BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5985 21. Wahlperiode 23.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger (AfD) vom 15.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Kies- und Sandabbau in Hamburg Kies und Sand als vielseitige Baumaterialien werden vielerorts im Tagebau aufgesucht und gefördert. Im Rahmen der Förderung werden naturgemäß starke Eingriffe in die natürlichen Bodenprofile verursacht. Einhergehend damit erfolgen Störungen der bisherigen Grundwasserverhältnisse und der ökologischen Habitate. Nach erfolgtem Kiesabbau und Stilllegung der entsprechenden Gruben verbleibt eine gestörte Landschaft, in der die vorher etablierten Ökosysteme weitgehend zerstört sind. Aufgrund der geänderten Grundwasserverhältnisse können auch nicht ausgebaggerte Bereiche im näheren Umfeld von Änderungen der biologischen Verhältnisse zumindest zeitweise betroffen sein. Die aufgelassenen Fördergruben können nach Betriebsende auf unterschiedliche Arten1 genutzt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche aktiven Kies- und Sandabbaugebiete gibt es in Hamburg oder auf Flächen im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg außerhalb des Stadtgebietes? Es gibt in Hamburg zwei aktive Kies- und Sandabbaugebiete. Diese sind im Bezirksamtsbereich Bergedorf Flächen östlich des Unteren Landwegs und im Bezirksamtsbereich Harburg Flächen in Marmstorf/Lürade. Auf außerhamburgischen Gebieten im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) findet derzeit kein Kies- und/ oder Sandabbau statt. 2. Auf welchen zusätzlichen Flächen wird zukünftig mit Kies- und Sandabbau gerechnet? Die bereits vorhandenen Flächen östlich des Unteren Landwegs und Marmstorf/ Lürade werden erweitert. Im außerhamburgischen Bereich könnte zukünftig in Schleswig-Holstein in den Gemeinden Tarbek und Tensfeld Kiesabbau auf Flächen der Freien und Hansestadt Hamburg betrieben werden. Darüber hinaus sind dem Senat keine weiteren Flächen bekannt. 3. Welche Kies- und Sandabbaugebiete gibt es in Hamburg oder auf Flächen im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg außerhalb des Stadtgebietes, die nicht mehr zum Kiesabbau genutzt werden? 1 Verfüllung mit unterschiedlichem Füllgut, als Baggersee, als aufgelassenes, unbeeinflusstes Biotop, als Motocross-Gebiet et cetera. Drucksache 21/5985 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Derartige Daten werden in Hamburg statistisch nicht erfasst. Im Bezirksamtsbereich Altona wurde vor Jahrzehnten auf den Flächen des heutigen Waldparks Marienhöhe, die in den Stadtteilen Rissen und Sülldorf liegen, Sand und Kies abgebaut. Im Bezirksamtsbereich Harburg gibt es ehemalige Kies- und Sandabbauflächen in Neugraben -Fischbek am Kiesbarg (innerhalb des Naturschutzgebietes Fischbeker Heide), in Neuland (Neuländer Baggersee) und in Eißendorf (In der Schlucht). 4. Wie werden diese Gebiete derzeit genutzt beziehungsweise wie sollen diese Gebiete zukünftig genutzt werden? Gibt es Gebiete, die ohne menschliche Eingriffe der natürlichen Sukzession überlassen werden sollen? Bitte einzeln angeben. Die früheren Sand- und Kiesabbauflächen in Rissen und Sülldorf werden heute als öffentliche Parkanlage und teilweise als Spielplatz genutzt. Teile des Gebiets wurden der natürlichen Entwicklung (Sukzession) überlassen. Die Flächen des Neuländer Baggersees werden zum einen für die Erholung genutzt (unter anderem wasserrechtlich genehmigte Wasserskianlage am Westufer, Liegewiese am Nord-Westufer, Bootsfahren am Nordufer) und zum anderen für die Entwicklung von ökologisch wertvollen Lebensräumen für Tiere und Pflanzen an Südund Ostufer. Hier werden auch Prozesse der natürlichen Sukzession zugelassen. Das gilt auch für die ehemalige Abbaufläche am Kiesbarg am südwestlichen Rand des Naturschutzgebiets Fischbeker Heide. Hier dominiert die natürliche Sukzession, wobei eine flächenhafte Gehölzentwicklung durch entsprechende Pflegemaßnahmen nicht zugelassen wird. Die Fläche „In der Schlucht“ wird aktuell, nach einer „Zwischennutzung “ als Mülldeponie, die inzwischen saniert wurde, als Wohnbaufläche entwickelt. 5. Auf welchen der nicht mehr genutzten Abbaugebiete gibt es bereits geschützte Biotoptypen? Bitte angeben welche Biotope auf welchen Gebieten. Auf der Fläche der ehemaligen Kiesgrube im Bezirksamtsbereich Altona haben sich auf Teilflächen gesetzlich geschützte Biotope entwickelt. Es handelt sich um naturnahe stehende Gewässer und um Röhrichte. Die Flächen am Kiesbarg haben sich großflächig zu den gesetzlich geschützten Biotoptypen Heide und Trockenrasen entwickelt. Die Wasserfläche des Neuländer Sees selbst ist kein gesetzlich geschützter Biotop. Die umlaufenden Uferbereiche haben sich häufig zu gesetzlich geschützten Biotopen als Feuchtgebüsche, Röhrichte und Hochstaudenflure, Weiden-Sumpfwälder, Weiden-Ufergehölze und Sumpf auf Ruderalflur entwickelt.