BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5902 21. Wahlperiode 20.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten André Trepoll (CDU) vom 12.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Hält Rot-Grün Wort und welche Maßnahmen zur Umsetzung des Bürgervertrages für Neugraben-Fischbek hat der Senat bisher ergriffen? Der Bürgervertrag Neugraben-Fischbek war der erste, der beschlossen wurde . Bei allen anderen in der Drs. 21/5231 aufgeführten Bürgerverträgen kam es jeweils erst vier Wochen später, nämlich Mitte Juli, zur Einigung. Aufgrund dieses zeitlichen Vorlaufs hat der Senat inzwischen die Möglichkeit gehabt, die gemachten Zusagen für Neugraben-Fischbek verstärkt einer Umsetzung zuzuführen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur ), des Hamburger Verkehrsverbund (HVV), der Deutschen Bahn AG (DB) wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge leben derzeit im Stadtteil Neugraben-Fischbek? Bitte nach den einzelnen Standorten aufschlüsseln und angeben, wann jeweils die Inbetriebnahme der Einrichtungen erfolgte. Mit Stand 12.09.2016 lebten 967 geflüchtete Menschen im Stadtteil Neugraben- Fischbek. Erstaufnahmeeinrichtung Geutensweg: Belegung: 342 Inbetriebnahme: 17.08.2015 Öffentlich-rechtliche Unterbringung Am Aschenland: Belegung: 449 Inbetriebnahme: 01.12.2015 Öffentlich-rechtliche Unterbringung Cuxhavener Straße 564: Belegung: 176 Inbetriebnahme: 01.03.2016 2. Baufeld 3 des Bauabschnittes 4 des Baugebietes Vogelkamp (Bebauungsplan NF65) wurde bei den weiteren Planungen für Folgeunterkünfte ausgeschlossen und soll zur weiteren Vermarktung der IBA zugeführt werden. Ist dies bereits erfolgt? Wenn ja, wann? Wenn nein, zu wann soll die Zuführung erfolgen? Baufeld 3 des Bauabschnittes 4 des Baugebietes Vogelkamp wurde am 29. Juli 2016 an die IBA Hamburg GmbH zur weiteren Vermarktung zurückgeführt. 3. Wie ist der derzeitige Stand der Planungen und die Umsetzung für die Baufelder 1 und 2 für die Folgeunterkunft (örU) Am Aschenland II? Drucksache 21/5902 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a) Wer ist Träger/Betreiber beziehungsweise, sofern noch nicht bestimmt, wann und nach welchen Kriterien soll dieser ausgewählt werden? Für das Baufeld 1 wird der Betreiber derzeit durch ein Ausschreibungsverfahren ermittelt . Der Investor für eine auf Baufeld 2 zu errichtende Flüchtlingsunterkunft mit Perspektive Wohnen steht noch nicht fest. b) Wer ist Investor? Für das Baufeld 1 ist der Investor die Freie und Hansestadt Hamburg. Für Baufeld 2: siehe Antwort zu 3. a). c) Wie weit sind Planung und Bau der Pavillons für Baufeld 1? Die Bauausführung ist soweit fortgeschritten, dass eine Belegung zum 1. Dezember 2016 geplant ist. d) Wie viele Pavillons mit welcher Anzahl von Wohnungen sind auf Baufeld 1 aktuell vorgesehen? Für das Baufeld 1 wurde die Errichtung von 28 Pavillonhäusern für die Unterbringung von bis zu 700 Flüchtlingen in 100 Wohnungen genehmigt. Von den 28 Pavillons sind 25 für Wohnen mit jeweils vier Wohnungen vorgesehen. e) Wie viele Plätze sind für jede Wohnung vorgesehen? In Abhängigkeit von Familiengrößen und Belegungssituation sind Plätze für sechs oder sieben Personen vorgesehen. f) Wie viele Quadratmeter Wohnraum entfallen dann auf jeden Bewohner? Auf jeden Bewohner entfallen circa 11 m² Wohnfläche. g) Wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen? Siehe Antwort zu 3. c). h) Wie weit sind Planung und Bau der örU in Reihenhausbauweise auf Baufeld 2? i) Wie viele Reihenhäuser mit wie vielen Wohneinheiten sollen insgesamt auf Baufeld 2 entstehen? Die Planungen für eine auf Baufeld 2 zu errichtende Flüchtlingsunterkunft mit Perspektive Wohnen mit Angaben zur Anzahl der Reihenhäuser und Anzahl der Wohneinheiten sind noch nicht abgeschlossen. j) Was bedeutet in diesem Fall konkret der Hinweis, die Wohnungen sollen „nach dem Modell der Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ entstehen? Siehe Drs. 21/1838. k) Wie viele sollen davon für Flüchtlinge sein? l) Wie viele davon sollen für die reguläre Vermietung sein? m) Wie viele sollen in den freien Verkauf gehen? n) Wann ist mit einer Fertigstellung der Wohnungen auf Baufeld 2 zu rechnen? o) Wie will der Senat garantieren, dass in die Reihenhäuser vor allem Flüchtlingsfamilien mit Kindern ziehen? Sobald der Investor feststeht, wird die zuständige Fachbehörde mit ihm erörtern, wie der Bürgervertrag umgesetzt werden kann. Im Übrigen siehe Drs. 21/5231. