BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5994 21. Wahlperiode 23.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Mehmet Yildiz, Cansu Özdemir und Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 15.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Fethullah Gülen und Tarnorganisationen – Welche Erkenntnisse hat der Senat? Der in den USA lebende islamische Prediger Fethullah Gülen wird beschuldigt , Drahtzieher des misslungen Militärputsches vom Juli 2016 in der Türkei zu sein. Seiner Organisation, der sogenannten FETÖ (Fethullahçı Terör Örgütü, zu Deutsch: „Fethullahistische Terrororganisation“) wird unter anderem vorgeworfen, staatliche Strukturen innerhalb, aber auch außerhalb der Türkei unterwandert zu haben. Besonders Deutschland ist davon betroffen, weil hier viele türkischstämmige Bürgerinnen und Bürger beheimatet sind. Wissenschaftler vermuten, dass die Bewegung mit Nachhilfezentren, Privatschulen und Stiftungen im ganzen Bundesgebiet aktiv ist, ohne jedoch eine offizielle Zentrale zu besitzen. Zu der Organisation werden beispielsweise die Berliner Wilhelmstadt-Schulen des Trägers TÜDESB Bildungsinstitut Berlin- Brandenburg e.V. oder das Privatgymnasium Dialog in Köln gezählt. Auch in Hamburg gibt es Anzeichen dafür, dass die Gülen-Bewegung aktiv ist. So sollen beispielsweise der „Alsterbildungsring e.V.“, Träger des Alsterring -Gymnasiums, und die Vereine „Forum Dialog“ oder „Die Kraft der Toleranz e.V.“ Nähe zur Gülen-Bewegung aufweisen. Das „Hamburger Abendblatt “ vom 16.08.2016 zitiert hierzu ein Wortprotokoll des Kultur- und Bildungsausschusses der Bezirksversammlung Altona, wonach letzterer Verein eine Nähe zugegeben habe. Zudem wurde berichtet, dass die Bewegung vermehrt Parteien unterwandert. Wir fragen den Senat: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat bezüglich der oben genannten Vereine und Träger vor? Kann der Senat bestätigen, dass es sich bei den Vereinen und Trägern um Gülen-nahe Organisationen handelt? Welche Mittel hat unter anderem das Alsterring-Gymnasium erhalten? Gab es seitens der Freien und Hansestadt Hamburg Förderungen? Falls ja: welche? Den Sicherheitsbehörden liegen derzeit keine Erkenntnisse über extremistische oder strafrechtliche Sachverhalte der genannten Träger und Vereine oder ihnen zugehörigen Personen vor, die eine Beobachtung oder Ermittlungen begründen würden. Im Übrigen siehe Drs. 21/5536. 2. Welche Organisationen, Vereine, Verbände oder sonstige Institutionen in Hamburg sind dem Senat bekannt, die in Verbindung mit der Gülen- Bewegung stehen oder bei denen eine solche vermutet wird? Sind sie Drucksache 21/5994 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gegenstand von Beobachtungen? Gab es Förderungen seitens der Freien und Hansestadt Hamburg? Wenn ja: welche? Siehe Drs. 21/5445 sowie Antwort zu 4. 3. Welche Förderungen bekommen private Bildungseinrichtungen wie Integrationskurse, Kitas, Schulen oder Nachhilfezentren generell und wie wird sichergestellt, dass diese nicht in Verbindung mit Organisationen stehen, die gefährlich sind oder gegen die national wie international ermittelt wird? Die Förderung von Schulen in freier Trägerschaft ergibt sich aus dem Hamburgischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG). Nach § 7 HmbSfTG kann eine erteilte Genehmigung widerrufen und der Unterricht untersagt werden, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Träger von Kindertageseinrichtungen, die dem LRV Kita beigetreten sind, erhalten die Kosten für die Betreuung der Kinder über das Kita-Gutscheinsystem kindbezogen refinanziert. Es handelt sich nicht um eine Projektförderung im zuwendungsrechtlichen Sinne. Die für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zuständige Behörde entscheidet über die Vergabe von Zuwendungen unter Berücksichtigung der fachlichen Vorgaben sowie der einschlägigen Regelungen zur Zuwendungsvergabe in der Freien und Hansestadt Hamburg. Dies sind insbesondere die Landeshaushaltsordnung (LHO), die Verwaltungsvorschriften zu § 46 LHO sowie die Dienstvorschrift „Zuwendungen der BASFI“ (vergleiche Drs. 21/1223). Im Übrigen fällt die Förderung von Integrationskursen in den Zuständigkeitsbereich des Bundes (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), siehe Drs. 21/4566. 4. Welche Träger betreiben in Hamburg private Bildungs-, Kultur- Sportoder Jugend- und Familieneinrichtungen beziehungsweise sind Kooperationspartner von staatlichen und staatlich geförderten Einrichtungen? Wie werden sie gefördert? Bitte nach Rechtsgrundlage, Jahr und Höhe der Förderung angeben. Die privaten Schulträger sind aus dem Schulenverzeichnis ersichtlich (https:// gateway.hamburg.de/hamburggateway/fvp/fv/bbs/dwhfrontend/?sid=18#). Sie erhalten gegebenenfalls gesetzliche Leistungen nach dem HmbSfTG. Zur Höhe der Förderung siehe Drs. 21/1814. Zu den freien Trägern der Jugendhilfe, die mit staatlichen Schulen kooperieren, siehe Drs. 21/4382. Die Höhe der Förderung ergibt sich aus der Rechtsgrundlage , dem Landesrahmenvertrag GBS (http://www.hamburg.de/contentblob/ 3293528/data/gbs-landesrahmenvertrag.pdf). Zur Förderung weiterer privater Bildungs-, Kultur-, Sport oder Jugend- und Familieneinrichtungen im Wege der Zuwendung vergleiche http:// suche.transparenz.hamburg.de/dataset/zuwendungsvorgaenge-2016-quartal-2. 5. Ist dem Senat bekannt, dass die Bewegung in Hamburg auch Parteien und Bürgerinitiativen unterwandert? Wenn ja: in welchen Fällen? Den Sicherheitsbehörden liegen derzeit keine entsprechenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.