BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5931 21. Wahlperiode 20.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 13.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Lässt der Finanzsenator die Aufgaben seiner Behörde regelwidrig aus zentralen Projektmitteln finanzieren? Im Einzelplan 9.2 sind zentral Mittel für den sogenannten Fonds zur Effizienzsteigerung veranschlagt, mit dem Ausgaben von Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung vorfinanziert werden sollen. Gemäß der Richtlinien des Fonds sollen diese Mittel nur temporär für Mehrbedarfe eingesetzt werden, längstens für einen Zeitraum von 24 Monaten (siehe Drs. 21/1708). Aus dem Fonds wurde unter anderem seit 2013 die Maßnahme „Intensivierung und Steigerung der Ausschreibungen von Glas- und Gebäudereinigungsdienstleistungen “ finanziert. Gemäß Senatsangaben in Drs. 21/1708 sollte für diese Maßnahme die Finanzierung aus dem Fonds zur Effizienzsteigerung bis zum 31. Mai 2015 befristet sein. Dem jetzt vom Senat vorgelegten Halbjahresbericht 2016 (Drs. 21/5600) ist allerdings in den Kommentierungen unter 2.2.1.1.1 (Ergebnisrechnung der Produktgruppe 27901 FHH-weite Dienste) zu entnehmen, dass für diese Maßnahme der Finanzbehörde weiterhin zentrale Mittel aus dem Einzelplan 9.2 in Anspruch genommen werden. Dies wirft Fragen dahin gehend auf, ob sich die Finanzbehörde an selbst aufgestellte Richtlinien hält oder ob regelwidrig zentrale Mittel für Daueraufgaben der Finanzbehörde eingesetzt werden . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die erste Maßnahme „Intensivierung und Steigerung der Ausschreibungen von Glasund Gebäudereinigungsdienstleistungen“ zielte auf die Neuausschreibung von Reinigungsverträgen der staatlichen Schulen ab. Die Maßnahme wurde am 31. Mai 2015 abgeschlossen und hat fortlaufende beziehungsweise strukturelle jährliche Einsparungen in Höhe von rund 412.000 Euro erzielt. Am 1. August 2015 wurde die zweite Maßnahme „Optimierung der Neuausschreibung von Verträgen der Glas- und Gebäudereinigung zur Realisierung von Beiträgen zur Haushaltskonsolidierung“ begonnen, die sich auf alle Reinigungsverträge im Portfolio der Finanzbehörde bezieht. Mit dieser Maßnahme wurden bislang fortlaufende beziehungsweise strukturelle jährliche Einsparungen in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro erzielt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wurde die Maßnahme „Intensivierung und Steigerung der Ausschreibungen von Glas- und Gebäudereinigungsdienstleistungen“ nach dem 31. Mai 2015 aus dem Fonds zur Effizienzsteigerung finanziert? Drucksache 21/5931 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, warum und in welcher Höhe? 2. Ist derzeit geplant, für die Maßnahme „Intensivierung und Steigerung der Ausschreibungen von Glas- und Gebäudereinigungsdienstleistungen“ weitere Mittel aus dem Fonds zur Effizienzsteigerung oder aus anderen zentralen Ansätzen des Einzelplans 9.2 zur Verfügung zu stellen? Nein, im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. In welcher Höhe wurden jeweils Mittel des Fonds zur Effizienzsteigerung in den Jahren 2015 und 2016 für die Maßnahme „Intensivierung und Steigerung der Ausschreibungen von Glas- und Gebäudereinigungsdienstleistungen “ eingesetzt? Wie unterteilen sich die Mittel auf die unterschiedlichen Kostenarten? Im Jahr 2015 für die Maßnahme „Intensivierung und Steigerung der Ausschreibungen von Glas- und Gebäudereinigungsdienstleistungen“ 83.000 Euro für laufende Verwaltungstätigkeit , 112.000 Euro für Personal sowie 2.000 Euro für Sonstige Kosten und für die Maßnahme „Optimierung der Neuausschreibung von Verträgen der Glas- und Gebäudereinigung zur Realisierung von Beiträgen zur Haushaltskonsolidierung“ 131.000 Euro für laufende Verwaltungstätigkeit, 128.000 Euro für Personal sowie 10.000 Euro für Sonstige Kosten. 2016 wurden bisher noch keine Mittel übertragen. 4. In welcher Höhe wurden jeweils weitere Mittel aus welchen Produktgruppen des Einzelplans 9.2. in den Jahren 2015 und 2016 für die Maßnahme „Intensivierung und Steigerung der Ausschreibungen von Glasund Gebäudereinigungsdienstleistungen“ eingesetzt? Wie unterteilen sich die Mittel auf die unterschiedlichen Kostenarten? Es wurden keine weiteren Mittel aus dem Einzelplan 9.2 für diese Maßnahmen eingesetzt . 5. Sind für die Maßnahme „Intensivierung und Steigerung der Ausschreibungen von Glas- und Gebäudereinigungsdienstleistungen“ Kosten für einen Gesamtzeitraum von mehr als 24 Monaten aus dem Fonds zur Effizienzsteigerung finanziert worden? Nein (siehe Vorbemerkung). 