BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5982 21. Wahlperiode 23.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 15.09.16 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende August 2016? (II) Leider konnten wegen fehlender Informationen vom Ausländerzehntralregister und vom BAMF in Drs. 21/5812 zahlreiche Fragen nicht beantwortet werden . Daher fragen wir den Senat erneut: Grundsätzliches 1. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende August 2016 in Hamburg? Bitte auch die Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Flüchtlinge mit und ohne Duldung darstellen. Bei wie vielen davon besteht Unterbringungsbedarf? Die statistischen Angaben ergeben sich aus den folgenden Übersichten: GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 20.752 nach § 22 Satz 1 AufenthG 39 nach § 22 Satz 2 AufenthG 75 nach § 23 Abs. 1 AufenthG 1.636 nach § 23 Abs. 2 AufenthG 473 nach § 23 Abs. 4 AufenthG 11 nach § 23a AufenthG 165 nach § 24 AufenthG 3 nach § 25 Abs. 1 AufenthG 243 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 8.749 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) 782 nach § 25 Abs. 3 AufenthG 3.027 nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 1.015 nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG 565 nach § 25 Abs. 5 AufenthG 3.782 nach § 25 Abs. 4b AufenthG 2 nach § 25a Abs. 1 AufenthG 151 nach § 25a Abs. 2 S. 5 AufenthG 1 nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 17 nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 14 nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG 2 Drucksache 21/5982 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Niederlassungserlaubnis 7.655 nach § 26 Abs. 3 AufenthG 3.759 nach § 26 Abs. 4 AufenthG 3.896 Aufenthaltsgestattung 17.524 Aussetzung der Abschiebung (Duldung) 5.166 Summe der Flüchtlinge 51.097 Die Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Syrien 6.258 Afghanistan 5.126 Iran 1.061 Eritrea 937 Irak 867 Serbien 584 Ghana 500 Russische Föderation 498 Türkei 430 Montenegro 316 Die Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 2.119 Iran 1.421 Türkei 754 Bosnien und Herzegowina 474 Serbien 312 Togo 249 Kosovo 235 Irak 224 Russische Föderation 188 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 130 Die Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 7.493 Syrien 2.813 Irak 2.211 Iran 1.504 Russische Föderation 735 Eritrea 646 Somalia 390 Albanien 269 Ägypten 210 Serbien 108 Die ausreisepflichtigen Personen, die eine Duldung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5982 3 Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 491 Serbien 380 Ägypten 335 Ghana 329 Russische Föderation 302 Montenegro 284 Syrien 248 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 239 Kosovo 226 Aserbaidschan 207 Die als ausreisepflichtig erfassten Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Duldung sind, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Türkei 122 Polen1 102 Serbien 98 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 85 Albanien 73 Afghanistan 71 Ghana 57 Iran 54 Russische Föderation 51 Bosnien und Herzegowina 43 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR), Stand: 31.08.2016. Im Übrigen siehe Drs. 21/5812. 2. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern stellten im August 2016 in Hamburg einen Asylantrag? Die in Hamburg gestellten Asylanträge sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsstaaten Hamburg August 2016 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Albanien 17 4 13 Bosnien und Herzegowina 17 11 6 Montenegro 1 1 - Mazedonien (ehem. jugosl. Republik) 1 1 - Kosovo 10 4 6 Russische Föderation 42 42 - Türkei 2 - 2 Serbien 12 11 1 Europa 102 74 28 Algerien 6 4 2 Eritrea 54 53 1 Ghana 1 1 - Libyen 1 1 - Marokko 4 4 - Guinea 3 3 - Somalia 30 30 - Tunesien 1 1 - 1 Im AZR noch enthalten, vor dem Hintergrund des EU-Beitritts Polens werden diese Zahlen noch zu bereinigen sein. Drucksache 21/5982 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Herkunftsstaaten Hamburg August 2016 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Ägypten 9 9 - Afrika 109 106 3 Ecuador 1 1 - Amerika 1 1 - Armenien 2 2 - Afghanistan 130 126 4 Vietnam 1 1 - Indien 1 1 - Irak 67 66 1 Iran, Islamische Republik 51 51 - Libanon 2 2 - Staatsangehörigkeit ohne Bezeichnung 1 1 - Syrien, Arabische Republik 126 122 4 sonst. asiat. Staatsangeh. 