BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/603 21. Wahlperiode 02.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 27.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Fehlende Antragsannahme durch fehlende Nummernvergabe in Hamburger Jobcentern? In einigen Hamburger Jobcentern ist es üblich, dass deren „Kunden/-innen“ eine Nummer ziehen. Weiterhin sollen „Kunden/-innen“ vom Wachschutz wieder nach Hause geschickt worden sein, mit der Begründung, die Wartezeit würde die Öffnungszeiten überschreiten. Eine Beratung oder Antragsannahme wird so durch das Jobcenter unmöglich gemacht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter): 1. In welchen Jobcentern wird nach dem Prinzip der Nummernvergabe gearbeitet und in welchen nicht? Bitte nach Standorten auflisten. In allen Standorten erfolgt eine Kundenzugangssteuerung über eine Nummernvergabe bis auf den Standort für schwerbehinderte Menschen und die Standorte St. Pauli, Eidelstedt/Lokstedt sowie die Standorte der Jugendberufsagenturen, die die Kundensteuerung über die IT-Anwendung BEO vornehmen. Diese IT-Anwendung BEO (Besucher Eingangszonen Organisation) erfasst die Vorsprachen der Kunden unter anderem für die Weiterleitung in die nachgelagerten Bereiche (Vermittlung, Leistung). 2. Ist geplant, dass in Jobcentern ohne Nummernvergabe, diese eingeführt wird, um eine sachgerechte Entgegennahme von Unterlagen zu gewährleisten ? Unabhängig von der Nummernvergabe, ist an allen Standorten von Jobcenter eine sachgerechte Entgegennahme von Unterlagen gewährleistet. 3. Bis wie viel Uhr werden Erstanträge in den Standorten entgegengenommen ? Bitte nach Standorten auflisten. In allen Standorten von Jobcenter können Anträge im Rahmen der Öffnungszeiten abgegeben werden. Bei einer terminierten Antragsabgabe kann dies im Einzelfall nach Absprache auch außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen. Zusätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, die Anträge in die Hausbriefkästen der jeweiligen Standorte einzuwerfen oder die Unterlagen per E-Mail oder Fax zu übersenden. 4. Wie stellt Jobcenter team.arbeit.hamburg sicher, dass aus Zeitgründen am letzten Wochentag eines Monats nicht angenommene Neuanträge trotzdem rückwirkend für den Vormonat Gültigkeit haben und somit der Anspruch dem Anspruchsmonat entspricht? Jede Vorsprache wird grundsätzlich im Fachverfahren Vermittlungs- und BeratungsInformationssystem (VerBIS) dokumentiert. Aus diesem Vermerk ist ersichtlich, wann Drucksache 21/603 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 bei einer nachträglichen Antragsabgabe der Anspruch auf Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht. Bereits die Vorsprache zwecks Anmeldung/ Terminvereinbarung in der Eingangszone der Jobcenter wird als Vorsprache in VerBIS fristerhaltend dokumentiert. 5. Gibt es hinsichtlich der Beantragung von Leistungen nach SGB II zeitliche Einschränkungen? Bitte die jeweiligen Standorten aufschlüsseln nach: a. Neuanträgen, b. Weiterbewilligungsanträgen, c. Anträgen nach §§ 21, 22, 24 und 28 SGB II. Es bestehen keine zeitlichen Einschränkungen. 6. Ist sichergestellt, dass Erwerbstätige, welche mit Arbeitslosengeld II ihren Lebensunterhalt aufstocken müssen, ihre Anträge in einer Spät-Sprechstunde einreichen können, um so keinen Urlaubstag in Anspruch nehmen zu müssen? Bitte nach Standorten aufschlüsseln, in denen eine SpätSprechstunde angeboten wird. Ja. Eine Spätsprechstunde wird in allen Standorten von Jobcenter angeboten, mit Ausnahme des Standortes für Personen ohne festen Wohnsitz. Zudem ist eine individuelle Terminvereinbarung in Einzelfällen möglich. 7. Gibt es eine Evaluierung der Vor- und Nachteile von Jobcentern in denen eine Nummernvergabe besteht? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 8. Wie hoch sind die bisherigen Kosten der technischen Ausstattung für die Nummernvergabe in den betreffenden Jobcentern? Nach Auskunft von Jobcenter gibt es keine Kosten-Übersicht der technischen Ausstattung für die Nummernvergabe.