BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5903 21. Wahlperiode 20.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 12.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Was plant der Senat zur Nachnutzung des Geländes der JVA Hahnöfersand ? Trotz massiver Kritik von Bediensteten, Wissenschaftlern und der Opposition hält der Senat an seinen Plänen zur Schließung der JVA Hahnöfersand fest. Die JVA Hahnöfersand liegt auf niedersächsischem Hoheitsgebiet in der Gemarkung Borstel der Gemeinde Jork. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist lediglich zivilrechtlich Eigentümer des Geländes. Es stellt sich die Frage, was im Falle der Schließung mit dem Gelände geschehen soll und kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann hat die Freie und Hansestadt Hamburg zu welchen Konditionen das Eigentum an dem Gelände der JVA Hahnöfersand erworben? Das Eigentum an dem Gelände der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hahnöfersand wurde 1902 durch den Hamburger Senat für die Freie und Hansestadt Hamburg von der preußischen Domänenverwaltung für 250.000 Reichsmark erworben. 2. Beabsichtigen die zuständigen Behörden, das Gelände der JVA Hahnöfersand zu veräußern, falls eine Schließung erfolgen sollte? Die zuständige Behörde hat sich hiermit noch nicht befasst. 3. Besteht seitens des Landes Niedersachsen, des Landkreises Stade oder der Gemeinde Jork ein Vorkaufsrecht für den Fall der Veräußerung durch die Freie und Hansestadt Hamburg? Ja. 4. Welche Informationen liegen der zuständigen Behörde über eine geplante Nachnutzung vor? Der zuständigen Behörde liegen keine Informationen über eine geplante Nachnutzung vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 5. Haben sich bereits Interessenten für das Gelände bei den zuständigen Behörden gemeldet? Falls ja, wann, bei wem und mit welchem konkreten Ansinnen? Nach der öffentlichen Meldung, dass die JVA Hahnöfersand möglicherweise geschlossen werde, gingen Anfragen bei der Justizbehörde ein, in wessen Besitz das Gelände sei und ob es zum Verkauf stünde. Drucksache 21/5903 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Aufgrund welchen Planrechtes wurde die JVA gebaut und betrieben? Im Jahr 1911 wurde die Insel an die Hamburger Gefängnisverwaltung übergeben und 1913 die ersten Gefangenen nach Hahnöfersand gebracht. Es galt preußisches Baupolizeirecht . 7. Wann trat das Planrecht in Kraft, wann wurde es mit welchem Inhalt geändert und welche konkreten Ausweisungen beinhaltet es heute? Das Baupolizeirecht wurde mit Inkrafttreten des Bundesbaugesetzbuches vom 23. Juni 1960 abgelöst. Am 1. Juli 1987 trat das Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft. Planungsrechtliche Grundlage für bauliche Maßnahmen ist § 35 i.V.m. § 37 BauGB. Der Flächennutzungsplan ist 2001 in Kraft getreten und weist das Areal der JVA Hahnöfersand als „Sondergebiet Justizvollzugsanstalt“ aus. 8. Wir hoch ist der Verkehrswert der JVA zum Stichtag 31.12.2015 oder zum zuletzt ermittelten Zeitpunkt? 9. Wie hoch ist der Bodenwert und wie hoch ist der Gebäudesachwert zum 31.12.2015 oder zum zuletzt ermittelten Zeitpunkt? (Sollte der Sachwert nach Gebäuden getrennt ermittelt worden sein, wird gebeten, den Wert differenziert nach den jeweiligen Gebäuden vorzunehmen.) 10. Nach welcher Bewertungsmethode wurde die Bewertung durch wen vorgenommen ? 11. Wieso wurde der gewählten Bewertungsmethode der Vorrang vor den anderen gesetzlichen Bewertungsmethoden eingeräumt? Der Verkehrswert wurde bislang nicht ermittelt. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner künftigen Verhandlungsposition in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, konkrete Buch- oder Verkehrswerte einzelner Grundstücke zu veröffentlichen.