BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6006 21. Wahlperiode 23.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 15.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Verfügbarkeit von Schulplätzen und der Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Redderbarg in Lemsahl-Mellingstedt Aktuell beschäftigen sich Bürgerinnen und Bürger aus Lemsahl-Mellingstedt mit der Frage, ob im Jahr 2017 die Schulplatzkapazitäten an der Grundschule Redderbarg für ihre Kinder noch ausreichend sind. Einige der folgenden Punkte lassen Grund zum Zweifeln. Für das Schuljahr beginnend August/September 2017 wurden circa 85 Viereinhalbjährigen -Gespräche geführt (Stand Januar 2016). Dies nur mit Kindern aus dem direkten Einzugsgebiet. Daraus kann von einem Bedarf von 85 Schulplätzen zum Stand Januar 2016 ausgegangen werden. Seit einigen Jahren befindet sich Lemsahl-Mellingstedt im demografischen Wandel und viele junge Familien sind in den Stadtteil gezogen. Gleichzeitig ziehen immer mehr Senioren weg. Es ist also davon auszugehen, dass die anfängliche Zahl von 85 zügig überschritten wird. Zusätzlich wurden in vergangenen Jahrgängen in der Grundschule Redderbarg immer wieder Kinder aus benachbarten Einzugsgebieten eingeschult. Deren Geschwister scheinen in Zukunft einen Vorrang in der Einschulung gegenüber den Kindern aus Lemsahl-Mellingstedt zu haben. Für das Neubaugebiet in Lemsahl-Mellingstedt sind über 120 Wohneinheiten geplant. Die Art der Wohneinheiten ist potenziell für junge Familien mit Kindern interessant. Zusätzlich beherbergt die zentrale Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge im Fiersbarg Kinder, für die die Härtefall-Regelung greift und welche ebenfalls Zugang zur Schule benötigen sowie bei der Vergabe von Schulplätzen bevorzugt werden könnten. Ein weiteres Problem der Schule Redderbarg ist die Nachmittagsbetreuung. Auch wenn die Schule einen vier- – sechszügigen Erstklässlerjahrgang bedienen könnte, lässt sich dies nur realisieren, wenn die gesetzlich vorgesehene Nachmittagsbetreuung gewährleistet werden könnte. Hierzu fehlen der Schule allerdings die Kapazitäten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Viereinhalbjährigen-Gespräche wurden bis heute an der Grundschule Redderbarg geführt? Wie viele Gespräche dieser Art sind aktuell noch geplant? Im Vorstellungszeitraum 2015/2016 wurden an der Grundschule Lemsahl-Mellingstedt 80 Viereinhalbjährigen-Gespräche geführt. Im kommenden Vorstellungszeitraum Drucksache 21/6006 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2017/2018 sind nach derzeitigem Stand an der Grundschule Lemsahl-Mellingstedt 62 Viereinhalbjährigen-Gespräche geplant. 2. Wie viele gemeldete Kinder werden im betroffenen Einzugsgebiet im August/September 2017 schulpflichtig? 3. Wie viele gemeldete Kinder können im Einzugsgebiet im August/September 2017 freiwillig eingeschult werden? Im Einzugsgebiet der Grundschule Lemsahl-Mellingstedt sind zum Stichtag 20.09.2016 86 Kinder gemeldet, die unter den Maßgaben des § 38 Absatz 1 HmbSG zum Schuljahr 2017/2018 schulpflichtig werden. Darüber hinaus sind 13 Kinder gemeldet, die unter den Maßgaben des § 38 Absatz 2 HmbSG zum Schuljahr 2017/ 2018 die Schule besuchen können. 4. Wie viele Kinder besuchen derzeit die Schule in Lemsahl-Mellingstedt, obwohl diese Kinder aus einem anderen Einzugsgebiet der Grundschule Redderbarg kommen? Wie viele Geschwister haben diese bereits eingeschulten Kinder, welche im August/September 2017 ebenfalls schulpflichtig werden oder freiwillig eingeschult werden können? 59 Schülerinnen und Schüler der Schule Lemsahl-Mellingstedt wohnten im Schuljahr 2015/2016 nicht im Stadtteil Lemsahl-Mellingstedt und damit nicht im Einzugsgebiet der Grundschule Lehmsahl-Mellingstedt. Diese Kinder haben insgesamt 14 Geschwisterkinder, die zum Schuljahr 2017/2018 schulpflichtig werden oder unter den Maßgaben des § 38 Absatz 2 HmbSG eingeschult werden könnten. 