeinen ein Schwerpunkt. Zu den Angeboten insgesamt siehe Drs. 21/5832. Im Übrigen siehe Drs. 21/5765. 25. Die Dachbegrünung, der Erhalt des Baumbestandes und der vorhandenen Knicks sowie die Pflanzung ausschließlich einheimischer Gehölze werden im Bürgervertrag hervorgehoben. a) Ist eine Dachbegrünung vorgehen? Siehe Antwort zu 3. bis 7. b) Wurden bisher Bäume für die Erschließung gefällt beziehungsweise sind Fällungen absehbar? Wenn ja, wie viele Bäume sind betroffen und wo wurden beziehungsweise sollen für jeden gefällten Baum 1,5 neue Bäume gepflanzt werden? Ja. Es wurden drei Bäume auf öffentlichem Grund entfernt. Nach jetzigem Planungsstand sind 15 Neupflanzungen im Plangebiet vorgesehen. c) Wurden bisher die vorhandenen Knicks für die Erschließung entfernt beziehungsweise müssen entfernt werden? Wenn ja, um wie viele Meter handelt es sich? Wo wurde oder soll wie viel Ersatz geschaffen werden? Für das Vorhaben müssen keine Knicks im Sinne des § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 14 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) beseitigt werden. Gleichwohl verlieren die an das Vorhaben angrenzenden Knicks durch die Bebauung ihren gesetzlichen Schutzstatus. Dies wird als Beeinträchtigung gewertet, für die ein Ausgleich zu leisten ist. Insgesamt sind 1.050 Laufende Meter (lfm) Knicks vom Verlust des Schutzstatus betroffen. Innerhalb des Plangebiets werden 270 Laufende Meter lfm Knick am östlichen Rand des Baugebietes auf dem Flurstück 6540, Gemarkung Poppenbüttel neu angelegt. Der verbleibende Ausgleich von 780 lfm Knick wird extern in der Schleswig- Holsteinischen Geest erbracht: Im Übrigen siehe Drs. 21/5546. 26. Im östlichen Raum des Standorts sollen ein Rückhaltebecken, eine Bewegungsfläche und eine Sportplatzanlage entstehen. Was davon wurde bereits von welcher Stelle wann in die Wege geleitet? Und wo genau befinden sie sich jeweils? Die für ein Regenwasserrückhaltebecken vorgesehene Fläche befindet sich in der östlich der Erschließungsstraße zwischen Poppenbüttler Weg und Kishorst entstehenden Dreiecksfläche. Die Anforderungen bezüglich der Aufstellung eines Entwässe- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5875 5 rungskonzepts sind im März 2016 vom Bezirksamt Wandsbek als Wasserbehörde benannt worden und sind vom Vorhabenträger zu erfüllen. Zwischen der geplanten Bebauung und der im Bebauungsplan Poppenbüttel 35/ Lemsahl-Mellingstedt 13 festgesetzten Ausgleichsfläche sind private Grünflächen vorgesehen, die unter anderem als Sport- und Bewegungsflächen gestaltet werden sollen. Die Freiflächenplanung hierzu ist noch nicht abgeschlossen. 27. Kann der Senat garantieren, dass die östliche Fläche zur Mellingbek landschaftspflegerische Ausgleichsfläche bleibt? Die Fläche soll aufgrund ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung als Ausgleichsfläche erhalten bleiben. Die im Bebauungsplan Poppenbüttel 35/Lemsahl-Mellingstedt 13 im Bereich der Mellingbek festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sollen nicht in das Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 43 einbezogen werden. 28. Welchen bezirklichen Gremien wurde bereits wann der Erschließungsvertrag zur Abstimmung mit welchem Ergebnis vorgelegt? Wann erhielten die örtlichen Initiativen in welcher Form und mit welchem Ergebnis Gelegenheit zur Stellungnahme? Wenn der Erschließungsvertrag noch nicht abgestimmt und vorgelegt wurde: Wann soll das erfolgen? Der Inhalt des Erschließungsvertrags und die Erschließungsplanung, wurden am 1. September 2016 dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr (WVA) der Bezirksversammlung Wandsbek im Beisein der Initiative vorgestellt. Am 7. September 2016 wird dieser dem Regionalausschuss Alstertal vorgelegt. Am 6. Oktober 2016 wird der WVA einschließlich der Initiative ein weiteres Mal eingebunden. Darüber hinaus sind weitere Gespräche mit den Initiatoren geplant. 29. Welche Stelle hat wann in welcher Form die Sicherstellung veranlasst, dass in dem Wohngebiet nur Kleingewerbe zugelassen werden darf? Wenn diese noch nicht erfolgt ist: Wann soll dies geschehen? In den derzeit infrage kommenden Baugebieten sind gewerbliche Nutzungen nach § 3 und § 4 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) nur eingeschränkt zulässig. Gewerbliche Nutzungen waren dort bisher nicht Gegenstand von Antragsverfahren. Im Übrigen ist das Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 43 noch nicht abgeschlossen. 