BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6000 21. Wahlperiode 23.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 15.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Opferschutz in Hamburg – Wie ist der aktuelle Stand? Die Zunahme an Opfern von Straftaten stellt Hamburg vor die Herausforderung , nicht nur präventiv tätig zu werden, um einer derartigen Entwicklung entgegenzuwirken, sondern auch die bereits geschädigten Personen bestmöglich zu betreuen. Das ist notwendig, damit insbesondere psychischen Schäden vorgebeugt beziehungsweise die Verarbeitung der Geschehnisse gefördert wird. In verschiedenen Bundesländern, wie Schleswig-Holstein, werden regelmäßig Opferschutzberichte veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Plant der Senat die Veröffentlichung eines Opferschutzberichts? Wann ja, wann beziehungsweise in welchem Zeitraum? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 20/10994 und Drs. 21/4174. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 2. Wie viele konkrete Berichte erfolgten durch die Gerichtshilfe in den Jahren 2014 bis 2016? Die Bewährungs- und Gerichtshilfe für Erwachsene erhielt und bearbeitete acht Aufträge zur Opferberichterstattung im Jahr 2014, zehn Aufträge im Jahr 2015 und bislang (Stand: 16.09.2016) acht Aufträge im Jahr 2016. 3. Welche Maßnahmen trifft der Senat, um die Opfer über ihre Rechte und Möglichkeiten der Unterstützung zu informieren? Bitte dabei zwischen Art der Information, Informationsmedium, Informationssprachen und Umfang der Information differenzieren. Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß 3. Opferrechtsreformgesetz (ORGG) (http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5b @attr_id='bgbl115s2525.pdf'%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl11 5s2525.pdf%27%5D__1474378238714) informieren Polizei und Staatsanwaltschaft regelhaft schriftlich mittels diverser Informationsmaterialien Opfer über ihre Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten im Strafverfahren. Hierzu werden ausgehändigt beziehungsweise übersandt: die Merkblätter „Verletztenrechte“ und „Adhäsionsverfahren“ der Justiz (http://justiz.hamburg.de/merkblaetter/). Das Merkblatt „Verletztenrechte“ liegt in den Sprachen Deutsch, Englisch, Spanisch, Polnisch, Russisch, Arabisch, Persisch , Französisch, Rumänisch, Italienisch, Tschechisch, Litauisch, Albanisch, Ungarisch, Bulgarisch, Portugiesisch, Niederländisch, Serbisch, Griechisch, Kroatisch und Vietnamesisch vor. Vor dem Hintergrund des ORRG, das Geschädigten Drucksache 21/6000 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 weitere Informationsrechte einräumt, hat die Polizei ein zusätzliches Merkblatt erstellt. Dies ist dem Opfermerkblatt der Justiz angefügt und steht in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Merkblätter werden zurzeit überarbeitet. die Faltblätter zum Opferentschädigungsgesetz (OEG) und „Trauma-Ambulanz“ der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI)/Versorgungsamt Hamburg. Beide Faltblätter stehen in deutscher Sprache zur Aushändigung und in den Sprachen Englisch, Spanisch, Polnisch, Russisch und Türkisch bei Bedarf elektronisch zum Ausdruck zur Verfügung. (http://www.hamburg.de/gewaltopfer/ 115668/faltblatt-gewaltopferentschaedigung/ und http://www.hamburg.de/traumaambulanz /) die Broschüren der Polizei Hamburg „Ihre wichtigsten Rechte als Opfer einer Straftat “ sowie „Opferhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen“. Die in den Broschüren enthaltenen Informationen stehen auch als Quick-Response-Code (QR-Code) als Download zur Verfügung (http://www.hamburg.de/polizei/kriminalpraevention/). Optional wird einschlägiges Informationsmaterial