BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6015 21. Wahlperiode 23.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 16.09.16 und Antwort des Senats Betr.: JVA Billwerder – Aktuelle Folgen der akuten Personalnot Einem Bericht der „tageszeitung“ vom 16. September 2016 zufolge konnten zahlreiche Insassen der JVA Billwerder gestern weder in die anstaltseigenen Betriebe noch zur Weiterbildung gehen. Dies führt zu massiver Unruhe und bei einzelnen Insassen auch zu erheblicher Verärgerung, zumal die Insassen pro Arbeitstag auch Lohn erhalten. Über den Grund für diese Maßnahme herrscht Unklarheit. Dem Bericht zufolge sei dies aus Sicht der Anstaltsleitung erforderlich gewesen, da Personalnotstand herrschte. Nach Angaben der Justizbehörde hingegen basiere dies auf dem Besuch des türkischen Generalkonsuls anlässlich des islamischen Opferfestes am Nachmittag. Auch in der vergangenen Woche soll es aufgrund von akutem Personalmangel in der JVA Billwerder zu massiven Einschränkungen für die Untersuchungshäftlinge gekommen sein. Wie der Senat bereits in den Antworten auf meine Schriftlichen Kleinen Anfragen, Drs. 21/4178 und 21/5011, zugeben musste, kommt es immer wieder zu Leistungseinschränkungen aufgrund erheblichen Personalmangels. Dies erhöht die Aggressivität und damit das Risiko hinter Gittern massiv. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist es richtig, dass die Insassen der JVA Billwerder am 15. September 2016 ihrer Arbeit nicht nachgehen konnten? 2. Aus welchem konkreten Grund wurde diese Entscheidung wann und von wem getroffen? Um parallel zum Besuch des türkischen Generalkonsuls anlässlich des islamischen Opferfestes in Begleitung von zwei Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft auch Gefangenenbesuche am Nachmittag zu ermöglichen, traf die Anstaltsleitung am Nachmittag des 14. September 2016 die Entscheidung, die Stationsfreizeiten und Freistunden der Inhaftierten vom Nachmittag auf den Vormittag vorzuziehen. Um dieses durchführen zu können, wurden die Bediensteten einiger Betriebe zur Unterstützung in den Hafthäusern benötigt. Die weiblichen Gefangenen konnten an diesem Tag ohne Einschränkungen arbeiten. Auch die männlichen Gefangenen konnten in einer Reihe von Betrieben ihrer Arbeit wie gewohnt nachgehen. Drucksache 21/6015 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viel Lohn erhält ein Insasse pro Arbeitstag? Die Entlohnung der Gefangenen beträgt je nach Einstufung in einer von insgesamt sechs Lohnstufen zwischen 9,41 und 17,32 Euro pro Tag. 4. Erhalten die Insassen den Lohn im Sinne des Annahmeverzugs trotz dieser Entscheidung? Falls nein, weshalb nicht? Nach § 1 Absatz 2 Satz 2 der Hamburgischen Vollzugsvergütungsordnung (HmbVollz VergO – http://www.luewu.de/gvbl/docs/2080.pdf) wird eine Arbeitsentlohnung nur für die tatsächlich geleisteten Stunden gezahlt. Dies gilt auch, wenn die Sollarbeitszeit aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten in einer Justizvollzugsanstalt unterschritten wird. Unter Umständen können die betroffenen Gefangenen für diesen Tag Taschengeld nach § 46 HmbStVollzG erhalten, da sie ohne ihr Verschulden kein Arbeitsentgelt oder Ausbildungsbeihilfe erhalten haben. Voraussetzung hierfür ist, dass ihnen im laufenden Monat weder aus Haus- noch aus Eigengeld ein Betrag bis zur Höhe des Taschengeldes zur Verfügung steht und sie auch im Übrigen bedürftig sind. 5. Wie häufig wurden die vorgesehenen Sollstärken in einzelnen Schichten der JVA Billwerder in den Kalenderwochen 36 und 37 unterschritten? Im Zeitraum vom 5. bis 18. September 2016 wurden die vorgesehenen Sollstärken unterschritten. 6. Wie hat sich die Anzahl der Langzeiterkrankten (mehr als 75 Tage) in der JVA Billwerder seit Januar 2016 monatlich entwickelt? Bitte jeweils zum Monatsersten als Stichtag angeben. 2016 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug JVA Billwerder 17 13 12 11 15 18 17 23 7. Zu welchen konkreten Leistungseinschränkungen kam es in den Kalenderwochen 36 und 37 in der JVA Billwerder? Im Zeitraum vom 5. bis 18. September 2016 kam es zu folgenden Leistungseinschränkungen : Zeitweiliger Wegfall des Gefangenensports Freizeiteinschränkung der Inhaftierten durch Vorziehen des Nachteinschlusses Ausfall der Arztsprechstunde 8. Dem Bericht der „tageszeitung“ zufolge kam es in der JVA Neumünster, in der nach dem Willen des Senators künftig Hamburgs Jugendstrafgefangene untergebracht werden sollen, in der vergangenen Woche zu einer Aktion des „kollektiven Ungehorsams“, bei dem sich 32 Häftlinge am Mittwoch voriger Woche weigerten, nach dem Freigang in ihre Zellen zurückzukehren. Die Häftlinge sollen auf dem Hof mehr Justizbeamte gefordert haben. Welche Informationen liegen der zuständigen Behörde über den Vorfall in der JVA Neumünster und dessen Hintergründe vor? Informationen zu Sachverhalten, die andere Länder betreffen, liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Senats und der parlamentarischen Kontrolle der Bürgerschaft und werden daher vom parlamentarischen Fragerecht nicht erfasst.