BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6032 21. Wahlperiode 27.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 19.09.2016 und Antwort des Senats Betr.: Zwischenbericht zum Ausbau der Kooperation Strafvollzug zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein Nach dem am 7. September 2016 veröffentlichten Zwischenbericht bleibt es bei den Planungen über eine mögliche Verlegung des geschlossenen Jugendstrafvollzuges nach Schleswig-Holstein und einer Verlegung des Frauenvollzug von Schleswig-Holstein nach Hamburg. Aus Sicht von Senator Steffen kann eine Kooperation gut funktionieren. Schleswig-Holstein und Hamburg weisen aber im Justizvollzug relevante Unterschiede auf. Eine Trennung von Untersuchungsgefangenen und zu Jugendstrafen Verurteilten findet in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Neumünster nicht statt.1 Im Gegensatz zu Hamburg werden Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen gemeinsam mit erwachsenen Inhaftierten in Schleswig-Holstein durchgeführt .2 Unklar ist, ob neben quantitativen überhaupt qualitative Daten der Straffälligen zur Prüfung hinzugezogen und inwieweit unabhängige Experten einbezogen wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wer war neben der zuständigen Behörde vonseiten der Freien und Hansestadt Hamburg an der Erstellung des Zwischenberichts beteiligt? 2. Waren unabhängige Experten und Sachverständige bei der Erstellung des Zwischenberichts beteiligt? Wenn ja, welche und wie wurden diese durch die Justizbehörde in Hamburg eingebunden? Wenn nein, warum nicht? Entsprechend der Projektstruktur wird das Projekt fortlaufend durch den projektbegleitenden Beirat beraten (siehe „Projekteinsetzungsverfügung Justizvollzug 2020“, abrufbar unter http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/ projekteinsetzungsverfuegung-justizvollzug-hamburg-2020-neustrukturierung-undzukunftssicherun ). Die Projektgruppe erhält hierdurch wertvolle Hinweise aus Wissenschaft und Praxis, die in die Arbeit der Projektgruppe einfließen. Daneben waren über die Lenkungsgruppe Vertreter der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und des Fachamtes für Straffälligen- und Gerichtshilfe des Bezirksamtes Eimsbüttel eng eingebunden. 1 Vergleiche Zwischenbericht, Seite 19. 2 Vergleiche Zwischenbericht, Seite 32. Drucksache 21/6032 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Themen des Zwischenberichts – insbesondere der Wechsel der Vollstreckungsleitung und die Strukturen des Vollzuges (Frauenvollzug und Jugendvollzug in Hamburg, Gefangenenstruktur der Gefangenen) – sind im Beirat diskutiert worden. Anregungen des Beirats wurden im Zwischenbericht berücksichtigt, soweit sie im Prüfungskontext anstanden. Es erfolgt nunmehr die Phase der vertieften Prüfung der Vollzugskooperation , hierbei wird der Beirat weiterhin regelmäßig eine wichtige Rolle einnehmen. 3. Inwieweit berücksichtigt der Zwischenbericht Daten zu den Lebenslagen der Zielgruppen straffällig gewordener Jugendlicher und Heranwachsender und ihre biographischen Entwicklungen? 4. Im Zwischenbericht wird ausschließlich von der Verlagerung des Jugendstrafvollzugs in den Jugendvollzugsbereich der JVA Neumünster ausgegangen. Gibt es weiterhin Planungen und/oder Prüfungen zu einer möglichen Verlegung des Jugendvollzugs nach Schleswig? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Prüfungen? Wenn nein, warum nicht mehr? Siehe Drs. 21/5780. 