BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5915 21. Wahlperiode 20.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 12.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Guter Ganztag – Mogelpackung? Im Rahmen der Einigung der Initiative „Guter Ganztag“ sicherte der Senat eine Verbesserung des Ganztagsangebots zu. Im Newsletter Behörde für Schule und Berufsentwicklung vom 09. September 2016 teilt die Behörde mit, dass der quantitative Ausbau nun auf einem sehr hohen Qualitätsniveau abgeschlossen ist. Wie nun jedoch aus einer Rundmail des Elternnetzwerkes „Wir wollen lernen“ hervorgeht, werden an Schulen für die Verbesserung der Betreuungssituation Studenten und Eltern angeworben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Alle staatlichen allgemeinbildenden Schulen bieten Ganztagsangebote an. Daher ist der quantitative Ausbau abgeschlossen. Die qualitative Verbesserung des Ganztags wird weiter ausgebaut. An den Ganztagsschulen in Hamburg werden Schülerinnen und Schüler grundsätzlich von pädagogischen Fachkräften betreut und gebildet. Ergänzend wurden und werden Honorarkräfte eingesetzt. An GBS-Grundschulen sind die Kooperationspartner (Träger der Jugendhilfe) für die Organisation und Gestaltung des Nachmittags (ab 13 Uhr) zuständig. Neben den nach Landesrahmenvertrag vereinbarten Entgelten und Sachmitteln erhalten die Träger ein pädagogisches Budget, welches auch für den Einsatz von Honorarkräften genutzt werden kann. Es ist insbesondere zu verwenden für: o die Verbesserung der Personalausstattung (Erzieher-Kind-Relation), o die Einbeziehung von Angeboten aus dem Sozialraum, um ein vielfältiges Betreuungsangebot zu sichern, o die Personalkosten für Schularbeitenhilfe und Interessengruppenleitung, o mittelbare Pädagogik (Vor- und Nachbereitungszeiten, Elterngespräche et cetera). Die GTS Schulen (Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien als Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept) erhalten für die Organisation und Gestaltung des Ganztagsbetriebs eine Ressource, die sich aufteilt in 40 Prozent Lehrer-, 40 Prozent Erzieher - beziehungsweise Sozialpädagogenstunden und 20 Prozent Honorarmittel. Die Gymnasien als Ganztagsschulen besonderer Prägung bieten bei entsprechender Nachfrage über den Unterricht nach Stundentafel und ein tägliches Mittagessen hinaus eine tägliche Betreuung bis 16 Uhr im Rahmen besonderer Angebote wie Neigungskurse und Hausaufgabenhilfe an. Dafür erhalten sie zusätzliche Honorarmittel. Die Schulleitungen haben damit die Möglichkeit mit Honorarkräften direkt freiberufliche Dienstverträge (Honorarverträge) zu schließen. Hierfür stehen ihnen – entsprechend der jeweiligen Art der auszuübenden Tätigkeit – verschiedene Arten von Hono- Drucksache 21/5915 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 rarverträgen zur Verfügung, in denen eine Honorarvergütung von derzeit 18,09 Euro (seit 01.03.2016) je 45 Minuten vorgesehen ist. Dabei wird nicht nach Gruppen unterschieden . In begründeten Ausnahmefällen können die Schulleitungen von dieser vorgeschlagenen Honorarvergütung sowohl nach oben als auch nach unten abweichen. Dabei sind die Vorgaben des Hamburgischen Mindestlohngesetzes, das eine Mindestvergütung von derzeit 8,67 Euro je 60 Minuten vorsieht, zu beachten. Als Honorarkräfte können auch Schülerinnen und Schüler, Studenten und Eltern eingesetzt werden. Sie tragen zur Vielfalt des Angebots bei. Dies vorausgeschickt, antwortet der Senat wie folgt: 1. Wie hoch ist die Quote an Schülern, Studenten und Eltern, die im Rahmen des Ganztagsangebotes als Betreuer eingesetzt werden für das Schuljahr 2016/2017? Bitte pro Schule aufschlüsseln. Zu den grundsätzlichen Möglichkeiten der Schulen, im Ganztag durch die zur Verfügung gestellten Honorarmittel für ausgewählte Angebote in der Betreuung auch ältere Schülerinnen und Schüler, Studierende oder Eltern einzusetzen, siehe Vorbemerkung. Im Übrigen werden die erfragten Angaben von der zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. 2. Wie hoch ist das Schüler-Betreuer-Verhältnis für das Ganztagsangebot für das Schuljahr 2016/2017? Bitte pro Schule aufschlüsseln. Die gewünschten Angaben des gerade begonnenen Schuljahres 2016/2017 liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Eine entsprechende Abfrage an den GBS-und GTS- Grundschulen aus dem Juni 2015 ergab, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler pro Betreuer/-in bei den Angeboten an GBS-Standorten bei einem Median/Durchschnittswert von 12 lag. Die Gruppengröße an den GTS-Grundschulen lag mit einem Median von 14 Schülerinnen und Schülern pro Betreuer/-in geringfügig höher. Im Übrigen siehe Sachbericht Standortbesuche der GBS- und GTS-Grundschulen im Jahr 2015 unter www.hamburg.de/ganztagsschule. 3. Wie werden jeweils Schüler, Studenten, Eltern und Fachkräfte für die Betreuung im Ganztag vergütet? Gibt es einheitliche Standards für die Vergütung dieser vier Gruppen? Siehe Vorbemerkung. 4. Welche Mindeststandards stellt der Senat an eine gute Betreuung im Ganztag? Siehe Drs. 20/3642, 19/555 und 18/525. 5. Welche Auswirkung haben die steigenden Zahlen1 auf die Einigung mit der Volksinitiative „Guter Ganztag“ hinsichtlich a) der Raumsituation an den Schulen? b) des Betreuungsschlüssels? c) der Kantinensituation? d) der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern? e) der Finanzierung? Siehe Drs. 21/5681. 6. Wie viele Kinder und Jugendliche nehmen aktuell an Ganztagsangeboten teil? Bitte in absoluten Zahlen für jede Schulform angeben und nach Jahrgangsstufen aufschlüsseln. 1 Pressemitteilung des Senats vom 30. August 2016/bsb30: Schulsenator Rabe: Schüler starten gut gerüstet ins neue Schuljahr. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5915 3 Klassenstufe Grund-schulen Stadtteilschulen Gymnasien Sonderschulen VSK 5.233 311 - 17 1 10.533 620 - 105 2 10.551 640 - 101 3 10.276 631 - 130 4 9.579 645 - 145 5 146 4.527 1.900 176 6 165 4.921 1.113 188 7 - 5.163 589 217 8 - 5.063 517 240 9 - 4.965 379 161 10 - 4.142 336 213 Basisklassen/IVK 606 1.458 39 - Kleinklassen - - - 62 Vorbereitungsklassen 1. Bildungsabschluss - - - 22 Quellen: Für in GBS betreute Kinder: Datenabzug aus GBS/GTS-IT vom 19.07.2016 und für in GTS betreute Kinder: Berechnung auf Basis der zugewiesenen Personalressourcen zum 01.08.2016