BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6016 21. Wahlperiode 23.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein und Michael Kruse (FDP) vom 16.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Zukunft der Finanzierung der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein ? SPD-Schulsenator Rabe betont immer wieder, wie wichtig Medienbildung sei. Zentrale Aufgaben nimmt in diesem Zusammenhang die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) wahr. Aus diesem Grund ist die Zukunft der Finanzierung der MA HSH von existenzieller Bedeutung. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) ist aus verfassungsrechtlichen Gründen als staatsferne Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert, sie erhält keine Zuschüsse aus Steuermitteln aus Hamburg oder Schleswig-Holstein. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Informationen der MA HSH wie folgt: 1. Über welches Budget verfügt MA HSH insgesamt? Welcher Teil davon ist gebührenfinanziert? Welchen Teil trägt Hamburg, welchen Schleswig- Holstein? Die MA HSH erhält nach eigenen Angaben abzüglich der beim NDR für den Beitragseinzug verbleibenden Kosten derzeit 2.011.000 Euro/Jahr aus Rundfunkbeitragsmitteln . Nach § 55 Absatz 4 Nummer 3 Medienstaatsvertrag Hamburg/Schleswig- Holstein (MStV HSH) erhält die MA HSH zudem einen Betrag in Höhe von 183.000 Euro, die sie zweckgebunden für die finanzielle Unterstützung von Projekten der Medienkompetenzförderung, die Dritte durchführen, zu verwenden hat. Dieser Betrag wird vom NDR ebenfalls direkt aus Rundfunkbeitragsmitteln bezahlt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 2. Gibt es weitere Einnahmequellen als die Rundfunkgebühren und Zuwendungen durch Hamburg und Schleswig-Holstein? Wenn ja: bitte einzeln aufführen und begründen. Neben den Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag erzielt die MA HSH nach eigenen Angaben Einnahmen aus Verwaltungsgebühren in Höhe von etwa 40.000 Euro/Jahr (Plan 2016), vermischten Verwaltungseinnahmen in Höhe von 18.000 Euro/Jahr (Plan 2016) und Entnahmen aus Rücklagen in Höhe von 111.000 Euro/Jahr (Plan 2016). Daneben erhält die MA HSH sogenannte Anbieterabgaben, die gemäß § 48 Absatz 3 MStV HSH von Radio- und Fernsehveranstaltern mit einer Zulassung/Zuweisung der MA HSH jährlich zu entrichten sind. Hierdurch erzielt die MA HSH nach eigenen Angaben aktuell Einnahmen in Höhe von 923.000 Euro/Jahr. Drucksache 21/6016 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche Einigung liegt der Finanzierungsstruktur zugrunde? Wann wurde der entsprechende Staatsvertrag geschlossen und wann zuletzt geändert ? Bitte das Dokument angeben. Die Finanzierung der MA HSH ist im Staatsvertrag über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein (MStV HSH) vom 13. Juni 2006 (HmbGVBl. 2007 S. 47) geregelt . Dieser wurde zuletzt durch den fünften Medienänderungsstaatsvertrag HSH (MÄStV HSH) vom 2./22. September 2014 (HmbGVBl. S. 490) geändert. 4. Welche Aufgaben hat die MA HSH konkret? Die Aufgaben der MA HSH sind im MStV HSH niedergelegt, insbesondere in § 38 Absatz 1, 2, 6 und 7 MStV HSH. 5. Wie schlüsseln sich die Ausgaben der MA HSH auf? In 2016 plant die MA HSH nach eigenen Angaben mit folgenden Ausgaben: Personalausgaben (1.672.000 Euro) Sächliche Verwaltungsausgaben außer Mittel für die Projektausgaben Forschung, Öffentlichkeitsarbeit und Förderung (453.000 Euro) Projektausgaben (435.000 Euro) Zuwendungen für investive Maßnahmen (326.000 Euro) Sonstige Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Filmförderung) (400.000 Euro) 6. In welchen Einzelplänen und welchen Produktgruppen werden die Ausgaben der Stadt Hamburg für die MA HSH gebucht? 7. Wann wurden die Zuschüsse an die MA HSH das letzte Mal angepasst und nach welchen Kriterien? Siehe Vorbemerkung. 8. Welche Pläne gibt es für die künftige Finanzierung der MA HSH? Bitte konkret erläutern. Der Senat hat sich mit der künftigen Finanzausstattung noch nicht befasst. Eine Änderung der rechtlichen Grundlagen der Finanzausstattung ist aus Sicht der zuständigen Behörde erforderlich, weil ab Ende März 2017 die Einnahmen aus der Anbieterabgabe teilweise nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Grund dafür ist die Einführung des neuen Antennenfernseh-Standards (DVB-T2), durch den die bisher landesweiten Zulassungen und Frequenzzuweisungen als Anknüpfungspunkt für diese Abgabe im Fernsehbereich entfallen, da künftig bundesweite Lizenzen Zulassungen und Zuweisungen vergeben werden. Die Abstimmung der Inhalte eines möglichen 6. Medienänderungsstaatsvertrages (6. MÄStV HSH) zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein läuft. Ein Abschluss ist erst nach einer Länderentscheidung über die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags und damit über das Finanzierungsvolumen der MA HSH möglich . Im Übrigen siehe Drs. 21/4834. 9. Sind bereits Gespräche mit der MA HSH über die künftige Finanzierung geführt worden? Wenn ja: wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht? Die beiden Staatsvertragsländer stehen in regelmäßigem Kontakt mit der MA HSH. Ein erster Entwurf eines 6. MÄStV HSH wurde den von einer Staatsvertragsänderung direkt betroffenen Einrichtungen und Institutionen, darunter die MA HSH, am 10. März 2016 von Vertretern der zuständigen Behörden beider Länder vorgestellt. Im Anschluss bestand ab dem 4. April 2016 für drei Wochen die Gelegenheit zur Stellungnahme . Die betroffenen Institutionen wurden zwischennachrichtlich darüber informiert, dass die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in ihrer Sitzung am 16. Juni 2016 nicht über die Höhe des Rundfunkbeitrags entschieden Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6016 3 haben und der bisherige Zeitplan für den 6. MÄStV HSH geändert werden musste. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. 10. Wurde die Arbeit und Finanzierung der MA HSH bereits durch eine externe Evaluation begutachtet? Wenn ja: Wann war das und wo findet sich das Gutachten? Wenn nein: warum nicht? Die MA HSH hat in den Jahren 2008/2009 und 2011 eine Evaluierung der Finanzausstattung durch die Tormin Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Hamburg durchführen lassen. Das Gutachten ist vom Auftraggeber nicht veröffentlicht worden. Des Weiteren haben sich auch die beiden Rechnungshöfe der beiden Staatsvertragsländer des MStV HSH in Ihren Berichten für das Jahr 2015 mit der MA HSH befasst; nach ihrer Ansicht ist die MA HSH derzeit ausreichend finanziert. Die Berichte sind auf den Websites der beiden Rechnungshöfe frei zugänglich abrufbar. 11. Planen die zuständigen Behörden eine Begutachtung/Evaluation? Wenn ja: wann und mit welchem Ziel? Wenn nein: warum nicht? Siehe Antworten zu 8. und zu 10.