5. Wie kann aus Sicht des Senats bei einer möglichen Verlegung jugendlicher Inhaftierter in die mit circa 500 Haftplätzen für Erwachsene ausgestattete JVA Neumünster negativen Einflüsse auf inhaftierte Jugendliche entgegengewirkt werden? In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Neumünster ist es bereits seit vielen Jahren gängige Praxis, dass jugendliche und heranwachsende Inhaftierte in getrennten Gebäuden auf einer Liegenschaft mit erwachsenen Straf- und Untersuchungshaftgefangenen untergebracht sind. Die Unterbringung der jungen Gefangenen erfolgt getrennt von den erwachsenen Gefangenen in einem eigenen Hafthaus im hinteren Bereich der Anstalt. In der JVA Neumünster werden neben den jungen Gefangenen männliche erwachsene Strafgefangene mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren im Erstvollzug untergebracht. Bei dieser Gefangenengruppierung handelt es sich überwiegend um Jungerwachsene. Die Jugendlichen und Heranwachsenden nutzen Qualifizierungs- und Ausbildungsangebote oder auch einzelne Freizeitmaßnahmen gemeinsam mit den jungen erwachsenen Inhaftierten. Die praktischen Erfahrungen sind über all die Jahre gut, insbesondere stellen gemischte Schulklassen eine für alle Beteiligten gute Lernatmosphäre her. Die erwachsenen Gefangenen wirken hier eher beruhigend auf die jungen Gefangenen. 6. Inwiefern steht der sich auf Grundlage des Zwischenberichts ergebende Planungsaufwand im Verhältnis zu dem Realisierungsaufwand (im Hinblick auf die nach Schleswig-Holstein möglicherweise zu verlegenden Jugendstrafgefangenen und die jugendlichen Inhaftierten mit Strafen bis zu sechs Monaten, die in Billwerder untergebracht werden können)? Wie viele der jugendlichen Inhaftierten würden im Falle einer möglichen Kooperation in Hamburg verbleiben? Hinsichtlich des Planungsaufwandes siehe Drs. 21/5713. Der Realisierungsaufwand ist Gegenstand der weiteren vertieften Prüfung, eine Abwägung wird erst im Anschluss erfolgen. Die Jugendstrafgefangenen mit kurzen Jugendstrafresten nach Übertritt von Untersuchungshaft in Strafhaft von bis zu vier bis sechs Monaten sollen in Hamburg verbleiben . Im Übrigen siehe Drs. 21/5936. 7. Werden aus Sicht des Senats und nach dem derzeitigen Prüfungsstand bei einer Kooperation die Grundsätze der Trennung des Jugendvollzugs vom Erwachsenenvollzug und der Trennung zwischen Untersuchungshaft und Strafhaft beachtet? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6032 3 Wenn ja, inwiefern und wie soll dies rechtlich behandelt werden? Wenn nein, warum nicht? Die Trennung zwischen Jugenduntersuchungshaft und Jugendstrafhaft bleibt im Rahmen der Kooperation gewahrt, da der Jugenduntersuchungshaftvollzug in Hamburg verbleiben soll. Im Übrigen siehe Drs. 21/5780. 8. Wie viele und welche Erziehungs- und Qualifizierungsangebote für Ausbildung und Beruf stehen inhaftierten Jugendlichen und Heranwachsenden in Hamburg aktuell zur Verfügung (bitte je nach JVA anführen)? Wie sollen diese Angebote nach dem aktuellen Stand bei einer möglichen Kooperation aussehen? Welche Angebote werden beibehalten? 9. In Schleswig-Holstein erfolgt keine Trennung zwischen der Untersuchungshaft und der Strafhaft.3 Wie können dann nach den Ergebnissen im Zwischenbericht dieselben Erziehungs- und Qualifizierungsangebote bei einem geplanten Neubau einer Jugenduntersuchungshaft in Hamburg gewährleistet werden? Siehe Drs. 21/5780. 10. Mit welchem Personalbedarf plant der Senat bei einer möglichen Kooperation insbesondere beim Frauenvollzug? Wie viel Bedarf wird nach einer möglichen Verlegung inhaftierter Frauen aus Schleswig-Holstein nach Hamburg notwendig? Wird es dazu noch eine Bedarfsanalyse geben? Wenn ja, wann? 11. Wie sehen die Planungen für den Einsatz des Personals in welchen JVAs insbesondere der Justizvollzugsbediensteten von der JVA Hahnöfersand aus? 12. Wann werden nun die Kostenplanungen in welchem Zeitrahmen vorgenommen und wann können diese veröffentlicht werden? Wer beziehungsweise welche zuständigen Stellen werden daran beteiligt? Das ist Gegenstand der weiteren Prüfung. 13. Wann wird ein Endbericht erstellt beziehungsweise ist die Erstellung geplant? Nach derzeitigem Planungsstand ist die Erstellung des Abschlussberichts für Ende 2017 vorgesehen. 3 § 70 UVollzG SH.