des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ausgehändigt (http://www.bmjv.de). Polizeibeamte können Opfern von Straftaten bei entsprechendem Bedarf den QR- Code zum Themenportal „Opferschutz in Hamburg“ der Freien und Hansestadt Hamburg (http://opferschutz.hamburg.de) zum sofortigen Herunterladen zur Verfügung stellen. Die Staatsanwaltschaft informiert zudem in der Abteilung für Sexualdelikte mit Anklageerhebung in den geeigneten Fällen zugleich über die Möglichkeit der Zeugenbegleitung sowie der Bestellung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts. Ein vorgefertigter entsprechender Antrag auf Beiordnung eines Beistands gemäß §§ 397a, 406h StPO wird dem Schreiben beigefügt. Die Internetseiten der Polizei Hamburg (http://www.hamburg.de/polizei/opferschutz1- np/) sowie der BASFI (www.hamburg.de/opferschutz/ und http://www.hamburg.de/ savia) informieren darüber hinaus umfangreich über Opferschutz und Opferrechte verweisen konsequent auf das Bundeshilfetelefon. Im Übrigen siehe Drs. 20/10994, Drs. 21/2829 sowie Drs. 21/4174. 4. Existiert in Hamburg die flächendeckende Möglichkeit einer kostenlosen psychosozialen Zeugenprozessbegleitung durch qualifizierte Mitarbeiter der Fachberatungsstellen? Wenn ja, wie viele Betroffene haben prozentual von dem Angebot Gebrauch gemacht? Wenn nein, bitte begründen. Am 1. Januar 2017 tritt § 406g StPO, der die Psychosoziale Prozessbegleitung regelt, in Kraft. Im Übrigen siehe Drs. 20/10994. 5. Wie viele Opfer von Gewaltverbrechen haben prozentual von ihrem Recht der Nebenklage Gebrauch gemacht? Die Kategorie „Gewaltverbrechen“ wird statistisch nicht erfasst. Es wäre daher eine händische Auswertung aller Strafverfahren mit Nebenklägern erforderlich. Das sind allein für das Amtsgericht über 400 Verfahren pro Jahr. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . 6. Wie viele Opfer von Gewaltverbrechen haben prozentual von ihrem Recht der Adhäsion Gebrauch gemacht? Es wäre eine händische Auswertung aller Strafverfahren mit Adhäsionsverfahren erforderlich, das sind pro Jahr allein für das Amtsgericht über 100 Verfahren. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6000 3 7. Wie viele Opfer haben prozentual Angebote der Opferhilfe in Anspruch genommen? Bitte nach Deliktstypen differenzieren. Siehe Drs. 21/5000. Eine Differenzierung nach Deliktstypen erfolgt nicht. 8. Wie oft wurde prozentual in Strafverfahren von der Möglichkeit, eine richterliche Befragung auf Video aufzuzeichnen, um die Belastung des Opfers zu minimieren, Gebrauch gemacht? Die Aufzeichnung einer Befragung auf Video wird statistisch nicht erfasst. Eine händische Auswertung sämtlicher Strafverfahren ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 9. Welche Weiterbildungsangebote gibt es für Amtsträger der Strafverfolgungsorgane , um sie für die Opferbelange zu sensibilisieren? Bitte Anzahl der diesbezüglichen Weiterbildungen sowie den Umfang der Inanspruchnahme der Angebote nennen. Wenn nein, warum nicht? Die Akademie der Polizei bietet gegenwärtig im Rahmen der Fortbildung insgesamt sieben Lehrgänge an, in denen das Thema Opferschutz konkret vermittelt wird. Es handelt sich um nachfolgende Lehrgänge: Lehrgangsbezeichnung Anzahl der Lehrgänge in den Jahren 2015/2016 (Stand 19.09.2016) Erweiterung fachliche Kompetenz Kriminalpolizei 3 Erweiterung fachliche Kompetenz Schutzpolizei 19 Beziehungsgewalt 4 Einschreiten bei Beziehungsgewalt 6 Norm- und Hilfegespräche 1 Grundlehrgang für die Tätigkeit Besonderer Fußstreifendienst 2 Fortbildung für die Tätigkeit Besonderer Fußstreifendienst 2 Nach internen Auswertungen haben im vergangenen Jahreszeitraum insgesamt 370 Polizeibeamte an den Lehrgängen teilgenommen. Eine Auswertung für den davor liegenden