BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/592 21. Wahlperiode 02.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 27.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Fanfest zur Europameisterschaft 2016 Während der Weltmeisterschaft 2014 bestand die Möglichkeit des Public Viewings auf dem Heiligengeistfeldes im Areal der KIA Fan Arena. Laut Angaben der „uba gmbH Uwe Bergmann Agentur“ (uba gmbh) waren während der WM über 300.000 Menschen auf dem Heiligengeistfeld. Die uba gmbH teilte auf telefonische Nachfrage am 20. Mai 2015 mit, dass sie derzeit keine Aussage über die Ausrichtung der Fanfeste zur EM 2016 machen könne. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Auf welche Höhe beliefen sich die von der Freien und Hansestadt Hamburg getragenen Kosten für die Fanfeste anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2012 und der Fußball-Weltmeisterschaft 2014? 2. Auf welche Höhe beliefen sich bei diesen beiden Fanfesten jeweils die Einnahmen für die Stadt und woraus setzt sich der Gesamtbetrag zusammen? Es entstanden weder Kosten noch Einnahmen für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH). 3. Welche Verantwortlichkeiten beziehungsweise Zuständigkeiten und Einnahmequellen für beide Fanfeste wurden zwischen der Stadt und dem/den privaten Ausrichter/-innen vereinbart? Es existierte lediglich ein Nutzungsvertrag für die Überlassung des Heiligengeistfeldes, in dem keine Punkte im Sinne der Fragestellung geregelt waren. Darüber hinausgehende Vereinbarungen gab es nicht. 4. Wurde die Vergabe der Fanfeste zur EM 2012 und der WM 2014 ausgeschrieben ? Wenn ja, wie viele Angebote welcher Anbieter lagen vor? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 20/3544 und Drs. 20/10686. 5. In welcher Höhe förderten Hamburgs öffentliche Unternehmen, wie die Hamburg Marketing GmbH, direkt oder indirekt die Fanfeste anlässlich der EM 2012 und der WM 2014, zum Beispiel in Form von Sponsoring? 6. Erfolgte ein Gebührenverzicht gemäß § 21 Gebührengesetz und eine Unterstützung durch die entgeltfreie Bereitstellung von Plakatflächen aus den städtischen Werberechtsverträgen für die beiden Events? Drucksache 21/592 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es gab Gebührenverzichte für das Fan-Fest 2012 und für das Fan-Fest 2014. Außerdem erfolgte für das Public Viewing 2012 eine kostenfreie Bereitstellung von städtischen Parkflächen. Darüber hinaus erfolgte keine Förderung. 7. Gibt es bereits Planungen für das Fanfest zur EM 2016? Wenn nein, wann beginnt der Senat mit der Planung? Wenn ja, a) welche Planungen gibt es konkret? b) ist das Fanfest auf das Heiligengeistfeld beschränkt? c) Welche Spiele der EM 2016 sollen auf dem Fanfest übertragen werden ? d) Beinhalten die Planungen Überlegungen zu dezentralen Fanfesten? Nein. Fan-Feste werden nicht durch die FHH, sondern durch private Veranstalter durchgeführt . Die Funktion der Stadt besteht in der Genehmigung und gegebenenfalls Flächenbereitstellung . 8. Wie viele Spiele können auf dem Heiligengeistfeld gleichzeitig im Rahmen des Public Viewing gezeigt werden? Dies ist abhängig von der Gestaltung des Aufbaus durch einen potenziellen Ausrichter. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass bei Meisterschaften nur maximal zwei Spiele gleichzeitig stattfinden. 9. Welche Voraussetzungen und Qualifikationen müssen die potenziellen Veranstalter nachweisen, um das Fanfest zur EM 2016 ausrichten zu können ? Über die Einhaltung der üblichen bau-, gesundheits- und gewerberechtlichen Vorschriften hinaus werden keine speziellen Nachweise als Voraussetzung für eine Vermietung des Heiligengeistfeldes zwecks Ausrichtung von Fan-Festen gefordert.