BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6002 21. Wahlperiode 23.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 15.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Betreuungsschlüssel der Kinderbetreuung in Hamburg (II) Am 1. März 2015 lag der Betreuungsschlüssel in Krippen der Freien und Hansestadt Hamburg bei 5,1. Damit hat sich seit der letzten Erhebung vor einem Jahr nichts verändert. Hamburg belegt den letzten Platz im Vergleich der westdeutschen Bundesländer. Das tatsächliche Betreuungsverhältnis wird vorrausichtlich noch deutlich geringer ausfallen. Ausfallzeiten durch Urlaub, Fortbildung und Krankheit, die nicht durch Vertretungskräfte gedeckt werden, können die tatsächliche Betreuungssituation deutlich verschlechtern. Der zusätzliche Personalbedarf zur Realisierung der Personalschlüsselempfehlungen liegt laut Bertelsmann Stiftung bei 3.600 Vollzeitkräften. In der Drs. 21/5147 verweist der Senat darauf, die Antworten beruhend auf der Auskunft von folgenden Kitas zu treffen: Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH, Monaddrei gGmbH, Montessori Kinderhaus an der Elbe e.V., Hamburger Institut für Berufliche Bildung, Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Altona, Kleine Heimat, Mulles Kindergarten, Kinderladen Tüdelband e.V., Kinderinitiative Eimsbüttel e.V., Evangelische Kindertagesstätte Nienstedten, Ev. Luth. Tabita Kirchengemeinde Ottensen Othmarschen, Kita Fröschlinge, Kita Taufü und Enfantine Kinderclub. Hierbei fällt auf, dass einige Kitas der Beantwortung nur zum Teil oder gar nicht nachgekommen sind, wohingegen andere Kitas und Kita-Verbände in der ihnen zur Verfügung stehenden Zeit alle Fragen beantwortet haben. Insbesondere fällt auf, dass die „Elbkinder“ die Beantwortung verweigert haben, was vor dem Hintergrund, dass es sich um eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg handelt , besonders verwundert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Geschäftsführung der Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten gGmbH wie folgt: 1. Ist das Dokumentieren von Krankheitsmeldungen des Personals, Kündigungen sowie Neuanstellungen für die Träger der Kitas intern verpflichtend (dokumentationspflichtig)? Die Träger von Kindertageseinrichtungen nehmen eigenständig und eigenverantwortlich Neueinstellung und Kündigungen von Personal sowie die sich daraus ergebenden Meldepflichten unter anderem gegenüber den Krankenkassen vor. Ihnen obliegt, die Dokumentation im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäfts- und Buchführung vorzunehmen . 2. Wie hoch ist die Personalfluktuationsquote in der Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH durchschnittlich? Die durchschnittliche Personalfluktuationsquote beträgt 7,8 Prozent. Drucksache 21/6002 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie hoch war der durchschnittliche Krankenstand der Erzieherinnen und Erzieher in der Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH in den letzten zwölf Monaten? Bitte nach einzelnen Kitas, Leistungsart der Kinderbetreuung und Monat aufschlüsseln. Der durchschnittliche Krankenstand der Erzieherinnen und Erzieher einer konkret benannten Kindertageseinrichtung ist als Geschäftsgeheimnis des Trägers beziehungsweise der jeweiligen Kindertageseinrichtung zu qualifizieren. Denn das Bekanntwerden dieser Information wäre geeignet, dem Träger im Wettbewerb zu schaden oder seinen Konkurrenten zu nutzen, da potenzielle Kunden sich gegen eine Kita entscheiden könnten, die zeitweise einen hohen Krankenstand aufwies. Diese Informationen unterliegen daher gemäß § 35 Absatz 4 SGB I, § 67 Absatz 1 S. 2 SGB X dem Sozialdatenschutz und dürfen nur bei Vorliegen einer Übermittlungsbefugnis im SGB oder mit Einwilligung des Trägers weitergegeben werden (vergleiche §§ 35 Absatz 2 SGB I, 61 Absatz 1 SGB VIII, 67 b Absatz 1 S. 1 SGB X). Eine Übermittlungsbefugnis zugunsten der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen enthält das SGB nicht. Eine Einwilligung des Trägers zur Übermittlung liegt dem Senat nicht vor. Der Senat ist daher aus Gründen des Sozialdatenschutzes gemäß §§ 35 SGB I, 61 fortfolgende SGB VIII, 67 fortfolgende SGB X daran gehindert, die Frage einrichtungsbezogen zu beantworten. Zum durchschnittlichen Krankenstand je Kreis siehe Anlage. 4. Wie viele Stellen waren zum Stichtag 30. Juni 2016 in Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH unbesetzt? Zum Stichtag 30. August 2016 waren insgesamt 133 Stellen in den Kitas der Elbkinder vakant. a. Wie lange dauert es durchschnittlich, bis eine freie Stelle in der Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH wiederbesetzt wird? b. In welchem Anteil der einzelnen Kitas der Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH war jeweils eine und mehr als eine Stelle unbesetzt? Bitte insgesamt angeben und nach einzelnen Kitas der Vereinigung sowie Krippen- und Elementarbereich aufschlüsseln. c. Welcher Stadtteil ist besonders von fehlendem Personal in den ansässigen Kitas betroffen? Im Durchschnitt werden die freien Stellen binnen vier bis sechs Wochen nachbesetzt. Schwierigkeiten der Personalgewinnung bestehen zum Teil für Kindertageseinrichtungen in einzelnen Stadtteilen wie beispielsweise Osdorfer Born, Dulsberg, Steilshoop, vereinzelt auch in Harburg sowie für Kitas in Hamburger Randlagen mit einer ungünstigen Verkehrsanbindung (zum Beispiel Zollenspieker). Hier kann die Nachbesetzung in Einzelfällen länger als sechs Wochen dauern. Im Übrigen werden die zur Beantwortung benötigten Daten nicht gesondert statistisch erfasst. 5. Kam es zu der Situation, dass Eltern wegen der Personalsituation in einzelnen Kitas von der Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH gebeten oder aufgefordert wurden, ihre Kinder zumindest teilweise anderweitig zu betreuen? Wenn ja, wie oft und in welchen Kitas? Bitte jeweils für 2015 und 2016 getrennt angeben. Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Der Personaleinsatz in den Kitas wird durch die Kita-Leitungen so organisiert, dass entsprechende Aufforderungen nicht erfolgen müssen, siehe hierzu auch Drs. 21/5147. 6. In der Drs. 21/5147 wurde angegeben, dass bei der Kita-Aufsicht in den Jahren 2015 und 2016 fünf Meldungen von teilweisen oder längeren Kita-Schließungen im Zusammenhang mit Personalmangel (wegen Krankheit) eingegangen sind. Um welche Kitas handelt es sich? Siehe Drs. 21/5147. Krankheitsbedingte Fehlzeiten 2015 Erziehungskräfte Region Stadtteil Krankenstand gesamt in % Kreis 1 (Hamburg-Mitte und Eimsbüttel) 9,80% Kreis 2 (Altona) 10,8% Kreis 3 (Wandsbek/Farmsen/ Rahlstedt 12,0% Kreis 4 Bergedorf/Billstedt 10,8% Kreis 5 Wilhelmsburg/Harburg/Finkenwerder 10,5% Kreis 6 Eimsbüttel Nord/Lurup 11,4% Kreis 7 Hamburg-Nord/Dulsberg 11,6% Kreis 8 Horn/Wandsbek/Bramfeld 11,9% 11,1%Kitas aller Kreise insgesamt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6002 3 Anlage 6002ska_Text 6002ska_Anlage