Zeitraum wäre nur durch eine händische Aktenauswertung durchführbar und ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Polizei veranstaltet in der Regel jährlich einen Opferschutztag als zusätzliches Informationsangebot zum Themenkomplex „Opferrechte/Opferhilfe“. Neben der Hauptzielgruppe der Auszubildenden und Studentinnen/Studenten der Polizei richtet sich das Angebot auch ausdrücklich zu Fortbildungszwecken an die sonstigen Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter der Polizei sowie an die (Fach-)Öffentlichkeit. Zu diesem Anlass stellen sich Vertreterinnen und Vertreter des umfangreichen Netzwerks der Opferhilfeeinrichtungen mit Informationsständen, Vorträgen und Vorführungen zu jährlich wechselnden Schwerpunktthemen vor. Eine Auswertung der Inanspruchnahme wird insoweit nicht vorgenommen. Die Justizbehörde hat in diesem Jahr vier Fortbildungsveranstaltungen angeboten, in welchen Belange des Opferschutzes berücksichtigt wurden: Bezeichnung der Veranstaltung Umfang der Inanspruchnahme (= Anzahl der Teilnehmenden) „Befragung von Aussagepersonen – Vernehmungstechniken im Gerichtsalltag“. 3 (Staatsanwältinnen) „Ambulante Maßnahmen im Jugendstrafverfahren “- mit Schwerpunkt Ausgleichsverfahren mit den Geschädigten 7 (Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) „Posttraumatische Belastungsstörungen“ Teilnehmerzahl nicht mehr konstruierbar Drucksache 21/6000 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Bezeichnung der Veranstaltung Umfang der Inanspruchnahme (= Anzahl der Teilnehmenden) „Opferaspekte bei der Verfolgung von Wohnungseinbrüchen “ Teilnehmerzahl nicht mehr konstruierbar Darüber hinaus ist für den Dezember dieses Jahres eine Fortbildung zum „Opferschutz im Strafverfahren“ geplant, auf die alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte hingewiesen werden. Bei Bedarf soll diese Veranstaltung wiederholt werden. Die Staatsanwaltschaft hat zwei weitere Veranstaltungen angeboten, die darauf ausgerichtet waren, für Opferbelange zu sensibilisieren: - „Grundlagen der aussagepsychologischen Begutachtung“ (Teilnehmerzahl nicht mehr konstruierbar) und - „Verfolgung von Wohnungseinbrüchen unter Opferschutzgesichtspunkten“ (Teilnehmerzahl nicht mehr konstruierbar). Darüber hinaus haben acht Dezernentinnen beziehungsweise Dezernenten an der achten Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Kinderschutz im UKE teilgenommen. Den Bediensteten der Justiz stehen darüber hinaus auch die Angebote der Deutschen Richterakademie in Trier beziehungsweise Wustrau offen. Folgende Veranstaltungen der Deutschen Richterakademie mit einem deutlichen Bezug zum Opferschutz sind zu nennen: Bezeichnung der Veranstaltung Umfang der Inanspruchnahme (= Anzahl der Teilnehmenden) „Die Hauptverhandlung in Strafsachen“ 2 (Staatsanwältin und Staatsanwalt) „Gewalt in der Familie – Familien- und strafrechtliche Aspekte, Stalking und Kindesmissbrauch “ 1 (Staatsanwältin) „Die Anhörung/Vernehmung von Kindern und Jugendlichen, auch unter Berücksichtigung der Videovernehmung“ 1 (Staatsanwältin) „Strafzumessung, Opferschutz und Adhäsion“ Teilnehmerzahl nicht mehr konstruierbar „Aktuelle Entwicklungen im Opferschutz“ 1 (Amtsanwältin) 10. Welche Opferhilfeeinrichtungen fördert der Senat finanziell? Bitte die geförderte Einrichtung und Höhe der finanziellen Förderung angeben. Einrichtung Finanziell Förderung (bewilligte Zuwendung) in Euro 2015 2016 2015/2016 intervento – Proaktive Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt und Stalking 267.908,00 266.827,63** - LÂLE in der Interkulturellen Begegnungsstätte e.V. – interkulturelle Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt und Zwangsheirat* - - 326.021,15** i.bera-verikom, interkulturelle Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt und Zwangsheirat * - - 313.532,34** KOOFRA e.V. – Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel* - - 320.000,00 Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. Siehe Drs. 21/4625 328.496,07** - Allerleirauh – Beratung bei sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend Siehe Drs. 21/4625 198.545,77 - Zündfunke e.V. – Verein zur Prävention und Intervention bei sexuellem Missbrauch an Kindern und Frauen Siehe Drs. 21/4625 212.629,31 - Zornrot e.V. Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt gegen Mädchen und Jungen Siehe Drs. 21/4625 121.409,60 - Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6000 5 Einrichtung Finanziell Förderung (bewilligte Zuwendung) in Euro 2015 2016 2015/2016 Dolle Deerns e.V. – Fachberatungsstelle gegen sexuelle Gewalt Siehe Drs. 21/4625 135.709,59 - ZUFLUCHT – Anonyme Schutzeinrichtung für Mädchen und junge volljährige Frauen 394.069,35 398.926,18 - Frauen helfen Frauen Hamburg e.V.* - - 1.434.200,00*** 2. Hamburger Frauenhaus e.V.* - - 1.088.834,57*** 4. Hamburger Frauenhaus e.V.* - - 702.864,13*** 5. Hamburger Frauenhaus e.V.* - - 736.311,94*** Frauenhaus des Diakonischen Werkes 405.427,82 435.653,80*** - 24/7 - Koordinierungs- und Servicestelle der Frauenhäuser - 206.865,10**** - * Auf Antrag der Einrichtung wurden zweijährige Bewilligungen ausgesprochen. ** Hinzu kommen Beteiligungen an savîa, siehe Drs. 21/5359. *** Hinzu kommen Beteiligungen an der 24/7, die zum Teil aktuell noch bewilligt werden. **** 24/7 ist Mitte 2016 gestartet, daher nur anteilige Zuwendung für 2016. Außerdem werden noch vier Frauenberatungsstellen gefördert, deren Angebot thematisch offen ist, die aber auch einen inhaltlichen Schwerpunkt auf Gewalt gegen Frauen legen (siehe Drs. 20/10994): Einrichtung Finanzielle Förderung (bewilligte Zuwendung) in Euro 2015 2016 BIFF (Beratung und Information für Frauen) Eimsbüttel/ Altona 194.200,00 205.760,92 BIFF Winterhude 157.911,00 169.100,88 BIFF Harburg 78.274,74 83.481,12 Amnesty for Women e.V. 153.362,00 158.678,00 Im Übrigen siehe Drs. 21/4625 und 21/5359. 11. In welchem Umfang wurde in von 2011 bis 2016 von der Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs Gebrauch gemacht? In Verfahren gegen erwachsene Beschuldigte kam es zwischen 2011 und 2016 zu folgenden Täter-Opfer-Ausgleichen: Zeitraum Verfahren Beschuldigte Geschädigte 2011 402 430 459 2012 392 418 463 2013 436 470 524 2014 530 568 622 2015 450 480 540 2016 (bis 15.09.) 327 364 399 12. Wie hoch sind die von Opfern geltend gemachten Entschädigungszahlungen ? Bitte von 2011 bis 2012 darstellen. Die Höhe der von Opfern geltend gemachten Entschädigungszahlen wird statistisch nicht erfasst. Eine händische Auswertung sämtlicher Strafverfahren ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 13. Existieren in den Hamburger Gerichten separate Zeugenzimmer, die den Kontakt mit dem Täter verhindern? Wenn ja, in wie vielen Gerichten und in welchen? Gibt es kindgerechte Vernehmungsräume bei der Polizei? Wenn ja, seit wann, wo und wie viele? Drucksache 21/6000 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Im Strafjustizgebäude stehen dem Landgericht und dem Amtsgericht (AG) drei Räume zur Verfügung, die den Kontakt mit dem Täter verhindern. Für das AG steht darüber hinaus jeweils ein Raum im AG Altona, AG Barmbek, AG Bergedorf, AG St. Georg und AG Wandsbek zur Verfügung. In Harburg wird eine Wartezone im angrenzenden Familiengericht genutzt. Das Landeskriminalamt (LKA) 42 ist zuständig für Sexualdelikte und verfügt im Polizeipräsidium über einen Video-Vernehmungsraum und seit 2010 über einen kindgerecht eingerichteten Warteraum (Spielzimmer).