30. Wer kann wie garantieren, dass kein weiterer Ausbau der restlichen Straßenführung des Ohlendiecks in südliche Richtung erfolgt? Bezirksamt und zuständige Behörde planen keinen weiteren Ausbau. 31. Im Kreuzungsbereich Ohlendieck/Poppenbütteler Berg soll eine Fußgängerampel installiert werden. Wann soll das geschehen? Nach jetzigem Planungsstand ist vorgesehen, dass die Errichtung der Fußgängersignalanlage Bestandteil einer Erhaltungsmaßnahme für die Straße Poppenbütteler Berg wird. Die Maßnahme soll in den nächsten Jahren vom Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer durchgeführt werden. Bis zur Fertigstellung dieser Maßnahme ist es nach jetzigem Planungsstand vorgesehen, eine provisorische Fußgängersignalanlage im Rahmen der Erschließungsarbeiten herzustellen. 32. Da für die Bebauung dieses Standortes Landschaftsschutzgebiet genutzt wird, soll ortsnah Ausgleich geschaffen werden. Welche konkreten Flächen sind hier vorgesehen und welche Größe haben diese? Siehe Drs. 21/5546. 33. Welche Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutz sollen mit dem infolge der Bebauung dieser Fläche fälligen „Natur-Cent“ finanziert werden ? Das Verfahren des „Natur-Cents“ ist noch nicht verankert. Insofern können keine Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zugeordnet werden. Drucksache 21/5875 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 34. Auch soll der Bezirk im Bereich der Landschaftsplanung und Grünpflege im Bezirk seine Personalkapazität erhöhen und hierfür zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“ Mittel beantragen. Ist dies jeweils erfolgt? Wenn ja, in welcher Höhe wurde die Personalkapazität erhöht und wie hoch sind die beantragten Mittel? Wenn nein, wann sollen beide Aspekte erfüllt werden? Siehe Drs. 21/5263 und Drs. 21/5859. Über die Verwendung der Mittel ist noch nicht entschieden worden. 35. Wer initiiert wann die Gründung einen Quartiersbeirat? Wie viele Mitglieder soll er haben? Wie soll er zusammengesetzt sein? Und wer wählt diesen und ist für diesen wählbar? Das Fachamt Sozialraummanagement des Bezirksamtes Wandsbek initiiert die Gründung eines Quartiersbeirats zeitnah zur Fertigstellung beziehungsweise zum Bezug der Unterkunft und bereitet derzeit die weiteren Schritte vor. Es ist vorgesehen, dass an dem Quartiersbeirat neben anderen Vertretern örtlicher Institutionen, Vereine und Verbände auch die Bürgerinitiativen beteiligt werden. Ebenso werden mögliche andere Flüchtlings-Unterstützerinitiativen ebenso wie Geflüchtete in geeigneter Weise einbezogen . Die Modalitäten der Wahl sind bislang nicht festgelegt. 36. Auch sollen neue Formen der Partizipation mit den Bewohnern dieses Standortes ausprobiert werden. Welche Formen sollen das sein und wer organisiert sie? Die Planungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Das Bezirksamt Wandsbek wird einen Runden Tisch organisieren, an dem auch Vertreter des ZKF teilnehmen werden. 37. Auch soll es spezielle Beteiligungsangebote für Kinder und Jugendliche geben. Was ist hierunter zu verstehen und wer übernimmt hier die Federführung? Bei der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen sind die kulturellen Hintergründe der Zielgruppe zu berücksichtigen, die Beteiligung ist entsprechend konzeptionell auszurichten . Grundsätzlich sind verschiedene Beteiligungsformen möglich, wie beispielsweise ein gemeinsamer Planungsworkshop verbunden mit freizeitpädagogischen Angeboten. Die Federführung wird in Abstimmung mit dem Bezirksamt Wandsbek von einer noch zu beauftragenden Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) übernommen . 38. f & w soll ein Quartiersmanagement einsetzen. Wie viele VZÄ sind hier vorgesehen und welche Aufgaben sollen hier erledigt werden? Mittel in welcher Höhe kann f & w hierfür aus dem Quartiersfonds erhalten? 