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5902 3 4. Unter Einbeziehung des Bezirksamtes Harburg soll geprüft werden, ob als Ersatz für die Folgeunterkunft Cuxhavener Straße eine Bebauung mit Reihenhausvorhaben wie auf Baufeld 2 infrage kommt. a) Wurde das Bezirksamt Harburg bereits einbezogen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum noch nicht und zu wann soll dies erfolgen? Ja, zum einen durch Kenntnis des Bürgervertrages. Zum anderen wurde der Punkt in einem Gespräch am 15. September 2016, an dem unter anderem Vertreter des Zentralen Koordinierungsstabes Flüchtlinge (ZKF), der Internationalen Bauausstellung (IBA) sowie des Bezirksamtes Harburg teilnahmen, erörtert. b) Hat die Prüfung bereits begonnen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht, heißt es doch im Bürgervertrag, die Prüfung solle „unmittelbar“ erfolgen? c) Wann ist mit einem Ergebnis der Prüfung zu rechnen? Ja. Vorbehaltlich des entsprechenden Bedarfs ist ein Ersatz der bestehenden öffentlich -rechtlichen Folgeunterbringung Cuxhavener Straße zum Beispiel in Form von Reihenhäusern mit der Perspektive Wohnen im Zuge der Entwicklung des Gebietes Fischbeker Reethen grundsätzlich denkbar. Vorschläge für eine konkrete Verortung in dem zu entwickelnden Gebiet werden voraussichtlich erst nach Vorliegen des Ergebnisses des städtebaulichen Wettbewerbes möglich sein. Im Übrigen sind die Planungen der zuständigen Behörden hierzu noch nicht abgeschlossen. 5. Wurde der Quartiersbeirat über den aktuellen Stand informiert? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Welche aktuellen und geplanten Bauvorhaben im Raum Harburg/Süderelbe gibt es mit jeweils wie vielen Wohneinheiten ? Bei wie vielen handelt es sich dabei jeweils um Sozialwohnungen? Ein Quartiersbeirat wurde noch nicht eingerichtet. Am 13. Juli 2016 hat eine Sitzung des Stadtteilbeirats im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) – Fördergebiet Zentrum Neugraben stattgefunden. Der Bürgervertrag war kein Tagesordnungspunkt , es wurde auf die Veranstaltungsreihe „Entwicklungsperspektiven Neugraben-Fischbek 2025“ hingewiesen und der Stadtteilbeirat hierzu eingeladen. Mit einer Sonderausgabe der Quartiersnachrichten des RISE-Fördergebietes Zentrum Neugraben, die im gesamtem Stadtteilteil verteilt wurde, wurde sehr breit zu dieser Veranstaltungsreihe im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Erstellung einer Problem -Potenzial-Analyse im zu prüfendem neuen RISE-Fördergebiet Neugraben- Fischbek eingeladen. Bei dem ersten Termin dieser Veranstaltungsreihe, am 20. Juli 2016, wurde durch den Bezirksamtsleiter über den Bürgervertrag informiert. 6. Es ist die Einrichtung eines Fördergebietes der Integrierten Stadtteilentwicklung geplant. a) Welche Vorteile und Maßnahmen sind damit verbunden? Der Stadtteil Neugraben-Fischbek wird in den nächsten Jahren deutlich wachsen, drei große Neubaugebiete und mehrere Flüchtlingsunterkünfte liegen im Fördergebiet. Der Stadtteil wird sich hierdurch verändern. Um die Potenziale in dem Prozess aufzugreifen und die Bedarfe auch in dem bestehenden Altbestand effektiv und zielgerichtet für die Akteure im Gebiet nutzbar zu machen, wurde ein neues Fördergebiet im RISE angemeldet. Derzeit wird zur vertieften Untersuchung eine Problem-Potenzial- Untersuchung mit breiter Bürgerbeteiligung durchgeführt. Durch die Einrichtung eines Fördergebietes ist der Einsatz von Städtebaufördermitteln möglich. Mit Aufnahme des Gebietes in das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung sollen das Quartier städtebaulich aufgewertet, die Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewoh- Drucksache 21/5902 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 ner verbessert und die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Konkrete Maßnahmen können noch nicht benannt werden. b) Welche konkreten Förderbeträge sind damit verbunden? Die konkreten Förderbeträge werden im Gebietsentwicklungsprozess auf Grundlage des Integrierten Entwicklungskonzeptes ermittelt. c) Wann soll die Einrichtung erfolgen? Die Festlegung eines Fördergebietes im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse einer Problem- und Potenzialanalyse (PPA). Die PPA wird derzeit erstellt. Die Einrichtung eines Quartiersmanagements soll nach erfolgter EU-weiter Ausschreibung ebenfalls im Frühjahr 2017 erfolgen. d) Wie wird das bestehende und 2017 endende Fördergebiet Neugraben Zentrum eingebunden? Das neue und das alte Gebiet grenzen aneinander. Im Rahmen der PPA-Erstellung fließen die Ergebnisse und Erfahrungen aus dem Fördergebiet Zentrum Neugraben ein. Auf die geleistete Arbeit und Ergebnisse wird aufgebaut. 