6. Wurden die 2010 von der Finanzbehörde neu aufgestellten Richtlinien für den Einsatz der Mittel des Fonds zur Effizienzsteigerung bei der Finanzierung der Maßnahme „Intensivierung und Steigerung der Ausschreibungen von Glas- und Gebäudereinigungsdienstleistungen“ vollständig eingehalten? Wenn nein, warum nicht? Ja. 7. Wurden die Richtlinien für den Einsatz der Mittel des Fonds zur Effizienzsteigerung seit dem 2. Oktober 2015 geändert oder ist derzeit eine Änderung geplant? Wenn ja, aus welchen Gründen und in welchen konkreten Punkten? Nein. 8. Ist es zutreffend, dass die Richtlinien den Einsatz der Mittel des Fonds zur Effizienzsteigerung nur nachrangig vorsehen, wenn eine Maßnahme aus dem betreffenden Einzelplan nicht gedeckt werden kann? Ja. 9. Warum konnte die Maßnahme „Intensivierung und Steigerung der Ausschreibungen von Glas- und Gebäudereinigungsdienstleistungen“ in den Jahren 2015 und 2016 nicht vollständig aus dem Einzelplan 9.1 gedeckt werden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5931 3 Weil die hierfür erforderlichen zusätzlichen Mittel in den bestehenden Ansätzen nicht zur Verfügung standen beziehungsweise stehen. Im Übrigen siehe Antwort zu 10. 10. Ist es zutreffend, dass die Haushaltsreste beziehungsweise Ermächtigungsüberträge in der Produktgruppe 27901 (FHH-weite Dienste) im Verlauf des Jahres 2015 angestiegen sind und am 31. Dezember 2015 bei rund 13,6 Millionen Euro lagen? Wie wird unter diesem Aspekt die Einhaltung der Vorgabe der Nachrangigkeit der Mittel des Fonds zur Effizienzsteigerung bei der Finanzierung der Maßnahme „Intensivierung und Steigerung der Ausschreibungen von Glas- und Gebäudereinigungsdienstleistungen “ beurteilt? Ja. Die Ermächtigungsübertragung erfolgte, um Kosten noch nicht abgeschlossener IT-Maßnahmen und Risiken aus Tarif- und Besoldungsanpassungen sowie im Bereich von Versicherungs- und Schadensersatzleistungen abzudecken. Eine Nutzung der Ermächtigungsübertragung zur Finanzierung anderer Maßnahmen ist derzeit nicht vorgesehen. 11. Gemäß Drs. 21/5600 (Halbjahresbericht 2016) hat das Projekt „Intensivierung und Steigerung der Ausschreibungen von Glas- und Gebäudereinigungsdienstleistungen “ im ersten Halbjahr 2016 zu einem ungeplanten Anstieg der Kosten für Prüfung, Beratung, Rechtsschutz in Produktgruppe 27901 geführt. a) Warum fallen bei diesem Projekt Kosten für Prüfung, Beratung, Rechtsschutz an? Weil Ausschreibungen durchgeführt werden sowie Angebotsprüfungen und -bewertungen erfolgen müssen. b) Sind in den Kosten für Prüfung, Beratung, Rechtsschutz auch Personalkosten enthalten? Wenn ja, warum? Nein. 12. Wie haben sich Anzahl und Umfang der mit dem Projekt „Intensivierung und Steigerung der Ausschreibungen von Glas- und Gebäudereinigungsdienstleistungen “ befassten Mitarbeiter seit dem in Drs. 21/1565 angegebenen Stand im Einzelnen verändert? Für beide Maßnahmen wurden beziehungsweise werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umfang von zwei Stellen A 11/E 11 und drei Stellen A 10/E 9 eingesetzt. Zwischenzeitlich durch Personalwechsel frei gewordene Stellen wurden kurzfristig nachbesetzt. Eine Stelle A 11 ist gegenwärtig in Teilzeit (34 Stunden) besetzt. 13. Sind die für das Projekt „Intensivierung und Steigerung der Ausschreibungen von Glas- und Gebäudereinigungsdienstleistungen“ im Jahr 2017 geplanten Kosten in voller Höhe in der Produktgruppe 27901 im Einzelplan 9.1 des vom Senats vorgelegten Haushaltsplan-Entwurfs 2017/2018 veranschlagt? Wenn nein, in welcher Höhe sollen Kosten aus welchen anderen Bereichen des Haushalts übernommen werden? Nein. Die Kosten von voraussichtlich rund 105.000 Euro sollen aus den bewilligten Mitteln des Fonds zur Effizienzsteigerung im Einzelplan 9.2 finanziert werden (siehe auch Vorbemerkung und Antwort zu 2. 14. Welche weiteren Maßnahmen sind in den Jahren 2015 und 2016 jeweils mit Mitteln in welcher Höhe aus dem Fonds zur Effizienzsteigerung finanziert worden? 15. Welche haushaltsentlastende oder effizienzsteigernde Wirkung hatten diese Maßnahmen jeweils im Einzelnen an welcher Stelle? Siehe Anlage. Drucksache 21/5931 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 16. Wie wurde der Erfolg der Maßnahmen im Einzelnen ermittelt? Siehe Drs. 21/1165. 17. Welche aus dem Fonds zur Effizienzsteigerung beantragten Maßnahmen wurden aus welchen Gründen nicht gefördert oder nicht durchgeführt ? Keine. 18. In welcher Höhe sind derzeit noch Mittel des Fonds zur Effizienzsteigerung verfügbar? 6.689.000 Euro. 19. In welcher Höhe sind derzeit Mittel des Fonds zur Effizienzsteigerung bereits festgelegt, aber noch nicht abgerufen? In Höhe von bis zu 1.550.000 Euro. " Ze nt ra l v er an sc hl ag te A us ga be n zu r V or fin an zi er un g vo n M aß na hm en z ur S te ig er un g de r W irr ts ch af tli ch ke it un d W irk sa m ke it de r V er w al tu ng " 20 15 M aß na hm e Ak te ns ca n im B ei tra gs w es en , F in an zb eh ör de , A bt . 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