39. f & w soll zusammen mit dem Bezirksamt ein Konzept für den Übergang von der örU in regulärem Wohnraum erarbeiten. Bis wann soll dieses Konzept erarbeitet werden, welche Punkte soll es beinhalten und wer darf es einsehen? Das Quartiersmanagement umfasst im Wesentlichen die Aufgabenbereiche Stadtteilkoordination (unter anderem Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit), Organisation der Mitwirkung (unter anderem Entwicklung und Organisation von Formaten zur Bewohneraktivierung beziehungsweise -beteiligung), Projektinitiierung (unter anderem Unterstützung bei der Entwicklung und Durchführung lokaler Projekte) und Mitwirkung bei der Erfolgskontrolle. Die Planungen zur weiteren Ausgestaltung sind noch nicht abgeschlossen . Das Quartiersmanagement wird nicht aus dem Quartiersfonds finanziert. Mittel des Quartiersfonds stehen unter anderem für sozialraumbezogene Projekte und Tätigkeiten bereit, die die Einbindung des neu erbauten Quartiers in den Stadtteil und die Kontakte zwischen Anwohnern und neu hinzu gezogenen Menschen sowie ehrenamtlich Tätigen fördern. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5875 7 Die erforderlichen Mittel für ein solches Quartiers- oder Stadtteilmanagement werden auf circa 88.000 Euro pro Jahr beziffert. Der Träger für dieses Management steht noch nicht fest. 40. Neue Grundschüler sollen wohnortnah beschult werden, ohne die Schulen zu überlasten und Flüchtlinge eingeschränkte Schulwahl erhalten. Schon jetzt ist die Versorgung vor Ort jedoch angespannt. Will die Schulbehörde an bestehenden Schulen neue Klassen einrichten? Wenn ja, ist hierfür überhaupt der notwendige Platz vorhanden? Wenn nein, was ist stattdessen geplant? Nach derzeitigem Planungsstand ist kein weiterer Ausbau der vorhandenen Schulkapazitäten notwendig, um den zu erwartenden Zuwachs versorgen zu können. Im Übrigen siehe Drs. 21/5783 und Drs. 21/5765. 41. Wie soll die ausreichende Versorgung mit Räumen, Lehrkräften und Sozialpädagogen sowie Erziehern sichergestellt werden? Der Personalbedarf wird anhand der Schülerzahlen ermittelt und das Personal bedarfsgerecht zugewiesen. Zu den Räumlichkeiten siehe Antwort zu 40. 42. Welche Formen von nachbarschaftlichen Angeboten an den Schulen sollen unterstützt werden? Schulen kooperieren grundsätzlich mit Einrichtungen des Stadtteils. Die Auswahl und Koordination derartiger Angebote erfolgt innerhalb der regionalen Bildungskonferenzen . 43. Auch sollen Schulen ausreichend mit Veranstaltungs- und Sportflächen versorgt werden. Welche konkreten Planungen hierfür gibt es bereits, um diese Zusage umzusetzen? Siehe Antwort zu 40. 44. Speziell wurde die Prüfung einer Erweiterung der Hallenkapazitäten des Heinrich-Heine-Gymnasiums zugesagt. Welche Stelle soll dies prüfen? Läuft die Prüfung bereits beziehungsweise wann soll sie beginnen? Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen, liegt es vielleicht schon vor und wenn ja, wie lautet es? Die Prüfung einer Erweiterung der Hallenkapazitäten am Heinrich-Heine-Gymnasium ist noch nicht abgeschlossen. 45. Wie viele Plätze soll die Kita des Standorts erhalten? Wie viele sollen bei bestehenden Kitas im Umfeld neu geschaffen werden? Ist dies überhaupt von den vorhandenen Kapazitäten her möglich? Gab es bereits Gespräche mit den Trägern der anliegenden Kitas hierzu? Wenn ja, wann mit welchen Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? In Gesprächen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration mit Vertretern des Bezirksamtes, dem zukünftigen Betreiber und den im Stadtteil verorteten Kindertageseinrichtungen zeichnete sich ab, dass die Kitas nur vereinzelt über freie Plätze verfügen, um Kinder aus den Flüchtlingsunterkünften aufzunehmen. Demzufolge sieht die Planung zwei neue Kitas vor. Es handelt sich um eine Kita mit circa 50 Plätzen im Baufeld 3 und eine Kita mit circa 80 Plätzen im Baufeld 6. 46. Der Bürgervertrag enthält auch die Zusage der Ansiedlung eines Eltern- Kind-Zentrums im Quartier, ohne das erwähnt wird, ob es beispielsweise der Kita oder der Begegnungsstätte angeschlossen werden oder an anderer Stelle entstehen soll. Was ist hier konkret bezüglich Standort und Kapazität geplant? Es ist geplant, ein Angebot für ein Eltern-Kind-Zentrum bei der größeren Kita zu berücksichtigen. Drucksache 21/5875 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 47. Vorhandene Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sollen gestärkt werden. Was haben die hierzu zugesagten Prüfungen ergeben auch bezüglich der Überlegung, den Einrichtungen die Nutzung von Räumlichkeiten an dem Standort zu ermöglichen? Auch soll es spezielle