7. In dem Bürgervertrag ist davon die Rede, dass derzeit eine Problem- Potenzial-Analyse mit Bürgerbeteiligung erarbeitet und ausgeschrieben werde. a) Was genau ist Inhalt der Problem-Potenzial-Analyse? Die Problem- und Potenzialanalyse wird derzeit erarbeitet, Inhalte stehen noch nicht fest. b) Wie sieht die Bürgerbeteiligung konkret aus? Im Rahmen der Problem-Potenzial-Analyse (PPA) läuft die Veranstaltungsreihe „Entwicklungsperspektive Neugraben-Fischbek 2025“ zu den Themen „Wohnen und Städtebau “, „Gesellschaftliche Infrastruktur“ und „Nahversorgung, Verkehr, Sicherheit“, in denen über kommende Vorhaben informiert und beteiligt wird. Die Ergebnisse der Veranstaltungen werden im Oktober 2016 öffentlich vorgestellt. c) Wie ist der Stand der Ausschreibung? Das Ausschreibungsverfahren ist beendet. d) Wer soll bis wann die Analyse erstellen? Mit der Analyse beauftragt ist die steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH, der Entwurf der PPA wird Ende Oktober 2016 vorliegen. 8. Auch soll ein Quartiersbeirat eingerichtet werden. a) Von wem kommt wann die Initiative für die Einrichtung? Ziel ist, die Bevölkerung umfassend über die Entwicklungsvorhaben zu informieren und an der erforderlichen Anpassung der stadtteilbezogenen Infrastruktur zu beteiligen . Hierzu sollen die Akteure aufbauend auf der unter 7. dargestellten Veranstaltungsreihe , der PPA und dem Bürgervertrag thematisch weiterarbeiten und einen Quartiersbeirat einrichten. Hierzu wurde eine Ausschreibung durch die Verwaltung durchgeführt, die noch nicht abgeschlossen ist. b) Wer entscheidet über die Besetzung des Beirats? c) Wie viele Mitglieder soll der Beirat haben und wer entscheidet über die Anzahl? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5902 5 d) Wie soll die anteilige Zusammensetzung der verschiedenen Vertreter der verschiedenen Seiten sein (Politik/Verwaltung gegenüber Bürgern) und wer entscheidet darüber? e) Wer kommt als Mitglied im Beirat infrage? Die Zusammensetzung der Beiratsmitglieder wird Gegenstand einer Geschäftsordnung sein, welche mit der Bezirksversammlung Harburg abgestimmt wird. Die Vertreter der Bürgerinitiative und der Willkommensinitiative sind dabei bereits fest vorgesehen . f) Welche Kompetenzen und Aufgaben soll der Beirat haben? Die Kompetenzen und Aufgaben werden in der Geschäftsordnung des Beirats festgelegt . Üblicherweise dient der Beirat der institutionalisierten Mitwirkung möglichst aller betroffenen Gruppen im jeweiligen Fördergebiet. Die zu behandelnden Berichtspflichten und thematischen Punkte aus dem Bürgervertrag Neugraben-Fischbek werden berücksichtigt. g) Wie ist der Beirat mit dem Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung verbunden? Der einzurichtende Quartiersbeirat soll sowohl die Themen der Integrierten Stadtteilentwicklung bei Festlegung des Fördergebietes Neugraben-Fischbek als auch die Punkte aus dem Bürgervertrag Neugraben-Fischbek bearbeiten. Doppelstrukturen werden somit vermieden. h) Wann soll sie sich dieser wie oft treffen? Entfällt. i) Mit Mitteln in welcher Höhe woher kann der Quartiersbeirat für die Erfüllung seiner Aufgaben rechnen? Die Höhe des Verfügungsfonds für das Fördergebiet steht noch nicht fest. 9. Es sollen neue Schüler wohnortnah beschult werden. a) Was wurde bisher dazu unternommen? b) Welche Planungen existieren aktuell für Grundschulen? c) Welche Planungen existieren aktuell für weiterführende Schulen? Nach derzeitigem Planungsstand ist kein weiterer Ausbau der vorhandenen Schulkapazitäten notwendig, um den zu erwartenden Zuwachs versorgen zu können. Im Übrigen siehe Drs. 21/5783. 10. Um Überforderung an den Schulen zu verhindern, sollen die Möglichkeiten der eingeschränkten Schulwahl von Flüchtlingskindern genutzt werden . a) Besteht diese Einschränkung bereits beziehungsweise ab wann soll sie wie geregelt werden? b) Welche Schulen sind mit welcher Schülerzahl konkret davon betroffen ? c) Welche Stelle entscheidet im Falle welcher Ausgangslage über die Anwendung der Einschränkung? Mit der Drs. 21/4949 ist das Hamburgische Schulgesetz in der Bürgerschaftssitzung vom 7. September 2016 dahin gehend geändert worden, dass die Möglichkeiten für eine Verteilung von neuzugewanderten Schülerinnen und Schülern, die in öffentlichen Wohneinrichtungen leben, erweitert werden. Für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern kommen grundsätzlich alle Schulen über alle Jahrgangsstufen infrage, die jeweilige Anzahl ist unter anderem abhängig von den bereits aufgenommenen Schülerinnen und Schülern aus Integrations- und Vorbereitungsklassen (IVK). Insofern erfolgt die Entscheidung über ihre Verteilung im Rahmen der üblichen schulorganisa- Drucksache 21/5902 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 torischen Maßnahmen im Einzelfall durch die Schulen beziehungsweise die zuständige Behörde. 