BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/590 21. Wahlperiode 02.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernd Baumann (AfD) vom 27.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Ermittlung Subventionsbarwerte Mit der Drs. 20/14366 informiert der Senat die Bürgerschaft über die Eckpunkte der Wohnraumförderprogramme 2015 und 2016. Auf den Seiten 3 und 4 werden die Programme der Wohnraumförderung und die zurechenbaren Subventionsbarwerte dargestellt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:  Welche Größen liegen der Barwertermittlung zugrunde?  Wie werden die eingehenden Größen ermittelt? Ergänzend bitten wir um die Berechnung der Subventionsbarwerte der Jahre 2015 und 2016 und ergänzende Erläuterungen, sodass die Ermittlung nachvollzogen werden kann. Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) – wie folgt: Grundsätzliche Methodik der Barwertbestimmung Die Programmbarwerte stellen eine Steuerungsgröße für die im Rahmen der Wohnraumförderung zu bewilligenden nominellen Mittel dar. Sie ergänzen damit die auf Stückzahlen basierenden Vorgaben für das Wohnungsbauprogramm durch eine weitere Steuerungsgröße. Die Programmbarwerte dienen dabei ausschließlich dem Zweck der Mittelsteuerung und stellen nicht die tatsächliche Belastung des Haushalts der Freien und Hansestadt Hamburg durch die Wohnraumförderung dar. Diese wird im Rahmen der laufenden Haushaltsaufstellungen durch die Zahlungen der Freien und Hansestadt Hamburg an die IFB ermittelt. In den Barwerten werden die unterschiedlichen zeitlichen Zahlungsverläufe und Zahlungshöhen der verschiedenen Förderarten berücksichtigt. Die Zahlungen werden mit einem Diskontierungssatz in Höhe von 6,5 Prozent auf das jeweilige Bewilligungsjahr abgezinst. Dieser Zinssatz von 6,5 Prozent stellt lediglich eine kalkulatorische Größe dar, welche durch unverändert konstante Anwendung über mehrere Jahre eine Vergleichbarkeit der Programmbarwerte im Zeitablauf ermöglicht. Die Förderarten lassen sich grundsätzlich unterteilen in Darlehen, laufende Zuschüsse mit Auszahlungen über mehrere Jahre sowie einmalige Zuschüsse. Bei den Darlehen fließen Zinssubventionen (als Differenz von 6,5 Prozent und Darlehenszins) in die Barwertberechnung ein, bei den Zuschüssen die entsprechenden Zuschusszahlungen. Drucksache 21/590 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Höhe und zeitliche Verteilung der Zahlungen basieren auf angenommenen Durchschnittswerten , die sich an den jeweiligen Förderrichtlinien für die jeweiligen Förderbereiche sowie Erfahrungswerten orientieren. So werden im ersten Schritt Annahmen zu den nominell anzusetzenden Bewilligungswerten der einzelnen Förderarten in Form von Durchschnittswerten für die einzelne Wohneinheit getroffen. Aus den nominellen Schätzwerten für die einzelnen Förderarten werden anschließend mittels Barwertfaktoren , die aus modellhaften Zahlungsverläufen der einzelnen Förderarten gemäß der Förderrichtlinien und der Erfahrungswerte abgeleitet werden, die Barwertvolumina ermittelt . Die Summe der Barwerte über alle geplanten Wohneinheiten für alle Förderarten in den einzelnen Förderbereichen ergibt schließlich den jährlichen, in der Drucksache als Subventionsbarwert angegebenen Plan-Barwert. Diese jährlichen Programm-Barwerte stellen die Obergrenze des barwertigen Bewilligungsvolumens für das jeweilige Planjahr dar. Konkrete Berechnung Exemplarisch wird im Folgenden die Ableitung des Förderbarwerts 2015 für das Modernisierungsprogramm B dargestellt (Mod B, umfassende Modernisierungen von Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen). Aufgrund der Komplexität der zugrunde liegenden Parameter – insbesondere bei Programmen, die zinsverbilligte Darlehen, einmalige und laufende Zuschüsse kombinieren wie der geförderte Mietwohnungsneubau – ist eine Darstellung der Barwertberechnungen für alle Segmente der Wohnraumförderprogramme 2015 und 2016 in der für eine Schriftliche Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Das Barwertvolumen des Programms Mod B (für 600 Wohnungen) enthält auch Planmittel für das Programm zur Modernisierung mit Aufzugsanlagen (Mod G), welche für rund 300 Wohneinheiten vorgesehen sind. Da es innerhalb der beiden Förderprogramme unterschiedliche Finanzierungsarten gibt, wird für jede Finanzierungsart ein Förderbarwert berechnet. Die Finanzierungsarten unterscheiden sich den Förderrichtlinien entsprechend nach Laufzeit und Zahlungsstromverhalten. Für Mod B lassen sich zwei grundlegende Finanzierungsarten bestimmen: a) linear, über den Förderzeitraum (neun Jahre) gleichverteilte Zuschüsse und b) degressiv-verlaufende Zuschüsse, über den Förderzeitraum sinkend. Das Förderprogramm Mod G wird in Form von c) einmaligen Zuschüssen, für die vereinfachend ein Barwertfaktor (BWF) von eins unterstellt wird, umgesetzt. Grundsätzlich errechnet sich der Barwertfaktor nach folgender Formel: mit i als Diskontierungszins (6,5 Prozent) mit n als der Anzahl Auszahlungsperioden mit t als dem Laufindex für die einzelne Auszahlungsperiode mit Zahlung als positivem oder negativem Cash-Flow (aus IFB-Sicht) Anschließend werden die Bewilligungsvolumina der Förderprogramme berechnet. Auf die einzelnen Wohneinheiten bezogen erhält man folgende Werte: ܤܹܨ ൌ ∑ ܼ݄݈ܽݑ݊݃ ݐ ∗ ሺ1 ൅ ݅ሻ ି௧௡௧ୀଵ ∑ ܼ݄݈ܽݑ݊݃ ݐ ௡௧ୀଵ Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/590 3 Modernisierungsprogramm B (degressiv) Anzahl WE nominal EUR pro WE nominal EUR Pro- gramm Barwertfaktor barwertig EUR Pro- gramm 300 15.515 4.654.500 0,76 3.537.420 Modernisierungsprogramm B (linear) Anzahl WE nominal EUR pro WE nominal EUR Pro- gramm Barwertfaktor barwertig EUR Pro- gramm 300 20.375 6.112.500 0,72 4.401.000 Barwertmittel Mod B 7,938 Mio. EUR Modernisierungsprogramm G (einmalig) Anzahl WE nominal EUR pro WE nominal EUR Pro- gramm Barwertfaktor barwertig EUR Pro- gramm 300 2.550 765.000 1,00 765.000 Barwertmittel Mod G 0,765 Mio. EUR Barwertmittel Mod B 7,938 Mio. EUR Barwertmittel Mod G 0,765 Mio. EUR ModBInsgesamt 8,703 Mio. EUR