15 14 1 Asien 396 386 10 Staatenlos 2 2 - Unbekannt 2 2 - Herkunftsländer gesamt 610 569 41 (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 31.08.2016 3. Wie viele Asylverfahren Hamburger Antragsteller wurden im August 2016 mit welchem Ergebnis beschieden? Im August 2016 wurden 1.814 Asylverfahren beschieden. Die Ergebnisse sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Entscheidung Anzahl Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG und Familienasyl) 3 Anerkennungen als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 AsylG 534 Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylG 545 Feststellung eines Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Absatz 5 und 7 Aufenthaltsgesetz 30 Ablehnungen 300 Sonstige Verfahrenserledigungen (zum Beispiel Rücknahmen) 402 Quelle: BAMF, Stand: 31.08.2016 4. Wie war die Gesamtschutzquote im August 2016? Die Gesamtschutzquote, also der Anteil von Personen, die als Asylberechtigte oder Flüchtlinge anerkannt wurden, denen subsidiärer Schutz gewährt oder ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, an der Gesamtzahl der Verfahrenserledigungen betrug 61,3 Prozent. 5. Wie viele von ihnen sind mit Stand Ende August 2016 minderjährig, wie viele erwachsene Frauen, wie viele erwachsene Männer? Dem Ausländerzentralregister (AZR) können nur Angaben zum Geschlecht oder zum Alter unabhängig voneinander entnommen werden. Eine Korrelation („volljährige weibliche beziehungsweise männliche Personen“) ist anhand der vorliegenden AZR-Daten nicht möglich. Die ermittelbaren Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig k.A. Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 12.603 8.114 35 4.616 16.135 1 Niederlassungserlaubnis 4.665 2.988 2 503 7.152 - Aufenthaltsgestattung 11.587 5.903 34 5.686 11.837 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5982 5 Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig k.A. Duldung 3.467 1.686 13 1.887 3.279 - (Quelle: AZR, Stand: 31.08.2016) Rückführungen/Ausreisen 6. a) Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich im August 2016 in Hamburg auf? Die Zahl der Ausreisepflichtigen belief sich nach dem AZR zum 31. August 2016 auf 5.166 Personen mit Duldung. Die Duldungssachverhalte sind in der Antwort zu 6. b) aufgeschlüsselt. 1.453 Personen verfügen über keine Duldung. Trotz des Begriffes „ausreisepflichtig“ verbindet sich hiermit nicht automatisch die Möglichkeit, den Aufenthalt auch tatsächlich zu beenden, zum Beispiel bei fehlenden Reisedokumenten, siehe auch Antwort zu 6. b). b) Wie viele dieser Personen aus welchem Herkunftsland wurden aus welchem Grund geduldet? Bitte die große Gruppe der „sonstigen Gründe“ aufschlüsseln. Die Teilmenge der Ausreisepflichtigen im geduldeten Aufenthalt zum Stand 31. August 2016 sowie die Aufteilung auf die zehn Hauptherkunftsländer ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Duldungssachverhalte nach Aufenth G ge sa m t A fg ha ni st an Se rb ie n Ä gy pt en G ha na R us si sc he F öd er at io n M on te ne gr o Sy rie n M az ed on ie n (e he m . ju go sl .R ep .) K os ov o A se rb ai ds ch an Duldung nach § 60a (alt) 25 3 1 1 3 - - - 1 - - Duldung nach § 60a Abs. 1 10 1 - 1 2 - - - - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (gültig bis 05.09.2013) 15 - 1 - - - 1 - - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus sonstigen Gründen) 3.397 426 323 161 212 172 216 213 210 169 51 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern ) 165 5 16 7 47 2 9 1 5 7 1 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen fehlender Reisedokumente) 1.503 52 35 164 57 126 58 34 21 46 155 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus medizinischen Gründen) 22 4 4 - 5 - - - 1 - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 5 - - - - - - - - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 22 - - 1 3 - - - 1 4 - Duldung nach § 60a Abs. 2b 2 - - - - 2 - - - - - Gesamt 5.166 491 380 335 329 302 284 248 239 226 207 (Quelle: AZR, Stichtag: 31.08.2016) Im Übrigen siehe Drs. 21/3070.