11. Es soll eine Durchmischung der Kita-Plätze realisiert werden. a) Fanden bereits Gespräche mit den Trägern der Kitas in der Region statt? Wenn ja, wann mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht und wann soll es erste Gespräche geben, um die zukünftige wohnortnahe Versorgung mit Kita-Plätzen bei gleichzeitiger Durchmischung zu realisieren? c) Welche heutigen und geplanten Standorte sind davon mit welcher Platzanzahl konkret betroffen? d) Gibt es bereits Abstimmungen für die Ende 2017 direkt an der Unterkunft eröffnende DRK-Kita mit 160 Plätzen? Im Stadtteil Neugraben-Fischbek befinden sich insgesamt 13 Kindertageseinrichtungen . Mit den Trägern der Kitas sind mehrmals Gespräche zur Kapazitätserweiterung und zur Durchmischung geführt worden. So fand bereits am 25. Januar 2016 ein Runder Tisch zur Kita-Versorgung für das Gebiet Neugraben Fischbek „Am Aschenland II“ statt. In den Gesprächen mit den Kita-Trägern hat sich gezeigt, dass eine große Bereitschaft und ein Engagement bestehen, für die Flüchtlingskinder eine verlässliche Angebotsstruktur zu schaffen und einen Beitrag zur Sicherstellung eines adäquaten Betreuungsangebotes für Kinder aus Flüchtlingsfamilien zu leisten. Die Kita-Träger stellen, abhängig vom Zeitpunkt des Bedarfs, von der Größe der Kita und der Belegungsstruktur , den Kindern aus Flüchtlingsfamilien frei werdende Plätze in bestehenden Kitas zur Verfügung und sorgen durch Ausschöpfung der Platz-Kapazitäten im Rahmen ihrer Betriebserlaubnis dafür, dass eine Durchmischung stattfindet. Drei dieser Kitas befassen sich mit konkreten Erweiterungsplanungen im Umfang von insgesamt rund 70 Plätzen. Darüber hinaus werden für 2017 drei neue Kita-Standorte mit insgesamt rund 330 sowie für 2018 zwei neue Kita-Standorte mit weiteren 110 Plätzen geplant. Die zusätzlichen Kapazitäten stehen allen Kindern aus dem Stadtteil zur Verfügung . Der DRK-Kreisverband Hamburg-Harburg e.V. als Träger der geplanten DRK-Kita Vogelkamp gewährleistet auf Grundlage seiner pädagogischen Konzeption, dass sich die Diversität der Familien in der Nachbarschaft auch in der Belegungsstruktur widerspiegelt . Damit wird eine Durchmischung realisiert werden. 12. Dem PK 47 soll eine dauerhafte zusätzliche Personalkapazität zugewiesen werden. a) Wie viele VZÄ waren dort mit Stand 31. Dezember 2015 und 30. Juni 2016 beschäftigt? PK 47 VZÄ 1. Dezember 2015 99 1. Juni 2016 97,8 b) Ab wann ist eine Erhöhung der Kapazität unter welcher Voraussetzung geplant? c) Wie wird oder soll die zugesagte sichtbare und verstärkte Präsenz in und um die örU Ascheland und Cuxhavener Straße gewährleistet werden? Am Geutensweg und der auf dem dortigen Gelände vorhandenen ÖrU wird bereits polizeiliche Präsenz geleistet. Die polizeiliche Erreichbarkeit und Präsenz vor Ort ist mit der Belegung der entsprechenden Unterkünfte anzupassen. Die für diesen Standort vorzusehenden Präsenzmaßnahmen werden zeitnah zu diesem Zeitpunkt festgelegt und, wie im Bürgervertrag vorgesehen, im Quartiersbeirat vorgestellt. Die erforderlichen Kapazitäten werden im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5902 7 Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzung sowie des Personalbestands der Polizei bereitgestellt. d) Wie haben sich die Präsenzzeiten des PK 47 seit 2014 entwickelt? Die Personalstunden der polizeilichen Präsenz und der uniformierten Präsenz werden im Bereich der Direktion Polizeikommissariate und Verkehr (DPV) an den Polizeikommissariaten (PK) entsprechend den nachfolgenden Definitionen erfasst. Die polizeilichen Präsenzstunden umfassen die Personalstunden der unten definierten uniformierten Präsenz sowie die Personalstunden der uniformierten Kräfte, die auftragsgebunden tätig sind oder als Funkstreifenwagenbesatzung Streifendienst verrichten . Für diese ist eine unmittelbare Ansprechbarkeit nicht gefordert. Personalstunden der polizeilichen Präsenz, die nicht zur uniformierten Präsenz zählen, sind ausschließlich solche eigener Kräfte der PK. Die uniformierte Präsenz umfasst Fuß-, Fahrrad- und Kradstreifen und erfordert eine unmittelbare Ansprechbarkeit durch die Bürgerinnen und Bürger und die Möglichkeit, sich dem Anliegen des Bürgers zu widmen. Bei den Personalstunden uniformierter Präsenz sind Personalstunden unterstellter Kräfte enthalten. Die unten stehende Tabelle weist ab dem Jahr 2015 die Summe der oben genannten Präsenzstunden aus. Bis zum Jahr 2015 wurde für die PK nur die uniformierte Präsenz erfasst. Nicht enthalten sind