BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6023 21. Wahlperiode 27.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 19.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Rechtfertigungen für HVV-Tariferhöhungen In der Anlage B der Drs. 21/5833 wird eine Reihe von Maßnahmen genannt, die der Verbesserung des Leistungsangebots und der Steigerung der Attraktivität dienen soll. Regelmäßig werden damit verbundene Kosten zur Rechtfertigung von Tariferhöhungen des HVV verwendet: Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV), der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn), der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) und der Deutschen Bahn AG (DB AG) wie folgt: 1. Welche Kosten verursachen die in Abschnitt 1 (Leistungsangebot) genannten Maßnahmen? Bitte für jede einzelne der elf genannten Maßnahmen sowie die Gesamtsumme angeben. Die Verkehrsunternehmen befinden sich in einer Wettbewerbssituation. Bei Nennung der Betriebskosten für die einzelnen Maßnahmen sind Rückschlüsse auf die Preiskalkulation der Unternehmen möglich. Daher kann lediglich die Gesamtsumme der Kosten für die geplanten Angebotsmaßnahmen genannt werden. Die in der Drs. 21/5833 genannten Maßnahmen zur Verbesserung des Leistungsangebotes verursachen jährlich bei den Verkehrsunternehmen zusätzliche Kosten von rund 2,6 Millionen Euro. Hierbei sind die Einnahmen jedoch nicht gegengerechnet. 2. Welche Verringerungen des Leistungsangebotes wird es ab dem Fahrplanwechsel geben? Welche Kosten werden dadurch eingespart? Bitte für jede einzelne Maßnahme und für die Gesamtsumme angeben. Keine. 3. Welche Kosten verursachen die in Abschnitt 2 (Qualität und Service) genannten Maßnahmen? Bitte für jede der Maßnahmen getrennt angeben und mitteilen, welchen Anteil der HVV oder seine Mitgliedsunternehmen tragen. Die hierzu in der Drs. 21/5833 genannten Maßnahmen verursachen folgende Kosten: Maßnahme Kostenangaben Einführung der HVV-Card im Gesamtverbund Ca. 15 Mio. Euro im Gesamtverbund; die Kosten werden vollständig von den Verkehrsunternehmen getragen. Barrierefreier Ausbau Siehe Drs. 21/1177 und 21/5690 S-Bahn: Modernisierung von Fahrzeugen Siehe Drs. 20/7548 Drucksache 21/6023 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Kosten verursachen die in Abschnitt 3 (Infrastrukturmaßnahmen) genannten Maßnahmen? Bitte für jede der Maßnahmen getrennt angeben und mitteilen, welchen Anteil der HVV oder seine Mitgliedsunternehmen tragen. Die hierzu in der Drs. 21/5833 genannten Maßnahmen verursachen folgende Kosten: Maßnahme Kostenangaben Fortsetzung des Baus der U4 zu den Elbbrücken Siehe Drs. 20/6542 und 21/2518 S-Bahn-Haltestellen Elbbrücken und Ottensen Siehe Drs. 21/2518 und 21/5873 U-Bahn-Haltepunkt Oldenfelde Siehe Drs. 21/5205 Busbeschleunigung, Busnetzoptimierung Siehe Drs. 20/2508 S4 Hamburg – Bad Oldesloe Siehe Drs. 21/1077 und 21/2174 Ausbau der AKN-Strecke Eidelstedt – Kaltenkirchen Siehe Drs. 21/2814