BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6010 21. Wahlperiode 23.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 16.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Effizienzwohnungsbau versus 2. Förderweg Der sogenannte Effizienzwohnungsbau, der Mitte 2016 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen wurde, wurde nicht in den Ausschuss zur sachlichen Beratung überwiesen; die Selbstbefassung zu diesem Thema wurde auf das Jahresende vertagt. Obwohl bisher nur Eckpunkte und Prüfaufträge öffentlich sind, werden in öffentlichen Diskussionen Details genannt. So sollen durch den Effizienzwohnungsbau eine Baukostensenkung von bis zu 40 Prozent erzielt und eine Nettokaltmiete von 8 Euro/m² erreicht werden. In diesem Preissegment bewegt sich auch der 2. Förderweg, der durch die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gefördert wird. Doch gehen die Förderung und deren Rahmenbedingungen offensichtlich am Bürger vorbei, wie die Zahlen belegen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Rahmenbedingungen gelten a. für den 2. Förderweg der IFB? Die Rahmenbedingungen für den 2. Förderweg finden sich in der veröffentlichten Förderrichtlinie der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) „Neubau von Mietwohnungen 2. Förderweg“ unter https://www.ifbhh.de/fileadmin/pdf/ IFB_Download/IFB_Foerderrichtlinien/FoeRi_Neubau_2.Foerderweg.pdf. b. für den Effizienzwohnungsbau? Bei den Pilotprojekten galten folgende maßgeblichen Rahmenbedingungen: Die Miete darf innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ab Aufnahme der Nutzung des Gebäudes die Nettokaltmiete von 8,00 Euro/m² Wohnfläche nicht überschreiten . Eine Wohnraumförderung der IFB und die Förderprogramme der KfW dürfen nicht in Anspruch genommen werden. Die Gebote sollten eine Kalkulation zu den veranschlagten Baukosten nach DIN 276, Kostengruppen 200 – 700 enthalten. Nach Fertigstellung sind die tatsächlich entstandenen Kosten nachzuweisen. Mindestanforderung für den Energiestandard sind die gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinausgehende Standards werden besser bewertet. Bewertet werden die städtebauliche und architektonische Qualität sowie die Qualität der Wohngebäude. Ebenfalls einbezogen in die Bewertung werden Aussagen zur Gestaltung des Wohnumfeldes. Drucksache 21/6010 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche Nettokaltmiete wird mit dem 2. Förderweg erzielt? Siehe Antwort zu 1 .a. 3. Welche Förderzahlen wurden in den letzten zehn Jahren erzielt (bitte nach Jahren auflisten)? Der 2. Förderweg wurde 2012 eingeführt, im Jahr 2011 fanden erste Pilotprojekte statt. Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl Wohnungen 25 25 166 318 140 4. Beide Programme bewegen sich in einem ähnlichen Preissegment. Welche Unterschiede bestehen zwischen 2. Förderweg und Effizienzwohnungsbau ? Die Unterschiede bestehen in den Rahmenbedingungen, siehe im Übrigen Antworten zu 1.a und 1.b. 5. Welche Anreize wird es für Investoren im Effizienzwohnungsbau geben, wenn nicht über die Grundstücksvergabe? Keine. 6. In seiner Antwort zu Drs. 21/5186 spricht der Senat neben Bramfeld Dorfgraben und Vogelkamp Neugraben von einem dritten Pilotprojekt. Welche Fläche wird der SAGA GWG hierfür zur Verfügung gestellt und wie viele Wohneinheiten sollen realisiert werden? Auf welchem Grundstück sich SAGA GWG beteiligt, steht noch nicht fest. Aussagen zu der Zahl der realisierbaren Wohneinheiten sind deshalb gegenwärtig nicht möglich. 7. Weiter führt der Senat in Drs. 21/5186 aus, dass nach Bewerbungsschluss die Ausschreibungsergebnisse evaluiert werden. Wer führt die Evaluation nach welchen Kriterien durch? Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird die Evaluation nach den Kriterien der Ausschreibung durchführen. 8. Wird der Oberbaudirektor in die Evaluation einbezogen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Ja, zuständigkeitshalber.