BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6020 21. Wahlperiode 27.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 19.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Schlüssel-Fund in Santa Fu Einem Bericht der „BILD“-Zeitung vom 19. September 2016 zufolge wurde im Zusammenhang mit der kürzlich stattgefundenen umfassenden Durchsuchung der Anstalt aufgrund anonymer Hinweise auf eine bevorstehende Geiselnahme bei einem Gefangenen ein Vierkantschlüssel sowie ein Abus- Sicherheitsschlüssel gefunden. Der Gefangene Thomas Jonny S., der wegen Raubes und Vergewaltigung einsitzt und dem bereits vor drei Jahren die Flucht aus der Untersuchungshaftanstalt gelang, soll die Schlüssel dem Bericht zufolge im Rektalbereich versteckt haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist es richtig, dass bei dem Gefangenen Thomas Jonny S. ein Vierkantschlüssel sowie ein Abus-Sicherheitsschlüssel im Rahmen einer Leibesvisitation gefunden wurden? Falls ja, a. wie stellt sich der Sachverhalt konkret dar? In einigen Vollzugsabteilungen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel sind, insbesondere um einen unmittelbaren Kontakt zwischen den Gefangenen über die vergitterten Haftraumfenster zu erschweren, verschließbare Fensterflügel in den Hafträumen eingebaut. Zum Öffnen dieser Fenster sind ein Schlüssel und ein Vierkantschlüssel als Griffersatz notwendig. Bei dem vorgenannten Gefangenen wurden beide Gegenstände für die Öffnung eines Fensters gefunden. Am 20. August 2016 wurde der Gefangene durch Bedienstete der Revisionsgruppe Justizvollzug einer mit Entkleidung verbundenen körperlichen Durchsuchung unterzogen . Dabei konnten die oben angegebenen Gegenstände in der Unterhose in Toilettenpapier eingewickelt sichergestellt werden. b. welche Informationen liegen der zuständigen Behörde darüber vor, wie der Gefangene an die Schlüssel gelangte? Es liegen bisher keine Erkenntnisse vor, wie der Gefangene an die beiden sichergestellten Gegenstände gelangen konnte. c. welche Maßnahmen wurden daraufhin konkret eingeleitet? Alle Fenster wurden kontrolliert. 2. Welche Informationen liegen der zuständigen Behörde über den Gefangenen Thomas Jonny S. vor? Zu wie vielen Jahren/Monaten Freiheitsstrafe wurde Thomas Jonny S. verurteilt? Drucksache 21/6020 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Am 30. Oktober 2014 wurde er durch das Landgericht Hamburg wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit räuberischer Erpressung und wegen besonders schwerer sexueller Nötigung in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung sowie wegen Diebstahls und Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Nach Rechtskraft des Urteils befindet sich der Gefangene seit November 2014 in der JVA Fuhlsbüttel. Zwischenzeitlich wurden zwei zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen von neun Monaten beziehungsweise einem Jahr und zwei Monaten wegen Diebstahls beziehungsweise Diebstahls in besonders schweren Fällen widerrufen. Darüber hinaus kommen zwei weitere Freiheitsstrafen wegen Diebstahls beziehungsweise versuchten Diebstahls von sechs Monaten beziehungsweise sieben Monaten, die während der aktuellen Inhaftierung rechtskräftig geworden sind, zur Vollstreckung. Bei dem Gefangenen wurde zu Beginn des Vollzugs der Freiheitsstrafe eine Behandlungsuntersuchung und auf Grundlage dieser der Vollzugsplan erstellt. Der Vollzugsplan und dabei insbesondere die Möglichkeit der Unterbringung in der Sozialtherapeutischen Anstalt wird regelmäßig überprüft beziehungsweise fortgeschrieben und mit der Entwicklung des Gefangenen in Einklang gehalten. 3. Wurden im Rahmen der umfassenden Revision vor wenigen Wochen weitere Gegenstände sichergestellt? Falls ja, welche? Im Rahmen der Durchsuchung der beiden Anstalten sind die folgenden Gegenstände sichergestellt worden (teilweise bei Gefangenen, teilweise nicht ordnungsgemäß verwahrt ): Zwei Mobiltelefone 396 Amphetamin-Tabletten (Einzelfund in einem Werkbetrieb) Drei überzählige (Schäl-)Messer Vier Rauchgeräte Zwei Flüssigkeiten (kleine Fläschchen, undefinierbar) Zwei Holzstäbchen (angespitzt, nicht zuzuordnen) Zwei Alu-Schienen Zwei Sicherungsgurte (in einem gesicherten, für Gefangene nicht zugänglichen Bereich) Eine Heckenschere (Werkzeug im Betrieb Garten- und Landschaftsbau) 51 rezeptpflichtige Tabletten (Einzelfund in einem Werkbetrieb) Im Übrigen siehe Antwort zu 1.a. 4. Die Abordnung des vorherigen Leiters der JVA Fuhlsbüttel endete am 31. August 2016. Zu wann wird die Position der Anstaltsleitung nachbesetzt ? Zum 1. November 2016.