BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5991 21. Wahlperiode 23.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider, Cansu Özdemir, Norbert Hackbusch und Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 15.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Integrationsfonds Am 30. Juni 2016 kündigten SPD und GRÜNE die Einrichtung eines Integrationsfonds von 10 Millionen Euro für das Jahr 2016 an, um die „haupt- und ehrenamtliche Integrationsarbeit zu stärken“. Am 12. Juli 2016 beschloss die Bürgerschaft einen entsprechenden Antrag. Das Vergabe- und Antragsverfahren ist bis heute, dreieinhalb Monate vor Jahresende, noch nicht bekannt geworden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. An welche Stelle/n soll/en Anträge auf Förderung mit den Mitteln des Integrationsfonds gestellt werden? Der Senat hat der Bürgerschaft zur Einrichtung des Integrationsfonds einen Änderungsentwurf des Haushaltsplans 2015/2016 vorgelegt (siehe Drs. 21/5860). Die Mittel sollen aufgrund von Beschlüssen der Bürgerschaft zu einzelnen Maßnahmen vergeben werden. 2. Auf welche Weise informiert der Senat potenzielle Antragsteller/-innen über die Möglichkeiten, Voraussetzungen und das Vergabeverfahren des Integrationsfonds? Siehe Drs. 21/5843. 3. Welche Hilfestellung bekommen potenzielle Antragsteller/-innen bei der Beantragung? Wer berät insbesondere Ehrenamtliche? 4. Sind bereits Anträge auf Förderung für 2016 eingegangen? Wenn ja, bei welcher Stelle, durch wen und für welche Projekte? 5. Sind bereits Anträge bewilligt worden oder Zusagen auf Förderung gemacht worden? Wenn ja, durch wen, in welcher Höhe und für welche Projekte? Siehe Antwort zu 1. 6. Was sind die Kriterien für die Bewilligung von Maßnahmen? Wo sind oder werden diese veröffentlicht? 7. Wie soll sichergestellt werden, dass die Mittel „regional angemessen“ (Drs. 21/5237) verteilt werden? Siehe Drs. 21/5843. Drucksache 21/5991 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 8. In welcher Form und in welchen Abständen soll die „Folgeberichterstattung bei jeder Förderentscheidung gegenüber der Bürgerschaft“ (Drs. 21/5237) erfolgen? Es ist jeweils nach Maßgabe des entsprechenden Einzelbeschlusses zu berichten. Siehe Drs. 21/5237. 9. Aus der Antragsbegründung kann geschlossen werden, dass der Integrationsfonds für bereits bestehende Einrichtungen mit hauptamtlichem Personal eingerichtet ist, während ehrenamtliche Initiativen mit der in Drs. 21/1354 beschlossenen 1 Million unterstützt werden sollen. Ist dieser Schluss zutreffen? Falls nein, wie werden die ehrenamtlichen Initiativen – finanziell – unterstützt ? Siehe Drs. 21/5000 und 21/5843. 10. Sind die mit Drs. 21/1354 beschlossenen Gelder bereits ausgegeben? Wenn ja, plant der Senat weitere Mittel zur Unterstützung von ehrenamtlichen Initiativen? Mit Stichtag 19. September 2016 sind gemäß Drs. 21/1354 einschließlich der bereits abgerechneten Projekte insgesamt 370.974,65 Euro von 1,0 Millionen Euro in Anspruch genommen. Im Übrigen siehe Drs. 21/5000. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 11. Können Beratungsstellungen, zum Beispiel für Anti-Diskriminierungsarbeit , auch einen Antrag auf Förderung stellen, wenn ja, welche? Wenn nein, weshalb nicht? Siehe Antwort zu 1.