BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5963 21. Wahlperiode 20.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 14.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Familienkarten in Hamburgs Freibädern Aus aktuellen Medienberichten1 geht hervor, dass die Familienkarte im Natur- und Freibad Stadtparksee für Familien mit gleichgeschlechtlichen Elternteilen nicht problemlos zu erwerben ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bäderland Hamburg GmbH (BLH), wie folgt: 1. Welche Bäder der Bäderland Hamburg GmbH bieten eine Familienkarte an? 2. Welche Voraussetzungen sind in den einzelnen Bädern unter 1. jeweils zu erfüllen, um eine Familienkarte zu erwerben? 3. Auf welche Weise müssen Personen, die am Erwerb einer Familienkarte interessiert sind, ihre Familienbeziehung nachweisen? 4. In welchen Bädern unter 1. ist der Erwerb einer Familienkarte bei gleichgeschlechtlichen Paaren problemlos möglich? In welchen Bädern ist der Erwerb einer Familienkarte bei gleichgeschlechtlichen Paaren nicht vorgesehen beziehungsweise nicht möglich? 5. Ist der Erwerb einer Familienkarte für gleichgeschlechtliche Paare im Natur- und Freibad Stadtparksee problemlos möglich? Bäderland bietet in sämtlichen Bädern für gemeinschaftliche Eintritte folgende Tarifoptionen an: Ein Erwachsener, ein Kind. Zwei Erwachsene, ein Kind. Für jedes weitere Kind (bis maximal drei Kinder) ist ein ermäßigter Zuschlag zu entrichten. Erwachsene und Kinder müssen gemeinsam den Eintritt zahlen. Ein Nachweis einer Familienbeziehung ist nicht erforderlich. Der Erwerb ist in allen Anlagen problemlos möglich. 1 http://www.mopo.de/hamburg/freibad-frust-im-stadtpark-familienkarte--nur-fuer--normale-- paare-24738236. Drucksache 21/5963 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Liegen bei der Bäderland Hamburg GmbH Beschwerden von Personen vor, denen der Erwerb einer Familienkarte in einem Hamburger Bad verwehrt geblieben ist? Wenn ja, aus welchen Gründen wurde der Erwerb jeweils verwehrt und wie wurde der Beschwerde jeweils abgeholfen? Der BLH liegen keine Beschwerden vor.