BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6024 21. Wahlperiode 27.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 19.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Situation in Hamburger Sportvereinen Seit Jahren sind die Hamburger Sportvereine – trotz großem ehrenamtlichen Engagements – ausgelastet, sodass vielfach ein Aufnahmestopp eingeführt werden musste. Nicht nur der Fußball, sondern auch andere Sportarten wie Schwimmen sind betroffen1. Die Gründe dafür liegen sowohl in den fehlenden Sportstätten als auch im Mangel an ausreichend Übungsleitern. Die Vereine selbst sind jedoch nicht in der Lage, die nötigen Ressourcen allein durch die Verwendung von Mitgliedsbeiträgen zur Verfügung zu stellen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Freie und Hansestadt Hamburg stellt gemeinnützigen Hamburger Sportvereinen für amateursportliche Zwecke unentgeltlich Flächen für den Sportbetrieb zur Verfügung . Der Nutzungswert dieser Grundstücke beträgt nach pauschaler Bewertungsmethode zum Stichtag 1. Januar 2014 rund 11,7 Millionen Euro p.a. (siehe Drs. 21/5000, Entwurf des Beschlusses über die Feststellung des Haushaltsplans der Freien und Hansestadt Hamburg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018, Artikel 14. Nummer 4). Der Überlassung dieser Flächen stehen in einem Stadtstaat vielfältige konkurrierende Nachfragen gegenüber, die einen Ausgleich beziehungsweise Kompensationen erfordern . Diese erfolgen teilweise dadurch, dass die Nutzungsintensität vorhandener Sportplätze im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen erhöht wird. Der Senat hat die investiven Mittel für das Modernisierungs- und Sanierungsprogramm der Sportanlagen der Bezirke mit dem Haushaltplan-Entwurf 2017/2018 auf jährlich 3,86 Millionen Euro erhöht und damit fast verdoppelt. Das Ausbauprogramm des Senats für die Schulturnhallen erhöht die verfügbaren Hallenkapazitäten für den Vereinssport, sodass der stetig wachsenden Nachfrage nach Hallensportzeiten ein wachsendes Angebot an modernen Sporthallen gegenübersteht. Hamburg investiert in die Sport-Infrastruktur. Insgesamt wurden in den Jahren 2011 – 2015 allein in Schulsporthallen Investitionen von über 140 Millionen Euro getätigt. Im Übrigen siehe Drs. 21/3659. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Sportbundes e.V. (HSB) und des Hamburger Fußball- Verbandes e.V. (HFV). 1. Bestehen die im August 2016 vom HFV-Präsidenten im „Hamburger Abendblatt“ angesprochenen Aufnahmestopps weiterhin? 1 „Hamburger Abendblatt“, 04.08.2016, Seite 12. Drucksache 21/6024 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Entscheidung über Aufnahmekapazitäten und Mitgliedsanträge obliegt den Sportvereinen im Rahmen der Sportselbstverwaltung. Eine stichtagsbezogene Abfrage der Hamburger Sportvereine durch den HSB und den HFV hat ergeben, dass bei 30 von insgesamt 819 Vereinen Aufnahmestopps beziehungsweise Wartelisten in einzelne Vereinssparten beziehungsweise Abteilungen bestehen. Im Übrigen siehe Drs. 21/5518. a. Wenn ja, bei welchen Vereinen und in welchen Altersgruppen bestehen weiterhin Aufnahmestopps? b. Wenn nein, welche Maßnahmen haben die Aufhebung der Aufnahmestopps ermöglicht? Sofern der Senat keine Angaben hinsichtlich der Aufnahmestopps machen kann: Aus welchen Gründen hat der Senat sich nach dem Bekanntwerden der Aufnahmestopps nicht intensiver mit dieser Thematik auseinandergesetzt? Die Daten werden von der Sportselbstverwaltung nicht systematisch erhoben, valide Daten liegen dem Senat daher nicht vor. 2. Wie hat sich die Gesamtsportfläche in Hamburg (Angaben in Quadratmetern ) seit 2015 inklusive und exklusive der Schulsportflächen in folgenden Bezirken sowie gesamt entwickelt? a. Hamburg-Mitte b. Altona c. Eimsbüttel d. Hamburg-Nord e. Wandsbek f. Bergedorf g. Harburg h. Hamburg insgesamt Siehe Anlage. 