BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5989 21. Wahlperiode 23.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 15.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Plant der Senat in Wandsbek ein Bürger-/-innenbegehren gegen das Gewerbegebiet Viktoriapark und Minervapark auszuhebeln? In Rahlstedt und Großlohe regt sich Widerstand gegen die Errichtung eines weiteren Gewerbegebietes. Neben den Gewerbegebieten Neuer Höltigbaum und Minervapark ist in unmittelbarer Nachbarschaft von Großlohe ein interkommunales Gewerbegebiet Viktoriapark und Minervapark geplant. Zu den Antworten auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/5790 ergeben sich Nachfragen. Zusätzlich stellt sich die Frage, inwieweit das B-Planverfahren auf Grundlage des artikulierten Gesamtinteresses der Freien und Hansestadt Hamburg noch im Bezirk entschieden wird. Nach einer ersten Beratung von Vertrauenspersonen für ein Bürgerbegehren im Bezirksamt Wandsbek wurde diesen vermittelt, dass ein Bürgerbegehren wahrscheinlich als nicht zulässig erklärt werden würde. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. In der Antwort auf Frage 12. in der Drs. 21/5790 erklärt der Senat, dass das B-Planverfahren mit den beteiligten Stellen der Gemeinden und der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein abgestimmt durchgeführt werden soll. Welche Stellen/Bezirke/Ämter in Fachbehörden sind an der Durchführung des B-Planverfahrens Rahlstedt 131 beteiligt? Das zuständige Bezirksamt beteiligt im Rahmen von Bebauungsplanverfahren die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne des Baugesetzbuches. 2. Hat sich der Senat mit dem B-Planverfahren Rahlstedt 131 befasst oder beabsichtigt der Senat, sich mit dem B-Planverfahren Rahlstedt 131 zu befassen? Wenn ja wann, mit welchem Inhalt und welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Der Senat hat sich mit dem Thema nicht befasst. 3. Ist dem Bezirksamt Wandsbek und/oder dem Senat bekannt, dass ein Bürgerbegehren gegen das B-Planverfahren Rahlstedt 131 in Vorbereitung ist? Falls ja, gab es Termine/Gespräche mit möglichen Initiatoren/-innen des Bürgerbegehrens? Falls ja, wann und mit welchem Inhalt/Ergebnis? Drucksache 21/5989 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ja. Das zuständige Bezirksamt steht mit der Bürgerinitiative Grünes Rahlstedt in Kontakt . Ein erstes Beratungsgespräch hat stattgefunden, ein weiteres Gespräch ist für die 38. Kalenderwoche avisiert. 4. Gibt es einen Senatsbeschluss oder ist einer in Vorbereitung, der das B-Planverfahren Rahlstedt 131 evoziert, oder der den Bezirk Wandsbek anweist, das B-Planverfahren Rahlstedt 131 durchzuführen? Falls ja: Wann wurde dieser Beschluss getroffen beziehungsweise wann soll er getroffen werden, warum wurde beziehungsweise wird der Beschluss getroffen und wer hat beziehungsweise wird den Beschluss getroffen? Im Falle eines Beschlusses, der den Bezirk Wandsbek anweist, das B-Planverfahren Rahlstedt 131 durchzuführen, wie lautet die Weisung? Siehe Antwort zu 2. Im Übrigen sieht der Senat in ständiger Praxis davon ab, zu seinem Willensbildungsprozess Stellung zu nehmen.