Angebote für weibliche Kinder und Jugendliche geben. Wie sollen diese ausgestaltet sein? Nach bisherigen Prüfungen sollen bestehende Projekte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im angrenzenden Stadtteil Hummelsbüttel, wie der Aktivspielplatz Tegelsbarg, das Projekt TAK Beo und das Haus der Jugend Tegelsbarg mit zusätzlichen Mitteln verstärkt und zum Teil erweitert werden. Eine Nutzungsmöglichkeit des zukünftigen Begegnungshauses sowie des Sportplatzes durch die genannten Projekte ist möglich und vorgesehen. Ein Angebot für Mädchen und junge Frauen wird sich nach den konkreten Bedarfen der zukünftigen Bewohnerinnen ausrichten. Auch hierbei ist eine Nutzung der oben angeführten Räumlichkeiten gegebenenfalls mit gesonderten Angebotszeiten möglich. 48. Die Polizei soll in der Anfangszeit sichtbare, verstärkte Präsenz gewährleisten , der Quartiersbeirat einen dauerhaften Ansprechpartner erhalten. Hierzu stellt sich die Frage, ob am PK35 überhaupt die notwendige Kapazität vorhanden ist. a) Über wie viel VZÄ in welchen Bereichen verfügt das PK35 derzeit? PK 35 VZÄ Leitung und Stab 8,5 Dienstgruppen 77,8 Prävention und Verkehr 22,0 Gesamt 108,3 b) Wie viele Stellen werden wann bis Ende 2017 in welchen Bereichen absehbar freiwerden? Im Polizeikommissariat 35 jeweils eine Stelle aus dem Sachgebiet Prävention und Verkehr sowie der Außenstelle Volksdorf. c) Sieht sich das PK35 in der Lage, personell eine verstärkte Präsenz an dem Standort in der ersten Zeit nach Belegung sicherzustellen? Ja. 49. Die Berufsfeuerwehr Sasel (F24) soll lageangepasste Verstärkung insbesondere hinsichtlich der aktuell eingeschränkten Abend- und Nachstunden erhalten. a) Wie sieht die personelle Situation (VZÄ) derzeit tagsüber und in den Abend- und Nachtstunden aus? An der Feuer- und Rettungswache Sasel (F24) sind derzeit 109 Angehörige der Feuerwehr tätig; dies entspricht 108,7 VZÄ. Diese besetzen die dortigen Funktionen wie folgt: Aufgabenbereich Tag Nacht (7 bis 19 Uhr) (19 bis 7 Uhr) Brandschutz 10 10 Rettungsdienst 9 5 Sonderfunktionen 2 2 Gesamt 21 17 b) Sind bereits Verstärkungen geplant? Wenn ja, zu wann in welcher Form? Nein. 50. Zusammen mit dem geplanten Zentrum für traumatisierte und gefolterte Menschen und der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg soll f & w Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5875 9 nach Belegung des Standorts den Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung ermitteln und Lösungen für die Versorgung prüfen. Anhand welcher Kriterien soll f & w diesen Bedarf ermitteln? Bisher ist noch keine Belegung erfolgt. Über die Kriterien der Prüfung ist noch keine Entscheidung gefallen. Abhängig vom Zeitpunkt und Ergebnis der Prüfung sind gegebenenfalls weitere Maßnahmen in Abstimmung zwischen der zuständigen Behörde und der für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg zu planen und zu terminieren. 51. Wann prüft wer erstmals, ob eine Anpassung der Busleistung notwendig ist? Das Leistungsangebot im Busverkehr ist an der Nachfrage ausgerichtet. Ob eine Leistungsanpassung erforderlich wird, wird in der Regel aufgrund der Auslastung der Fahrzeuge zunächst von den Verkehrsunternehmen festgestellt. Über Kapazitätsausweitungen entscheidet der Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen und dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV). 52. Im Bürgervertrag verpflichtet sich der Senat, den Aus- und Neubau von Sportflächen und -hallen voranzutreiben und die örtlichen Sportvereine zu stärken. Was hat der Senat bisher unternommen, um diesen Verpflichtungen nachzukommen? Was ist konkret bezüglich der Realisierung in Planung? Unabhängig vom Bürgervertrag investiert der Senat innerhalb des Rahmenplans Schulbau umfangreich in Neubau und Sanierung von Schulsporthallen (siehe Drs. 21/732). In Poppenbüttel gibt es ein Neubauvorhaben der Schulsporthalle des Gymnasiums Heinrich Heine, welches 2018 fertiggestellt sein soll. Zudem sind weitere Bestandshallen im Gebiet Poppenbüttel in vollem Umfang nutzbar. Konkret beabsichtigt das Bezirksamt Wandsbek, den Sportplatz Bültenkoppel in einen Kunststoffrasenplatz umzubauen. Damit sollen die Nutzungsmöglichkeiten sowie die Attraktivität der Sportanlage deutlich gesteigert werden. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.