BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/595 21. Wahlperiode 02.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 27.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Minderjährige im Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren Hamburg Bis 2001 durften auch minderjährige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren bei Einverständnis der Erziehungsberechtigten an Einsätzen teilnehmen. Mit Änderung der Verordnung über die Freiwilligen Feuerwehren (§ 4 Absatz 2) ist diese Möglichkeit weggefallen. Bis zu einer Beschwerde im Februar 2015 war die gelebte Praxis jedoch, dass minderjährige Mitglieder dennoch an Einsätzen teilnehmen durften. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Minderjährige welchen Alters sind Mitglieder der Jugendfeuerwehren beziehungsweise Freiwilligen Feuerwehren Hamburg? Bitte nach Alter und Wachen aufschlüsseln. Daten im Sinne der Fragestellung werden nicht erhoben. Laut dem aktuell vorgestellten Jahresbericht 2014 der Feuerwehr Hamburg gibt es in Hamburg 58 Jugendfeuerwehren mit 866 jugendlichen Mitgliedern. Eine händische Auswertung der Personalunterlagen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Wie viele Einsätze mit wie vielen Fahrzeugen jeweils wurden monatlich seit dem 1.1.2014 von den Freiwilligen Feuerwehren Hamburg gefahren? 3. Wie viele Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren konnten monatlich seit dem 1.1.2014 aufgrund von Mitgliedermangel nicht ausrücken? Daten im Sinne der Fragestellung werden nicht erhoben. Eine händische Auswertung der circa 30.000 Einsatzunterlagen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Gemäß der Jahresstatistik der Feuerwehr 2014 wurden die Freiwilligen Feuerwehren wie folgt alarmiert: Gesamteinsätze: 8.679 Feuer: 4.724 Hilfeleistungen: 2.006 Erstversorgungen: 1.949 4. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage konnten Minderjährige unter welchen Voraussetzungen an Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren Hamburg teilnehmen? 5. In welchem Umfang konnten Minderjährige auch nach 2001 an Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren Hamburg teilnehmen? Drucksache 21/595 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Teilnahme Minderjähriger an Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr ist rechtlich nicht geregelt, sie dürfen daher nicht an Einsätzen teilnehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Mitglieder der Jugendfeuerwehr, welche das 17. Lebensjahr erreicht haben, in die Einsatzabteilung überwechseln und dort die Grundausbildung absolvieren. Diese dauert ein Jahr und ihr erfolgreicher Abschluss ist Voraussetzung für die Teilnahme an Einsätzen. 6. Aus welchen Gründen wurde die Teilnahme von Minderjährigen an Einsätzen im Sinne des § 4 Absatz 2 Verordnung über die Freiwilligen Feuerwehren ausgeschlossen? Der Einsatzdienst der Feuerwehr ist mit erheblichen Gefahren und physischen sowie psychischen Belastungen verbunden. Der Ausschluss Minderjähriger von der Teilnahme an Einsätzen berücksichtigt diese Aspekte und orientiert sich an den grundlegenden Wertungen und Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Daneben dürfen nach § 14 Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ für den Feuerwehrdienst „nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden“. Darüber hinaus müssen Feuerwehrkräfte, die bei Einsätzen Atemschutzgeräte tragen, nach der Feuerwehrdienstvorschrift „Atemschutz“ das 18. Lebensjahr vollendet haben. 7. Wie steht der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde zum Einsatz Minderjähriger bei den Freiwilligen Feuerwehren Hamburg angesichts des Mangels an Nachwuchs? Der Mitgliederbestand in den Einsatzabteilungen liegt seit mehr als zehn Jahren stabil zwischen 2.400 und 2.500 Aktiven, derzeit mit steigender Tendenz. Ein konkreter Nachwuchsmangel besteht daher nicht. Gleichwohl unternimmt die Feuerwehr Hamburg mit der Gründung von Minifeuerwehren erfolgreiche Schritte, um bereits frühzeitig Kinder im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren spielerisch für die Arbeit der Feuerwehr zu interessieren und sie in ihrer Entwicklung in Bezug zum Beispiel auf Hilfsbereitschaft und Teamgeist zu fördern. Eine Teilnahme am Einsatzgeschehen ist hierbei nicht vorgesehen . 8. Welche Möglichkeit sieht der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde für den künftigen Einsatz von Minderjährigen bei den Freiwilligen Feuerwehren Hamburg? Siehe Antworten zu 5., 6. und 7.