die polizeilichen Präsenzstunden, die durch Kräfte der Direktion Einsatz (Landesbereitschaftspolizei, Einsatzzüge und Reiterstaffel) und die Verkehrsdirektion geleistet werden, da diese Stunden nicht nach PK aufgeschlüsselt erfasst werden. PK 47 2014 2015 Januar bis August 2016 Polizeiliche Präsenzstunden gesamt Uniformierte Präsenzstunden : 13.371 38.586 25.100 Im Rahmen der Beantwortung dieser Drucksache wurde festgestellt, dass die Personalstunden Polizeiliche Präsenz in der Beantwortung der Drs. 21/5129 durch Doppelzählungen von einigen Monaten fehlerhaft berechnet wurden. Dort ergab sich ein Gesamtwert der Präsenzstunden für alle PK in 2015 von 1.319.808 Stunden. Dieser Fehler wurde behoben, sodass nunmehr die korrekten Zahlen der Präsenzstunden wie folgt angegeben werden: Polizeikommissariate Personalstunden Polizeiliche Präsenz 2015 PK 11 71.863 PK 14 49.162 PK 15 59.337 PK 16 40.191 PK 17 34.405 PK 21 41.680 PK 23 65.825 PK 24 28.947 PK 25 41.214 PK 26 36.208 PK 27 30.174 PK 31 59.375 PK 33 39.216 PK 34 43.018 PK 35 38.902 PK 36 39.490 PK 37 36.261 PK 38 64.879 Drucksache 21/5902 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Polizeikommissariate Personalstunden Polizeiliche Präsenz 2015 PK 41 41.030 PK 42 59.962 PK 43 67.496 PK 44 44.884 PK 46 66.021 PK 47 38.586 Die nunmehr richtige Summe der Präsenzstunden aller PK in 2015 ist 1.138.126 Stunden. e) Ab wann wird ein polizeilicher Vertreter dem Quartiersbeirat als dauerhafter Ansprechpartner genannt? Unmittelbar nach Einrichtung des Quartiersbeirats wird ein Ansprechpartner der Polizei benannt werden. 13. Um das Sicherheitsempfinden der Bürger gar nicht erst zu verunsichern, soll nicht erst das Auftreten problematischer Lagen abgewartet werden. Daher stellt sich die Frage nach der Ist-Situation: Wie viele das Sicherheitsempfinden der Anwohner beeinträchtigende Vorfälle (Einsätze der Feuerwehr beziehungsweise Polizei) gab es seit Inbetriebnahme der Einrichtungen? Was war jeweils der Grund der Einsätze? Bitte nach Monaten und Standorten aufschlüsseln. Für die Beantwortung wurden die öffentlich-rechtlichen Unterkünfte Geutensweg 30 und Am Aschenland 13 – 13 i betrachtet. Bis einschließlich 11. September 2016 kam zu nachfolgenden Einsätzen der Polizei in den benannten Unterkünften: Für den Zeitraum bis einschließlich 31. August 2016 siehe Drs. 21/1812, 21/2108, 21/2472, 21/2704, 21/3082, 21/3496, 21/3879, 21/4303, 21/4683, 21/5128, 21/5456 und 21/5792. Erstaufnahmeeinrichtung Geutensweg 30 (in Betrieb seit 18. September 2015): Lfd. Nummer Monat Anlassart 1 September 2016 Anzeigenaufnahme 2 September 2016 Unterstützung für einen Rettungswagen Wohnunterkunft Am Aschenland 13 -13 i (in Betrieb seit 22. Dezember 2015): Lfd. Nummer Monat Anlassart 1 Januar 2016 Überprüfung 2 Mai 2016 Unterstützung für das Landeskriminalamt 3 Juni 2016 Amtshilfe für die Ausländerbehörde 4 Juni 2016 Körperverletzung 5 Juni 2016 Person randaliert 6 Juli 2016 Körperverletzung 7 Juli 2016 Hubschrauberlandung 8 Juli 2016 Wohnungsüberprüfung 9 Juli 2016 Anzeigenaufnahme 10 August 2016 Ruhestörung 11 September 2016 Ruhestörung 12 September 2016 Selbsttötungsversuch Die Feuerwehr kann aufgrund einer Systemumstellung derzeit keine Auswertung der Einsätze der letzten Jahre vornehmen. Eine händische Nachschau von mehreren Zehntausend Einsätzen ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Bei Feuerwehreinsätzen handelt es sich regelmäßig um Hilfeleistungen für die Bevölkerung, bei denen eine negative Beeinflussung des Sicherheitsempfindens eher nicht zu erwarten sein dürfte. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5902 9 14. Um eine wohnortnahe haus- und kinderärztliche sowie gynäkologische Versorgung zu sichern, soll geprüft werden, ob es lokale Versorgungsengpässe gibt. a) Wie viele Einwohner kommen im Sozialraum Süderelbe (Stadtteile Neugraben-Fischbek, Hausbruch, Neuenfelde, Cranz, Francop, Moorburg und Altenwerder) derzeit auf einen Hausarzt, Kinderarzt und Frauenarzt und von wann stammt die letzte Erhebung? Im Sozialraum Süderelbe kommen 2.345 Einwohnerinnen/Einwohner auf eine Hausärztin /einen Hausarzt, 2.444 Kinder auf eine Kinderärztin/einen Kinderarzt und 6.539 Frauen auf eine Frauenärztin/einen Frauenarzt (Stand 01.07.2016). b) Wie viele Einwohner kommen im Sozialraum Süderelbe auf einen Psychotherapeuten? Wie ist der Vergleichswert für ganz Hamburg? Das psychotherapeutische Versorgungsangebot wird nach den Richtlinien für die Bedarfsplanung für Hamburg insgesamt von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) vorgehalten; eine kleinräumigere Bedarfsplanung nach Stadtteilen