BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6033 21. Wahlperiode 27.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 19.09.16 und Antwort des Senats Betr.: Stellplatzpflichten Der SPD-Senat hat die Stellplatzpflicht betreffend Autos für Neubauten aufgehoben . Nun werden Ersteller neuer Wohnungen regelmäßig gezwungen, Stellplätze für Fahrräder zu schaffen. Ich frage den Senat: 1. Wann wurde die Stellplatzpflicht für Autos inwiefern abgeschafft? 2. Aus welchem Grunde wurde sie abgeschafft? 3. Welches ist die gesetzliche Grundlage für Stellplatzpflichten betreffend Autos? 4. Wann wird die Aufhebung der Stellplatzpflicht für Autos evaluiert? 5. Inwieweit werden Ersteller neuer Immobilien gezwungen, Stellplätze für Fahrräder zu schaffen? Welches ist die gesetzliche Grundlage für solchen Zwang? 6. Warum erfolgt dieser Zwang zur Schaffung von Stellplätzen für Fahrräder ? Die Verpflichtung, Fahrradplätze nachzuweisen, wurde bereits am 1. Januar 1996 in § 48 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) aufgenommen (HmbGVBl. 1995, S. 221). Mit Änderung der HBauO vom 28. Januar 2014 wurde die Verpflichtung zur Herstellung oder zum Nachweis von Kfz-Stellplätzen für Wohnungen oder Wohnheime abgeschafft, über die Auswirkungen berichtet der Senat der Bürgerschaft bis zum 31. Dezember 2017 (HmbGVBl. 2014, S. 33). Im Übrigen siehe Drs. 20/9751.