3. Welche Maßnahmen hat der Senat getroffen, um die Entwicklung der Gesamtsportfläche in Hamburg positiv zu beeinflussen und welche Auswirkungen hatten diese? 4. Welche Maßnahmen plant der Senat zu treffen, um die Entwicklung der Gesamtsportfläche in Hamburg positiv zu beeinflussen und welche Ziele hat er dabei konkret? Der Senat verfolgt das Ziel, die für Sport insgesamt verfügbaren Freianlagen (öffentliche Sportstätten) zu sichern und die Kapazitäten auszubauen, siehe Drs. 21/439. Die Sportfreianlagen werden im Zuge eines Modernisierungsprogrammes laufend ertüchtigt . Zudem ist die Neuerrichtung von Sportflächen am Mittleren Landweg und in Sandbek West geplant. Weiterhin werden mit dem Sportfördervertrag dem HSB jährlich 1.792.000 Euro für die Förderung der Sportinfrastruktur zur Verfügung gestellt. 900.000 Euro davon fließen in die Sanierung und den Neubau von vereinseigenen Anlagen, http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/6509522/2016-07-07-bis-pmsportfoerdervertrag /. Im Jahr 2016 steht zudem für die Gewährung von Förderkrediten der Investitions- und Förderbank Hamburg für Investitionsvorhaben der Sportvereine ein Kreditvolumen in Höhe von 2,5 Millionen Euro zur Verfügung, das durch städtische Bürgschaften abgesichert ist. Mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 wird die Ermächtigung für das Kreditvolumen auf 5 Millionen Euro erhöht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 5. In meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/3903 gibt der Senat an, dass die in der Dekadenstrategie angekündigte Globalrichtlinie zur Absicherung von Sportflächen noch immer nicht existiert. Was ist der aktuelle Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6024 3 Stand bezüglich der Umsetzung der Richtlinie zur Absicherung der Sportflächen? Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Welche Maßnahmen hat der Senat beziehungsweise der HSB/HFV gemeinsam mit den Vereinen ergriffen, um zukünftige Aufnahmestopps zu vermeiden und Wartelisten zügig abzubauen? Die verschiedenen Maßnahmen, die der Senat ergreift, um den Bedarf an Sporthallen -, Sportplatz- sowie Schwimmflächenkapazitäten und auch Übungsleiterinnen und Übungsleitern zu decken, sind in Drs. 21/5518 dargestellt. Im Rahmen seiner Zuständigkeit berät der HSB Vereine bei Planung, Betrieb und Entwicklung vereinseigener Anlagen. Diese Anlagen bilden sowohl in der Anzahl als auch in den vorgehaltenen Formen (insbesondere Sondersportanlagen) und Qualitäten einen wichtigen Baustein zur ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Sporträumen. Da sich Sondersportanlagen nach der Nachfrage der Mitglieder ausrichten , sind diese per se ausgelastet. Hinsichtlich der Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen beziehungsweise des Sachstandes zum Entwurf einer Änderungsverordnung zur 18. Bundesimmissionsschutzverordnung siehe Drs. 21/5879. Im Übrigen siehe auch die Ausführungen im Vierten Hamburger Sportbericht unter http://www.hamburg.de/sportverwaltung/5924172/vierter-hamburger-sportbericht/ sowie Antwort zu 3. und 4. 