sieht die Richtlinie nicht vor. Gemessen an der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses liegt der Versorgungsgrad 2016 bei 161 Prozent. Im bundesweiten Vergleich steht Hamburg bei der Dichte der Psychotherapeuten auf einem der oberen Plätze. Allerdings können sich die KVH und Hamburger Krankenkassen darauf verständigen, festgestellten lokalen Versorgungsengpässen durch Maßnahmen zur flexiblen Gestaltung der ambulanten Versorgung in Hamburg zu begegnen, wenn eine Unterversorgung festgestellt wird. Für die fachärztliche Versorgung , die auch die psychotherapeutische Versorgung beinhaltet, wird ein Gesamtradius von 12 km bei der Berechnung berücksichtigt. Insofern ist eine ortsteilbezogene Betrachtung planerisch nicht ausschlaggebend. Im Übrigen ist die psychotherapeutische Versorgung nicht Gegenstand des Bürgervertrags Neugraben-Fischbek. c) Wann wird von wem die zugesagte Prüfung durchgeführt und wann ist mit der Vorlage des Ergebnisses der Prüfung zu rechnen? Zuständig ist die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH). Die Versorgungssituation wird seitens der KVH immer dann geprüft, wenn a) ein Arzt die Verlegung seiner Praxis beim Zulassungsausschuss beantragt hat, b) wenn ein Arzt nach Verzicht auf die Zulassung an einem anderen Ort als angestellter Arzt weiterarbeiten möchte oder c) wenn ein Antrag auf Sonderbedarfszulassung gestellt wurde. Im Übrigen siehe Antwort zu 14. d). d) Haben die zuständigen Behörden bereits Handlungen eingeleitet, die benannten Maßnahmen zu unterstützen? Falls nein, wann will die Behörde aktiv werden? Das Bezirksamt führt derzeit Informationsveranstaltungen zur „Entwicklungsperspektive Neugraben-Fischbek 2025“ durch. In diesem Kontext soll noch im Jahr 2016 eine Veranstaltung für niedergelassene Ärztinnen beziehungsweise Ärzte im Süderelberaum organisiert werden. 15. Welche Mittel in welcher Höhe aus der in Drs. 21/3692 zugesagten 1 Million Euro für 2016 für die Offene Kinder- und Jugendarbeit erhielt der Bezirk Harburg? Wie viel davon erhielt wiederum der Raum Süderelbe? Wie viele dieser Gelder wurde bisher abgerufen und welche Projekte/ Träger erhielten jeweils Mittel in welcher Höhe? Siehe Drs. 21/5437. 16. Auch heißt es im Bürgervertrag, der Süderelberaum erhalte zunächst für mindestens zehn Jahre „mindestens ein bis zwei Straßensozialarbeiter sowie sonstige Ressourcen“. a) Wie viele Straßensozialarbeiter und VZÄ erhält der Süderelberaum ab wann? b) Was genau sollen die Aufgaben der Mitarbeiter sein? Drucksache 21/5902 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 c) Welche „sonstigen Ressourcen“ sind konkret geplant? Die Prüfungen und die Meinungsbildung zur Umsetzung dieser Maßgabe des Bürgervertrages sind noch nicht abgeschlossen. In Süderelbe gibt es bereits vier Stellen der Straßensozialarbeit, davon zwei in Neuwiedenthal und zwei in Neugraben (Sandbek). Die Straßensozialarbeiter in Sandbek stehen bereits in engem Kontakt mit den Flüchtlingsunterkünften im Gebiet Aschenland und realisieren dort gemeinsame Projekte. 17. Um weibliche Kinder und Jugendliche gezielter anzusprechen, wurde zugesagt, besondere Maßnahmen auszuarbeiten. a) Welche Stelle soll diese Maßnahmen ausarbeiten? b) Zu wann soll die Ausarbeitung beginnen? c) Wann ist mit einer Vorlage und Umsetzung der Maßnahmen zu rechnen? d) Wer soll diese Maßnahmen dann wo mit welchen Mitteln in welcher Höhe umsetzen? Derzeit laufen die Abstimmungen, welche Bedarfe von Unterkünften und sozialen Netzwerken im Umfeld der Unterkünfte gesehen werden. Im Anschluss plant das Bezirksamt Harburg die daraus folgenden Maßnahmen, zu denen auch Angebote für weibliche Kinder und Jugendliche gehören können. 18. Auch wurde eine Prüfung avisiert, dass bei Neubauplanungen im Süderelberaum die Ansiedlung von Studentenwohnheimen und Wohnheimen für Auszubildende geprüft werden soll. a) Für welche Neubauplanungen in der Region kommt eine solche Prüfung überhaupt infrage? Siehe Drs. 21/5231. b) Wer soll zu wann die Prüfung durchführen? Die Prüfung erfolgt im Rahmen der Projektentwicklung durch den Investor. Zur Prüfung anregen wird das Bezirksamt Harburg im Rahmen der ersten Projekt-Vorstellung im Bezirk, sofern der Standort geeignet ist. Die BASFI hat sich im Rahmen des Hamburger Fachkräftenetzwerks verpflichtet, die Schaffung und Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für Auszubildende insbesondere aus anderen (Bundes-)Ländern zu unterstützen (siehe Drs. 21/576). Zur Beantwortung des Bürgerschaftlichen Ersuchens Drs. 21/4441 „Wohnraum für Auszubildende – Ausbau eines Hamburger Erfolgsmodells“ zum Ende des 1. Quartals 2017 wird derzeit eine Befragung Hamburger Ausbildungsanfängerinnen und -Anfänger zur Wohnsituation und Wohnwünschen vorbereitet. Die Ergebnisse werden im Fachkräftenetzwerk vorgestellt und die Planungen für weitere Wohnangebote angepasst. Das beinhaltet auch mögliche Standorte im Bezirk Harburg. c) „Insbesondere ein Engagement des Studierendenwerks würde begrüßt“, so die Formulierung im Bürgervertrag. Wurde das Studierendenwerk bereits darüber in Kenntnis gesetzt? Gab es bereits konkrete Gespräche hierzu? Wenn ja, wann mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Ja, das Studierendenwerk Hamburg wurde in Kenntnis gesetzt. Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. 19. Als konkretes Projekt wird die Schaffung einer Außenstelle des W.I.R- Projektes genannt. a) Wann soll die Außenstelle den Betrieb aufnehmen? b) Wie viele Mitarbeiter/VZÄ sollen dort eingesetzt werden? c) Ist bereits der Standort bekannt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5902 11 d) Was wurde bisher von welcher Stelle unternommen, um die Schaffung der Außenstelle in die Wege zu leiten? e) Wie soll diese Außenstelle mit den Folgeunterkünften in Neugraben- Fischbek verzahnt werden. Die Planungen zu den Dependancen haben begonnen und sind noch nicht abgeschlossen . Im Übrigen siehe Drs. 21/5832. 20. Den Bürgern von Neugraben-Fischbek wird eine Anpassung des öffentlichen Nahverkehrs infolge des Bevölkerungswachstums zugesagt. a) Wann soll der Tunnelzugang an der Westseite des Bahnhofes Neugraben nach bisherigen Planungen regulär fertiggestellt werden? b) Wurde eine mögliche vorzeitige Fertigstellung geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und zu wann soll die Prüfung erfolgen? Seitens der zuständigen Behörde gibt es Überlegungen für einen Tunneldurchbruch auf der Westseite des Bahnhofs. Konkrete Planungen liegen derzeit nicht vor. c) Ist die S-Bahn-Haltestelle Neugraben vollständig barrierefrei ausgebaut und wenn nein, wann soll die vollständige Barrierefreiheit hergestellt werden? Die Station Neugraben ist durch zwei Aufzüge im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg am Westende der Bahnsteige barrierefrei. d) Welche Kapazitäten hält die S-Bahn derzeit für die Anwohner vor? Siehe Drs. 21/5791. e) Wurde eine Anpassung an die neuen Gegebenheiten (Bevölkerungswachstum von 10.000 Einwohnern) bereits geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, zu wann soll eine Prüfung erfolgen und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Das Fahrplanangebot der S-Bahn richtet sich nach dem Fahrgastaufkommen. Da derzeit noch keine Informationen über signifikante Nachfrageveränderungen vorliegen , sind die derzeit angebotenen Platzkapazitäten ausreichend bemessen. Der HVV und die S-Bahn überprüfen laufend die Angemessenheit des Verkehrsangebotes und werden bei einer Veränderung der Nachfrage in Abstimmung mit dem Aufgabenträger das Fahrplanangebot anpassen. f) Konkret war zudem von der Prüfung einer rechtzeitigen Bestellung zusätzlichen Rollmaterials der BR490 die Rede? Wann sollte die Bestellung nach den bisherigen Planungen erfolgen? Wurde ein Vorziehen der Bestellung bereits geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und wann ist damit zu rechnen? Die Bestellung wurde bereits ausgelöst. Im Übrigen siehe Drs. 20/7548. g) Wurde eine Anpassung der Busleistung bereits geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und wann ist mit einer Prüfung zu rechnen? Das Fahrplanangebot der Buslinien richtet sich nach dem Fahrgastaufkommen. Da zurzeit noch keine Informationen über signifikante Nachfrageveränderungen vorliegen, sind die derzeit angebotenen Platzkapazitäten ausreichend bemessen. Der HVV und die Busverkehrsunternehmen überprüfen laufend die Angemessenheit des Verkehrs- Drucksache 21/5902 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 angebotes und werden bei einer Veränderung der Nachfrage in Abstimmung mit dem Aufgabenträger das Fahrplanangebot anpassen. h) Auch soll die Aufnahme des Bahnhofs Neugraben in den Fahrplan des Metronoms geprüft werden. Ist diese Prüfung bereits erfolgt und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und wann ist die Prüfung vorgesehen? Für die Ausschreibung des Verkehrsvertrag Netz Unterelbe (Strecke RE 5 Hamburg- Cuxhaven), Beginn der Laufzeit Dezember 2018, ist ein zusätzlicher Halt am Bahnhof Neugraben geprüft worden. Im Ergebnis ist jedoch ein Systemhalt nicht vorgesehen, da die Auslastung der eingesetzten Zuggarnituren nicht auf den Hamburger Binnenverkehr (Hauptbahnhof-Neugraben) ausgelegt ist und hier ausreichende Fahrtalternativen durch die Linien S3 und S31 zur Verfügung stehen. Im Falle außerplanmäßiger Ereignisse (zum Beispiel Streckensperrungen) steht der dortige Regionalbahnsteig jedoch weiter zur Verfügung. 