BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6018 21. Wahlperiode 27.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 19.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Warum setzt der Senat beim Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 beim geförderten Wohnungsbau den Rotstift an? Im neuen Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 fehlt im Gegensatz zum Haushaltsplan 2015/2016 eine Reihe von Kennzahlen, sodass eine Vergleichbarkeit und Transparenz schwerfällt. Dennoch kann festgestellt werden, dass der Senat Kürzungen im geförderten Wohnungsbau vornimmt. Das widerspricht dem Ziel, den Wohnungsbau effektiv und nachhaltig anzukurbeln. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Unterstellung der Fragestellerin, der Senat habe Kürzungen im Wohnungsbau vorgenommen, ist unzutreffend. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Warum fehlt im Gegensatz zum Haushaltsplan 2015/2016 die Darstellung der Subventionsbarwerte der Wohnungsbauförderung? Die Kennzahlen haben sich in der Vergangenheit als ungeeignet erwiesen, da die Aussagefähigkeit des Subventionsbarwertes gering ist und nicht mit den tatsächlich kassenwirksamen Kosten im dann laufenden Haushalt verglichen werden kann. 2. Wie werden sich die unter 4.2.2.1.4 dargestellten Kennzahlen der Produktgruppe 28711 Wohnen in den Förderprogrammen 2017/2018 mit welchen Subventionsbarwerten darstellen und wie wirken sich diese aus? Nach aktuellem Haushaltsplanentwurf stellen sich die Subventionsbarwerte wie folgt dar: Programme/Segmente Programmzahl (förderbare WE) Subventionsbarwert (in Mio. €) 2017 Subventionsbarwert (in Mio. €) 2018 B_287_11_001 Geförderte Mietwohnungsneubauten mit Mietpreis- und Belegungsbindung 3.000 210,23 214,44 B_287_11_002 Geförderte Eigentumsneubauwohnungen 100 6,27 6,39 B_287_11_003 Anzahl geförderte Studierende und Auszubildende durch das Programm „Wohnen für Studierende und Auszubildende“ 200 1,0 1,0 Drucksache 21/6018 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Programme/Segmente Programmzahl (förderbare WE) Subventionsbarwert (in Mio. €) 2017 Subventionsbarwert (in Mio. €) 2018 B_287_11_004 Geförderte Modernisierungen 6.030 26,64 27,17 B_287_11_005 Neu gewonnene Mietpreis- und Belegungsbindungen insgesamt 3.930 222,29 226,71 3. Wie erklärt sich der Senat die geringen Förderzahlen im 2. Förderweg? Der zweite Förderweg wurde 2011 auch auf Wunsch der Wohnungswirtschaft eingeführt , um auch für Haushalte mit mittleren Einkommen ein Förderangebot zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums vorzuhalten. Tatsächlich wird der 2. Förderweg bei den Bauherren seltener nachgefragt. Nicht ausgeschüttete Mittel des zweiten Förderwegs konnten für die weitere Wohnraumförderung im 1. Förderweg verwendet werden, sodass die Programmzahl von insgesamt 2000 geförderten Wohnungen jährlich kontinuierlich erreicht wird. 4. Welche Fördersumme insgesamt stand der Hamburgischen Investitionsund Förderbank AöR (IFB Hamburg) für die Jahre 2011 bis 2016 zur Verfügung (bitte jahresweise auflisten)? 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Fördersumme Wohnraumförderung ( Barwert in Mio. Euro) 122,50 157,86 147,15 149,20 171,47 174,81 Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wurde die jährliche Summe seit 2011 jeweils komplett abgerufen? Wenn ja, in welchem Monat der oben genannten Jahre musste die Förderung eingestellt werden? Wenn nein, welche Restsummen verblieben in welchen Jahren? In den Jahren 2011 und 2015 wurden die Fördermittel komplett abgerufen. Die Wohnraumförderung musste nicht eingestellt werden. Für die weiteren Jahre: 2012 2013 2014 Restsumme Wohnraumförderung (Barwert in Mio. Euro) 29,69 15,99 9,41 6. Wird bei der Fördervergabe der 1. Förderweg prioritär behandelt? Bitte begründen. Ein wohnungspolitisches Ziel des Senats ist die Förderung von mindestens 1.200 Wohnungen pro Jahr im 1. Förderweg. Darüber hinaus sind die Förderungen der einzelnen Förderwege jeweils austauschbar und richten sich an der Nachfrage der Bauherren aus. 7. Welche Summen fielen auf den 1. Förderweg, welche auf den 2.? 2011 2012 2013 2014 2015 Fördersumme 1. Förderweg (Barwert in Mio. Euro) 96,71 97,54 90,86 101,17 101,00 Fördersumme 2. Förderweg (Barwert in Mio. Euro) 1,03 0,99 7,83 13,03 4,92 Quelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank AöR 8. Warum lässt der Senat den 2. Förderweg brachliegen, obwohl gerade im Bereich der Gering- bis Mittelverdiener der Bedarf groß ist? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6018 3 9. Ist eine Anpassung zur Steigerung der Attraktivität in den einzelnen Fördersegmenten beziehungsweise im 2. Förderweg vorgesehen? Wenn ja, welche? Wenn nein warum nicht? Siehe Antwort zu 3. 10. Welche alternativen Förderprogramme bietet der Senat den Bürgern und Investoren stattdessen an? Die alternativen Programme der Hamburger Wohnraumförderung finden sich auf der Internetseite der Hamburgischen Investitions- und Förderbank unter https:// www.ifbhh.de/downloads/download-foerderrichtlinien/.