5. Mit wie vielen örtlichen schulpflichtigen Flüchtlingen rechnet der Senat im August/September 2017? Wie viele Kinder in der EA im Sommer 2017 schulpflichtig sind, ist von der Entwicklung der Flüchtlingszugänge nach Hamburg und der konkreten Belegung im Sommer 2017 abhängig und kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Die Beschulung der Kinder im Grundschulalter in der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) Fiersbarg erfolgt im Übrigen in Lerngruppen innerhalb der EA und nicht an der örtlichen Grundschule. 6. Wie viele Kinder werden aktuell in der Nachmittagsbetreuung in der Grundschule Redderbarg betreut und handelt es sich bei dieser Zahl um die maximale Kapazität der Schule? 216 Schülerinnen und Schüler nutzen derzeit die Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Lemsahl-Mellingstedt in der Kernzeit von 13 bis 16 Uhr. Die maximale Kapazität der Schule ist noch nicht erreicht. 7. Mit wie vielen Kinder rechnet der Senat in der Nachmittagsbetreuung 2017? Plant der Senat im Zweifel eine Erhöhung der Kapazitäten in der Nachmittagsbetreuung für 2017? Gemäß § 13 HmbSG wird jedem Schulkind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ein Betreuungsplatz garantiert. Alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule Lemsahl- Mellingstedt können daher die Betreuung wahrnehmen. Für jedes angemeldete Kind wird der GBS Kooperationspartner ein Betreuungsangebot sicherstellen. 8. Wie viele Kinder zählen die Jahrgänge 1 – 3 insgesamt aktuell in der Grundschule Redderbarg? 215 Schülerinnen und Schüler besuchten an der Schule Lemsahl-Mellingstedt im Schuljahr 2015/2016 die Jahrgangsstufen 1 bis 3. Die Angaben für das Schuljahr 2016/2017 werden mit der Schuljahresstatistik 2016 erhoben und liegen noch nicht vor. 9. Wird für jedes Kind aus Lemsahl-Mellingstedt, das im August/September 2017 schulpflichtig wird, ein Schulplatz an der Grundschule Redderbarg sowie ein Platz in der Nachmittagsbetreuung verfügbar sein? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6006 3 In Hamburg gilt die freie Schulwahl unabhängig von den Einzugsgebieten der Schulen . Deshalb lässt die in der Antwort zu 2. und 3. genannte Zahl keinen Rückschluss auf das tatsächliche Wahlverhalten der Sorgeberechtigten zu. Grundsätzlich bemüht sich die für Bildung zuständige Behörde, möglichst viele Schülerinnen und Schüler an ihrer Wunschschule aufzunehmen. In den vergangen drei Jahren konnten trotz stark schwankendem Anmeldeverhalten stets alle Erstwünsche an der Schule Lehmsahl-Mellingstedt aufgenommen werden, auch unter Überschreitung der im Schulentwicklungsplan beschriebenen Zügigkeit. Unter diesen Maßgaben wird nach der Anmelderunde für das Schuljahr 2017/2018 die Situation an der Grundschule Lemsahl-Mellingstedt bewertet werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 10. Kann eine Regelung bei der Vergabe der Schulplätze für Erstklässler im August/September 2017 eingeführt werden, die Erstklässler, die im Einzugsgebiet wohnen, bevorzugt? Die Vergabe von Schulplätzen richtet sich nach dem Rechtsrahmen des Hamburgischen Schulgesetzes. Eine Änderung der Maßgaben setzt eine Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes voraus. 11. Wie ist die Sichtweise des Senats beziehungsweise der Schulbehörde zu den oben aufgeführten Punkten und welche Maßnahmen sind geplant, um der bestehenden Problematik entgegenzuwirken? 12. Welche Maßnahmen sind geplant, dass ab 2017 eine Ganztagsbetreuung für einen fünf- – sechszügigen Jahrgang an Erstklässlern in der Schule Redderbarg möglich ist? Siehe Antwort zu 9. 13. Zieht der Senat in Erwägung, die Bevorzugung von Geschwisterkindern aus anderen Stadtteilen nicht mehr zu gewähren? Siehe Antwort zu 10. 14. Wie beurteilt der Senat nach seinen aktuellen Planungszahlen und Maßnahmen : a. den Bedarf an Schulplätzen und Plätzen für die Nachmittagsbetreuung für Erstklässler im August 2017 an der Schule Redderbarg? b. die Deckung des Bedarfs von Schulplätzen und Plätzen für Nachmittagsbetreuung für Erstklässler im August 2017 für Kinder aus Lemsahl-Mellingstedt? c. ob Erstklässler aus Lemsahl-Mellingstedt für das Schuljahr beginnend im August 2017 in einem anderen Stadtteil eine Grundschule besuchen müssen? Siehe Antworten zu 7. und zu 9.