21. Um die Sportvereine bei ihrer Integrationsarbeit zu unterstützen, wurden verschiedene Zusagen im Bürgervertrag getätigt. a) Gab es bereits Gespräche über die vorzeitige Fertigstellung des Sportplatzes in Sandbek-West/Fischbeker Reethen? Wenn ja, wann mit wem mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und wann ist mit der Aufnahme der Gespräche mit wem genau zu rechnen? Derzeit befindet sich das Entwicklungsgebiet Fischbeker Reethen, in dessen Bereich die neue Sportanlage geplant ist, in der öffentlichen Abstimmung. Am 21.09.16 findet ein Abschlusskolloquium statt, nach dessen Ausgang die Lage der Sportanlage feststehen wird. Erst danach kann mit den Planungen zur Umsetzung der Anlage begonnen werden. b) Gab es bereits Gespräche über die Erweiterung beziehungsweise die Ertüchtigung des Sportplatzes am Kiesbarg? Wenn ja, wann mit wem mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und wann ist mit der Aufnahme der Gespräche mit wem genau zu rechnen? Die Erweiterung der Sportanlage Kiesbarg umfasst nach enger Abstimmung zwischen der Verwaltung mit dem FC Süderelbe und der Schule den Umbau des auf der Anlage befindlichen Kleinkunststofffeldes in einen Kunststoffrasenfeld. Mit dieser Maßnahme werden die Kapazitäten für den Trainingsbetrieb deutlich erweitert und das Feld für den Spielbetrieb jüngerer Jugendmannschaften nutzbar gemacht. Mit den Umbauarbeiten soll planmäßig in der 38. KW begonnen werden. c) Gab es bereits Gespräche über die Herstellung zusätzlicher Hallenkapazitäten ? Wenn ja, wann mit wem mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und wann ist mit der Aufnahme der Gespräche mit wem genau zu rechnen? Unabhängig vom Bürgervertrag investiert der Senat innerhalb des Rahmenplans Schulbau umfangreich in Neubau und Sanierung von Schulsporthallen (siehe Drs. 21/732). In Fischbek-Falkenberg gibt es ein Neubauvorhaben einer Schulsporthalle in der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg (Fischbeker Moor 5). Weitere Bestandshallen im Gebiet Fischbek-Falkenberg sind vollumfänglich nutzbar. Die Bezirksverwaltung befindet sich derzeit zudem in einem Antragsverfahren zur Bezuschussung einer umfangreichen Sanierung der Uwe-Seeler-Halle im Bereich des Planverfahrens Neugraben-Fischbek durch Bundesmittel. Unter Einbindung von Landes - und bezirklichen Mitteln soll mit den dafür notwendigen Arbeiten Anfang 2017 begonnen werden. Nach Abschluss der Arbeiten in 2017/2018 wird die Halle dem TV Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5902 13 Fischbek per Sportrahmenvertrag übergeben, sodass dem Verein und dem Quartier danach eine Halle zur Verfügung steht, in der auf den Bedarf maßgeschneiderte Angebote bereitgestellt werden können, ohne dass dies mit Dritten (zum Beispiel Schule) vorab geklärt werden müsste. 22. Was tut der Senat, damit Bezirk und die Behörden abgestimmt an der Umsetzung der im Bürgervertrag zugesagten Maßnahmen arbeiten? Wie will der Senat zudem kontrollieren, ob der Bezirk die in seinem Verantwortungsbereich liegenden Maßnahmen auch umsetzt? Die Umsetzung des Bürgervertrags wird im bewährten Dialog vom Bezirk, den Fachbehörden sowie dem Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten selbständig sichergestellt. Führung und Beaufsichtigung obliegen dem Senat. Im Übrigen siehe Drs. 21/5733. 23. Welche konkreten Maßnahmen aus dem Bürgervertrag, die den Bezirk Harburg betreffen, sind der Bezirksversammlung Harburg zu welchem Zeitpunkt mit welchem Ergebnis vorgelegt worden und welche sollen voraussichtlich wann vorgelegt werden? Am 19. Juli 2016 wurde der Hauptausschuss anhand einer Berichtsvorlage über die Einleitung einer EU-weiten Ausschreibung für ein Quartiersmanagement im Rahmen des Bürgervertrages Neugraben-Fischbek und die Gebietsentwicklung im Zuge der Anmeldung des neuen Fördergebietes „Neugraben-Fischbek“ im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung unterrichtet. Der Ausschuss nahm Kenntnis. Weitere Ergebnisse werden der Bezirksversammlung Harburg regelhaft vorgelegt. Die übergreifende Koordinierung der Aufgaben von Behörden und Ämtern erfolgt im Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge. Dabei finden im Rahmen der Prognosen und darauf ausgerichteter weiterer Planungen auch die Aspekte des Bürgervertrages Berücksichtigung. Die Ziele und damit verbundene Maßnahmen zur Umsetzung werden mit den Bezirken und Behörden gemeinsam entwickelt und abgestimmt.