BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5899 21. Wahlperiode 20.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 12.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Datenschutz beim Profiling von Jobcenter team.arbeit.hamburg Im Rahmen des „Profiling“ in den Jobcentern gibt es die sogenannte ABC- Analyse (Attitudes – Einstellungen, Balance (emotionales Gleichgewicht), Competence (Kompetenzen)), die bereits in rund 20 Kreisen eingesetzt wird. Via Online-Fragebogen beantworten die Teilnehmer/-innen 240 Fragen mit „trifft zu“ oder „trifft nicht zu“. In der Regel erstellt eine Software auf dieser Grundlage ein persönliches Profil, das Aussagen zum emotionalen Gleichgewicht , Stressfaktoren und soziale Kompetenzen macht. Rückmeldungen aus unterschiedlichsten Regionen ergaben, dass die Teilnehmer/-innen zum Teil die Fragen mündlich vor Ort bei Bildungsträgern beantworten müssen. Die Antworten werden anschließend vom Bildungsträger im EDV-System gespeichert und an die jeweiligen Jobcenter übermittelt. Laut Jobcentern ist die Teilnahme freiwillig. Die ABS-Analyse wurde vor 15 Jahren in den Niederlanden entwickelt. Die niederländische Unternehmensberatung, die diese Software für den Test bereitstellt, speichert diese Daten, mit den Namen der Befragten, zwei Jahre lang. Somit sind die Daten von Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten dort bekannt. Aus datenschutzrechtlicher Sicht, stellt sich die Frage, ob die Daten der Teilnehmer/-innen und deren Testergebnisse überhaupt zwei Jahre lang extern gespeichert werden dürfen. Problematisch ist auch die Frage der Freiwilligkeit, wenn die erhobenen Daten nicht für die Vermittlung benötigt werden. Dann nämlich dürfen die Daten auch nicht erhoben werden. Freiwillig kann niemand auf seine Rechte verzichten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) wie folgt: 1. Setzt Jobcenter team.arbeit.hamburg im Rahmen des Profilings die genannte ABC-Analyse ein? Wenn ja, a. ist die Teilnahme an der Analyse freiwillig? b. wird das Ergebnis der Analyse den Betroffenen auf Antrag zur Verfügung gestellt? c. wie wird der Datenschutz gemäß Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG) gewahrt beziehungsweise kontrolliert? d. wie lange werden die entsprechenden Daten gespeichert beziehungsweise wo werden die Daten gespeichert? Drucksache 21/5899 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 e. wer ist für die Auswertung der Daten zuständig? f. werden die entsprechenden Mitarbeiter/-innen im Umgang mit der Software geschult? g. wird die Software auch von den Maßnahmeträgern eingesetzt und wie wird dort der Datenschutz gewährleistet und kontrolliert? 2. Falls die ABC-Analyse im Rahmen des Profilings nicht angewendet wird: Welche Software wird alternativ eingesetzt? Bitte analog zu Frage 1. die Unterfragen a. – g. zusätzlich mit beantworten. 3. Führen die Mitarbeiter bei Jobcenter t.a.h. Beratungsgespräche nach der ABC-Analyse durch? Wenn ja, wie viel Zeit wird für das Beratungsgespräch pro Person eingeplant ? 4. Sind die Mitarbeiter bei Jobcenter t.a.h. für die Beratungsgespräche und Auswertung der ABC-Analyse entsprechend geschult wurden? Wenn ja, wie lange dauerte die Schulung und durch wen erfolgte sie? Jobcenter nutzt die ABC-Analyse im Rahmen des Profilings nicht. Auch mit Bildungsträgern ist die Nutzung der ABC-Analyse nicht vereinbart. Es ist der zuständigen Behörde und auch Jobcenter aus der Zusammenarbeit mit Bildungsträgern nicht bekannt, ob und gegebenenfalls welche Software alternativ zur ABC-Analyse angewendet wird. 5. Sieht der Senat einen Bedarf, die Daten der ABC-Analyse, um ein ganzheitliches Bild von Menschen zu haben, bei Jobcenter t.a.h. oder bei Maßnahmeträgern für die Arbeitsvermittlung und Beratung zu erheben? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Damit hat der Senat sich nicht befasst.