BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6027 21. Wahlperiode 27.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 19.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Öffentliches WLAN in Hamburg – Wie wirkt sich das EuGH-Urteil darauf aus? Der Hamburger Senat hat im April 2016 verkündet, dass in der Hamburger Innenstadt, in einem 500 Meter großen Bereich zwischen Ballindamm, Alstertor und Gerhart-Hauptmann-Platz, das kostenlose WLAN-Netz „MobyKlick“ für jeden Bürger bereitstehe. Dort laufe seit April 2016 eine Testphase für flächendeckendes, freies WLAN in der Hansestadt. Freies WLAN sei zudem in allen Hamburger Bücherhallen verfügbar. Seit April 2016 bietet auch die Hamburger Hochbahn testweise kostenfreies WLAN an.1 Im Juni 2016 hat der Bundestag eine Änderung des Telemediengesetzes verabschiedet und wollte damit mehr Rechtssicherheit für Anbieter öffentlicher WLANs schaffen. Damit sollte das Abmahnrisiko abgeschafft werden, dem Betreiber eines öffentlichen WLANs ausgesetzt sind, die als Provider verantwortlich für mögliches Fehlverhalten der Nutzer waren („Störerhaftung “).2 Mit dem kürzlich verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird die Angelegenheit wieder komplizierter. Der EuGH urteilte: „Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos WLAN zur Verfügung stellt, ist für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich. Jedoch darf ihm durch eine Anordnung aufgegeben werden, sein Netz durch ein Passwort zu sichern, um diese Rechtsverletzungen zu beenden oder ihnen vorzubeugen.“3 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie bewertet man im Senat im Lichte des oben genannten EuGH-Urteils das Projekt MobyKlick für Hamburg jetzt? 2. Welche Konsequenzen erwachsen daraus für den Betrieb der Hotspots? Bitte Details angeben. 3. Welche Kosten erwachsen aus dem Betrieb der öffentlichen WLAN- Hotspots beziehungsweise der für sie nötigen Nachrüstungen/Änderungen im Hinblick auf rechtssicheren Betrieb? Bitte Details angeben. Der Senat hat sich damit noch nicht befasst. Die zuständige Behörde wird das Urteil vom 15. September 2016 auswerten. 1 http://www.hamburg.de/kostenlos/441124/hamburg-kostenlos-internet-lesen/. 2 http://epaper.das-parlament.de/2016/23/index.html#12. 3 http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-09/cp160099de.pdf. Drucksache 21/6027 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie viele illegale Downloads oder anderweitige illegale Aktivitäten hat der Senat für die öffentlichen MobyKlick-Hotspots seit Bestehen festgestellt ? Bitte Details über Art der Verstöße angeben. Das WLAN/die Hotspots des genannten Angebots wird/werden nicht von der Freien und Hansestadt Hamburg betrieben. Informationen im Sinne der Fragestellung liegen dem Senat nicht vor. 5. Gibt es Fälle, in denen die Stadt Hamburg in Störerhaftung genommen worden ist aufgrund der in Frage 4. genannten illegalen Aktivitäten? Wenn ja, bitte Details angeben. Nein.