7. Wie möchte der Senat die Problematik der fehlenden Übungsleiter lösen? a. Wie ist die Förderung der Übungsleiter konkret ausgestaltet? b. Welche Zielsetzung besteht bezüglich der Entwicklung der Übungsleiterzahlen ? Der Senat stellt dem HSB und dem HFV für die Ausbildung und Qualifizierung von Übungsleitenden im Rahmen des Sportfördervertrags Mittel zur Verfügung und stellt die zweckentsprechende Verwendung mit den zugehörigen Ziel-und Leistungsvereinbarungen sicher. Der HSB erhält in den Jahren 2017 1.312.500,00 Euro und 2018 1.350.000,00 Euro für die Förderung von Vereinen und Verbänden. Der HSB und die ihm angeschlossenen Verbände organisieren die Aus- und Fortbildung von Übungsleitenden, um die Bedarfe des organisierten Sports in Hamburg an qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern zu decken. Die Übungsleiterausbildung wird des Weiteren vom HSB aus Eigenmitteln bezuschusst. Zur Gewinnung von ehrenamtlich Engagierten beziehungsweise Übungsleitenden in Sportvereinen bietet der HSB seinen Mitgliedern im Rahmen der Vereins- und Verbandsentwicklung sowie der Bildungsarbeit vielfältige Angebote. Im Übrigen siehe Drs. 21/5518. Die Verwendung der dort dargestellten Förderungen des HSB im Bereich „Förderung der Vereine und Verbände“ sieht als Kennzahl das Ziel vor, den qualifizierten Übungsbetrieb von mindestens 200 Vereinen abzusichern und eine Erhöhung des Stundenfördersatzes umzusetzen. Darüber hinaus erhält auch der HFV für die Qualifizierung von Übungsleitenden Mittel aus dem Sportfördervertrag, deren Verwendung mit Kennzahlen in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen geregelt ist. Der HFV erhält für den Bereich „Ausbildung – Lehre “ jeweils 145.000 Euro für die Jahre 2017 und 2018. Die Kennzahlen sehen eine Durchführung folgender Ausbildungsmaßnahmen vor: Basisausbildungslehrgänge mit rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, DFB- und HFV-Kurzschulungsangebote mit insgesamt rund 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, verschiedene Lizenzausbildungen sowie Trainer- und Teamleiterlehrgänge mit insgesamt rund 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Drucksache 21/6024 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Trainer-Fortbildungen und weitere Weiterbildungen mit insgesamt rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Maßnahmen, die geeignet sind, um speziell Mädchen und Frauen für die Teilnahme an den zuvor genannten Qualifizierungen zu beteiligen und/oder Maßnahmen, die sich speziell an die Zielgruppe Mädchen und Frauen richten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6024 5 Anlage Bezirk Sportflächen in H am burg in m ² (¹ ,²) Sportflächen in H am burg in m ² (¹,²) 2015 2016 Hamburg-Mitte 1.192.039 1.204.787 Altona 856.478 855.098 Eimsbüttel 721.075 709.167 Hamburg-Nord 847.879 833.676 Wandsbek 1.290.791 1.300.804 Bergedorf 1.174.235 1.172.325 Harburg 544.359 545.936 Gesamt Hamburg 6.626.856 6.621.793 ¹ Eine stichtagsgenaue Betrachtung ist nicht möglich. Die Angaben beinhalten die Flächen: Wilhelmsburger InselParkhalle, Barakiel-Sporthalle der Evangelischen Stiftung Alsterdorf, Eisland Farmsen, Schwimmhalle Center Dulsberg. InselPark, Landesleistungszentrum Schwimmen, Beach. Die letzteren vier sind mit Netto-Flächen eingeflossen. ² Behinhaltet alle bezirkliche Sporthallen und Sportplätze inklusive Sportrahmenvertragsflächen sowie Schulsporthallen. Die Kompensation von Flächenverlusten erfolgt teilweise dadurch, dass die Nutzungsintensität vorhandener Sportplätze im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen erhöht wird. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.